Aber wurde die Frage der Rechtmäßigkeit der Umstellung der Finanzierungsweise von Gebühr auf Beitrag nicht bereits im Rahmen des EuGH Urteils C-492/17 vom 13.12.2018 (ein weiteres Mal mit haarsträubenden Argumenten) beantwortet?
Nein, da wurde letztlich lediglich der Beihilfestatus bestätigt, alles andere ist unionsrechtlich nicht abschließend geklärt.
Gerade die in der Entscheidung getätigte Aussage, daß die ÖRR selber vollstrecken dürften, sagt nichts darüber aus, ob sie sich diese Vollstreckungstitel selber erstellen dürfen; hier hätte das LG Tübingen nachfragen müssen. Und aus Gründen der Gleichbehandlung zwischen privaten und öffentlichen Wettbewerbsunternehmen, hätte der EuGH diese Nachfrage verneinen müssen, da sich die Privaten keine Titel selbst erstellen dürfen.
Darüberhinaus bitte ich,
diesen Aspekt hier im Thema nicht weiter zu vertiefen.
Es geht hier wirklich nur um die "Art der Abgabeerhebung namens Rundfunkbeitrag" und etwaigen Unterschieden zur "Art der Abgabeerhebung namens Rundfunkgebühr".
Das Vorhandensein eines Unterschiedes zwischen diesen beiden "Arten der Abgabeerhebung" , der
nicht nach Brüssel gemeldet worden ist, genügt, um das alles deswegen unionsrechtswidrig werden zu lassen, weil die Kommission die Finanzierungsweise der Beihilfe nicht vollständig würdigen konnte, (wozu sie verpflichtet ist), was zur Ungültigkeit der Genehmigung führt und die Beihilfe
dadurch unionsrechtswidrig wird,
daß sie nicht genehmigt ist.
Die Finanzierungsweise der Beihilfe "Rundfunkbeitrag" wurde natürlich nicht der EU-Kommission gemeldet.
Ist das belegbar?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;