Auch wenn Programmkritik ein Argument gegen den Rundfunkzwangsbeitrag ist, so scheinen sich hier im Forum reichlich Nichtnutzer zu sammeln, es hier also an "Kompetenz" derjenigen fehlt. Und nur um etwas zu beweisen, was ich schon lange ahne bzw. aus anderen Medien erfahre, würde ich mir das nicht antun wollen, den ÖRR auf Ausgewogenheit abzuklopfen.
Corona ist ja nur ein Beispiel, da waren aber eine große Menge Medien "gleichgeschaltet", nicht nur das Fernsehen, es wurde fast überall nur Regierungspropaganda verbreitet, ohne daß einer der Journalisten klarmachte, was das für die Bevölkerung formaljuristisch bedeutet, im Tagesspiegel dauerte es eine Woche nach den beschlossenen Freiheitseinschränkungen, bis einem Journalisten einfiel, daß damit ja Grundrechte mirnichtsdirnichts außer Kraft gesetzt werden, aber nicht mit der Absicht, eine Debatte darüber zu führen.
Wenn Kritiker dieser Maßnahmen die wissenschaftlichen Grundlagen dafür einforderten oder nur Logikfehler erklärt bekommen wollten, so wurden sie als Nazis oder Verschwörungstheoretiker beschimpft und abseits gestellt.
Die Läuterung kam erst später (so zum Beispiel in der WELT zu beobachten)- immerhin, aber dennoch peinlich für die Zunft.
Ausgewogenheit bedeutet ja nicht, daß innerhalb einer Sendung oder eines Artikels alle Seiten beleuchtet werden müssen, Es ist wichtig, daß ein repräsentativer Querschnitt der Sachlage abgebildet wird, da können Minderheitspositionen auch außerhalb dessen berücksichtigt werden.
Ich finde in der Berichterstattung immer wieder erschreckend, wie sich Minderheiten Gehör verschaffen, wo es über das Berichten darüber hinaus geht und man den Eindruck bekommt, die Journalisten sind Komplizen dieser Minderheiten.
Jüngstes Beispiel sind die "Straßenfestkleber", das wäre doch eher was für die Rubrik "Polizeireport", wenn Straftaten vorsätzlich begangen werden. Fragt man andere Straftäter auch nach ihren Motiven und findet das berichtenswert?
Dennoch hat Z im Rahmen seines Klageverfahrens vom Rundfunk eingefordert, von diesem die Einhaltung der Randnummer 80 nachzuweisen, um den Vorteil der Möglichkeit auch tatsächlich zu haben gehabt hätte...