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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: seppl am 25. September 2022, 10:01

Titel: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: seppl am 25. September 2022, 10:01
Der Rundfunkbeitrag wird - wie die ehemalige Rundfunkgebühr - vom Nettoeinkommen erhoben. Die Rundfunkgebühr wurde (durch die Bindung an Empfangsgeräte) mehr oder weniger freiwillig im Privatbereich gezahlt. Durch Änderung der Bindung an das Wohnen beim Rundfunkbeitrag ist die Abgabe in den Bereich der hoheitlichen ("Zwangs-") Abgaben gerutscht.

Folge daraus ist, dass die auf den Rundfunkbeitrag entfallenden Steuerzahlungen nun eine fixe Steuereinnahmequelle für den Staat geworden sind.
Nach der Steuersatzliste 2022
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
zahlt der Bürger schon bei einem Einkommen ab 10.347 Euro (14% Eingangssteuersatz) Steuern dafür. Das sind bei 18,36 Euro 2,57 Euro, also insgesamt gehen vom Bruttolohn 20,93 ab.
Für eine Privatausgabe wäre das ok und mit den Steuergesetzen und der freien Marktwirtschaft vereinbar. Bei einer Pflichtabgabe hingegen entsteht mit den fixen Steuereinnahmen jedoch eine "unsichtbare" Rundfunk- oder Mediensteuer. Abhängig von der Anzahl zahlender Bürger und deren Einkommen.
Diese Einnahmen sind nicht zu knapp: Würden alle Bürger Deutschlands nur etwas über dem Einkommen des Eingangssteuersatzes verdienen, so handelt es sich bereits um
https://de.statista.com/themen/1242/rundfunkgebuehren/
(38,75 Mio Haushalte x 2,57 Euro Steuer) = 99,5 Mio Euro, also knappe 100 Mio gelenkte Steuereinnahmen, die ausschliesslich auf den Rundfunkbeitrag entfallen, also vom Ding her schon als  Rundfunk-/Mediensteuer bezeichnet werden kann.
Dazu kommt, dass das effektive Einkommen für den Eingangssteuersatz um 20, 93 Euro sinkt, also schon früher besteuert wird. (Steuersätze werden centgenau gesetzt.
...und was ist mit der vielgepriesenen Staatsferne?


Edit "Bürger": Beitrag/ Betreff von "1 Mrd" auf "100 Mio" korrigiert.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 25. September 2022, 15:35
@seppl: Interessanter Beitrag. Effektiv wird ja bereits versteuertes Geld für den Zwangsbeitrag ausgegeben und steht nicht mehr für etwas anderes zur Verfügung. Das bedeutet aber auch, daß man deutlich mehr arbeiten muß, um die 18+Euronen zu verdienen.
Im Forum wurde früher schonmal diskutiert, ob der Rundfunkbeitrag steuerlich geltend gemacht werden kann, da ging es um die Gemeinnützigkeit der Rundfunkanstalten.
Ich kanns mit der nächsten Steuererklärung leider nicht ausprobieren, hab ja schließlich nichts bezahlt...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: seppl am 25. September 2022, 22:03
Zur Statista- "Rundfunkgebühr" - Übersichtsseite habe ich einen Korrekturvorschlag abgeschickt. Die Begriffe "Rundfunkgebühr" und die angegebene Zahl der Haushalte ohne TV-Empfang ergeben zusammen den Eindruck, als wenn eine konkrete Nutzung des Angebotes bezahlt wird.

Zitat
Statista GmbH
Johannes-Brahms-Platz 1
20355 Hamburg 

Korrekturanregung zu den „Statistiken zu den Rundfunkgebühren“

Sehr geehrte Damen und Herren

Auf der Überblickseite
https://de.statista.com/themen/1242/rundfunkgebuehren/#topicHeader__wrapper
wird die Rundfunkabgabe in der Überschrift als „Gebühr“ bezeichnet, im folgenden Text wird aber die Umstellung 2013 auf den Rundfunkbeitrag beschrieben. Der Begriff „Beitrag“ sollte einheitlich angewandt werden. Er entspricht der Sachlage.

Gebühren und Beiträge sind zwei unterschiedliche Abgabearten:

Gebühren werden für eine tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung erhoben. Die geräteabhängige Gebühr vor 2013  konnte als solche bezeichnet werden, da eine Leistungsinanspruchnahme von öffentlich rechtlichen Medienleistungen wahrscheinlich war. Sollte dies in Einzelfällen nicht der Fall gewesen sein (wegen nicht vorhandener Empfangsgeräte) konnte  der Betroffene auf Antrag von der Zahlung freigestellt werden.

Der Beitrag hingegen wird unabhängig von einer Nutzung zur Finanzierung eines Gruppeninteresses erhoben (wie z.B. ein Sportverein). Dies ist der Grund, warum die Abgabe in „Rundfunkbeitrag“ und die „GEZ“ in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ umbenannt worden ist.
Der Beitrag wird nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für das „Innehaben einer Wohnung“ lt. RBStV § 2 (1) - also unabhängig vom konkreten TV-Empfang oder Gerätebesitz– erhoben. Für Ihre Statistik ist also die auf der Seite  angegebene Zahl der „Anzahl der Haushalte in Deutschland mit TV-Empfang“ nicht mehr  relevant, es sei denn, sie stammt aus einer anderen Quelle und soll in der Gegenüberstellung darstellen, wie viele Haushalte den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, ohne das Angebot nutzen zu können.

Das wären nach Ihren Angaben dann: „(Anzahl) Beitragskonten für den Rundfunkbeitrag 2021“ abzüglich „Anzahl der Haushalte in Deutschland mit TV-Empfang“. Also etwas unter 7 Millionen Haushalte in Deutschland ohne Fernsehnutzung? Das halte ich nicht für realitätsnah.

Relevant ist jedoch die Anzahl der Haushalte ohne Befreiung vom Rundfunkbeitrag aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen nach RBStV § 4, der eben keine  Befreiung aus Gründen des Nichtempfangs bzw. Nichtbesitzes von Empfangsgeräten mehr vorsieht.

Die „Anzahl der Haushalte in Deutschland mit TV-Empfang“ sollte auf „Anzahl der zahlungspflichtigen Haushalte in Deutschland aktualisiert und mit den Geschäftsberichtsdaten des AZD Beitragsservice abgeglichen werden, um die Datenzusammenstellung  konsistent und durchschaubar zu machen.

MfG
per Fax an: Statista GmbH über LSP Digital GmbH & Co. KG 040284841799
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: seppl am 26. September 2022, 22:06
Nach der Steuersatzliste 2022
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
zahlt der Bürger schon bei einem Einkommen ab 10.347 Euro (14% Eingangssteuersatz) Steuern dafür. Das sind bei 18,36 Euro 2,57 Euro, also insgesamt gehen vom Bruttolohn 20,93 ab.

Wir sind echt ne Truppe  ::)

Die 10.347 Euro Einkommen sind natürlich JAHRESeinkommen und die 18,36 Euro MONATSbeiträge. Auf das Jahr entfallen also 14% von 12 x 18,36 Euro = 220,32 Euro. Vom Bruttolohn gehen also nicht nur 2,57 Euro ab, sondern 30, 84 Euro /JAHR!

Der genannte Faktor 10, um den ich mich vertan hatte, existiert nun doch in Form eines Faktors 12! Die Rechnung lautet korrekt: 38,75 Mio Haushalte x 30,84 Euro Steuer) = sagenhafte 1,19 Mrd Euro / Jahr!! ...und das schon, wenn alle Beitragszahler nur das  Mindesteinkommen für den Einstiegssteuersatz verdienen würden!
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: Bürger am 26. September 2022, 22:14
Mein Vorschlag: Falls da jetzt nicht doch noch ein Denk- oder Rechenfehler vorliegt, dann am besten vor Fortsetzung der Diskussion erst den Einstiegsbeitrag (nochmals) entsprechend anpassen, damit dort die Ausgangsbasis für die Diskussion korrekt geschaffen und nachvollziehbar ermittelt ist + dann auch den Thread-Betreff wieder (zurück-)korrigieren, d.h. erst mal ein "reset" dieses Threads.
Den sich dann erübrigenden Vorkommentar und diese meine Anmerkungen dann löschen. Danke ;)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: seppl am 26. September 2022, 22:17
Ja, denke ich auch, aber ich lasse diesen Thread erstmal noch etwas offen (zur gemeinsamen Fehlersuche)...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: ope23 am 26. September 2022, 23:48
Was willst Du nun rechnen?

Als nichtnutzender Steuerzahler muss man mindestens(!) für 20,83 € schuften, um die örr Gier zu befriedigen. Das ist schon ein sehr gutes Argument dafür, dass der Rundfunkbeitrag falsch ausgestaltet ist. (Wird das nicht in der legendären Diss von Terschüren* behandelt?)

Der Fiskus erhält monatlich 2,57 € vom Bruttolohn für nichts, weil der Nichtnutzer nicht nutzte.

Nun die Jahresrechnung. Der Fiskus erhält pro beitrags- und steuerpflichtigem nichtnutzendem Haushalt jährlich 30,84 €. Für rein gar nichts. Fehlt nur noch die Zahl dieser Haushalte.

Néansmoins: mit 38 Mio Haushalten werden 1,19 Mio € in die Staatskasse gespült von einem Einkommensanteil, den der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk der Bevölkerung stiehlt.



Edit DumbTV:
* Anna Terschüren Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland (05/2013)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=5806.0
Titel: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: hankhug am 27. September 2022, 01:52
Zur Verwirrung hätte ich noch weitere Zahlen anzubieten  :).
Bei einem Eingangssteuersatz von 14% muss pro Monat brutto 18,36/0,86 = 21,35 erwirtschaftet werden, um netto 21,35*0,86=18,36 bezahlen zu können.
Macht also 21,35*0,14=2,99 Steuern/Monat und 35,87 Steuern/Jahr.
Beim Spitzensteuersatz von 42% sind wir mit der gleichen Rechnung schon bei 18,36/0,58=31,66 EUR Bruttolohn pro Monat, um netto 31,66*0,58=18,36 bezahlen zu können.
Sowie 31,66*0,42=13,30 Steuern/Monat und 159,54 EUR Steuern pro Jahr.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: seppl am 27. September 2022, 03:15
Was willst Du nun rechnen?
Es geht mir gar nicht so um die Summe, ich habe leider keine Ahnung von Steuerrecht, aber es fühlt sich komisch an. Hier sind steuerliche Staatsinteressen mit der Abgabe für den ÖRR direkt und unmittelbar verknüpft und man kann vermuten, das sowohl Staat als auch die Landesrundfunkanstalten ihr bestes tun, die Einnahmen daraus zu erhöhen. Es ist nicht das Interesse der Bürger, das die "Teilnahme" am ÖRR widerspiegelt (Gerätebesitz oder Nutzung) sondern reine Zahlenakrobatik aus Staatseinnahmen und Zwangseinnahmen zu Gunsten eines nicht unbedingt gefragten Mediensystems, aus der sich ein selbstständiger, erzwungener Wirtschaftskreislauf entwickelt hat, der finanziert werden muss. Kein Wunder, dass wir den teuersten ÖRR der Welt haben, wenn der ÖRR und Regierung Hand in Hand wirtschaften. Dieses um sich selbst kreisende System kann doch grundrechtlich nicht richtig sein, wenn es keine Begrenzungen von aussen gibt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: pinguin am 27. September 2022, 06:28
Dieses um sich selbst kreisende System kann doch grundrechtlich nicht richtig sein, wenn es keine Begrenzungen von aussen gibt.
Diese Begrenzung von außen hat es doch; die auch vom EuGH bestätigte Grenze ist dort, wo die Mittel jenen Betrag übersteigen, den der Wettbewerber zur Erledigung des gleichen Auftrages aufwenden würde.

Siehe hierzu

EuGH C-280/00 - Altmark-Entscheidung - Beihilfekriterien
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35236.0
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: Spark am 27. September 2022, 09:00
Dieses Thema wurde ja schon in ähnlicher Weise letztes Jahr aufgegriffen, ist aber leider zwischenzeitlich wieder etwas in Vergessenheit geraten, was schade ist, da es eigentlich nicht unwichtig ist. Die bezügliche Anfrage bei fragdenstaat ist wohl im Sande verlaufen?

Die Rundfunkabgabe ist ja zu einer gesetzlichen Pflichtabgabe geworden. Und Pflichtabgaben werden normalerweise von dem zu versteuernden Bruttoeinkommen erhoben. Als Beispiel einmal die vier gängigsten: Einkommenssteuer, Kranken-, Renten- und Arbeitslosenbeiträge.
Und die Rundfunkabgabe müßte normalerweise dort mit eingereiht werden.

Bei z.B. Straßenausbaubeiträgen ist das wahrscheinlich nicht der Fall, da die sich wohl auf Eigentum beziehen, was bei der Rundfunkabgabe definitiv nicht zutrifft.

@pinguin
Ohne hier zu sehr OT zu gehen. Ein Vergleichswert eines Wettbewerbers kann überhaupt nicht ermittelt werden, da der ÖRR das Volumen des Auftrags selber bestimmt. Der Gesetzgeber legt zwar den Rahmen des Auftrags fest, aber der ÖRR bestimmt den Inhalt.

Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 27. September 2022, 09:19
Ich gebe gerade noch meine Steuererklärung ab. Ich hatte den Gedanken auch schon, den Beitrag dort geltend zu machen. Man zieht sie vom Einkommen ab. Die Milliarde kommt etwa hin. Der durchschnittliche Steuersatz ist etwa 20%. Das heißt, dass 20% von den 8 Milliarden (also 1.6 Milliarden) Steuern zu viel beim Bürger abgezogen werden.

Mein Problem: Ich zahle ja keinen Beitrag. Das ist dann also Steuerhinterziehung! Vielleicht in 10 Jahren, wenn alle Prozesse durch sind etc. pp. Ich müsste das dann nachträglich geltend machen, oder wie läuft das? Also denke ich so: Ich mache es nicht geltend, aber Wenn mein Betrag irgendwann gepfändet würde, dann mache ich diesen als außergewöhnliche Belastung in dem Jahr geltend.

Zusatz: Es ist ja fürs Wohnen, also eine Steuer fürs wohnen. Man kann darauf theoretisch verzichten. Als nächstes kommen dann Rundfunkgebühren pro Atemzug, da beim Rundfunkkonsum meistens geatmet wird. Dann wären wir bei der Atemsteuer...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 27. September 2022, 10:02
Umgekehrt könnte man natürlich auch rechnen: Je nach Stundenlohn könnte ich eine bis zwei Stunden früher nach Hause gehen und nicht arbeiten, wenn der Rundfunkzwangsbeitrag nicht wäre. Die Kinder könnte es freuen, sofern sie sonst ihre Freizeit nicht mit Fernsehen vertrödeln...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: pjotre am 27. September 2022, 10:34
Weitere Gesichtspunkte:

G1. Der Nichtzuschauer könnte in der Steuererklärung geltend machen: Außergewöhnliche Belastung.
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Denn die Besteuerung ist an sich ja normal für Einkommensverwendung für privaten Konsum. Wenn die Kategorie Konsum aber nicht vorliegt, da wäre interessant, ob das Finanzamt den Steuerabzug anerkennt. Das würde ja juristisch interessant werden:

Wenn der Beitrag auf Bundesebene nicht als Konsumverwendung eingeordnet wird, das Bundesverfasssungsgericht am 18. Juli 2018 aber den Beitrag für einen "fiktiven Konsum" (Juristen-Genie: "Typisierung" usw.) einstufte:
Dann können die Bürger unter Bezugnahme auf übergeordnetes Bundesrecht sodann den Beitrag verweigern?
Wer klärt das mal partnerschaftllch mit seinem Finanzamt? Die dortigen Bearbeiter dürften nach mittlerem Alter im Mittel zu etwa 70 Prozent Nichtzuschauer sein... hätten insoweit das gleiche Interesse...


G2. Verstößt Landesrecht auch schon allein durch diesen Effekt gegen das Grundgesetz?
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Hätte im Landesrecht die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rundfunkabgabe fixiert werden müssen? Jedenfalls für die Nichtzuschauer?
Hätte Landesrecht überhaupt die Zuständigkeits-Kompetenz, ein solches Steuerabzugsrecht zu schaffen?


G3. Verdient der Staat über die Einkommensteuer ein zweites Mal dank Rundfunkabgabe?
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Es ginge um vielleicht 1 bis 3 Milliarden Euro - ohne dass wir hier die genaue Zahl benötigen. Jedenfalls "spürbar viel" Geld für den Staatshaushalt.
 
Nun bleiben die Nettoeinkommen laut Arbeitsvertrag aber unbeeinflusst von dem, was mit dem Geld sodann geschieht. Stimmt nicht so ganz, aber diese Feinheiten des Wirtschaftskreislaufes lassen wir mal außer Ansatz.

Faustregel ist: Durch die Rundfunkabgabe entstehen dem Staat keine Zusatzeinnahmen in Form von Einkommensteuer. Im Fall des Wegfalls der Rundfunkabgabe würde die Einkommensteuer-Summe des Staates nicht sinken, egal, ob Wegfall für alle oder Wegfall nur für Nichtzuschauer.

Damit würde das Klärungsinteresse sich auf G1. beschränken. .... Irrtum vorbehalten.


G4. Das führt zur nächsten Frage: "Berufliche Fortbildung"
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Im Entscheid BVerfG 18. Juli 2018 ist die übliche Lobpreisung, wie sehr ARD, ZDF usw. der Eckpfeiler sind für lebenslanges Lernen. Die Betriebsstättenabgabe wird damit legitimiert, dass die Betriebe ja durch diesen Bildungszuwachs profitieren.
Ausgaben für beruflich nützliche Fortbildung sind steuerlich abzugsfähig. Also könnte Steuerzahler Siegheld Fleißprotz ja mal beantragen, die Rundfunkabgabe als berufliche Fortbildung anerkannt zu erhalten, und sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen?

Schließlich dürfen die Betriebe die Betriebsstättenabgabe ja ebenfalls abziehen. Laut BVerfG wegen des betrieblichen Nutzens der Zusatzbildung durch die wundersam eintrichternde Gehirn-Medikamentierung dank ARD, ZDF usw.. So richterlich verkündet durch Prof. Ferdinand Kirchhof. Steht ähnlich im Gutachten von Bruder Prof. Dr. Paul Kirchhof von etwa 2011.

Da greift zusätzlich der Gleichheitsgrundsatz gemäß Grundgesetz?  Auch das könnte man ja mal beantragen beim Finanzamt?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: ope23 am 27. September 2022, 12:38
Anmerkung:

hankhug hat weiter oben https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36521.msg219261.html#msg219261 richtig gerechnet. Danke.

Die 18.36 Eus gehen ja vom Netto - nach abgesetzen Ausgaben und Steuern - ab.

Die 100%, auf die sich der Fiskus mit seinen 14-42% bezieht, sind aber ein Brutto, genauer: das zu versteuernde Einkommen (die diversen Sozialversicherungsbeiträge usw. bereits abgezogen).

Man muss die 18,36 € netto in ein äquivalentes Brutto umrechnen, und das sind 21,35 € zu versteuerndes Einkommen.

Man müsste auf diese 21,35 € sogar noch die Sozialversicherungen rückwärts einrechnen, um zu sehen, wieviel man am Hochofen schuften muss, damit man nicht ins Gefängnis kommt.  >:(
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: pinguin am 27. September 2022, 13:25
@pinguin
Ohne hier zu sehr OT zu gehen. Ein Vergleichswert eines Wettbewerbers kann überhaupt nicht ermittelt werden, da der ÖRR das Volumen des Auftrags selber bestimmt. Der Gesetzgeber legt zwar den Rahmen des Auftrags fest, aber der ÖRR bestimmt den Inhalt.
Wie Du weißt, spielt das unionsrechtlich keine Rolle; der EuGH verweist in seinen Rundfunkentscheidungen oft genug auf diese Entscheidung. Und, übrigens, auch die Privaten sind im Inhalt frei.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 28. September 2022, 02:47
Weitere Gesichtspunkte:
[...]
G3. Verdient der Staat über die Einkommensteuer ein zweites Mal dank Rundfunkabgabe?
-----------------------------------------------------------------
Es ginge um vielleicht 1 bis 3 Milliarden Euro - ohne dass wir hier die genaue Zahl benötigen. Jedenfalls "spürbar viel" Geld für den Staatshaushalt.
Faustregel ist: Durch die Rundfunkabgabe entstehen dem Staat keine Zusatzeinnahmen in Form von Einkommensteuer. Im Fall des Wegfalls der Rundfunkabgabe würde die Einkommensteuer-Summe des Staates nicht sinken, egal, ob Wegfall für alle oder Wegfall nur für Nichtzuschauer.
Damit würde das Klärungsinteresse sich auf G1. beschränken. .... Irrtum vorbehalten.

G4. Das führt zur nächsten Frage: "Berufliche Fortbildung"
---------------------------------------------------------------

G3:
Also wenn die Rundfunksteuer aus dem Staatshaushalt käme, dann würde sie dort fehlen und die Bürger hätten mehr Geld. Insofern verdient er schon "doppelt", indem er (1) es die Bürger zahlen lässt und zudem (2) keine Abzugsfähigkeit schafft, die dann eigentlich geboten wäre.
Wobei es natürlich immer irgendwie linke und rechte Tasche ist... Der Staat hat kein Geld, er nimmt es sich ja immer irgendwo her.
G4:
Firmen können es natürlich "abziehen", es mindert ja den Gewinn. Hier wird es also steuerlich richtig gehandhabt. Insofern sind nicht alle 8 Milliarden von der Steuerüberhebung betroffen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: pinguin am 28. September 2022, 06:30
Insofern sind nicht alle 8 Milliarden von der Steuerüberhebung betroffen.
Mit der Wortwahl ist aber aufzupassen; denn wenn "Steuerüberhebung" = "Abgabeüberhebung", dann "Straftat gemäß §§ 352 bzw. 353 StGB".

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 352 Gebührenüberhebung

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__352.html

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 353 Abgabenüberhebung; Leistungskürzung

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353.html

Und das würde dann im Land Brandenburg interessant, wenn sich Amtsträger über die vom Landesgesetzgeber vorgegebene Reihenfolge der Gesetze, (Datenschutzrecht vor Verwaltungsrecht), hinwegsetzen und via Amtshilfe zugunsten eines öffentlichen Unternehmens wie dem RBB Abgaben erheben, obwohl das Datenschutzrecht bestimmt, daß "öffentliche Stellen in Wettbewerb" nicht als "öffentliche Stellen" zu behandeln sind.

Siehe hierzu auch das Thema:

Verwaltungs-/Vollstreckungsrecht Brandenburg > geht Datenschutzrecht vor?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36495.0
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: pjotre am 28. September 2022, 10:30
Ja, "Steuerüberhebung" im Sinn von Falschinkasso war nicht gemeint, das Gemeinte ergibt sich aus dem Kontext.

Wir können es deuten als "unsere Meinung der Abgabenüberhebung, gemessen an den Regeln der Grundrechte und des Verfassungsrechts". Und da kommt also noch ein "über" hinzu, nämlich die Einkommensteuer. Das ist, weil für die etwa 30 Prozent Nichtzuschauer im Land die Rundfunkabgabe kein Komsumgut-Einkauf ist, sondern nur Steuereigenschaft hat, eine "Mediensteuer". Dann ist die Einkommensteuer dafür ein weiteres "über" der Mediensteuer.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: PersonX am 28. September 2022, 11:24
möglicherweise ist ein Querverweis angebracht 

Mehrwertsteuer - > EU-Recht (07/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31649.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31649.msg195345.html#msg195345
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: pjotre am 28. September 2022, 11:40
Mehrwertsteuer: Ja, wichtiger Gesichtspunkt in mehrfacher Hinsicht. 
Hier sofort ergänzt bei den internen Vormerkungen aus Anlass dieses Threads über die wahre Abgabennatur und Abgabenhöhe.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: querkopf am 28. September 2022, 12:16
Auf die Gefahr hin, daß ihr mich jetzt in der Luft zerreißt:

Ich halte diese Diskussion hier für abwegig und weltfremd. Sie dürfte vielmehr denjenigen Argumente liefern, die schon immer die Gegner des Rundfunkbeitrags in der Nähe der Anhänger von Verschwörungstheorien einordneten.

Alle staatlichen und kommunalen Steuern und Abgaben irgendwelcher Art mit Ausnahme der Einkommensteuer werden aus dem Nettoeinkommen bestritten und bleiben in der Steuererklärung außen vor. Da macht der Rundfunkbeitrag also keine Ausnahme. Die Absetzbarkeit von Krankenkassen- und Rentenversicherungsbeitrag beruht nicht auf steuerlichen Erwägungen, sondern ist dem sich nach der Rechtsprechung des BVerfG aus der Verfassung ergebenden Grundsätzen geschuldet, daß Aufwendungen zur Existenzsicherung steuerfrei bleiben müssen bzw. in Bezug auf die Rentenversicherungsbeiträge dem Verbot der Doppelbesteuerung unterleigen.

Oder habt ihr mal versucht, die Mineralölsteuer, die ihr automatisch beim Tanken bezahlt, von der Steuer abzusetzen? Oder Beiträge zu Komunalverbänden (die per Umlage von den Grundstückseigentümern zu tragen sind), oder (an der Küste) die Beiträge zu Deichverbänden oder (auch im Binnenland) zu sonstigen Zweckverbänden? Mit einem Versuch dürftet ihr erheblich zur Erheiterung (nicht nur) der Finanzbeamten beitragen.

Ach ja: daß dann auf die staatlichen Abgaben zum Teil auch noch die Mehrwertsteuer erhoben wird (z. B. an der Tankstelle, bei Gas, Strom, etc., etc.) ist von der EU so gewollt, wie die Antwort der EU-Kommission auf die Anfrage des Bundesfinanzministers zur Befreiung der (gescheiterten) Gasumlage von der Mehrwertsteuer gezeigt hat.

Anstatt also hier eure Ressourcen zu verschwenden wäre es sinnvoller, sich auf diejenigen Themen zu fokussieren, die erfolgversprechendere Ansätze bieten. Dies wären nach meiner Auffassung zum Beispiel die Zulässigkeit der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen oder die Befreiung, aber auch die Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1) wenn ein Nichtnutzer ohne Geräte durch die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags am Kauf z. B. von Zeitungen o. ä. gehindert wird. Letzteres greift m. E. darüber hinaus auch in die Pressefreiheit der Verlage ein. Denn wenn das BVerfG aus Art. 5 Abs. 1 eine Finanzierungsgarantie herausliest, dann kann diese nicht nur für den örR gelten, sondern muß, dem Gleichheitsgrundsatz folgend, auch für die Presseverlage gelten. Warum aber müssen Zeitungsverlage aus wirtschaftlichen Gründen schließen oder mit anderen Verlagsunternehmen fusionieren?

Es gibt also noch viele Baustellen, auf denen wirklich etwas erreicht werden könnte, da sollte die Energie nicht mit einer derart unausgegorenen Schnapsidee verschwendet werden.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: pinguin am 28. September 2022, 13:29
@querkopf

"Bissige" Reaktionen auf "kühne" Gedanken bestätigen oft, daß in den "kühnen" Gedanken durchaus eine Spur Wahrheitsgehalt liegt.

Darüberhinaus hast Du freilich Recht damit, daß Vertiefung der Diskussionen um die "Informationsfreiheit" lt. Art 5 GG iVm Art 11 GrCh wie Art 10 EMRK tragender sein könnten, denn Wettbewerber sind im Unionsrahmen gleichzubehandeln und der Vertrieb der Informationen ist grundrechtlich wie unionsgrundrechtlich geschützt.

Noch besser wäre es, die printmedialen Wettbewerber des audio-visuellen Bereiches würden in Belangen des Vertriebes ihrer Produkte mal in die Puschen kommen und unionsgerichtlich klären lassen, ob eine  Pflichtfinanzierung ihrer audio-visuellen Wettbewerber durch all jene Bürger*innen unionsgrund- wie wettbewerbsrechtlich zulässig ist, die die Dienstleistungen der audio-visuellen Unternehmen nicht ausdrücklich zur Leistungserbringung an sich bestellt haben, da die so erhobenen Pflichtabgaben eine Wettbewerbsverzerrung der printmedialen Unternehmen dadurch bewirken, als daß diese so zwangsbelasteten Bürger*innen individuell dann davon absehen, printmediale Produkte zu erwerben.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: ope23 am 28. September 2022, 14:21
Ganz kann ich dem bissigen Beitrag des verdienstvollen querkopfs nicht folgen. Das liegt an diesem Wort "Nettoeinkommen", was auch hier unscharf verwendet wird.

Von den Einnahmen werden die absetzbaren Sachen abgerechnet: das sind die üblich verdächtigten SV-Beiträge, aber mit gleichem Gewicht auch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sachaufwendungen für Büro usw usf. kennt Ihr alles.

Das, was dann bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen.
Davon zu zahlen sind dann die diversen Steuern, zuvörderst die Einkommensteuer.

Wenn die Steuern entrichtet sind, bleibt auf dem Küchentisch Geld übrig. Von diesem Geld werden dann 18,36 Euro gestohlen. seppl hat mit seinem Ansatz völlig recht.

Wie das von örr Gläubigen als Verschwörungsdings ausgeschlachtet werden könnte, wüsste ich rein strategisch gesehen auch nicht.

Mag aber ein Spezialthema sein, das irgendwer halt ausstreiten muss.

Vor Jahren wurde vom BVerfG abgetrotzt, dass bei berufstätigen Aufstockern ein Anteil für arbeitsspezifische Ausgaben (Berufskleidung usw) im Regelsatz berücksichtigt werden muss. Das wurde von den Politikern als völligstes Nebenthema ("Sie haben sich da völlig verrannt!") abgetan.

Titel: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: seppl am 28. September 2022, 20:06
... Oder habt ihr mal versucht, die Mineralölsteuer, die ihr automatisch beim Tanken bezahlt, von der Steuer abzusetzen? Oder Beiträge zu Komunalverbänden (die per Umlage von den Grundstückseigentümern zu tragen sind), oder (an der Küste) die Beiträge zu Deichverbänden oder (auch im Binnenland) zu sonstigen Zweckverbänden? Mit einem Versuch dürftet ihr erheblich zur Erheiterung (nicht nur) der Finanzbeamten beitragen.

Ach ja: daß dann auf die staatlichen Abgaben zum Teil auch noch die Mehrwertsteuer erhoben wird (z. B. an der Tankstelle, bei Gas, Strom, etc., etc.) ist von der EU so gewollt, wie die Antwort der EU-Kommission auf die Anfrage des Bundesfinanzministers zur Befreiung der (gescheiterten) Gasumlage von der Mehrwertsteuer gezeigt hat.
Im Unterschied zu allen von Dir genannten (und nicht genannten) Pflichtabgaben, die durch Bundesgesetze bestimmt werden, da sonst ein unerlaubter Eingriff in das Privatvermögen (grundrechtlich geschützt) erfolgen würde, wird die Steuerabgabe auf den Rundfunkbeitrag nicht als Rundfunksteuer (die es effektiv ist, weil keine freie marktwirtschaftliche Wahl, das Einkommen für etwas anderes zu verwenden, vorliegt) bundesrechtlich erfasst. Die Mineralölsteuer wird nur auf Mineralöl erhoben, Beiträge zu Deichverbänden nur für Grundstücke, die am Deich liegen (und nicht etwa dafür, dass man am Deich wohnt! - dafür ist die Umlagemöglichkeit auf eventuelle Mieter des dort liegenden Hauses /Wohnung da.)

Wenn die Steuern entrichtet sind, bleibt auf dem Küchentisch Geld übrig. Von diesem Geld werden dann 18,36 Euro gestohlen.
Das Geld das auf dem Küchentisch liegt, nennt sich Privatvermögen. Damit hat man die freie marktwirtschaftliche Wahl sich zu kaufen, was man will (mit allen Abgaben, die vom entsprechenden Bundesgesetz vorgegeben werden). Man kann es auch sparen oder anlegen, ganz nach Belieben.
Der Rundfunkbeitrag ist kein freier Kauf einer Ware. Er ist auch keine Abgabe auf Vermögensgegenstände. Er passt nicht ins Rechtssystem. Steuerlich wird er wie ein freier Kauf abgerechnet, Landesrechtlich ist er eine Pflichtzahlung nur zur Finanzierung eines bestimmten, als öffentliches Gut deklarierten Rundfunksystems.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 28. September 2022, 20:44
querkopfs Beitrag ist nicht zu kritisieren, er dient zur Schärfung des Themas.
Prinzipiell habe ich die Steuern bezahlt, um mit dem übrig gebiebenen Teil meines Geldes das zu tun, worauf ich Lust habe: Tanken, Karussellfahren, für die Kinder aufheben oder zum Fenster rauswerfen.

Meine frühere Idee, einfach zwei Stündchen weniger arbeiten zu müssen würde nach der diskutierten Logik aber den Staat auch um "seine" Steuern betrügen...
Titel: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 28. September 2022, 21:09
@Querkopf Es stimmt schon, dass es ein Nebenthema ist. Ich sehe es aber nicht als komplex an, sondern schlicht mal einzutragen bei der Steuer. Was soll schon passieren? Ich muss halt bis zu einer Steuererklärung eines Jahres warten, wo mal solche Zwangsgebühren anfallen, sonst hätte ich das schon getan.
Krankenkasse und andere Kosten sind absetzbar, wenn sie verpflichtend oder Quasipflicht ("existenzsichernd") sind, damit wirklich vom Nettoeinkommensüberschuss besteuert wird, damit die Belastungsfairness gegeben ist.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: querkopf am 28. September 2022, 21:47
Es mag ja durchaus Sinn machen, über die Erhebung von Steuern auf staatlich verordnete Zwwangsabgaben zu diskutieren.

Allerdings sollte aufgrund meines obigen Einwands deutlich werden, daß der hier gewählte Ansatz keinesfalls in einen Widerspruch gegen einen FSB oder gar in einen Schriftsatz vorm Verwaltungsgericht gehört — da hätten die Richter ohnehin leichtes Spiel und würden sich als unzuständig ansehen und die Klage an das Finanzgericht verweisen oder gleich ganz als unzulässig verwerfen.

Denn hier handelt es sich ausschließlich um lupenreines Steuerrecht, das im Fall eines Falles vor der Finanzgerichtsbarkeit zu prüfen ist.

Ich denke, das kann der Bund der Steuerzahler besser. Und zudem hat das im Einkommensteuergesetz (und nicht nur da) festgeschriebene Steuerrecht wohl wenig mit dem Thema und den Zielen dieses Forums zu tun, das da heißt GEZ-Boykott und sich gegen den Rundfunkbeitrag an sich richtet, nicht aber gegen das Finanzamt und den Bundesfinanzminister.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: ope23 am 28. September 2022, 22:12
Dieses Scharmützel wird selbst zu einem Nebenschauplatz. Die Argumentation

Denn hier handelt es sich ausschließlich um lupenreines Steuerrecht, das im Fall eines Falles vor der Finanzgerichtsbarkeit zu prüfen ist.

Ich denke, das kann der Bund der Steuerzahler besser. Und zudem hat das im Einkommensteuergesetz (und nicht nur da) festgeschriebene Steuerrecht wohl wenig mit dem Thema und den Zielen dieses Forums zu tun, das da heißt GEZ-Boykott und sich gegen den Rundfunkbeitrag an sich richtet, nicht aber gegen das Finanzamt und den Bundesfinanzminister.

wird dünnhäutig.

Wie soll sich dieses Forum sonst gegen den Rundfunkbeitrag "an sich"(?) richten, wenn es sich nicht mit der konkreten Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags innerhalb der staatlichen Ordnung befasst?

Diese Ausgestaltung verstößt gegen Legionen von Normen und Gesetzen und ist - wie Herr Hennecke es formuliert - ein Sprengsatz.

Dieser Thread insbesondere befasst sich halt mit einem Punkt in der steuerrechtlichen Ausgestaltung, und selbst da gibt es ... Ungereimtheiten.

Dass es jemand im Zuge der Finanzgerichtsbarkeit ausstreiten müsste, hat, denke ich mal, wohl jeder hier bereits im Hinterkopf gehabt.

Der Bund der Steuerzahler macht es wohl nicht, seine Rolle scheint etwas diffus zu sein, vgl. die Postings in

Steuerzahlerbund fordert Senkung des Rundfunkbeitrags (09/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36394.0

Ich denke mal, die sachlichen Argumente sind hier ausgetauscht. Mehr kommt wohl vorerst nicht.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: querkopf am 28. September 2022, 22:33
Wie soll sich dieses Forum sonst gegen den Rundfunkbeitrag "an sich"(?) richten, wenn es sich nicht mit der konkreten Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags innerhalb der staatlichen Ordnung befasst?

Dieser Diskussionsfaden befaßt sich allerdings nicht mit der Ausgestaltung des Rundfunkbeitrags innerhalb der staatlichen Ordnung, sondern mit der Besteuerung öffentlicher Abgaben innerhalb der staatlichen Ordnung...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag brutto - steuerrechtskonform? - 100 Mio fixe Staatseinnahmen
Beitrag von: pinguin am 29. September 2022, 00:01
sondern mit der Besteuerung öffentlicher Abgaben innerhalb der staatlichen Ordnung...
Da stellt sich doch die Frage, wo genau das bestimmt wird? Die Länder sind dazu jedenfalls nicht befugt, da sie nur verbrauchsabhängige Abgaben einführen dürfen. Und "Verbrauch" setzt "Nutzung" voraus; damit "ohne Nutzung" keine Abgabe. Und das gilt dann nicht nur für den Rundfunkbeitrag selber, sondern freilich auch für eine Besteuerung des Rundfunkbeitrages.

Anm.Mod. seppl: Der Thread wird geschlossen und demnächst einer mit summenmäßig korrekter Überschrift eröffnet und verlinkt.