Weiterer Entscheid des VG Gießen - diesmal noch eindeutiger auf alle Geringverdiener übertragbar: - aus dem vorausgegangenen Juni 2022 - erst jetzt hier "gefischt" im Info-Ozean -
VG Gießen, 9. Kammer, Urteil vom 02.06.2021, 9 K 3330/19.GIhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220003593Die Logik des Entscheides ist hier besonders wichtig:
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a) Die ARD-Anstalt hat zu Recht das Ansinnen abgewiesen, wegen eines andersartigen Bescheides befreit zu werden nach RBeitrStV § 4 Abs. 1. Wer sich hierauf beruft, muss entweder über einen der aufgezählten Bescheide verfügen, oder aber, der Antrag wird insoweit zu Recht abgewiesen.
b) Jedoch hat der Bürger sich des weiteren zu Recht berufen auf § 4 Abs. 6 Satz 1. c) Das Gericht kann die Befreiung aber noch nicht entscheiden. Es kann nur entscheiden, dass die Härtefallprüfung stattzufinden habe.
Die ARD-Landesrundfunkanstalt ist die zur Sachprüfung gesetzlich bestimmt Stelle. Das Gericht darf und will diese dabei nicht ersetzen.
d) Fiktiv: Sollte es sodann Zwist in Sachen Härtefall geben, so dürfte das Gericht sich dann vermutlich berufen fühlen, diese Härtefallprüfung im Rahmen einer neuen Klage des Bürgers dann auch gerichtlich zu überprüfen.
e) Der Bürger hat gemäß a) geirrt. Das ist aber nicht ergebnis-relevant. --- wichtig für den Kostenentscheid... Das wäre vielleicht durch geeignete Formulierung der Klage vermeidbar gewesen, Stichwort "hilfsweise Anträge".
Aber auch ohne diesen Irrtum des Klägers wäre das Gericht zum gleichen Schluss gekommen. Also muss die ARD-Anstalt die gesamten Kosten tragen.
Wie gut ist das übertragbar? Es ist einwandfrei übertragbar. Jeder Geringverdiener kann nun geeignete Anträge stellen.
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Beispielbriefe erübrigen sich ja wohl, die will ja sowieso niemand verwenden, die Nichtanwendungsbilanz aus 7 Jahren mit Beispielbriefen zeigt, jeder möchte doch lieber "sein eigenes Ding" texten.
Also schön, dieser Thread bringt das Nötige, die Textvorlagen findet man in den Gerichtsentscheiden.
Egal, was vorher war, welche Ablehnungen ergingen, Gerichtsentscheide usw., alles ist ab sofort als Makulatur anfechtbar. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in dem in Gießen zitierten Entscheid seine 10 Jahre der vorher geltenden Rechtsprechung als rückwirkend falsch erklärt.
Also hübsch gleich erklären, verjähren konnte nichts vom Rückzahlanspruch,
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bitte die rund 2000 Euro Zwangszahlung erstatten!
Das ergibt sich aus der mit Übermacht durchgesetzten Vollstreckung mit bis zu 6 Monaten Verhaftung
(Georg Th., durch den WDR, unterschriftlich gerechtfertigt durch Frau Vernau, jetzt Interims-Indendantin des RBB).
Diese Dame soll nun beim RBB für Recht, Gerechtigkeit und Ordnung sorgen: Passt!!!!
Hier nochmals die aufzuführenden Daten des anderen Gießener Entscheides:
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VG Gießen, 9. Kammer, Urteil vom 18.07.2022, 9 K 1906/19.GIhttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220003592 Aber andere Gerichte haben auch in 2022 anders entschieden. Schlechte Aussichten? Selbstverständlich brauchen die ARD-Juristen eine Weile, bis sie das Handtuch werfen. Das könnte von hier ein wenig beschleunigt werden, sofern diese viele Arbeit eine kleine Finanzgrundlage bekäme. Ein leidiges Thema... schiebe ich mal beiseite, das ist in einem Forums-Kontext nicht machbar.
Also wird es eine Weile hin und her gehen, bis die ARD-Juristen und alle Gerichte bundesweit sich dem Recht beugen statt es zu beugen.
(Sogenannter "nur objektiver Tatbestand" von Rechtsbeugung, also ohne bösartiges Niveau von bösartigem Vorsatz, Unrecht zu verfügen. Es fehlt dieser "subjektive" Tatbestand für strafrechtlich verfolgbare Rechtsbeugung...)
Dritter Entscheid
9 K 1089/19.GI :
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Anfrage durch @querkopf beim Gericht:
Wir hoffen, dass das Gericht deine Anfrage bald beantwortet und dass wir es dann in diesem Thread erfahren dürfen.
Schade, dass wir den Namen dieses Berrichterstatters / Einzelrichters nicht erfahren können.
Genauso schade, dass wir bisher nicht die E-Mail-Adresse des Richters des Entscheides des Bundesverwaltungsgerichts ermitteln können. Er ist auch insgesamt unseren Anliegen nahestehend.
Er ist zwischenzeitlich Rentner geworden und Recherchenarbeit wird dann sehr mühselig zeitaufwendig. Vielleicht kommt das irgendwann per Zufall.