20,83 € müsste aktuell wahrscheinlich der Beitrag sein bei einem Mehrwert-Steuersatz von 19%. Wenn jetzt also erklärt wird, dass bereits 18,35 benötigt werden, dann fehlt da auch noch die Steuer oder andersrum gedacht der Beitrag Netto sinkt.
Da bleibt die Frage ob diese Steuer Beihilfe der Kommission überhaupt angezeigt wurde. Da jede Anstalt für sich Beihilfe Empfänger ist und nicht der Verbund gilt es zu klären wann da die Anzeige je Anstalt hätte erfolgen müssen. Einige Anstalten wurden ja erst nach 89 gegründet. Ohne Anzeige kann es auch keine alte Beihilfe sein, wenn einigen Erklärungen von Anwälten gefolgt wird und die Beihilfen nicht vor einem Datum X bestanden, welches für Deutschland gilt, als der Vorgänger des Vertrags zu diesen Beihilfen beschlossen wurde. Wahrscheinlich muss ein Kläger auf den Bescheiden einfach rügen, dass dort keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Damit würde die Beitragsberechnung insgesamt angegriffen. Möglicherweise ist so ein Festsetzungsbescheid an dieser Stelle falsch. Es könnten Nachzahlungen notwendig sein.