Vorsicht, OFF TOPIC, bitte nicht ausweiten! Nur abschließend gemeint und passt doch irgendwie, weil gegen alle uns verstörenden Teile von Pressemeldungen übertragbar:
Georg dürfte für noch mehr Belastung zur Zeit kaum verfügbar sein.
Jeder beliebige andere "Gewissensgrund"-Verweigerer der Rundfunkabgabe kann sich aber ebenfalls als beleidigt empfinden und "kann den Anwalt seines Vertrauens fragen", ob er hier Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen für die Kopfzeile "Verbrecher" machen kann. (Nachtrag; "Beleidigung", "Verleumdung." - Nachgetragen im Hinblick auf Folgebeitrag hier im Thread.)
Dann hätte die ZEIT den Ausweg, zu erklären, dies sei auf den WDR bezogen gemeint gewesen, wodurch die Zuständigen die Strafbarkeit los sein würden und wir - nach Bekanntmachen hier im Forum - ein feines Argument für unsere Schriftsätze hätten.
Dies war keine Empfehlung, es zu tun, weil man Strafanzeigen als Nichtanwalt nie so ohne weiteres empfehlen kann. Deshalb ja die Sache mit dem Anwalt in diesen Zeiten.