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Autor Thema: Pressemeldungen zur Beugehaft / Erzwingungshaft von Georg Thiel (2021)  (Gelesen 49965 mal)

D
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Borkener Zeitung 24.08.2021

Beitragsverweigerer Georg Thiel nach sechs Monaten frei
54-Jähriger aus Erzwingungshaft entlassen


Georg Thiel hat am Dienstagmorgen das Gefängnis in Münster verlassen. Der 54-Jährige, der sonst in Marbeck wohnt, saß seit dem 25. Februar hinter Gittern, weil er sich weigerte, Rundfunkbeiträge zu bezahlen.
von Peter Berger

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https://www.borkenerzeitung.de/lokales/borken/Beitragsverweigerer-Georg-Thiel-nach-sechs-Monaten-frei-363506.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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h
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Und eine sehr schöne Dokumentation der Ereignisse in Junge Freiheit - Wochenzeitung für Debatte mit Einblicken in den Schriftwechsel zwischen der Stadt Borken und dem WDR durch. M.Mähler,

24.08.2021 Vom Nichtzahler zum Staatsfeind: Wie der WDR Georg Thiel hinter Gitter brachte
25.08.2021 Fall Thiel: Stadt Borken will Haft beenden – doch der WDR verhindert es
26.08.2021 Fall Thiel: Anwalt beklagt juristische Fehler – WDR denkt schon an „künftige Inhaftierungsfälle“

Die Links lassen sich aber hier offenbar nicht hinterlegen, sind aber bei der Übersicht der Pressemitteilungen auf https://rundfunk-frei.de/ hinterlegt.


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Uwe

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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
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BBC-Edition

Radio license fee refused: Georg Thiel is free again after 181 days in prison

Harry Rivers   August 24, 2021


Zitat
After 181 days in prison – Georg Thiel is free again

He refused to pay the radio license fee and then a financial report: Georg Thiel from North Rhine-Westphalia had to go to prison for this. Now he is free again, but the matter is far from over.

Mehr:
https://bbc-edition.com/?s=Radio+license+fee+refused%3A+Georg+Thiel+is+free+again+after+181+days+in+prison

Anm. mod. seppl: Ich erreiche die URL unter
https://bbc-edition.com/international/2021/08/24/radio-license-fee-refused-georg-thiel-is-free-again-after-181-days-in-prison/
Die andere führt bei mir über eine I'm no robot- Abfrage ins nirgendwo.


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Wenn selbst in Spanien und Grossbritanien  von Georg Thiels Entlassung aus der Erzwingungshaft berichtet wird, müsste doch eigentlich auch die Deutsche Welle darüber etwas bringen, wofür man in der Bundesrepublik im Gefängnis landen kann...


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C
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RT Deutsch, 27.08.2021

Interview mit Georg Thiel
GEZ-Verweigerer Thiel aus Gefängnis entlassen: Sein Kampf gegen den Rundfunkbeitrag geht weiter

YouTube-Video, 6:48 Min.:
https://youtu.be/5xwlIKto6Z0


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Nein...
[...] müsste doch eigentlich auch die Deutsche Welle darüber etwas bringen, wofür man in der Bundesrepublik im Gefängnis landen kann...
...die ist nur für Missstände in anderen Ländern zuständig :)


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

o
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Sehr gutes Interview, sehr sehr angenehmer Typ!  :D

Georg Thiel spricht souverän und reflektiert. Null Reichsbürger, null Querfront, nichts.  Keine Sprechblasen.

Und - bis auf 1 Satz zum dt örR selbst -  strikt auf die derzeitige Form der Erhebung des Rundfunkbeitrags fokussiert.

Ohne weiteres sehenswert!


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h
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Über den Online-Zeit-Artikel "Er zahlt einfach nicht" vom 12.08.2021 wurde ja bereits weiter oben unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35110.msg215398.html#msg215398
und in einigen Folgebeiträgen diskutiert.

Bekannte haben mir nun gestern die Print-Ausgabe zukommen lassen. Bemerkenswert dabei ist -abgesehen von der bereits diskutierten inhaltlichen Einseitigkeit- vor allem, dass dieser Artikel in der großgeschriebenen Kategorie VERBRECHEN'' erschienen ist.

Wenn damit gemeint ist, wie die Darstellung des Schreiberlings insgesamt zu bewerten ist, mag die Zeit-Redaktion damit recht haben...

Kein Wunder übrigens, dass der MDR explizit auf diesen Artikel verlinkt:
Zitat
+++ Wer ist eigentlich dieser Typ, der jetzt seit Monaten wegen Rundfunkbeitragsschulden in Haft sitzt, obwohl er eigentlich recht einfach raus könnte? Simon Langemann hat Georg Thiel in der JVA Münster getroffen und versucht, das herauszufinden. Das Ergebnis steht in der Zeit (€).
https://www.mdr.de/altpapier/das-altpapier-2266.htmlDer Autor des Zeit-Artikels ist übrigens als freier Journalist tätig und wird daher sicher gerne ein paar öffentlich-rechtliche Folgeaufträge annehmen.


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Der Titel "Verbrechen" des WDR, sehr treffend, dachte ich beim Sehen der Seite.
Die Entscheidung über einen Seitentitel in einer Zeitung trifft an sich nicht der Artikelautor, sondern ein Leitender für den Umbruch der Seiten.

Es könnte also auch sein, dass ein anderer in der Redaktion dokumentieren wollte, wie er - der andere in der Redaktion - das WDR-Verhalten einstuft?   
Das Wort "Verbrechen" kommt übrigens auch ein zweites Mal vor auf der gleichen Seite vor, nämlich bei einem Buchtitel "Verbrechen" in einem kleinen abgesetzten Rahmen. Auch diese Auswahl trifft an sich nicht ein Artikelautor.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2021, 23:23 von Bürger«
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h
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Das wäre die positive Interpretation der Dinge.
Ich denke eher, dass das Verhalten von Georg Thiel als Verbrechen kategorisiert werden sollte.
Und mit der Platzierung des Zitats "Ich bin nur am Pennen und am Essen hier" ganz oben links im Sichtfeld des Lesers soll auch gleich die Botschaft geframed werden, um was für einen verlotterten Zeitgenossen es sich -nach Ansicht der Redaktion und/oder des Autors- bei dem Gefängnisinsassen handelt.

Beim Leser, der nur die Schlagzeilen überfliegt, bleibt also die Botschaft "Verbrecher-Penner-Georg Thiel" hängen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. August 2021, 23:28 von hankhug«

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Der Betroffene könnte (dürfte?) ggf. Anspruch auf Gegendarstellung haben. Jedenfalls dürfte er einen Anspruch haben, nicht unter "Verbrechen" subsumiert und/oder mit "Verbrechen" assoziiert zu werden.

Das ist schon hart an der Rufschädigung (Rufmord? Verleumdung?). Immerhin ist der Rubrik-Titel mit übergroßer Schrift sowas von aufdrängend, dass dieser sich schon wie eine Über-Überschrift des Artikels und damit wie eine stigmatisierende Kategorisierung/ (Vor-)Verurteilung des Betroffenen liest.

Rundfunkbeitrags-Zahlungsverweigerung (allenfalls als "Ordnungswidrigkeit" geregelt) oder auch die Nichtabgabe der Vermögensauskunft sind jedoch anerkanntermaßen keine "Straftaten"/ keine
"Verbrechen" (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen
Zitat
Unter einem Verbrechen wird ein schwerwiegender Verstoß gegen die Rechtsordnung einer Gesellschaft oder die Grundregeln menschlichen Zusammenlebens verstanden. Allgemein gesprochen handelt es sich um eine von der Gemeinschaft als Unrecht betrachtete und von ihrem Gesetzgeber als kriminell eingestufte und mit Strafe bedrohte Verletzung eines Rechtsgutes durch den von einem oder mehreren Tätern schuldhaft gesetzten, verbrecherischen Akt.

Auch die Rechtswissenschaft versteht unter einem Verbrechen in erster Linie die strafbare Handlung (Straftat) an sich und als solche. [...]
Formeller Verbrechensbegriff - In Deutschland (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen#In_Deutschland
Zitat
Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle gesetzlich normierten Delikte bewertet, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).

Delikte mit Androhung einer geringeren Mindeststrafe werden gemäß § 12 Abs. 2 StGB als Vergehen bezeichnet. [...]

Diese Kategorie-Zuordnung hat wohl in dieser Form auch nichts mit "Meinungsfreiheit" zu tun. Insoweit bleibt es jedem geneigten Mit-Leser unbenommen, sich - unabhängig von etwaigen Aktivitäten des Betroffenen - z.B. an den Presserat zu wenden. Es könnte sein, dass das durchaus keine Bagatelle ist.

Diesen speziellen Sachverhalt jedoch hier bitte nun nicht mehr weiter vertiefen, sondern zurück zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Pressemeldungen zur Beugehaft / Erzwingungshaft von Georg Thiel (2021)
und im Wesentlichen eine Sammlung der Pressemeldungen darstellt, Danke.


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Vorsicht, OFF TOPIC, bitte nicht ausweiten! Nur abschließend gemeint und passt doch irgendwie, weil gegen alle uns verstörenden Teile von Pressemeldungen übertragbar:

Georg dürfte für noch mehr Belastung zur Zeit kaum verfügbar sein.
Jeder beliebige andere "Gewissensgrund"-Verweigerer der Rundfunkabgabe kann sich aber ebenfalls als beleidigt empfinden und "kann den Anwalt seines Vertrauens fragen", ob er hier Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen für die Kopfzeile "Verbrecher" machen kann. (Nachtrag; "Beleidigung", "Verleumdung." - Nachgetragen im Hinblick auf Folgebeitrag hier im Thread.)

Dann hätte die ZEIT den Ausweg, zu erklären, dies sei auf den WDR bezogen gemeint gewesen, wodurch die Zuständigen die Strafbarkeit los sein würden und wir - nach Bekanntmachen hier im Forum - ein feines Argument für unsere Schriftsätze hätten.

Dies war keine Empfehlung, es zu tun, weil man Strafanzeigen als Nichtanwalt nie so ohne weiteres empfehlen kann. Deshalb ja die Sache mit dem Anwalt in diesen Zeiten.


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Es wäre keine Strafanzeige wegen Beleidigung StGB § 185, sondern konkret wegen Verleumdung StGB § 187, denn die Erzwingungshaft ist Teil des Vollstreckungsrechts und nicht des Strafrechts. Ein Verbrechen, unter der der Sachverhalt von der "Zeit" eingeordnet wurde, ist immer mit einer Straftat verbunden. Und Georg ist kein Straftäter. Auch alle anderen, die den Beitrag verweigern, wie und aus welchen Gründen auch immer, begehen keine Straftat. Es gibt den Straftatbestand "Steuerhinterziehung" geregelt durch den Bund in den Steuergesetzen, aber nicht die "Beitragshinterziehung".


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

b
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Bei Unrichtigkeiten oder missverständlichen Artikeln (evtl. der von der "Zeit"), sollte doch zuerst eine Gegenvorstellung an die Verantwortlichen (Autor, Verlag) mitsamt Aufforderung zur Korrektur + Richtigstellung, samt Frist geschrieben werden. Falls trotz des begründeten Hinweises ein Unwille zur Korrektur erkennbar bestehen bleibt, so kann sich der Autor bei klarer Faktenlage nicht weiter auf meinungserhebliche Tatsachen berufen und behauptet bewusst falsch. Den Schriftverkehr nebst Rückantwort bzw. Notiz zum Fristablauf kann jeder hier entsprechend den geltenden Regeln zur Anonymisierung veröffentlichen. Erst danach kommen rechtliche Schritte in Betracht? Wer das sowieso vor hat, sollte bereits bei der Bitte um Richtigstellung überlegenden Anwalt seines Vertrauens zu bemühen oder es einfach freundlich probieren. Alles andere ist wahrscheinlich Zeitverschwendung.  Das gilt für die meisten Pressemeldungen Gegenstand dieses Threads- siehe Pressekodex:
Zitat
3. Richtigstellung
Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtigzustellen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pressekodex

Darauf darf dann auch zunächst verwiesen werden. Es wird bestimmt nicht gern gesehen, wer gleich anzeigt und könnte schon aus vorgenannten Gründen sinnlos sein, da die dafür vorgesehenen Mittel zur Klärung redaktioneller Fehler nicht ausgeschöpft wurden. Nur meine Gedanken, keine Rechtsberatung.

Näher als Steuerhinterziehung kommt die Abgabenhinterziehung nach Paragraph 7 KAG. Glücklicherweise und hoffentlich nur für Kommunalabgaben nach Paragraph 1 KAG.

Zitat von: Wikipedia
Beschwerden wegen Verstößen gegen den Pressekodex
Jede Person kann sich beim Presserat über Zeitungen, Zeitschriften und seit dem 1. Januar 2009 auch über journalistisch-redaktionelle Beiträge aus dem Internet beschweren, sofern es sich nicht um Rundfunk handelt. Anzeigenblätter und andere kostenlose Zeitungen und Zeitschriften können vom Presserat nicht geprüft werden. Auch Vereine, Verbände etc. sind hierzu berechtigt. Die Beschwerde ist kostenlos. [6] Beschwerden sind auch online möglich. [7]

Zur Beschwerde nach erfolgloser Bitte um Richtigstellung bei Verantwortlichen (Anwendbarkeit ggf. selbst prüfen, Beschwerde danach auch hier im Forum anonymisiert einstellen):
https://www.presserat.de/beschwerde.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2021, 14:33 von befreie_dich«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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Was soll die "Zeit" denn darauf erwidern? "Leider haben wir versehentlich den Beitrag zu Herrn Thiel unter "Verbrechen" eingeordnet. Sachlich richtig wäre die Einordnung unter der Rubrik "Menschenrechte" gewesen".  ???

Ich bin sicher, dass in dem Artikel keine richtigen Unwahrheiten stehen. Die Einordnung unter "Verbrechen" sagt allerdings aus, dass Georg Thiel ein Verbrecher ist. Das ist die Verleumdung.


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