Auf die Gefahr hin, daß ihr mich jetzt in der Luft zerreißt:
Ich halte diese Diskussion hier für abwegig und weltfremd. Sie dürfte vielmehr denjenigen Argumente liefern, die schon immer die Gegner des Rundfunkbeitrags in der Nähe der Anhänger von Verschwörungstheorien einordneten.
Alle staatlichen und kommunalen Steuern und Abgaben irgendwelcher Art mit Ausnahme der Einkommensteuer werden aus dem Nettoeinkommen bestritten und bleiben in der Steuererklärung außen vor. Da macht der Rundfunkbeitrag also keine Ausnahme. Die Absetzbarkeit von Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeitrag beruht nicht auf steuerlichen Erwägungen, sondern ist dem sich nach der Rechtsprechung des BVerfG aus der Verfassung ergebenden Grundsätzen geschuldet, daß Aufwendungen zur Existenzsicherung steuerfrei bleiben müssen bzw. in Bezug auf die Rentenversicherungsbeiträge dem Verbot der Doppelbesteuerung unterleigen.
Oder habt ihr mal versucht, die Mineralölsteuer, die ihr automatisch beim Tanken bezahlt, von der Steuer abzusetzen? Oder Beiträge zu Komunalverbänden (die per Umlage von den Grundstückseigentümern zu tragen sind), oder (an der Küste) die Beiträge zu Deichverbänden oder (auch im Binnenland) zu sonstigen Zweckverbänden? Mit einem Versuch dürftet ihr erheblich zur Erheiterung (nicht nur) der Finanzbeamten beitragen.
Ach ja: daß dann auf die staatlichen Abgaben zum Teil auch noch die Mehrwertsteuer erhoben wird (z. B. an der Tankstelle, bei Gas, Strom, etc., etc.) ist von der EU so gewollt, wie die Antwort der EU-Kommission auf die Anfrage des Bundesfinanzministers zur Befreiung der (gescheiterten) Gasumlage von der Mehrwertsteuer gezeigt hat.
Anstatt also hier eure Ressourcen zu verschwenden wäre es sinnvoller, sich auf diejenigen Themen zu fokussieren, die erfolgversprechendere Ansätze bieten. Dies wären nach meiner Auffassung zum Beispiel die Zulässigkeit der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen oder die Befreiung, aber auch die Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1) wenn ein Nichtnutzer ohne Geräte durch die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags am Kauf z. B. von Zeitungen o. ä. gehindert wird. Letzteres greift m. E. darüber hinaus auch in die Pressefreiheit der Verlage ein. Denn wenn das BVerfG aus Art. 5 Abs. 1 eine Finanzierungsgarantie herausliest, dann kann diese nicht nur für den örR gelten, sondern muß, dem Gleichheitsgrundsatz folgend, auch für die Presseverlage gelten. Warum aber müssen Zeitungsverlage aus wirtschaftlichen Gründen schließen oder mit anderen Verlagsunternehmen fusionieren?
Es gibt also noch viele Baustellen, auf denen wirklich etwas erreicht werden könnte, da sollte die Energie nicht mit einer derart unausgegorenen Schnapsidee verschwendet werden.