Die Frau kann sich nicht richtig vorstellen, was es bedeutet, einem Gesetz keine Folge zu leisten.
Nach der angedeuteten Logik müssten Personen andere Personen wahrscheinlich ebenfalls erschießen, wenn in der Kette der Gesetze das vorgesehen würde. Als möglicherweise Betroffener stellt sich folgender Gedanke, statt Erzwingungshaft steht die Maßnahme mit der richtigen Bezeichnung "Folter zum Brechen des Willens" als mögliche Folgen sollte Tod durch Folter erwähnt sein. Denn etwas anderes ist Erzwingungshaft nicht, es ist die gesetzlich vorgesehene Maßnahme zum Brechen des Willens, nicht mehr und nicht weniger. Also sollte der Bezeichnung das zu Teil werden, was der Vorgang tatsächlich ist. Es ist Folter, zwar keine mit körperlicher Gewalt wo Knochen gebrochen werden, aber der Prozess - also was bei Folter passiert - bleibt vergleichbar. Unter Folter wird der Willen einer Person gebrochen. Dass Folter mit dem weniger harmlos klingenden Namen Erzwingungshaft daherkommt, ändert nicht die Art.
Aber dass etwas an diesem Gesetz falsch sein könnte, kommt der Frau nicht in den Sinn.
Denn bereits einen Menschen in Haft zu nehmen, um seinen Willen zu brechen, nichts anderes ist Erzwingungshaft, ist ja Folter. Das bleibt Ihr verschlossen, es wird beiseite geschoben.
Vielleicht sollten Fragen dazu verändert werden. Es wird zu leichtfertig abgewischt, dass dieses ja nur die festgelegte gesetzliche Folge sei. Da darf sich ruhig gefragt werden, ob der Staat das Recht hat, Bürger zu foltern, weil diese mit der Politik, welche der Staat macht, nicht einverstanden sind und das durch Nichtzahlung demonstrieren.