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Autor Thema: Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?  (Gelesen 5577 mal)

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Leider, leider wieder keine Entscheidungen und jetzt auch nicht im Zusammenhang mit dem Existenzminimum. :-[
Aber vielleicht ein weiterer Gedanke zu möglichen Beeinträchtigungen der "gesundheitlichen Unversehrtheit". Und dieser Thread scheint noch am passendsten zu sein, da ich nicht weiß, ob es schon jemals thematisiert wurde.

Laut Artikel 2 Abs. 2 GG gilt ja
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
Zitat von: Artikel 2 Abs. 2 GG
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ich denke, dass das auch die psychische Unversehrtheit mit einschließt, auch wenn es nicht explizit mit benannt ist. Schließlich gehören Geist und Körper untrennbar zueinander. Außerdem können psychische Beeinträchtigungen durchaus auch physische Beeinträchtigungen nach sichziehen.

In Verbindung mit der Rundfunkabgabe, welche in diesem Land unter Zwang zu entrichten ist (Und da gibt es nichts dran zu beschönigen!), geht ein Punkt leider immer etwas unter.
Für nicht wenige stellt diese Abgabe auch einen Verstoß gegen die Gewissensfreiheit dar.
Und ein permanenter Zwang gegen sein Gewissen handeln zu müssen, kann durchaus zu psychischen und damit auch zu physischen Beeinträchtigungen führen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2023, 16:27 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

P
  • Beiträge: 4.011
Und ein permanenter Zwang gegen sein Gewissen handeln zu müssen, kann durchaus zu psychischen und damit auch zu physischen Beeinträchtigungen führen.
Im Prinzip ist "gegen sein Gewissen handeln zu müssen" Folter.

Der Vergleich mag störend wirken, soll. Der Mensch, welcher gegen sein Gewissen anderen Menschen einen Schaden zufügen soll, kann nicht dazu gezwungen werden. Erfolgt dieser Zwang trotzdem, z.B. im Fall zum Einsatz mit einer Waffe, so funktioniert dieser Vorgang nur mittels Androhung des gezielten Zufügens von psychischem oder physischem Leid. Um diesen Leid zu entfliehen kommt es zum Einsatz der Waffe gegen andere oder wenn es eine Wahl gibt zur Verweigerung des Einsatz der Waffe. Gibt es keine Wahl, dann führt es immer zur Folter.

Folter (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Folter
Zitat von: Folter (wikipedia)
Die UN-Antifolterkonvention wertet jede Handlung als Folter, bei der Träger staatlicher Gewalt einer Person „vorsätzlich starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen oder Leiden zufügen, zufügen lassen oder dulden, um beispielsweise eine Aussage zu erpressen, um einzuschüchtern oder zu bestrafen“. [...]

vgl. zur Folter Themen im Forum

Anja Reschke Die fixe Idee der neutralen Berichterstattung halte ich für absurd. (11/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29333.msg184438.html#msg184438

Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34912.msg212709.html#msg212709


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2023, 16:25 von Bürger«

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
(...)
> Forum-Suche mit "jedem Menschen ein existenzielles und kulturelles menschenwürdiges Existenzminimum" liefert u.a.:
Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35184.msg213175.html#msg213175
...müsste @pjotre eigentlich wissen ;)

Die Passagen von Prof. Kirchhof befinden sich in dessen Gutachten auf Seite 67 ff. unter "7. Beitragsbefreiung für sozial Schwache?" sowie S. 84, Nr. 17.
Grundsätzlich muss bei dem Thema des Existenzminimums vielleicht mal gefragt werden, ob sozial Schwache eigentlich zu einer Rundfunkpflicht gezwungen werden können, die erst zu existenzbedrohenden Maßnahmen führt. Genau diese Rundfunkpflicht besteht nämlich, wenn man sich die folgende Textstelle aus dem Kirchhofgutachten mal genauer anschaut (ebenda S. 67-68):
Zitat
Der moderne Mensch ist auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angewiesen, will er an der öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information teilhaben. Das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und die aus den Grundrechten folgenden staatlichen Schutzpflichten veranlassen die verfassungsrechtliche Frage, ob ein einzelner Bürger allein wegen seiner Zahlungsschwäche von der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme ausgeschlossen werden kann. Diese Frage ist zu verneinen.
Quelle: http://www.swr.de/unternehmen/organisation/gutachten-zur-rundfunkfinanzierung-100.pdf

Genau wie beim Elternrecht verdreht Kirchhof, hier erneut, ein Recht in eine Pflicht, was ich an andere Stelle bereits an dem Gutachten kritisiert habe. Siehe hierzu:

BVerfG - 2 BvR 1333/17 - Neg. Religionsfreiheit -> neg. Informationsfreiheit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34539.msg219486.html#msg219486

Diesmal missbraucht er die Rechte aus dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG um damit eine Pflicht zum Konsum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu begründen. Selbst wenn der ÖRR modern wäre, kann niemand zur Teilnahme am Rundfunk gezwungen werden, was ich als jemand sage, der schon seit über zwanzig Jahren ohne Rundfunk und Fernsehen lebt. Es geht Kirchhof an dieser Stelle seines Gutachten lediglich darum, eine Rundfunkpflicht (Zahlungspflicht) für den Rundfunk einzuführen und nicht darum, dem Sozialrechtegedanken aus dem Grundgesetz Geltung zu verleihen. Es geht ihm auch nicht um Demokratie, da seine Teilnahme an der „öffentlichen Debatte einer modernen Demokratie“ im Rundfunk nicht die Basis für eine allgemeine Gesetzgebung sein darf, da dies dann ein Symptom für eine Mediokratie wäre, die staatsrechtlich keine Demokratie darstellt. Hierzu im Weiteren:

Gewöhnung an die Mediokratie? (Aufsatz von Thomas Meyer aus dem Jahre 2010)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36950.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2023, 00:36 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

P
  • Beiträge: 4.011
Als Mensch bin ich auf das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht angewiesen. Das Teilhaben an der öffentlichen Debatte einer "sehr" modernen Demokratie, an der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, an allgemeiner Kultur und Unterhaltung, an allgemein zugänglichen Quellen der Information ist mir ohne das Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten möglich.

Die aus den Grundrechten folgenden staatlichen Schutzpflichten veranlassen die verfassungsrechtliche Frage, ob ein einzelner Bürger allein wegen der Nichtteilnahme der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme als Kostenträger herangezogen werden kann. Diese Frage ist zu verneinen.

Die Frage wird nicht dadurch komplexer, wenn zusätzlich zu klären ist ob ein Eingriff in das Existenzminimum überhaupt möglich ist.
Es verbietet sich, da der Eingriff wegen Nichtteilnahme bereits nicht möglich ist.

Das ändert jedoch aktuell nicht das Problem, dass es trotzdem versucht wird. Unter Umgehung der Klärung der Notwendigkeit. Wer keine Teilnahme erklärt ist kein Teilnehmer, wie aus anderen nicht vorhanden Erklärungen eine Teilnahme fingiert wird bedarf der Klärung.

Rundfunk bleibt eine private Sache. Ob das gebraucht wird entscheidet jeder für sich selbst.

Wenn der Staat der Ansicht ist, das Angebot bereit stellen zu müssen, dann ist zu klären wie das zu finanzieren ist. Da der Bereitstellung bereits der individuelle Vorteil fehlt, ist diese aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2023, 20:30 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.575
Da der Bereitstellung bereits der individuelle Vorteil fehlt, ist diese aus dem allgemeinen Haushalt zu finanzieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch festgestellt, dass es einen solchen "individuellen Vorteil" gibt:
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
Rn. 74
a) Durch den Rundfunkbeitrag wird ein individueller Vorteil abgegolten, so dass es sich um einen Beitrag im finanzverfassungsrechtlichen Sinne handelt.
(Das Nähere und hinlängstlich Bekannte ist in weiteren Randnummern zu erfahren.)

Kartenhaus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2023, 20:41 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Das ist ja auch ein krasses Fehlurteil insbesondere ab RN 73 ff.
Festgestellt wird da nichts, sondern behauptet.


Edit "Bürger" @alle: Bitte die Vorteils-Behauptungen des BVerfG hier nicht vertiefen. Dies war/ ist bereits Gegenstand anderer Threads im Forum - siehe u.a. unter
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
und dortige weitere Links wie u.a. auch
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Mögl. d. Nutzung = individueller Vorteil?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
sowie ergänzend u.a. auch
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
und daraus u.a. zu „konkret-individueller Vorteil“ vs. „abstrakt-genereller Nutzen“
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28430.0
Gegenleistung für einen „gesamtgesellschaft­lichen Vorteil“: Das BVerfG-Urteil..
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28175.0

Hier bitte nur noch zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Ist Antasten des Existenzminimums "Körperverletzung"?

Danke für allerseitiges Verständnis und Berücksichtigung.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37479.0


Und bei all dem gilt auch
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0


...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


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