Für die etwa 12 Landesverfassungsgerichte bundesweit mit Recht der Bürgerbeschwerde gilt, soweit hier bekannt:
a) Durchweg Richterbenennung nach Parteien-Proporz der Landesparlamente,
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Parteien haben sorgfältig definierte Ernennungsrechte und die Landesparlamente nicken dann ab, sofern nicht massive Einwendungen vorgetragen werde.
Damit werden Bundesrecht, Landesrecht und EU-Recht und EMRK über richterliche Unabhängigkeit insoweit aufgehoben.
b) Durchweg Ehrenamt.
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Damit wird das Bundesrecht und EU-Recht der würdigen Besoldung aufgehoben.
c) Bis auf wohl nur 1 der Gerichte gilt eine Fallpaschaule von etwa 200 Euro.
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Bei der einzigen an-sich-Ausnahme (Baden-Württemberg) ist fraglich, ob die Budgetregeln ermöglichen, diese Option von höherer Vergütung auf Einzelbeschwerden von Bürgern anzuwenden.
Damit liegt vorab Verletzung wie gemäß b) vor.
Obendrein liegt gesetzliche verankerte Verletzung des Lohnwucherverbots des Strafgesetzbuches vor: Richter sollen für möglicherweise 1 Euro pro Stunde arbeiten?
Lohnwucher ausgerechnet gegenüber den obersten Richtern im Bundesland?
Zwar hätten die Richter das vor Unterzeichnung des Vertrages der Amtsübernahme als Juristen erkennen müssen und verweigern müssen. Aber man überschätze nicht die juristische Weitsicht von Juristen.
d) Ergebnis: Bei umfangreichen Bürger-Beschwerden erfolgt Nicht-Bearbeitung.
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Erst recht, sofern die jeweiligen Benennungsparteien des Parlamentes für einen oder mehrere oder alle zuständigen Richter durch den Entscheid sehr unzufrieden sein würden?
Verdeckte Nichtbearbeitung, erfolgend mit irgendeiner nichtigen Darlegung von angeblicher Rechtfertigung der Nichtbearbeitung.
Das gilt in der Rechtswissenschaft als "Scheinbeschluss" und ist nichtig.
d) Überraschende Konsequenz: Die Beschwerde ist nicht erledigt, sondern steht unbearbeitet zeitlich unbegrenzt im Raum.
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Konkret bei unseren Anliegen:
Mangels Entscheid ist Übergang von ARD, ZDF usw. ohne abgesicherte Rechtsgrundlage.
Ebenso der Beitragszwang, weil die gerichtliche Analyse der "gewandelten Rahmenbedingungen" dafür noch aussteht.
e) Also sind wir mitten drin in der Problematik,
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über die die Juristen wissenschaftlich dozierten. Mal schauen, ob die für Deutschland zwingend gebotenen Reformen in den nächsten 100 bis 200 Jahren in Angriff genommen werden.
Mit dem "mal schauen" in 100 Jahren, das hat seine Tücken im Hinblick auf die blöderweise auch für uns geltenden Grenzen der Biologie.
f) Trost liefern Luhmann und Foucault
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Mal googeln: Niklas Luhmanns Soziologie des Gerichtsverfahrens
Rechtsprechung (im vollwertigen Sinn) ist, wo eindeutige Wahrheit nicht erkennbar ist. Sie ist nicht Naturwissenschaft. Die Unberechenbarkeit ist sytem-immanent.
Also ist a) bis c) gar nicht so wichtig. Die Juristen liefern sowieso nicht, was Bürger, Journalisten und Politiksprecher in kindlichem Vertrauen von ihnen erwarten. Sie versprechen, was sie nicht halten können, damit ihre Superhonorare trotzdem gezahlt werden. Ein kollektives Dauermarketing der Gerechtigkeits-Illusion zwecks Privilegienwahrung. Eine schlimme Sache?
g) Dies ist bezogen auf die Haupt-Gesichtspunkte wie schon benannt:
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https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/73-deutscher-juristentag-2022-beschluesse-djt-bonn-richterwahl-autonome-systeme-rente-unmittelbarkeitsprinzip-digitale-plattformen/EuGH-Urteil gegen Polen: Unabhängigkeit der Justiz: C-748/19 bis C-754/19https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36088.0Hervorragender Kurz-Vergleich international:
https://www.gewaltenteilung.de/3746-2/