Wenn für den Datenschutz / Rundfunkabgabe der/die Landesdatenschutzbeauftragte zuständig ist, ist ein Problem, da diese für eigene Aufsichts-Fehler nie ein Bußgeld festlegen wird, erst recht keinen Schadensersatz.
Da hilft Trick 17: Man richtet eine Beschwerde an "den*die" Compliance-"Beauftragte*n" wegen Rechtsverletzung. Wird dann nicht abgeholfen, so beschwert man sich auf Landesebene. Und nie vergessen, bei Datenschutzverletzung kann das "Opfer" auch Schadensersatz beantragen.
Den beantragt man besser beim Sender - auch deshalb die Vorstufe. Der kann die Gefahr des viel höheren Bußgeldes vermeiden, indem er klein beigibt - denn:
Man beantragt 3000 Euro Schadensersatz, beantragt, dies
"bitte dem Mediensteuerkonto gutschreiben - Ihre Tarnbezeichnung "Beitragskonto"
und ich verzichte auf Auszahlung des übersteigenden Betrags".
Ergebnis: Indem der Sender diesen Bürger für 15 Jahre nicht mehr behelligt, kann er das Bußgeldrisiko vermeiden - und dies ohne Gesichtsverlust, weil der Bürger auf Auszahlung verzichtet.
Wird vielleicht nicht klappen, also nur einmal als Denkanstoß, wie viel Musik in Sachen DSGVO spielen kann.