Brisant ist aber der vorausgehende Absatz:
Leider wurde im Mai 2019 ins bayerische Landespflegegeldgesetz eingefügt, dass es sich beim bayerischen Landespflegegeld nicht um ein Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags handeln soll. Der Änderung liegt der Gedanke zugrunde, dass das bayerische Landespflegegeld ohne Bedürftigkeitsprüfung (d.h. ohne Anrechnung von Einkommen oder Vermögen des Betroffenen) gewährt wird. Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht lehnt der Beitragsservice seitdem ab.
selber Link wie im Vorposting: https://www.vdk.de/kv-arberland/ID229801
Denn dieser Absatz legt in sehr unangenehmer Weise nahe, dass auch hier Agenten des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks direkt auf die Gesetzgebung Einfluss genommen hatten. Wie sonst wird erst 2019 (also erst sechs Jahre später und nach schon damals sehr vielen satten Diskussionen um den Rundfunkbeitrag bei prekär lebenden Menschen) eigens ein Passus in einem speziellen Nebennebengesetz abgeändert und durch den Landtag geschleust? Hat diesmal der Bayerische Rundfunk diesen Passus bestellt?
Vgl. hierzu
M. Mähler
Seit wann bestellt die ARD Gesetze? (10/2020)
https://www.markus-maehler.de/post/seit-wann-bestellt-die-ard-gesetzeDieses Video wird näher gewürdigt im Thread
Re: HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt" (10/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34001.msg208379.html#msg208379 Es ist aber sehr erfreulich, dass auch mal andere zivilgesellschaftliche Kräfte als dieses nervige Forum
sich regen, in Beitragsangelegenheiten gegen das Unrechtsregime des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzugehen.
Schon sehr bezeichnend, dass im verlinkten Text des VdK nie vom Bayrischen Rundfunk die Rede ist, sondern nur vom Bösewicht Beitragsservice. Da hat also selbst der VdK Sch*ss in der Hose, den wahren Übeltäter zu benennen, denn dieser ist der Bayrische Rundfunk. Der Beitragsservice ist nur unselbständige Verwaltungsaußenstelle - wie bereits in mehreren Gerichtsurteilen (oft nur als
obiter dictum) formuliert wurde. Vielleicht steckt ein bayrisches Forumsmitglied denen das mal...
Weiter erfreulich ist, dass in dieser Angelegenheit sowohl beim BVerfG als auch beim VGH Bayern gestritten wird. Na, dann passt mal auf, Ihr VdK-Vorsitzenden, dass Ihr nicht in Präventivgewahrsam genommen werdet, denn die bayrische Justiz und der Bayrische Rundfunk haben schlimme personelle Schnittmengen...
Noch was: Es lohnt sich, von der VdK-Seite den Musterwiderspruch herunterzuladen. Denn dieser ist offenbar unter rechtlicher Beratung entstanden und könnte ein Beispiel für qualitativ gute Formulierung von Widerspruchen abgeben.