Im umgekehrten Sinne wäre auch das Verfahren der Axel Springer SE bezüglich der "Bild" zu beleuchten, hier hatte ja die Landesmedienanstalt behauptet, der Onlineauftritt wäre Rundfunk, Springer hat geklagt und meines Wissens nach zweiter Instanz aufgegeben und eine TV-Lizenz beantragt und dann aber das richtig große Ding gedreht, so nach dem Motto "wenn wir sowieso eine TV-Lizenz beantragen müssen, dann machen wir doch auch gleich richtiges TV!"
Auch Youtuber, die von den Landesmedienanstalten genötigt werden, eine Rundfunklizenz zu beantragen (und danach vom Zwangsrundfunk befreit werden würden), sind ja im eigentlichen Sinne keine Rundfunkveranstalter, sollen es aber angeblich doch sein.
Der Markt wird hier also verzerrt und da Printmedien auch regelmäßig umfangreiche Onlinemedien parallel zur Verfügung stellen (die ja auch regelmäßig Audio- und Videoinhalte einschließen, die ja angeblich Rundfunk sein sollen), muß es sich über diesen Umweg um Wettbewerber handeln.
Ansonsten: Ist der Stammtisch in der Eckkneipe Wettbewerber von Anne Willnicht?