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Autor Thema: Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?  (Gelesen 4287 mal)

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Vorab: In diesem Thread bitte straff und konzentriert erarbeiten ohne breite Meinungsäußerungen.

a) Für welche Sender erfolgt es? Etwa seit wann?
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Welche Sender haben nur 1 Kanzlei für einen Flächenstaat, also nicht "eine Kanzlei ortsnah bei jedem Gerichtsort"?
Inwieweit bestehen Anhaltspunkte, dass ein bestimmtes Parteibuch die Anwaltswahl bestimmte?
(Diese beiden Fragen sind für Bayern bereits ausreichend dokumentiert - interesssiert also nur für andere.
Das "seit wann" interessiert auch für Bayern noch.)


b) Welche Sender machten es und machen es aktuell nicht mehr?
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Mutmaßliche Gründe für die Beendigung? Vielleicht mussten die Sender dann die Kosten selber tragen wegen Gerichtsentscheid?

 
c) Rechtsquellen - Gerichtsentscheide, Rechtswissenschaft - ,
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wonach Behörden usw. verpflichtet sind,  Rechtsstreite ohne Belastung der Bürger mit Anwaltskosten zu führen.
Zwar haben die ARD-Landesanstalten ab OVG aufwärts kein Recht, ohne Rechtsbeistand aufzutreten. Den aber können sie kostenlos gewinnen durch Amtshilfe - insbesondere Volljuristen der Medienreferate der Landesregierung. Da beamtet und hierdurch bezahlt, sind sie (fast) "kostenlos".


d) Besteht Ausschreibungspflicht,
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sofern eine einzige Kanzlei alle (!) Verfahren übertragen bekommt für ein Bundesland?
Zumal eine Kanzlei ohne spezifischen Schwerpunkt. Eine Kanzlei mit Schwerpunkt Immobilien und Finanzinvest kann nicht "sorgfältige Individualauswahl" für alle (!) Verfahren 'Rundfunkabgabe' präsentiert werden.


e) Sonderfall "grundsätzliche Bedeutung"
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Generell: Die Sender können nicht zugleich behaupten, alles sei rechtlich klar für die Rundfunkbabgabe, und zugleich, da wären noch "Fragen von grundsätzlicher Bedeutung".
Ferner, falls wegen grundsätzlicher Bedeutung, dann dürfte es Anwälte nur für wenige Verfahren geben und es müssen immer andere sein, nämlich spezifische Experten.


f) Handel es sich im Fall der immer gleichen Kanzlei um "Scheinselbständigkeit"?
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Macht dieser Jurist nur dies oder auch anderes?
Und sofern nur teilzeitmäßig, so entsteht die ganz andere Frage, ist er dann als Dauerpartner nicht in der "Syndikus"-Funktion? Das geht ja vermutlich auch teilzeitmäßig.
Wenn man das so interpretiert, darf ein Syndikus-Anwalt dem Gegner überhaupt Kostenrechnungen stellen?


g) Hoffentlich wurden alle wichtigen Fragen erfasst.
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Die Anwaltskosten, das ist ein "ganz dick gewordenes aktuelles Problem": Die Bürger über möglichst hohe Anwaltskosten davon zu überzeugen, dass es billiger wird, die Rundfunkabgabe zu bezahlten und generell auf Rechtsstreite zu verzichten. Da wird das Prinzip der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte zur Absurdität:
- Geschaffen, um die Bürgerrechte gegen staatliche Fehler zu schützen.
- Nicht, um den rechtsverletzenden Staat vor dem Bürger zu schützen.
Es ist niemandem verboten, dies in jedem Schriftsatz dem Gericht als erste Zeilen zu liefern, damit Richter eine Denkpause einlegen, was eigentlich ihr Job ist.


Edit "Bürger": Gesammelte Links zu diesem Themen-Komplex
Fakten: Wo / seit wann wurde durch ARD-Anstalt Rechtsanwalt beauftragt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36915.0
Dürfen ARD-Anstalten uns Kosten für externe Rechtsanwälte aufzwingen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35339.0
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22911.msg187341.html#msg187341
Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0
Kostenfestsetzungsbeschluss f. Kanzlei d. Rundfunkanstalt > Was dagegen tun?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24388.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Januar 2023, 16:58 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Ich habe zwei Threads gefunden:

Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0

sehr ausführlich:
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0


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@ope23: Stimmt, in den beiden genannten Threads sind die hier neu gestellten Fragen schon intensiv ausgelotet worden.
Demnach muss daraus ein Extrakt konzipiert werden, vermutlich rund 3 Schriftsatzseiten, wonach Anwaltskosten nicht in Rechnung gestellt werden dürfen.

Diese Thread könnte natürlich die Funktion erhalten, dass aus den dortigen vielen Seiten die paar Rechtsquellen hierher übertragen werden, wonach Anwaltskosten unzulässig sind.

Das wäre auf dieser Grundlage dann auch mit der jeweiligen Anwaltskammer erörterbar.


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Den aber können sie kostenlos gewinnen durch Amtshilfe - insbesondere Volljuristen der Medienreferate der Landesregierung. Da beamtet und hierdurch bezahlt, sind sie (fast) "kostenlos".
Auch das wäre unionsrechtlich als Beihilfe einzustufen; eine Beihilfe umfasst alle Maßnahmen, die Unternehmen von Kosten befreit, die ihre Wettbewerber in einer vergleichbaren Situation zu tragen haben.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@pinguin   interessanter Gesichtspunkt.

"Amtshilfe bei Rechtsstreiten" als Subvention, ja, stimmt, soweit Wettbewerb, Inkasso von "Beiträgen" wäre es ja - wie bei Abo-"Gebühren".

Nun ein wenig OFF TOPIC, nur kurz erwähnt, bitte nicht zur Diskussion ausweiten:
---------------------------------------------------
Die rund 20 000 Euro Verhaftungskosten gegen Georg Thiel sind ja letztlich "noch nicht EU-bewilligte Subvention", die ja erst einmal hätte notifiziert werden müssen mit 3 Monaten Wartezeit vor Inanspruchnahme. Notifizierung kann man ja zukünftig vor Verhaftungen rechtlich einfordern und dann müsste der Haftrichter die 3 Monate abwarten. 
Ein Privatunternehmen würde diesen Geldverbrenn-Unfug ja nie machen - eben drum, da würde die Justiz nicht mitziehen.
Ebenso die Defizite für rund 1 Millionen Vollstreckungen pro Jahr, spürbar zu Lasten des Fiskus.


Das wird verwertet im Kapitel "Subvention" in der "Metastudie LIBRA" (820 Seiten). Das sind alles "weiche" Argumente, juristisch schlagen die nicht autonom durch in einem komplexen Umfeld. Aber wenn diverse "weiche" Argumente, in der Summe schlägt das durch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2021, 21:17 von Bürger«
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  • Freistatt Bayern
RA Bölck erklärt das Thread-Thema mit der DSGVO.

Das Teil hebt ab auf Erwägungsgrund (45), DSGVO:

Quellennachweis:
http://dl.massengeschmack.tv/boelckstoff.pdf
DSGVO:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE
Und hier die ganze Story:
https://www.markus-maehler.de/post/die-ard-creditreform-und-ein-datenskandal
1 Creditreform Massenschreiben
3 Anwalt gegen Creditreform_redacted
4 Creditreform gibt sich geschlagen_reda

Querverweis:
paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35060.0

Zitat
(45) Erfolgt die Verarbeitung [...] aufgrund [...]einer [...] rechtlichen Verpflichtung oder ist die Verarbeitung [...] im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erforderlich, muss hierfür eine Grundlage im Unionsrecht oder im Recht eines Mitgliedstaats bestehen.

Ein Gesetz [...] kann ausreichend sein, wenn die Verarbeitung [...] erforderlich ist.

Desgleichen sollte im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten geregelt werden, für welche Zwecke die
Daten verarbeitet werden dürfen.

Desgleichen sollte im Unionsrecht [...] geregelt werden, ob es sich bei dem Verantwortlichen [...] um eine Behörde oder [...] natürliche oder juristische Person oder um[...] beispielsweise eine Berufsvereinigung, handeln sollte.

Findet sich wieder in:

Zitat
Art6 DSGVO, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

(1) Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
[...]

e) die Verarbeitung ist  für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im  öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

[...]

Es ist nicht zwingend erforderlich, externe Kanzleien zu beschäftigen.

Die Externen wissen ganz genau, daß ihre Mandatierung (=Verarbeitung) hinsichtlich der DSGVO keine rechtliche Grundlage findet.

Daher auch:

Zitat
Artikel 28 DSGVO (3), Auftragsverarbeiter

(3) Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags.

Einen (!BGB-)Vertrag könnte es geben, dazu Art 6 Abs 3 voraus:
Zitat
(3) Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen gemäß Absatz 1 Buchstaben c und e wird festgelegt durch
a) Unionsrecht oder
b) das Recht der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt.

Es hat nirgends ein Gesetz, das eine Mandatierung externer Kanzleien vorschreibt, eine Mandatierung daher zwingend notwendig ist.

Es ist daher nicht erforderlich, daß eine Auftragsdatenverabeitung in der Gestalt einer Mandatierung durch externe Kanzleien erfolgt.

Dann ist es so (ohne direkten Bezug), daß Kanzleien Wirtschaftsbetriebe sind und daher keine "hoheitlichen Rechte" haben können, aber durchaus Interesse an Daten (Adressen) von "Querulanten" hätten.

Zitat
Artikel 5 DSGVo, Grundsätze  für die Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden ("Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz")
[...]
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein ("Datenminimierung");
[...]
2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können ("Rechenschaftspflicht").

Die Einhaltung der in "(1) Personenbezogene Daten" kann er nicht nachweisen, weil die Verabeitung (=Mandatierung) ansich (eo ipso) unrechtmäßig ist.

Die Daten werden also unrechtmäßig verarbeitet, daher besteht ein

Löschungsanspruch nach Art 17 DSGVO, einhergehend mit
Haftung, Art 82 DSGVO,

Noch einmal Bölck mit Kernthema:
Zitat
Art. 6 (1) e) DSGVO setzt voraus, dass die Verarbeitung für die Wahrnehmung der Aufgabe, die in Ausübung öff. Gewalt erfolgt, erforderlich ist. Daran anknüpfend bestimmt Art. 6 (3) b) DSGVO, dass der Zweck der Verarbeitung für die Erfüllung einer Aufgabe, die u.a. in Ausübung öff. Gewalt erfolgt, erforderlich sein muss. Auch der Erwägungsgrund (45) zur DSGVO bestimmt in seinem Satz 3, dass eine solche Erforderlichkeit gegeben sein muss.

Noch ein BGH-Beschluss Az. I ZB 42/06 vom 23. Januar 2007
https://openjur.de/u/77116.html
Beauftragung externer Kanzleien, Anwälte
Zitat
Rn12: [...] lediglich die Kosten eines Prozessbevollmächtigten am Geschäftssitz der Klägerin [sind] erstattungsfähig [...].
Das gilt nur dann nicht, wenn ein "Unternehmen [...] über keine Rechtsabteilung" an seinem Standort verfügt (Rn18).

Ansonsten sei mit @ope23 verwiesen auf:
Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0

Die LRAs haben ihre eigenen JustiZaren. Die sind dann verantwortlich / belangbar, deshalb lassen die LRAs Externe ihren ureigenen Unsinn verzapfen. Das Thema ist, die dürfen sich nicht widersprechen, tun sie aber, dann gibts Geschwurbele vom Richter, das nennt man dann Rechtsbankrott.
Das ist politisch gewollt, LRAs+Judikative wissen doch genau, daß ihr dünnes Eis ständig einbricht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2021, 21:21 von Bürger«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

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 @Hörby : Es geht um Kostenpflicht bei Beauftragung von Rechtsanwälten im VG-Verfahren.
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Natürlich ist es nicht verboten, dass die Landesanstalten sich im VG-Verfahren und schon im Verwaltungsverfahren durch Anwälte vertreten lassen. Es geht nur um die Frage, ob die dabei entstehenden Anwaltskosten vom Bürger zu tragen sind.

Die letztere Frage der Pflicht der Kostenerstattung stellt sich auch bei Beautragung eines Bertelsmann-Unternehmens für Inkasso- hier PAIGO. Da stellen sich noch ganz andere Fragen, nämlich, ob aus der Rundfunkabgabe Geld an Konzerne des Medienwettbewerbs fließen darf. Aber das sei hier nicht unser Thema.

Wir haben also ein klares Thema: Dürfen externe Anwälte der ARD-Landesanstalten dem Bürger Kosten in Rechnung stellen?
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Die Juristen der Verwaltungsgerichte werden ihren Juristenkollegen normalerweise ohne langes Nachdenken den Kostenanspruch bewilligen, woraufhin diese sie vollstrecken dürfen. Das haben Richter als Regelverfahren so im Hinterkopf seit Studentenjahren bis aktuell.
Also müssen wir Bürger den Richtern und Rechtsanwälten und ARD-Intendanten nachweisen: Ihr dürft das nicht bei der hier vorliegenden Konstellation. 

Nach jetzigem Stand dürfen die Bürger es verweigern.
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Alle ARD-Landesanstalten haben eine Rechtsabteilung. Dort sind durchweg auch Personen mit akademischen Jura-Abschluss tätig. Das ist allein deshalb nötig, weil Urheberrechte und Rechteverträge etwas sehr Kompliziertes sind.

Rechtswissenschaft, Rechtsprechung und Rechtslage dürfte sein: Sofern eine Rechtsabteilung ist und es eine "öffentlich-rechtliche" juristische Person ist, dürfen Rechtsanwaltskosten nicht anfallen.
Soweit die Anstalten kein Postulierungsrecht haben - ab OVG aufwärtes, weil keine Beamten: Da hätten sie das Recht der Inanspruchnahme von Amtshilfe bei den Staats- / Senatskanzleien, wo ja immer auch medien-spezialisierte Juristen sind.

Demnach dürften RA-Kosten nie dem Bürger in Rechnung gestellt werden, jedenfalls nicht in Sachen Rundfunkabgabe, da ein Massenverfahren. Auch nicht beim OVG oder BVerwG. Soweit erinnerlich für ein Verfahren BVerwG Ende Oktober 2019, da wurde der BR wohl in der Tat formell durch eine Person der Staatskanzlei vertreten. Gesprochen hat dann aber vorwiegend der viel kundigere Jurist des BR (der hierbei rechtlich irrte, aber er wird hier nicht den Bösartigen zugerechnet).
Ausgerechnet der BR hat aber bundesweit die am meisten hierher beklagte Kostenerzeugung im VG-Verfahren aktiviert, wobei wir da besondere Hintergrund-Infos haben im CSU-Bundesland. 


Die Fleißaufgabe lautet also vermutlich nur noch, die entsprechenden Nachweise und Zitate
--------------------------------------------------------------------------
- also die Kern-Info - aus den vorhandenen zwei textreichen Forum-Threads zu extrahieren und hierher zu übertragen. Erst bei dieser Konzentration der Infos wäre zu überblicken:
 - Ist das nun wirklich so abgesichet?
 - Wo und wie sind Aspekte noch zu vertiefen?


Sobald dieser Job gemacht ist,
-------------------------------------------
könnte daraus ein Mustertext gebastelt werden, mit dem wir den ARD-Anstalten diese weitere Waffe der Widerstandshemmung zerstören können.
Dazu müssen wir natürlich ferner wissen, wo überall das aktuell gewagt wird - also ganz aktuell in den Bundesländern Bayern und Berlin. 
Etwas Arbeit nötig - ohne Fleiß kein Preiß, schreiben hier ein S....-Preiß.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2021, 21:24 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Bitte die Kostenverteilung via gerichtlichem Weg von dem Kostenerstattungsanspruch durch den ÖRR, (im Beispiel), trennen. Anhand einiger EuGH-Entscheidungen, die man sicherlich als Beispiel heranziehen könnte, müssen Kosten, deren Erstattung man vom jeweiligen Gegner des Rechtsstreites wünscht, gegenüber dem EuGH nachgewiesen und beantragt werden. Ob der EuGH dann so entscheidet, ist wieder was anderes und davon abhängig, wer den Rechtsstreit gewinnt. Rein national dürfte es nicht anders zu handhaben sein.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@pinguin : Es ist Prozess-1x1, schon beim Antrag für jedes Verfahren auch einen Kostenantrag zu stellen. Wir mussten das bei unseren vielen VG-Verfahren bisher nicht lernen, weil die Richter für Gerechtigkeit keine Textvorlagen fanden, also uns sowieso immer verlieren lassen, Kosten maßvoll und das meiste sowieso schon eingezahlt.

Nun also müssen wir mindestens in Berlin, Bayern, wohl auch in Brandenburg sofort eine Verweigerung von Anwaltskosten zur gerichtlichen Akte geben. Das müssen wir begründen. Die Begründungselemente sind aus den 2 Threads hierher zu übertragen.

Externe Rechtsanwälte - Gebühr für Androhung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29380.0

sehr ausführlich:
Neue Masche des BR: externe Rechtsanwälte beauftragt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22911.0


Das sind die zwei Quellen und selbst die schönste abstrakte Idee befreit nicht von der Knochenarbeit, von dort die besten Argumente zu selektieren und hier im Thread einzutragen. Wer diese Fleißarbeit macht, dem wird der uns nicht näher bekannte Schöpfer des Universums später im uns nicht näher bekannten Paradies eine bevorzugte Behandlung angedeihen lassen, das ist gewisslich wahr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juni 2021, 12:36 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Textentwurf - Verbesserungsvorschläge?
(Bitte immer straff und kurz, dies ist Arbeit, nicht ein Facebook-Stammtisch)
Zitat

*UBFB.   Dürfen dem Bürger *Anwaltskosten berechnet werden?
*NEU 2021-06-02
"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
   www.roben-shop.de/blog/die-geschichte-der-robe/

*UBFB1.   *Rechtsanwaltskosten-Belastung: Unzulässig für Rundfunkabgabe-Verfahren.

UBFB1.a)   Die Stellung des Juristen in der Gesellschaft ist komplex, wie wir wissen: Überschätzt und unterschätzt,
geehrt und ein wenig gefürchtet. Letztlich ist das Problem, dass die meisten Anwälte immer neu Mandantenwerbung betreiben müssen. Sie müssen sich deshalb nach Marktingregeln das Image der Unfehlbarkeit zulegen. In rund 50 Prozent der zivilrechtlichen Streite wird aber verloren. Das ist eine dumme Situation; dann ist die Enttäuschung zuweilen groß.

Jedenfalls braucht man Rechtsanwälte für Komplexes. Warum beauftragen aber ARD-Landesanstalten teils Rechtsanwälte? - Da sie doch behaupten, es gäbe keine komplexen Rechtsfragen, alles sei rechtlich klar und einfach bezüglich der Rundfunkabgabe. - Hier wird gezeigt, wieso diese Beauftragung als unzulässig angesehen wird:

UBFB1.b)   Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat geurteilt: Für das Rundfunkabgabe-Inkasso dürfen externe Beauftragte dem Bürger nicht zugemutet werden.

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags
     bundestag.de/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf
Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 057/16 --- Abschluss der Arbeit: 22. November 2016 --- Fachbereich: WD 10: Medien, Kultur und Sport
" Zusammenfassend bedarf das Tätigwerden von Dritten, hier maßgeblich von Inkassounterneh- men, für die Rundfunkanstalten der vorherigen Ausschöpfung des staatlichen Vollstreckungsverfahrens. Der Einsatz von Beauftragten... besteht damit nur als letztes Mittel. ... ... Die Realisierung solch einer Vorgehensweise wäre nur nach einer Änderung der rechtlichen Anforderungen möglich."

UBFB1.c)   C Löser: Verwaltungsprozessrecht (2016), S. 8: "Bevollmächtigungskosten"
"... ... nicht erstattungsfähig sind Bevollmächtigungskosten, wenn die Zuziehung des Bevollmächtigten gegen Treu und Glauben verstößt, was anzunehmen ist, wenn die Vertretung für den Beteiligten offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen."
25OVG Bln-Bbg, NVwZ 2006, 713 (714), Beschl. v. 1.2.2006, Az. 1 K 72/05.
Quelle: cloeser.org/pub/Verwaltungsrecht_+_Verwaltungsprozessrecht_2/Verwaltungsprozessuales%20Kostenrecht.pdf :

UBFB1.d)   BVerfG: Gerichts- und Anwaltsgebühren dürfen nicht missbraucht werden.
BVerfG · Beschluss 1 BvL 1/89 - (1992-02-12)

"Leitsätze: 1. Mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht ist es nicht vereinbar, den Rechtsuchenden durch Vorschriften über die Gerichts- und Anwaltsgebühren oder deren Handhabung mit einem Kostenrisiko zu belasten, das außer Verhältnis zu seinem Interesse an dem Verfahren steht und die Anrufung des Gerichts bei vernünftiger Abwägung als wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheinen lässt."
Quelle:    openjur.de/u/255993.html

   
     


*UBFB2.   Leitlinien / Bundesebene: Rechtsanwalts-Beauftragung-

UBFB2.a)   Das Bundesministerium des Inneren hat die geltende Rechtslage in Leitlinien übersetzt.
Nach der damit erkennbaren Rechtslage dürfen die ARD-Landesanstalten den Bürgern Rechtsanwaltskosten nicht in Rechnung stellen.

Abruf 2021-06 fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-und-checkliste-zur-beauftragung-von-rechtsanwalten-zur-prozessvertretung-im-bmi/

"Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 06.06.2019 ... ... mit E-Mail vom 2. Juni 2019 bitten Sie ... ... (IFG) um ... ... 'Die Beauftragung von Rechtsanwälten zur Prozessvertretung im Bundesministerium des Innern - Leitfaden und Checkliste'. Beigefügt..." .

UBFB2.b)   Das Bundesministerium des Inneren hat die geltende Rechtslage in Leitlinien übersetzt.

(b1) Einleitung (Seite 1): "Die Beauftragung von Rechtsanwälten zur Prozessvertretung
... in einem absehbaren ... kon- kreten Prozess ... ... ist nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 a) und b) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 1 Abs. 2 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom Vergaberecht ausgenommen.... ... Der Bundesrechnungshof (BRH) kommt in seiner Mitteilung über die 'Prüfung der Prozessvertretung des Bundes' vom 6. Oktober 2014 (Gz.: 13-2012-5082) ... ... zu der Aussage, dass er allgemeine Leitlinien zur Beauftragung von Rechtsanwälten für die Verwaltung für erforderlich hält.... ... Dieser Leitfaden ... ... ist ... ... unter Berücksichtigung der Vorschläge des BRH erstellt worden." (Zitatende)

Also: Hier geht nur um das Wie, sofern feststeht, dass man darf. Und: Dies Wie darf nicht willkürlich sein. Gemäß Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags darf man nicht bezüglich der Rundfunkabgabe Nun aber selbst wenn man dürfte, man darf nicht so, wie die ARD-Anstalten es vereinzelt machen. Schauen wir auf die unzulässigen Fehler.

(b2) Abschnitt 2.a. (Seite 5): Regelfall: Beim VG ist ein RA nicht zu beauftragen:
"... ...muss entschieden werden, ob zur Führung des Rechtsstreits ein Rechtsanwalt ... ... beauftragt werden soll, oder ob dies auch durch eigene Mitarbeiter geleistet werden kann. Der Regelfall ist die Selbstver- tretung (für verwaltungsgerichtliche Verfahren gem. § 67 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO, ausdrücklich vorgesehen). Eine anwaltliche Prozessvertretung sollte nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig und wirtschaftlich ist." (Zitatende)

Also: Klare Aussagen: Anwaltliche ARD-Vertretung ist nicht zu wählen. Und wenn es trotzdem gemacht wird? Dann gilt das Folgende:

(b3) Abschnitt 3. (Seite 7): Anwaltsauswahl: Mehrere Angebote einzuholen.
"Grundsätzlich sollten zwecks ... ... Integrität der Vergabeentscheidung vor der Beauftra-gung eines Rechtsanwalts mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden und ist ... ... ein die Vergabe begründender Vergabevermerk zu fertigen, der die Entscheidung aktenkundig nachvollziehbar macht.
... ... kann in der Regel auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Es ist vielmehr möglich, geeignete Rechtsanwälte direkt zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. ... ... Aus § 55 Abs. 1 S. 1 BHO folgt, dass grundsätzlich vor Beauftragung eines Rechtsanwalts Vergleichsangebote von geeigneten Kanzleien einzuholen sind.... ... Beim Einholen der Angebote - durch möglichst wortgleiche Anschreiben (vorzugsweise per E-Mail) - sollte der Gegenstand der Beauftragung so umrissen werden, dass eine ungefähre Aufwandsabschätzung möglich ist.
... ... t insbesondere folgende Kriterien... Spezielles Fachwissen (Fachanwalt, Spezialist für eine bestimmte Rechtsmaterie), einschlägige Praxiserfahrungen in bestimmten Verfahren oder Rechtsmaterien... ... " (Zitatende)

Also: Das kann der Bürger sich durch Anfrage nach Art. 17 GG oder gemäß IFG nachweisen lassen, sofern er sich Feinde machen will. Man beachte: "geeignete Rechtsanwälte". Diese Regeln sind zwar nicht hierfür bindende Rechtsnorm, sind aber offenkundige Regeln für Ordnungsmäßigkeit eines zu Beauftragenden.

(b4) Abschnitt 4.c) (Seite 11): "Weiterhin kann es aus Korruptionspräventionsgründen geboten sein,
einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Kanzlei nicht zu beauftragen, wenn aufgrund häufiger Beauftragung oder andauernder persönlicher Kontakte der naheliegende Eindruck entstehen könnte, die Beauftragung sei nicht vorrangig nach Leistungs- und Wirtschaftlichkeitskriterien erfolgt." (Zitatende)

Also: Wegen Aspekten von Anti-Korruption darf nicht "eine einzige gleiche Kanzlei ständig beauftragt werden". Genau das ist für die Kanzlei des BR Bayerischen Rundfunks seit Jahren der Fall. Dass die Eröffnung der Kanzlei von einer maßgeblichen Persönlichkeit der CSU-Landespolitik begleitet ??? war, räumt natürlich jeden Verdacht von Korruption zuverlässig aus. Aber gleichwohl sollte die Regel von Vielfalt und Wechsel die anwaltliche Vertretung dominieren.

(b5) Abschnitt 4.c) (Seite 11): "Grundsätzlich sollte ein Aktenvermerk über die bei Auswahl
und Beauftragung eines Rechtsanwalts angestellten Erwägungen erstellt werden. ... ... sollten zumindest die Kriterien angegeben werden, die ergänzend zu reinen Leistungs- und Wirtschaftlichkeitserwägungen bei der Auswahl herangezogen wurden und in einem Aktenvermerk festgehalten werden, um die Auswahl nachvollziehbar zu machen." (Zitatende)

Also kann der Bürger bei der ARD-Landesanstalt unter Berufung auf Art. 17 GG die Überlassung dieses Dokuments beantragen. Dies gilt, sofern der Bürger ein berechtigtes Eigeninteresse hat, weil dieser Anwalt in seiner Sache aufgetreten ist.

(b6) Abschnitt 5.a) (Seite 12): "Die Vollmacht sollte eine Bezeichnung der Parteien bzw. der Beteiligten sowie eine Kurzbezeichnung des Gegenstandes des Rechtsstreits beinhalten, damit er nicht ... ... mit zusätzlichen Fragestellungen befasst werden kann, die nicht ursprünglicher Gegenstand der Beauftragung sein sollten. ." (Zitatende)

Also kann der Bürger bei der ARD-Landesanstalt Die Überlassung dieser Vollmacht beantragen und überprüfen, ob die Auftragsbegrenzung vorliegt; denn der Bürger will ja nicht etwaige sonstige Aktivitäten des Anwalts für die ARD-Landesanstalt quer-subventionieren. Der Bürger hat also ein berechtigtes Interesse an der Begrenzung der Vollmacht. Dies gilt, sofern der Bürger ein berechtigtes Eigeninteresse hat, weil dieser Anwalt in seiner Sache aufgetreten ist.

(b7) Abschnitt 6.b) (Seite 15): Korruptionsvermeidung: Nur klare Einzelaufträge:
"Die Vereinbarung derartiger Kompensationsgeschäfte würde das Einführen sachfremder Erwägungsgesichtspunkte in künftige Vergabeentscheidungen beinhalten... ... und den Anschein korruptiven Verhaltens der beteiligten Sachwalter mit sich bringen. Denn werden Kompensationsgeschäfte zugunsten der Verwaltung einmal vereinbart, liegen auch Kompensationsgeschäfte zugunsten privater Interessen der beteiligten Mitarbeiter nicht mehr fern."(Zitatende)

Also kann der Bürger bei der ARD-Landesanstalt darauf bestehen, dass der Anwalt für jede Einzelsache erneut auszuwählen ist. Er kann also widersprechen, dass in der eigenen Sache der gleiche Anwalt wie in Fällen von mehreren anderen Bürgern beauftragt wurde, damit kein Besorgnis einer korruptiv bedingten Befangenheit besteht. Schließlich must der Anwalt als "gesetzliches Organ der Rechtpflege" im Fall eines öffentlich-rechtlichen Auftraggebers je nach Rechtslage auch Initiative entfalten, etwaiges Falschinkasso aufzuklären und zu unterbinden. Hier ist besonders auf den oft vorgeworfenen Justizskandal von Falschinkasso bei Geringverdienern hinzuweisen. Der Anwalt würde im Fall einer Sammelvereinbarung dieser Pflicht vielleicht höchst ungern entsprechen, wäre also korruptiv belastet wider Willen.


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Hier die Kurzfassung als bisheriger Textentwurf für Verfassungsbeschwerden
- ähnlich von "jedermann*frau" in Schriftsätzen verwendbar -
- und auch hier kann jederfrau*mann Gegengedanken vortragen, auch wieder mit der Bitte: Knapp und kurz, bitte nicht verkoppeln mit "Gedanken über Gott, das Universum, und überhaupt".
Zitat
*UBFC4.   Keine *Anwaltskosten wegen Rundfunkabgabe
*NEU 2021-06-08 .

UBFC4.a) Beantragt wird, dass das Gericht die folgende Meinung zur Rechtslage bestätigt:
(1) Für die millionenfach gleichartige Aufgabe der Rundfunkabgabe ist die Belastung der Bürger mit Rechtsanwaltskosten unzulässig, soweit es das vorgerichtliche Bescheidverfahren und das erstinstanzliche VG-Verfahren anbetrifft.
Dies gilt insbesonders, weil jede der 9 inkassobeauftragten ARD-Landesanstalten über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.

(2) Zwar ist den ARD-Landesanstalten die Beauftragung von externen Anwälten nicht zu verwehren, beispielsweise. weil dies durch Arbeitsüberlastung bedingt sein kann. Aber die Kosten bis einschließlich VG-Ebene dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.

(3) Bei Verfahren ab OVG aufwärts bedürfen die ARD-Anstalten einer externen Vertretung mangels Postulationsfähigkeit: Dienstherrenfähigkeit wurde nicht verliehen, also gibt es keine Beamten.
Für diese Vertretung ist die Inanspruchnahme von Amtshilfe geboten, damit der Bürger dank fehlender gegnerischer Anwaltskosten die Wahrnehmung seiner Rechte zu tragbaren Kosten betreiben kann. Beamtete Volljuristen der Medieneferate der Staats- / Senatskanzleien sind dafür vermutlich in allen Bundesländern verfügbar. Wegen der Funktion der Rechtsaufsicht seitens der Landesregierungen dürfte dort auch optimaler Einblick vorliegen.

Ende der Anträge. Nun wichtige Information für die Beurteilung:



UBFC4.b)   Das Problem kurz vorab formuliert:
Verletzte rechtliche Regeln: GG Art. 103 (1) und EMRK Art. 6,
EU-Charta Artikel 47 und 41.
Ausführliche Analyse: "Metastudie LIBRA" Abs. UBFB.

Die Belastung des Bürgers mit *Rechtsanwaltskosten bei kleinen Beträgen verletzt das Grundrecht des rechtlichen Gehörs: Die gesamten Verfahrenskosten gelangen in die Nähe des Gegenstandswerts auch bereits in einem nur erstinstanzlichen Verfahren.
Der Bürger kann hier kostensenkend ohne eigenen Anwalt auftreten. Muss er gegnerische Anwaltskosten tragen, so ist das Kostenrisiko schwer überschaubar. Es kann sich durchaus die Frage stellen, ob von den Kosten her rein prozessökonomisch gesehen ein Streit überhaupt erwogen werden kann.
   
     
Verfassungsbeschwerde 2021/Begründung. (Ähnlich 2020-04-20 an 16 Staats-/Senatskanzleien.)

UBFC4.c1)   Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat geurteilt: Für das Rundfunkabgabe-Inkasso dürfen externe Beauftragte dem Bürger nicht zugemutet werden.
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags
     bundestag.de/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/wd-10-057-16-pdf-data.pdf
Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 057/16 --- Abschluss der Arbeit: 22. November 2016 --- Fachbereich: WD 10: Medien, Kultur und Sport
" Zusammenfassend bedarf das Tätigwerden von Dritten, hier maßgeblich von Inkassounterneh- men, für die Rundfunkanstalten der vorherigen Ausschöpfung des staatlichen Vollstreckungsverfahrens. Der Einsatz von Beauftragten... besteht damit nur als letztes Mittel. ... ... Die Realisierung solch einer Vorgehensweise wäre nur nach einer Änderung der rechtlichen Anforderungen möglich."

UBFC4.c2)   C Löser: Verwaltungsprozessrecht (2016), S. 8: "Bevollmächtigungskosten"
"... ... nicht erstattungsfähig sind Bevollmächtigungskosten, wenn die Zuziehung des Bevollmächtigten gegen Treu und Glauben verstößt, was anzunehmen ist, wenn die Vertretung für den Beteiligten offensichtlich nutzlos und objektiv nur dazu angetan ist, dem Gegner Kosten zu verursachen."
25OVG Bln-Bbg, NVwZ 2006, 713 (714), Beschl. v. 1.2.2006, Az. 1 K 72/05.
Quelle: cloeser.org/pub/Verwaltungsrecht_+_Verwaltungsprozessrecht_2/Verwaltungsprozessuales%20Kostenrecht.pdf :

UBFC4.c3)   BVerfG: Gerichts- und Anwaltsgebühren dürfen nicht missbraucht werden.
BVerfG · Beschluss 1 BvL 1/89 - (1992-02-12)

"Leitsätze: 1. Mit der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden Justizgewährungspflicht ist es nicht vereinbar, den Rechtsuchenden durch Vorschriften über die Gerichts- und Anwaltsgebühren oder deren Handhabung mit einem Kostenrisiko zu belasten, das außer Verhältnis zu seinem Interesse an dem Verfahren steht und die Anrufung des Gerichts bei vernünftiger Abwägung als wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheinen lässt."
Quelle:    openjur.de/u/255993.html

UBFC4.d) Rechtslage / Grundregel: RAe auf Ebene VG:
Eine Beauftragung mit Kosten zu Lasten der Bürger ist nicht zulässig, sofern die Organisation - beispielsweise eine Anstalt öffentlichen Rechts - eine eigene Rechtsabteilung hat. Dies gilt erst recht, sofern es sich um gleichartige Serienfälle hat, also um Vorgänge ohne grundsätzliche rechtlichen Klärungsbedarf.
   
     
Verfassungsbeschwerde 2021/Begründung. (Ähnlich 2020-04-20 an 16 Staats-/Senatskanzleien.)

UBFC4.c1) Fakten_ Bei welchen ARD-Landesanstalten treten Rechtsanwälte auf?
Vermutlich seit etwa 2019: Beim RBB, Berlin.
Vermutlich Seit etwa 2017: Beim BR, München.

c2) Fakten: Gibt es Bürgerbeschwerden über Beschneiden des Rechtlichen Gehörs durch Anwaltskosten?
Bisher waren solche für den RBB nicht feststellbar. Für den BR liegen intensivste Beschwerden vor, wie es in Internetforen berichtet wird. Für den BR wird von den Bürgern des weiteren vorgetragen, das Verhalten der Gerichte sei parteiisch zu Gunsten der Kostensteigerung.
Beispielfall: Das VG München habe in einem Rechtsstreit über die Rundfunkabgabe - bekanntlich jährlich etwa 200 Euro - den Gegenstandswert mit 5000 Euro berechnet und erst nach Widerspruch des Bürgers auf ein angebrachtes Maß abgesenkt. Dies setzt voraus, dass der Bürger den Durchblick hat, diesen Antrag zu stellen.

c3) Fakten: Es handelt sich nicht um entsprechend spezialisierte Anwälte:
Dies gilt sowohl für den BR wie auch für den RBB. Allerdings wird ein ständig beauftragter Rechtsanwalt unvermeidlich auf die Dauer spezialisiert für ein immer betroffenes Rechtsgebiet.

c4) Fakten: Die Anwaltsbeauftragung erfolgt nicht aus Gründen der räumlichen Entfernung.
Beispielsweise ist beim BR, München, eine einzige Anwaltskanzlei für ganz Bayern beauftragt. Es werden also nicht "mehrere ortsnahe Kanzleien" beauftragt.

UBFC4.d1)   Vertragliches. Das Bundesministerium des Inneren hat die geltende Rechtslage in Leitlinien übersetzt.
Demnach dürfen die ARD-Landesanstalten den Bürgern Rechtsanwaltskosten nicht in Rechnung stellen.

Abruf 2021-06 fragdenstaat.de/anfrage/leitfaden-und-checkliste-zur-beauftragung-von-rechtsanwalten-zur-prozessvertretung-im-bmi/

"Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 06.06.2019 ... ... mit E-Mail vom 2. Juni 2019 bitten Sie ... ... (IFG) um ... ... 'Die Beauftragung von Rechtsanwälten zur Prozessvertretung im Bundesministerium des Innern - Leitfaden und Checkliste'. Beigefügt..." .

d2) Vertragliches: Wettbewerbliche Auswahl ist erforderlich.
Die Wahl eines anwaltlichen Partners bedarf nicht der öffentlichen Ausschreibung. Aber es muss ein wettbewerbliches Auswahlverfahren stattfinden: Das "Amigo-Prinzip" darf nicht zur Anwendung kommen.

d3) Vertragliches: Handelt es sich um Scheinselbständige? - Dies ist nicht erkennbar.
Sowohl beim BR, München, wie auch beim RBB, Berlin, wird, soweit im Internet übermittelt, zwar immer die gleiche Kanzlei beauftragt. Es sind aber auch wesentliche andere Rechtsgebiete im Angebot dieser zwei Kanzleien.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ggf. analog verwertbar: http://testplatz.bplaced.net/klage/026_Beschluss_anon.pdf
In diesem Streit ging es im die Forderung zur Erstattung von Reisekosten.

Siehe auch:
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg153706.html#msg153706

Zitat von: oben verlinktes Urteil
Notwendig sind allerdings nur die Kosten, deren Aufwendung im Rahmen der Prozessführung sachgemäß erscheinen.
So gesehen könnten zwei Punkte gegen die Kostenerstattung für externe Anwälte sprechen. Einmal der Betrieb einer eigenen Rechtsabteilung, was dem Sender wohl ausreichende Fachkompetenz sichert. So nicht, sollte er in die Qualität des Personals investieren. Zum anderen der Streitgegenstand. Das Eintreiben offener Forderungen dürfte für das Unternehmen BS, dessen einziger Zweck im Inkasso besteht, zum Tagesgeschäft gehören, welches keine über ein übliches Maß hinausgehende Expertise erfordert. Dies insbesondere, als das Unternehmen Teil einer als Behörde agierenden Institution ist und als solche über etablierte Möglichkeiten der Beitreibung von Geldforderungen verfügt, von denen nachgewiesener Maßen auch umfänglich Gebrauch gemacht wird. Es müssten schon sehr komplexe Rechtsprobleme sein, die den Sender in Ausnahmefällen berechtigen könnten, das Inkasso Dritten zu übergeben. Personalmangel bei Lastspitzen wäre z. B. wohl nicht als komplexes Rechtsproblem zu betrachten.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Genau...
Personalmangel bei Lastspitzen wäre z. B. wohl nicht als komplexes Rechtsproblem zu betrachten.
...hieße dies doch ansonsten - ebenso wie in dem Fall, dass eine Rechtsabteilung (angeblich!) überlastet sei, & deswegen eine Mandatierung einer externen Kanzlei erfolgen müsse - statt der für ihre internen Verhältnisse selbst verantwortlichen »Behörde« dem Bürger (mit entsprechenden Kosten!) die Verantwortung dafür zuzurechnen .

Um das rechtens sein zu lassen, brauchte es schon einen »Rechtsstaat« etwa a lá Landvogt Gessler...


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

N
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Der BR beauftragt seit Jahren die immer gleiche Kanzlei aus Traunstein, CSU Mitglieder allesamt. Das Verwaltungsgericht weist Einsprüche gegen die Beauftragung immer zurück. Alles das selbe Gesocks.


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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Sowohl in Bayern wie auch beim RBB werden nun die Fragen der Anwaltskosten zum streitigen Thema gemacht.

 @drboe : Danke! Verwertet wie unten angegeben. Darf das AZ in Schriftsätzen verwendet werden?
 
Anmerkung: Der Text muss als Beweis intern aufbewahrt werden. Zu diesem Zweck wurde rabiat auf rund 60 KB verkleinert - Qualitat grenzwertig, aber ausreichend für den Zweck. .
Diese Kurzfassung ist beigefügt für diejenigen, die das ebenfalls platzsparend archivieren wollen.


Zitat
UBFC4.e1)   VG Bremen: Nur notwendige Kosten dürfen durch die ARD-Landesanstalt in Rechnung gestellt werden.
VG Bremen 2 K 1034/16, Beschluss 2017-08-24 über Kostenfestsetzung: Der NDR ist der Verlierer. Er kann nur 20 Euro Pauschale in Rechnung stellen, nicht die 43,50 Euro Reisekosten von Hamburg nach Bremen (§ 91 Abs. 1 S. 2 ZPO).
Das Gericht: Da der Beklagte Radio Bremen in Bremen Sitz hat, ist die Vertretung durch den NDR in Beitragssachen ein Ergebnis von innerbetrieblicher Organisation. Reisekosten sind damit eine Belastung des Bürgers mit vermeidbaren Kosten.
Hier ist das Prinzip belegt, dass ein "öffentlich-rechtlich" Beklagter auf VG-Ebene sich selber zu vertreten habe und auf die Pauschale von 20 Euro beschränkt sei. Weicht die ARD-Landesanstalt hiervon ab, so ist das ein Eigeninteresse der innerbetrieblichen Organisation. Die damit verursachten zusätzlichen Kosten dürfen nicht zu Lasten des Bürgers gehen.

UBFC4.e2)   Rundfunkabgabe-Rechtsstreite werden immer durch die ARD-Landesanstalt selbst geführt,
nie durch die Nicht-Rechtsperson Kölner "Beitrags"-"Service" (doppelter Fake-Name). Jede ARD-Landesanstalt verfügt über eine Rechtsabteilung mit Volljuristen, Hauptthema beispielsweise Lizenzrecht-Verträge, kundig und geschult aber auch zu ihrem Nebenthema "Rundfunkabgabe".

Rechtsanwalt-Einschaltung ab Klageerhebung wurde die Arbeit eher vermehren, jedenfalls im Mittel nicht vermindern. Diese Einschaltung wäre nur als Absicht der Kostenerzeugung deutbar sein, also zum Zweck der Hemmung der Durchsetzung der Bürgerrechte. Dies ist nicht zulässig.


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