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Autor Thema: paigo GmbH erstellt/versendet "Festsetzungsbescheid" > Dürfen die das?  (Gelesen 8533 mal)

  • Beiträge: 7.332
".com " ist relativ unerheblich als Indikator. Auch an Unternehmen können hoheitliche Aufgaben übertragen werden ...

Die Rechtsproblematik liegt woanders: Zur Übertragung von hohetilicher Funktionen ist ein Gesetz zwingend.
Eben; es bedarf der förmlichen Verleihung des Hoheitsrechtes durch den Gesetzgeber; EU-Gesetzgeber für alle, Bundesgesetzgeber für Bund und alle Bundesländer, Landesgesetzgeber nur für dieses eine Land.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Für den Mail-Kontakt verwenden die sogar noch den Begriff "Beitragsservice"
Zitat
beitragsservice@paigo.com

Drehen die jetzt vollends durch?!??! :o ::) >:(
Bei der Erregung über die Bezeichnung des Schreibens als „Festsetzungsbescheid“ bin ich noch dabei. Bei der über „Beitragsservice“ in der Mailadresse aber kaum noch. In den meisten Sportvereinen dürften die monatlichen Zahlungen als „Beitrag“ bezeichnet werden. Insofern ist der Begriff nicht gerade typisch für den ÖRR. Warum sollte man Rückfragen zu den Beiträgen seines Sportvereins nicht über eine solche Adresse an die  Buchhaltung routen?
Eher regt mich auf, dass man eine Steuer auf wohnen als „Beitrag“ bezeichnet und die Inkassobude der Anstalten unter der Tarnbezeichnung „Beitragsservice“ führt. Wobei deren „Service“ auch nicht für mich gedacht ist, sondern für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Auf meinem Mailserver kann ich auch die Adresse „KaiserVonChina@...“ einrichten und wenn ich Lust dazu habe auch „beitragsservice@...“. Das würde mich weder zum Herrscher über China machen noch berechtigen von jemandem Beiträge für was auch immer zu verlangen.

Interessant ist m. E. daher eher, zu welchen Methoden man bei den Sendern greift. Es ist ja ziemlich unwahrscheinlich, dass den Sendern branchenübliches Verhalten unbekannt ist. Immerhin berichten sie gelegentlich selbst darüber. Wie verzweifelt müssen die also sein?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

q
  • Beiträge: 389
Für den Mail-Kontakt verwenden die sogar noch den Begriff "Beitragsservice"
Zitat
beitragsservice@paigo.com

Drehen die jetzt vollends durch?!??! :o ::) >:(
Bei der Erregung über die Bezeichnung des Schreibens als „Festsetzungsbescheid“ bin ich noch dabei. Bei der über „Beitragsservice“ in der Mailadresse aber kaum noch. In den meisten Sportvereinen dürften die monatlichen Zahlungen als „Beitrag“ bezeichnet werden. Insofern ist der Begriff nicht gerade typisch für den ÖRR. Warum sollte man Rückfragen zu den Beiträgen seines Sportvereins nicht über eine solche Adresse an die  Buchhaltung routen?

Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß das Wort "Beitragsservice" ein EU-weit geschütztes Markenzeichen (Unionsmarke) ist. Eine Verwendung im rechtsgeschäftlichen Verkehr dürfte also gegen das Markenrecht verstoßen. Ach ja, Inhaber der Wortmarke "Beitragsservice" sind — wen wunderts — die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands. Daß damit auch in Österreich niemand einen "Beitragsservice" gründen oder bewerben darf, gerät dabei zur Nebensache. Interessanter ist dabei vielmehr, daß nach dem EU-Markenrecht (und auch nach dem nationalen) eine Marke dann nicht eintragungsfähig ist, wenn sie bloß aus einem beschreibenden Begriff besteht.

Das Thema hatten wir hier in aller Ausführlichkeit unter
Auswirkungen einer "Wort-Bildmarke" in "Verwaltungsakten"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19825.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2021, 18:20 von Bürger«
Ich bin ein unangenehmer Bürger — ich erlaube mir nämlich, selbst zu denken

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Mit "beliehen" im Anwaltszitat, das ist das gleiche wie hier schon im Thread erarbeitet, aber wir sind konkreter:
"Beliehen" geht im Fall von Hoheitlichem nur durch ein parlamentarisches Gesetz, dass den Beliehenen namentlich zu nennen hat (oder vielleicht genügt, der Exekutive strikte Kriterien für die Ernennung aufzugeben, diese Frage lasse ich einmal offen).

Ein Privatunternehmen kann keine "Bescheide" erlassen,

sofern nicht "beliehen", nennen wir es alternativ "gesetzlich ermächtigt" . Es bleibt also bei dem Vorschlag, daraus eine Waffe zu produzieren durch Aufforderung an die Intendanten. Unser Ziel ist nicht, "Unrecht" zu schreien, unser Ziel ist nicht, uns mit den Füllhaltern der Bertelsmann-Unternehmen zu streiten.
Unser Ziel ist, das System in die Schranken des Rechts zurück zu zwingen und das geht nur über die Chefs statt der Füllhalter, also nur gegen die Intendanten und die Staatskanzleien. 


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

b
  • Beiträge: 765
Stand von 2016

Wissenschaftliche Dienste. Deutscher Bundestag - Sachstand. Die Beauftragung von Inkassounternehmen durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und
Deutschlandradio

Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 057/16
Abschluss der Arbeit: Datum: 22. November 2016
Fachbereich: WD 10: Medien, Kultur und Sport
https://www.bundestag.de/resource/blob/491786/f950c55b9b0cca84af8172a4874c27fe/WD-10-057-16-pdf-data.pdf

S. 7-8
Zitat
Zusammenfassend bedarf das Tätigwerden von Dritten, hier maßgeblich von Inkassounternehmen, für die Rundfunkanstalten der vorherigen Ausschöpfung des staatlichen Vollstreckungsverfahrens. Der Einsatz von Beauftragten zur Vorortkontrolle besteht damit nur als letztes Mittel.
Das Vorhaben der Rundfunkanstalten im Vorfeld durch die privaten Schuldeneintreiber eine Klärung mit dem Beitragsschuldner hinsichtlich der ausstehenden Rundfunkbeiträge herbeizuführen, bevor es zu Zwangsmaßnahmen kommt, ist nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig. Die Realisierung solch einer Vorgehensweise wäre nur nach einer Änderung der rechtlichen Anforderungen möglich.


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M.E. hat Paigo sich hier nicht angemaßt, einen Festsetzungsbescheid zu erstellen, sondern "nur" die branchenüblichen semilegalen Register gezogen, den Adressaten mit den üblichen Schlagwörten einzuschüchtern.

Denn man kann ja die Überschrift "Festsetzungsbescheid" auch einfach nur als Betreffzeile interpretieren. Im Text steht ja auch 'Ihre rückständigen Rundfunkbeiträge wurden bereits festgesetzt', was ja so verstanden werden kann, dass dem Adressaten in einem separaten früheren Schreiben bereits ein Festsetzungsbescheid zugegangen ist, auf den sich nun Paigo in seinem Schreiben bezieht.

Also bleiben wohl nur die anderen Argumente, dass alleine das Tätigwerden eines Inkassounternehmens  hier schon rechtswidrig ist.


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Zitat
Eine weitere Zahlungsverweigerung verlängert nur die Laufzeit des Verfahrens und erhöht für Sie des Risiko auf eine Zwangsmaßnahme und weitere zusätzliche Kosten.

Sprechen Sie mit uns! Wenn wir jetzt gemeinsam eine Lösung finden, können Sie sicher sein, dass die Forderung nicht vollstreckt wird.

1.  welchen Verfahrens?
2.  Sprechen Sie mit uns! - Aufforderung. paigo GmbH ist somit der Ansprechpartner.
3. "wir jetzt gemeinsam eine Lösung finden" -> bei Person P entsteht der Gedanke, dass paigo GmbH Gesamt-Zugriff auf die Akte hat. Nicht durch die Zahlung, sondern durch die gemeinsame Lösung kann man die Vollstreckung abwehren. Der Beitragsservice wird dann entsprechend dieser gemeinsamen Lösung die benötigte Eintragung in die Akte eingeben, oder paigo GmbH gibt direkt die Eintragung in die Akte ein.


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M.E. hat Paigo sich hier nicht angemaßt, einen Festsetzungsbescheid zu erstellen, sondern "nur" die branchenüblichen semilegalen Register gezogen, den Adressaten mit den üblichen Schlagwörten einzuschüchtern.

Semilegal? Öffentliche Abgaben, die von privaten Inkassounternehmen "beigetrieben" werden, kenne ich nicht. Wozu soll sonst die behördliche Vollstreckungshilfe dienen, die auch die LRAen anwenden sollen? Ein privates Inkassounternehmen hat doch überhaupt nicht so weitreichende Rechte.
Hier wird massiv versucht, privatwirtschaftliche Interessen in die öffentliche Verwaltung einzuschleusen. Der Beitragsservice Köln ist der Knotenpunkt dazu. Es wird unter dem Anschein der behördlichen Tätigkeit (unnötige) Verwaltungsarbeit an Privatunternehmen vermittelt. ( s. auch Druckdienstleister/ PAV Lüthjensee). Dabei wird die staatsferne Verwaltungstätigkeit im Bereich Rundfunkbeiträge dazu genutzt, Ausgaben in diesen Bereichen zu verschleiern.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat
Sprechen Sie mit uns! Wenn wir jetzt gemeinsam eine Lösung finden, können Sie sicher sein, dass die Forderung nicht vollstreckt wird.

Also diese Zeile in dem Schreiben ist kompletter Humbug. Ähnliches ließ sich schon in den Creditreform-Schreiben finden.
Es geht hier doch nicht um eine Forderung, welche noch nicht vollstreckt wurde. Im Gegenteil, sie wurde schon vollstreckt, aber höchstwahrscheinlich erfolglos.

Und die fette Überschrift "Festsetzungsbescheid" kann man bestimmt nicht als lediglichen Betreff werten. Der sähe dann nämlich anders aus, etwa in der Form:

Betreff: Festsetzungsbescheid des XXX vom xx.yy.zz

In dem abgebildeten Schreiben befindet sich der Betreff übrigens rechts davon.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

h
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M.E. hat Paigo sich hier nicht angemaßt, einen Festsetzungsbescheid zu erstellen, sondern "nur" die branchenüblichen semilegalen Register gezogen, den Adressaten mit den üblichen Schlagwörten einzuschüchtern.
Semilegal? Öffentliche Abgaben, die von privaten Inkassounternehmen "beigetrieben" werden, kenne ich nicht. Wozu soll sonst die behördliche Vollstreckungshilfe dienen, die auch die LRAen anwenden sollen? Ein privates Inkassounternehmen hat doch überhaupt nicht so weitreichende Rechte.
[...]
Meine Antwort aus #20 bezog sich nur auf die in dem Thread zu beobachtende Aufregung, dass sich Paigo anmaße, einen Festsetzungsbescheid zu erstellen.
Dem ist m.E. nicht so.

Dass das Einschalten eines Inkassobüros hier generell rechtswidrig ist, ist ja bereits thematisiert worden (siehe #19 und #12).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2021, 18:24 von Bürger«

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  • Freistatt Bayern
Da hatte es hier schon mal was:

Ab 01.01.2021 neuer Inkassodienstleister Paigo GmbH - nicht mehr Creditreform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg210372.html#msg210372
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg210729.html#msg210729

und eine Blaupause zu dem Thema "Crefo" eines hier bestens bekannten Anwalts mit seinem Schriftsatz:

Zitat
1.2.1

[...]

Es ist nicht erforderlich, dass ein Inkassounternehmen tätig wird.

Ein Inkassounternehmen hat keine rechtliche Befugnis, mit irgendwie gearteten gesetzlich geregelten Mitteln, die ein Gläubiger nicht hat, eine Forderung durchzusetzen. lnsb. darf ein Inkassounternehmen keine VollstrMaßn ergreifen. VollstrMaßn sind aber der einzige gesetztlich zulässige Weg, um eine „Einziehung” einer Forderung vorzunehmen.

[...]

http://dl.massengeschmack.tv/boelckstoff.pdf

hats hier:
https://www.youtube.com/watch?v=Kc6FRjK7OnY
https://www.markus-maehler.de/post/die-ard-creditreform-und-ein-datenskandal
Inkassomaschinerie Beitragsservice 11:44

sowie eine Blaupause zur Bewiderspruchung von "Festsetzungsbescheiden", Schriftsatz von Ra Schmitz, Mi 16.05.2018:
https://propagandaschau.wordpress.com/2018/05/16/wilfried-schmitz-mein-widerspruch-gegen-die-rundfunkgebuehr/
(womöglich bereits bekannt, vielleicht wissen die Mods einen Link darauf hier im Forum)

hats hier:
Hilfestellung für Interview über die GEZ
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35051.msg212450/topicseen.html#msg212450

Offtopic (OT) und zur Erinnerung (NICHT nach §766 ZPO):

"Festsetzungsbescheide" kommen aus der Steuerecke, Finanzamt: Da wird eine zu erwartende Abgabe für die ZUKUNFT festgesetzt. Offensichtlich hat das der Gefängnisfunk mit seine JustiZaren immer noch nicht begriffen und rechnet die Vergangenheit auf, denn:

"Diesen Begriff "Festsetzungsbescheid" hat wohl die GEZ erfunden? Beim Finanzamt gibt es eine Festsetzung, die bei Forderungen erstellt wird, die im Voraus nicht ermittelbar sind."
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23577.msg154663.html#msg154663

BVerwG VII C 3.71 vom 12.01.1973
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332
Der Schuldner bestreitet, die Festsetzungsbescheide erhalten zu haben.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595

Festsetzungsbescheide im Überblick: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html

Strategie gegen den Festsetzungsbescheid: Grundlagenbescheid einfordern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11242.0

Der Bumerangeffekt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25185.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2021, 16:14 von HÖRby«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

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Noch mal zur Klarstellung:

Es wird hier nicht davon ausgegangen, dass paigo GmbH offziell "Festsetzungsbescheide" erlässt.
Daher geht es hier auch nicht darum, Rechtsmittel gegen diese als "Festsetzungsbescheide" übertitelten Schreiben von paigo GmbH zu diskutieren oder auch nur zu erwähnen.
Wobei es vielleicht auch "lustig" sein könnte, eine Zurückweisung/ hilfsweise Widerspruch an paigo GmbH zu senden mit der Bitte um Mitteilung der Art des Verfahrens und wo dieses geregelt ist/ nach welchen Rechtsgrundlagen dieses abläuft oder ob und wo man gleich dagegen klagen kann... hilfsweise auch verbunden mit einem Antrag auf Verweisung an die "zuständige/n Stelle/n" ;) :laugh: Vielleicht lässt sich daraus dann wieder etwas im Umgang mit der semi-legalen "Inkassobude" des "echten" Namens "Beitragsservice" ableiten... ???

Es geht hier um die Art und Weise, wie die Schreiben verfasst sind und in dieser Art und Weise, d.h. mit der - den "echten" Festsetzungsbescheiden von ARD-ZDF-GEZ offenbar bewusst/ willentlich/ vorsätzlich täuschend gleichen - Übertitelung "Festsetzungsbescheid" und noch dazu mit der - dem "echten" "Beitragsservice" von ARD-ZDF-GEZ offenbar bewusst/ willentlich/ vorsätzlich täuschend gleichen - Begrifflichkeit "Beitragsservice" in der Mail-Adresse (schließlich gibt es auch beitragsservice@mdr.de usw.) dem ("ahnungslosen"?) Adressaten gegenüber offenbar bewusst/ willentlich/ vorsätzlich täuschend zu suggerieren, dass es sich hierbei um einen amtlichen/ behördlichen/ hoheitlichen "Festsetzungsbescheid" handele.

Und da dies so täuschend ähnlich ist und man - auch als nicht "Ahnungsloser" - befürchten können müsste, dass es mglw. doch mehr ist als nur ein völlig unbedeutendes Schreiben einer "Inkassobude", besteht hier das Ansinnen, diese "Verwirrung"(?) zu nutzen oder auch auszunutzen.

Daher hier bitte nicht kreativ werden bzgl. Schutznahme dieses Verhaltens/ dieser Art und Weise des eingangs abgebildeten Schreibens, sondern kreativ werden bzgl. maximaler Ausnutzung dieser Dreistigkeiten. Danke.


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@Bürger: Von einer in Schutznahme meinerseits kann ja keine Rede sein.
Die rechtlichen Möglichkeiten, gegen die Einschaltung von Inkassountzernehmen bei der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen vorzugehen, wurden ja -auch von mir- bereits referenziert.

Es bringt nur nichts, sich über rechtlich nicht belangbare Dreistigkeiten zu ereifern, wie Du selbst ja an anderer Stelle bereits zutreffend ausgeführt hast.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34707.msg210481.html#msg210481
Zitat
Es dürfte eine Binsenweisheit sein, dass Inkasso-Unternehmen a) wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgen und in diesem Sinne b) die Grenzen "semi-legalen Drückertums" ausreizen.


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Noch mal: Es geht nicht darum, sich "nur" über die Dreistigkeiten zu "ereifern", sondern (speziell hier und bzgl. der eingangs abgebildeten und von Creditreform ja im Übrigen stark abweichenden bzw. weit darüberhinausgehenden Art und Weise) diese - und sei es nur "hintenherum" - sich zu nutze zu machen.
Ob diese Dreistigkeiten wirklich nicht "rechtlich belangbar" sind - auch nicht indirekt z.B. über die Auftraggeber - steht hier noch zur Debatte.
Bitte nur noch dazu und wie dies zu nutze gemacht werden kann. Danke.


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Konkrete Handlungsmöglichkeiten:

Die Registrierungsbehörde der Paigo GmbH ist das Oberlandesgericht Hamm. Man könnte das OLG Hamm https://www.olg-hamm.nrw.de/ anschreiben und fragen, ob die Paigo GmbH mit hoheitlichen Rechten beliehen wurde, da ihre Schreiben den Begriff "Festsetzungsbescheid" tragen.

Falls dies verneint wird, kann man das Schreiben des OLG Hamm nehmen und damit eine Beschwerde beim
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) https://www.inkasso.de/ begründen.




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