Das sind Kindereien und bringen absolut nichts. Ich bezahle seit Anfang an per Überweisung, und die GEZ akzeptiert es ohne zu mucken. Aber den dreifachen Betrag ab 2013 werde ich nicht zahlen, sondern weiter die 5,76 für das Radio (obwohl ich es auch zu viel finde). Wenn der Bescheid kommt, klage ich dagegen.
1. Musst Du durch das förmliche Widerspruchsverfahren
2. Begründung für die Klage? Rein rechtlich läuft da gar nix, man kann nur den Staatsvertrag als solchen teilweise in Frage stellen. Und mit einfacher Klage beim Verwaltungsgericht sehe ich da zunächst keinen Ansatz.
Der Beitrag ist per Gesetz festgelegt, da kommt auch ein Verwaltungsrichter nicht drum rum.
Man kann nur gegen die Unverhältnismäßigkeit z.B. klagen.
Da läuft doch schon was in Bayern ....
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3572.0.html ... eine Verfassungsklage.
3. Wenn Du in Bayern lebst, könntest Du mit Hinweis auf die anstehende Klage nur den kleinen Beitragssatz zahlen. "Zahlung unter Vorbehalt" muss im Überweisungskopf stehen.
Für andere Bundesländer geht das nicht so einfach, da Rundfunkrecht Landesrecht ist und was in Bayern passiert, keine Auswirkungen z.B. in Ba-Wü hat.
Nur Indizcharakter, aber das ist dürftig.