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Autor Thema: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?  (Gelesen 7905 mal)

K
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Einen Mitstreiter erreichte ein Schreiben der paigo GmbH*** - überschrieben mit:
Zitat
Festsetzungsbescheid

Darf ein privates Inkassounternehmen Schreiben als "Bescheid"/ "Festsetzungsbescheid" bezeichnen/ erstellen/ versenden?


***paigo GmbH ist seit 01.01.2021 der Nachfolger von creditreform - siehe u.a. unter
Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34707.0


Edit "Bürger":
Querverweis aus aktuellem Anlass... Namensänderung der paigo GmbH:

Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg219579.html#msg219579
11.10.2022 - Namensänderung der paigo GmbH

Zitat
Paigo heißt nun Riverty Back In Flow
Quelle: https://blog.verbraucherdienst.com/inkasso/paigo-heisst-nun-riverty-back-in-flow/

Zitat
"Paigo" wird Teil von Riverty und tritt von nun an als Riverty Services GmbH auf.
Quelle: https://de.flow.riverty.com/de-de/faq/riverty-back-in-flow-paigo-gmbh/umstellung-paigo-gmbh-riverty-services-gmbh


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Abgesehen davon, dass dies Schreiben wohl genauso viel oder wenig des Papiers wert ist, wie jene Bitt-Schreiben der Creditreform - siehe u.a. unter
Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9378.0
aber:

Ich denk, mich laust der Affe und mein Schwein pfeift! :o :o :o

Für den Mail-Kontakt verwenden die sogar noch den Begriff "Beitragsservice"
Zitat
beitragsservice@paigo.com

Drehen die jetzt vollends durch?!??! :o ::) >:(

Also ich halte das - insbesondere auch i.V.m. der Bezeichnung des Schreibens als "Festsetzungsbescheid" - schon für äußerst krude und vorsätzlich täuschend.

Mglw. könnte (sollte?) man - sofern man überhaupt reagieren wollen würde oder sollte - ggf. zur Unterlassung auffordern...
...und den Vorgang mindestens auch der Rechtsaufsicht weitergeben - siehe dazu u.a. unter
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

Kann doch wohl nicht wahr sein!


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Dem Spuk kann ein sehr schnelles Ende bereitet werden mit einer
Strafanzeige wegen Amtsanmaßung und versuchten Betruges:

§ 132 Strafgesetzbuch (StGB) - Amtsanmaßung
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__132.html
Zitat von: § 132 StGB - Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 263 Strafgesetzbuch (StGB) - Betrug
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Zitat von: § 263 StGB - Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,

[...]

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2021, 20:05 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

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Die Paigo-Juristen, die das verbockt haben, interessieren uns wenig. Die Intendanten schon eher.

Ein Bürger bundesweit kann den Intendanten einen Antrag nach Art. 17 GG senden
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_17.html
Zitat
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
dies innerhalb von 1 Monat zu unterbinden,
mit Bestätigung innerhalb von 1 Monat. Per Einschreiben persönlich an den Intendanten.
Begründung wie hier im Thread ja bereits klargestellt.

Ob der Bürger dann gleich eine Rechnung über 150 Euro beifügen kann für diese "Geschäftsführung ohne Auftrag" gemäß BGB? Zu dieser Frage äußert @pjotre keine Meinung.

Der Intendant wird dann vermutlich nichts tun und damit hängt er beim nächsten Fall dieser Sache - nach mehr als 1 Monat - in der Verantwortung mit drin.
Nach insgesamt rund 3 Monaten kann dann rechtlich analysiert und gegebenenfalls gehandelt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2021, 20:07 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Zitat
beitragsservice@paigo.com
Kann doch wohl nicht wahr sein!
Dieses ".com" steht übrigens für "commerziell"

.com
https://de.wikipedia.org/wiki/.com

Zitat
[...] Die Abkürzung com steht für die englischen Begriffe commercial oder commerce, zu Deutsch geschäftlich. [...]

Zum Titel des Themas:

Ein Festsetzungsbescheid ist kein Leistungsbescheid, ergo kein hoheitlicher Akt.***

Dieses könnte zur weiterführenden Frage führen, ob bereits zur Ausfertigung nicht-hoheitlicher Akte hoheitliche Befugnis notwendig ist?

"Commercial" und "hoheitlich" schließen einander in jedem Falle regelmäßig aus, da "commercial" = "in Wettbewerb" und "in Wettbewerb" = "nicht hoheitlich", (BFH V R 32/97).


***Edit "Bürger": "Festsetzungsbescheide" ("Festsetzung" der Forderung/ Geldleistung) wie auch (normalerweise erst darauffolgende oder allenfalls gleichzeitig mit Festsetzung ergehende) "Leistungsbescheide" ("Anforderung" der Forderung/ Geldleistung) sind eng miteinander verzahnt bzw. aufeinander aufbauend - siehe dazu beginnend unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
Oben getätigter Schluss, dass ein "Festsetzungsbescheid kein Leistungsbescheid" (soweit richtig) und "ergo kein hoheitlicher Akt" sei, kann daher nicht unwidersprochen stehengelassen bleiben.
Solche Aussagen sollten nur mit großer Vorsicht und vor allem nur bei eingehender Kenntnis getätigt werden, um Irreleitungen auszuschließen. Danke für die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2021, 23:37 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die Frage, ob sich hier eine privatrechtliche/ kommerzielle Stelle durch Bezeichnung von Schreiben als "Festsetzungsbescheid" einer Amtsanmaßung/ eines Betruges ggf. schuldig macht, könnte insoweit von Interesse sein, als damit einhergend auch die Frage im Raume steht, ob beim Erlass von als "Festsetzungsbescheid" übertitelten Schreiben durch die "Landesrundfunkanstalten" überhaupt eine
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Zitat von: § 132 StGB - Amtsanmaßung
Zitat
[...] Ausübung eines öffentlichen Amtes [...] oder eine Handlung [...], welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf [...]
vorliegt...

Das könnte spannend werden und könnte (sollte?) mglw. vorab z.B. per IFG-Anfrage eruiert werden (jedoch ohne den Vorgang Paigo GmbH zu erwähnen).


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**off Topic!!!**
@Bürger: warum sollte denn eine Landesrundfunkanstalt: "Anstalt des öffentlichen Rechts" (AdöR) - ausgestattet mit dem "Recht der Selbstverwaltung" - keine xyz-Bescheide erlassen dürfen?


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Es geht weniger darum, ob die "Landesrundfunkanstalten" per RBStV ("rundfunkbeitragsrechtliche") "Festsetzungsbescheide" erlassen dürfen, sondern darum, ob dies eine "Amtshandlung" i.S.d. obigen §§ des StGB darstellt.
Falls nicht, könnte dies weitere Fragen bzgl. (regelmäßig behaupteter) "hoheitlicher Tätigkeit" aufwerfen... Nur darum ging es mir.
Die Fragestellung zielt darauf ab, das "Pferd von hinten aufzuzäumen". War nur ein Gedanke/ eine Anregung.


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Ich weiß nicht... ich glaube, die bisherigen Schreiber haben diese Vorspiegelung "Festsetzungsbescheid" schon gesehen, aber ich mache es hier ganz klar für Außenstehende:

Es handelt sich hier um ein ganz ordinäres Inkassoschreiben.

Es wird einfach das amtlich klingende Wort "Festsetzungsbescheid" verwendet. Im Fließtext steht, dass der Betrag bereits festgesetzt wurde. Das dürfte das einzige sein, was wahrheitsgemäß ist.

Die Amtsanmaßung könnte darin bestehen, ein privatrechtliches Schreiben für einen Normalbürger mit "Festsetzungsbescheid" zu überschreiben.

Den Intendanten ist das Ganze übrigens ziemlich egal.

Eher passiert es, dass dieser payhoho seinen Auftrag wieder verliert.

Kann man sich überlegen, ob man die Zeit investiert, nach Editdeform nun payhoho aus dem Felde schlägt.

Im Forum müsste es Vorschläge geben, wie man Inkassofirmen wieder abschüttelt.


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".com " ist relativ unerheblich als Indikator. Auch an Unternehmen können hoheitliche Aufgaben übertragen werden und eine GmBH kann als gemeinnützig anerkannt werdem.

Die Rechtsproblematik liegt woanders: Zur Übertragung von hohetilicher Funktionen ist ein Gesetz zwingend. Beispielsweise an juristische Person XY: Hochwasserschutz-Maßnahmen anzuordnen und Beiträge dafür zu erheben.

Es gibt kein Gesetz, wonach die spefizische Firma PAIGO diese Übertragung erhielt. Dürfte es auch nie geben, müsste ja durch 16 Landesparlamente. Also die Frage der Amtsanmaßung usw. usw. wäre wirklich näher zu analysieren.

Aber erst einmal den Intendanten in die persönlcihe Verantwortung dafür hinein platzieren, alles andere endet mit einem nichts - mit "Bedauern, Missverständnis" und sonstige üblicher Jurakram "war alles ganz anders gemeint".


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Im Forum müsste es Vorschläge geben, wie man Inkassofirmen wieder abschüttelt.
Es geht mglw. nicht vordringlich darum, die - ledigliche - Inkassofirma "abzuschütteln"...
...sondern diesen Vorgang für weitere Aktivitäten zu nutzen, welche - und sei es nur mittelbar - Änderungen bewirken --- und sei es nur mehr Chaos ;) >:D


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Ja, soweit komme ich jetzt auch mit.

Die Kunst besteht darin, dass bei den Intendanten (ich meine natürlich die von Staatstheatern) Chaos verursacht wird und möglicherweise als Nebenprodukt von dort eine Selbsterklärung sich ergibt, weshalb man mit dem Aufmalen des Wortes "Festsetzungsbescheid" denn gültig hoheitlich handele.

Die Instrumente sind IFG und Schreiben an die örtlichen Exekutiven (die in RP ist in Nebenräumen der KEF zu finden)?

Alles fiktiv. Wer's nicht verstanden hat, ist es auch gut.


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Zu der Unrechtmäßigkeit der Datenweitergabe an Inkassodienstleister gab es ja schon einen Thread. In dem im dort verlinkten Video beschriebenen Fall hatte das Inkassounternehmen (damals Creditreform) ganz schnell einen Rückzieher gemacht.
Datenweitergabe/-verarbeitung an/bei priv. Inkassodienste Verstoß gg. DSGVO?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34883.msg211318.html#msg211318

Die Argumentation sollte ja hier genauso anwendbar sein. Plus Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten eingereicht werden...


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also ich kenne dieses "Paigo" (noch) nicht, daher habe ich mich damit auch noch nicht näher befaßt. Und normalerweise würde ich solchen Schreiben, wie auch schon bei Creditreform, keinerlei Beachtung schenken.
Bei dem abgelichteten Schreiben sieht es allerdings etwas anders aus. Das Wort "...bescheid" wäre für mich ein Anlass zu einer Reaktion meinerseits.

Hier wurde zwar die Rückseite nicht mit abgelichtet, aber ich gehe jede Wette ein, dass sich dort keine Rechtsbehelfsbelehrung finden läßt.

Für mich handelt es sich bei diesem Schreiben daher um eine vorsätzliche Täuschung.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Zitat
Einen “Festsetzungsbescheid” erhält man in der Regel von einer Behörde und nicht von einem privatrechtlichen Unternehmen. Eine Ausnahme hiervon besteht bei sogenannten “Beliehenen”. Diese bekommen Hoheitsbefugnisse übertragen und könnten dann einen Festsetzungsbescheid erlassen.
...
Sie können sich gerne an unsere kostenlose Erstberatung am Telefon wenden, 0221 67770055.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

Aus den Fragen und Antworten auf:
https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/inkasso-was-darf-ein-inkassounternehmen-und-was-koennen-sie-als-schuldner-dagegen-unternehmen/


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