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  • Stadt Borken, Inhaftierung/ Erzwingungshaft Do 25.02.2021, 10:00 Uhr: 25. Februar 2021

Autor Thema: Auf Antrag des WDR und Stadt Borken droht am 25.02.21 die Inhaftierung  (Gelesen 56593 mal)

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Die Situation ist wohl wie folgt:  - ohne volle Absicherung -
--------------------------------------------------------------------
Der Vollstreckungsgläubiger muss die Kosten tragen, hier der WDR.
Beim Auftrag kreuzt er an, ob beantragt wird, bei Fruchtlosigkeit die eidesstattliche Versicherung einzufordern.
Ferner, ob hierbei Erzwingung durch Haft vorzunehmen sei - kostet bei Verhaftung vermutlich mindestens etwa 3000 Euro, also mehr als die Rundfunkabgabe seit 2013 kumuliert.
Die ausführende Kommune ist nur durchleitend. Der Sender muss zahlen - die mehr oder weniger kostendeckenden Pauschalen.   


Gesetzt den Fall, es ist so - wie hilft die Wissen wenig für die sofortige Freilassung?
-----------------------------------------------------------------------------------------
Der WDR darf dies nur, sofern er Anhaltspunkte für Vermögen hat, um die beträchtlichen Kosten vom Bürger zu erhalten. Hätte der WDR sie, so brauche er keine Vermögensauskunft. Hat er also nicht.
Die Vollstreckungsbehörde kann Bankkonten einsehen. Da ist also anscheinend nichts zu holen gewesen.

Damit wäre eine Erzwingungshaft nicht gedeckt durch ein legitimes Interesse,
- übersteigt das maximale Rundfunkabgabe-Geldinteresse - ,
sondern wäre mutmaßlich schikanös.
Das Verwendungsrecht der Rundfunkabgabe erlaubt diese Verwendungsart "Schikane" nicht.
Also ist der Intendant Buhrow verpflichtet, nach Kenntnisnahme sofortige Freilassung auszulösen; denn jeder weitere Tag kostet Geld - Größenordnung hier unbekannt, sagen wir, 500 Euro.

Hier die Rechrsauffassung: Verschleppen der Freilassung wäre Veruntreuung der Rundfunkabgabe. Sobald Buhrow es erfährt, muss er nicht nur im Einzelfall, sondern generell derartiges untersagen.

Wer dies in Briefen so formuliert, bitte sorgfältig vermerken,
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dass die Rechtslage laienhaft so vermutet wird und es der juristischen Prüfung anheim gestellt wird, ob gesichert sei, dass ein Tatbestand der Veruntreuung von Rundfunkabgabe ausscheide.
Wir können hier nicht für jedes Bundesland und jeder Vollstreckungskonstellation ein Fachgutachten leisten. Es genügt in der Regel, die Frage in den Raum zu stellen, um ein Zurückzucken auszulösen - weil die Rechtslage für derartige mehrschichtige Fragen nie vorausschauend voll abgesichert werden kann.



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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Die Erzwingungshaft ist nur dazu da dass er die eidesstattliche Versicherung (Vermögensverzeichnis)  abgibt.
Wenn er pfandlos ist oder nicht auf den Vollstreckungsbeamten reagiert hat (dann weiß natürlich niemand wie die Vermögensverhältnisse sind und es wird vermutet, dass er diese nicht offenlegen will) dann ergeht natürlich (zurecht) ein Haftbefehl. Der wird natürlich auch im Schuldnerverzeichnis eingetragen.
Nein, darum geht es nicht „nur“, sondern vor allem geht es darum, was man im Bereich der Menschenrechtsverletzung als „weiße Folter“ bezeichnet. Es geht darum solange psychischen Druck auf jemanden auszuüben, bis er eine Aussage oder ein Geständnis macht. Bei der Beugegenhaft geht es nur darum den Willen eines Menschen zu brechen, damit er endlich seinen Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag aufgibt. Um nichts anderes geht es den Verantwortlichen vom WDR. Denn die Aussage selbst, auch wenn sie an Eidesstatt erfolgt, hat letztendlich keinen Wert, da sie jederzeit mit der Begründung widerrufen werden kann, dass dieses Geständnis unter Zwang erfolgt ist. Daher werden die einzelnen Schritt der Verhaftung auch derart offen zelebriert, um den psychischen Druck immer weiter zu erhöhen, was beim Milgram-Experiment auch nicht anders läuft (dort Elektroschocks, hier Angst vor der Freiheitsberaubung). Die psychischen Folgen für Menschen, die auf diese Weise gebrochen wurden, können jedoch sehr gravierend sein, weshalb ich an dieser Stelle durchaus daran erinnern möchte, dass wir in Deutschland ein allgemeines Folterverbot haben. Gewinnen kann man hier nämlich nur, wenn man wirklich in Haft geht.

Zur „weißen Folter“ verweise ich auch mal auf folgende Informationen:     
Zitat
Als Weiße Folter gelten Foltermethoden, die vorrangig die Psyche des Folteropfers angreifen, zeitweise oder dauerhaft schädigen oder zerstören. Synonym wird beschönigend der Begriff Saubere Folter verwendet.
Aus: Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Wei%C3%9Fe_Folter

Der Psychologe Rainer Mausfeld stellt in seinem Artikel Psychologie, ,weiße Folter‘ und die Verantwortlichkeit von Wissenschaftlern zur Methode und zum voranginge Ziel der weißen Folter fest (ebenda S. 229):
Zitat
In den vergangenen Monaten wurden weitere Dokumente über die Art der ‚innovativen Verhörmethoden‘ bekannt, die in Guantánamo, Abu Ghraib und Bagram routinemäßig angewandt wurden. Diese Verhörtechniken sind, auch nach Einschätzung der gegenwärtigen US-Regierung, als Folter anzusehen. Da sie so konzipiert wurden, dass sie keine für die Öffentlichkeit unmittelbar erkennbaren Folgen hinterlassen, werden sie auch als ‚weiße Folter‘, ‚clean torture‘ oder ‚no-touch torture‘ bezeichnet.
Quelle: Psychologische Rundschau, 60 (4), 229–240.
https://econtent.hogrefe.com/doi/abs/10.1026/0033-3042.60.4.229


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Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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Die ausführende Kommune ist nur durchleitend.
Und das ist halt der Trugschluß; die Verantwortung für die Einführung des Verfahrens, also für das In-Gang-Setzen, hat der Gläubiger; die Verantwortung für die Durchführung gegenüber dem Schuldner hat allein und vollständig die "ersuchte Behörde", die hier also zu 100% in Haftung und Schadensersatz genommen werden kann. Die "ersuchte Behörde" kann sich auch mit nichts herausreden, da Verantwortung "von Amts wegen"; die natürlichen Personen, die hier für diese "ersuchte Behörde" tätig sind, müssen sich eben hinreichend und ausführlich einlesen, ergo weiterbilden.

An der Normenhierarchie, also an der Einhaltung der Reihenfolge des auch auf Landes- und Kommunalebene als bindend gesetzten Europa- und Bundesrechts, ändert es absolut nichts, ob sich die natürlichen Personen, die für diese "ersuchte Behörde" tätig sind, hinreichend auskennen oder nicht; kraft ihres Amtes, das sie regelmäßig freiwillig übernommen haben, stehen sie für jeden Schaden voll in Haftung, den ihr berufliches Tun via dieser "ersuchten Behörde" bewirkt.

Siehe u. U. auch:

[Übersicht] Amtshaftung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30255.0.html


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  • Beiträge: 1.548
kraft ihres Amtes, das sie regelmäßig freiwillig übernommen haben, stehen sie für jeden Schaden voll in Haftung, den ihr berufliches Tun via dieser "ersuchten Behörde" bewirkt.

Das mag ja sein, dass irgendwer für den entstandenen Schaden theoretisch haften muß. Jedoch gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die Vollstreckungsorgane wissen ganz genau, dass die armen GEZ-Schuldner in der Regel nicht die finanziellen Mittel haben um einen Spitzenanwalt, der nicht nach der Gebührenordnung abrechnet und auf dessen Kosten sie sitzen bleiben, zu engagieren. Weiterhin sind die Gerichte ja bekanntermaßen GEZ-blind, denen lässt man alles durchgehen, wie die Erfahrung zeigt.

Keine Chance für den GEZ-vollstreckten Normalbürger, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Dennoch immer weiter machen. Habe vorgestern wieder Erinnerung gegen meine Zwangsvollstreckung erhoben, der GV hat einen Fehler gemacht. Sehen wir, wie es ausgeht.


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Keine Chance für den GEZ-vollstreckten Normalbürger, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Seit dem

Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.msg211056.html#msg211056

gehen innerhalb des Geltungsbereiches des Unionsrechts alle juristischen Personen und jene natürlichen Personen, die für diese juristischen Personen die Verantwortung tragen, ein erhebliches finanzielles Risiko ein, sich über die darin genannten Regelwerke und ihre Bestimmungen, u. a. ja die EMRK und ihr Art. 10, hinwegzusetzen.


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  • Beiträge: 1.548
gehen innerhalb des Geltungsbereiches des Unionsrechts alle juristischen Personen und jene natürlichen Personen, die für diese juristischen Personen die Verantwortung tragen, ein erhebliches finanzielles Risiko ein, sich über die darin genannten Regelwerke und ihre Bestimmungen, u. a. ja die EMRK und ihr Art. 10, hinwegzusetzen.

Alles klar, nur wer verfolgt das und wer urteilt das ab? Genau. Niemand.


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q
  • Beiträge: 384
Mir scheint, daß diese Diskussion allmählich vom Kern des Themas abschweift und aus dem Ruder läuft. Thema ist Georgs Verhaftung und die mögliche(n) Reaktion(n) darauf, nicht das Vollstreckungswesen allgemein unter besonderer Beachtung der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen, oder das Europarecht. Das sollte an anderer Stelle hier im Forum diskutiert werden.

Dies um so mehr, als die voranstehenden Ausführungen zur Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen den Anschein hat, als ob die Autoren mit dem spezifische in NRW geltenden Recht nicht oder nicht vollkommen vertraut sind. Da scheint leider eine Menge Halbwissen und Vermutung mit im Spiel. Es wird offenbar das in Ländern sehr unterschiedliche anzuwendende Recht der Vollstreckung zusammen in einen Topf geworfen, ordentlich umgerührt, und das Gemisch dann auf dem Teller serviert. Das es nicht funktionieren kann, dann darauf eine juristische Argumentation aufzubauen, sollte eigentlich jedem einleuchten.

Damit es alle wissen: Georg ist nicht allein, er hat Unterstützung und Helfer, die ihn auch bei der gebotenen juristischen Gegenwehr unterstützen.

Allerdings werden Details hierzu nicht in der Öffentlichkeit preisgegeben. Die Maßnahmen müssen im Verborgenen ergriffen werden, denn es macht wenig Sinn, die strategischen Überlegungen und Winkelzüge dem Gegner vorab auf dem Silbertablett unter die Nase zu halten.

Das braucht auch ein wenig Zeit und Überlegung. Vor überstürztem und damit unüberlegtem Handeln muß hier dringend gewarnt werden, denn dann besteht allzu leicht die Gefahr, daß der Schuß auf den Gegner nach hinten losgeht und das Gegenteil von dem bewirkt, was eigentlich beabsichtigt war.

Wem das alles nicht schnell genug geht, dem empfehle ich die Lektüre des Romans „Die Entdeckung der Langsamkeit“ von Sten Nadolny (aber bitte im örtlichen, inhabergeführten Buchhandel kaufen oder bestellen, und nicht bei einer amerikanischen Datensammelkrake, die vorgibt, auch ein Buchhandel zu sein).

Es bedarf einer strikten Koordinierung der Maßnahmen. Derzeit sieht es aber nach der Strategie aus: Jeder macht, was er will, keiner macht, was er soll, aber alle machen mit.

Mit diesem Vorgehen werden wir aber keinerlei Erfolge erzielen. Der Elefant WDR wird seinen Hintern gegen das laue Lüftchen, das wir Gegenwind nennen möchten, richten und die auf ihn niederregnenden Tiraden an sich abprallen lassen — das macht ihn noch nicht einmal naß. Wer aber den Elefanten zur Strecke bringen will, der muß ihn beim Rüssel packen — und wir wissen alle, der Rüssel ist gefährlich, damit kann der Elefant auch den Angreifer töten. Also gilt es, wohlüberlegt und strategisch klug vorzugehen, um sich selbst nicht der Gefahr der endgültigen Niederlage auszusetzen.

Ich kann auch nur davor warnen, unkoordiniert und nach Gutdünken Journalisten mit Halbinformationen zu füttern, anstatt dort harte, überprüfbare Fakten zu dem aktuellen Vollstreckungsfall zu präsentieren. Ich habe mir das Video von Markus Mähler angeschaut und war ein wenig entsetzt, über die fehlenden Hintergrundinformationen und darüber, daß sich nicht mit dem Fall an sich auseinandergesetzt wurde, sondern alles (wieder einmal) auf die lang bekannte Kritik am Vorgehen bei der Erhebung des Rundfunkbeitrags hinausliefen.

Lag es daran, daß Markus Mähler diejenigen Quellen, die wirklich etwas zu dem Fall selbst und zu Hintergrundinformationen beitragen konnten, nicht bekannt waren? Das gilt es, für die weitere Berichterstattung in den Medien unbedingt zu verhindern, denn das ist der Sache nicht dienlich.

Aus gutem Grund bitte ich daher dringend darum, daß von Euch kontaktierte Journalisten, die über den Fall berichten wollen, zunächst mit mir Kontakt aufnehmen, ggf. von dem jeweiligen als Initiator tätigen Forumsmitglied per PM vermittelt. Ich bekenne, daß mir die im Hintergrund in Georgs Sache tätigen Personen und die Sachverhalte bekannt sind und daß ich etwas dazu beitragen kann, damit eine derartige Berichterstattung den Prinzipien eines Egon Erwin Kisch folgt und den Biß eines Günter Wallraff hat.

Dabei sind Kontakte zu denjenigen Medien hilfreich und notwendig, die eine hohe Reichweite haben und deren journalistische Qualität und Reputation über jeden Zweifel erhaben ist: Spiegel, Zeit, FAZ, SZ, Tagesspiegel, Focus, FR — diese fallen mir spontan ein, es gibt sicher auch noch einige andere, die TAZ vielleicht. Mit der lokalen Tageszeitung, die über ihr Verbreitungsgebiet hinaus keine Leser in großer Zahl hat, ist uns nicht geholfen. Die von mir genannten Publikationen werden aber auch in den Parlamenten — bis hin zu Bundestag und Bundesrat — gelesen und beachtet.

Wer also hier Kontakte herstellen kann, der ist herzlich darum gebeten, dies im Interesse von Georg zu tun.

Darüber hinaus wäre es sehr hilfreich, wenn ein zugelassener Rechtsanwalt oder ein sonstwie nach § 79 ZPO vertretungsberechtigter Jurist sich bereiterklären würde, hier um der Sache willen bei Maßnahmen, bei denen Anwaltspflicht herrscht, zu helfen, ohne auf das RVG zu schielen (Details hierzu werden nicht öffentlich gemacht, das wird mit dem entsprechenden Anwalt persönlich besprochen), und nötigenfalls auch in einer mündlichen Verhandlung vor OVG und LG zu vertreten. Da diese, soweit sie überhaupt Realtität werden sollten, in Münster stattfinden werden, sollte der Anwalt entweder seinen Wirkungskreis nicht allzuweit entfernt haben, oder bereit sein, nach Münster anzureisen.

Bitte denkt daran: nur wenn wir gemeinsam und koordiniert vorgehen, sind wir stark. Wenn wir diese Disziplin nicht wahren, dann verpufft die Wirkung unkoordinierter Einzelaktionen ungehört und ohne Wirkung. Wenn wir aber gemeinsam an einem Strang und in eine Richtung ziehend koordiniert und strategisch klug und wohlüberlegt handeln, dann — und nur dann — haben wir zumindest eine ernstzunehmende Chance, daß es uns gelingen kann, den Elefanten WDR und sein Gefolge zur Strecke zu bringen.


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@querkopf > Danke für diesen wohlbedachten und wohlformulierten ausführlichen Ordnungsruf.

@alle > Bitte unbedingt aufmerksam lesen, verstehen, respektieren, selbstdisziplinieren und nach allen Möglichkeiten und Fähigkeiten unterstützen und nicht querschießen.

Dagegen verstoßende, verwässernde, lediglich Unnmut bekundende u.ä. Beiträge werden ab sofort entfernt.
Die diesbezügliche Moderation bereits erfolgter Beiträge bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Aus Eiligkeits- und Kapazitätsgründen erfolgt beides wahrscheinlich ohne gesonderte Mitteilung.

Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Aus Gründen dieses Themas sei auf eine hier im Forum thematisierte Entscheidung des EGMR verwiesen; siehe

EGMR: Case of O. vs. Deutschland -> Zulässigkeit der Freiheitsentziehung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31337.msg194026.html#msg194026


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  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
In Hamburg gab es übrigens ab 2013 bis 2017 keine einzige Erzwingungshaft. Ich denke, dass das auch bis heute noch gilt.
Erzwingungshaftanträge des NDR bzw. Beitragsservice im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag
https://fragdenstaat.de/anfrage/erzwingungshaftantrage-des-ndr-bzw-beitragsservice-im-zusammenhang-mit-dem-rundfunkbeitrag-1/
...und ich denke, dass es nicht daran liegt, dass es hier keine Beitragsverweigerer gibt.
Der Unterschied zwischen Hamburg und NRW besteht darin, dass wir es im Hoheitsgebiet des WDR mit der Chef-Inquisitorin Eva-Maria Michel zu tun haben. Die Rechtsauffassung der Justiziarin des WDR ist uns hinlänglich aus der Korrespondenz mit der Widerstandskämpferin Sieglinde Baumert bekannt, die im folgenden Thema vorliegt und besprochen wurde:

Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22593.0

Auch wenn NRW offensichtlich ein Sonderfall ist, muss man sich schon die Fragen stellen, wie weit die WDR-Gewalt eigentlich gehen soll. Mit Herrn Reinhard Dowe hatten wir schon jemanden, der in den Hungerstreik gegangen ist, um sich psychisch nicht brechen zu lassen. Die Antwort in dieser Spirale des zunehmenden Psychoterrors wäre wahrscheinlich dann die Ankündigung und der Vollzug einer Zwangsernährung, die durch einen Richter angeordnet werden kann.
Und dann? ???

Was ist dann, wenn bei einer solchen Aktion jemand stirbt? Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Lohnt sich dafür tatsächlich diese Form der psychischen Gewalt? ???

Worum soll es angeblich noch einmal gehen? Ach ja, der in Beugehaft genommen Mensch soll eine eidesstattliche Versicherung unterzeichnen. Das Bundesverfassungsgericht hat eigentlich schon festgelegt, was solche eidesstattlichen Versicherungen im Rahmen der Auseinandersetzungen um den Rundfunkbeitrag wert sind. Nämlich nichts. Es hat im Rahmen seiner steuerrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Rundfunkbeitrag in den Urteilen vom 18. Juli 2018 (AZ: 1 BvR 1675/16 u. a.) nämlich das Folgende festgestellt (ebenda Rn. 61):   
Zitat
Dem ließe sich auch nicht dadurch abhelfen, dass die Beweislast für das Fehlen eines Empfangsgeräts den Beitragspflichtigen auferlegt würde. Der hierfür erforderliche Nachweis einer negativen Tatsache ließe sich praktikabel letztlich nur durch eine Versicherung an Eides statt erbringen. Neben der Frage der Verhältnismäßigkeit eines solchen Nachweises, bei dem Falschangaben mit strafrechtlichen Sanktionen bedroht sind (vgl. Schneider, NVwZ 2013, S. 19 <22>; Wagner, Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr, 2011, S. 166 ff.), bildet die Versicherung an Eides statt vor allem nur eine Momentaufnahme ab (ebenso BVerwGE 154, 275 <290 Rn. 37>). Sie müsste regelmäßig erneuert werden, was kaum praktisch überprüft werden könnte. Entsprechendes gilt für den Nachweis, dass vorhandene Geräte nicht zum Empfang bereitgehalten werden.
Auch wenn es weiterhin offen ist, ob sich das Argument der Momentaufnahme auch auf den Tatbestand des Befreiungsantrag übertragen lässt (dieser wird in der Regel nur für ein Jahr gewährt), geht es bei dieser Bewertung von eidesstattlichen Versicherungen vor allem um die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Wo bitte schön ist also die Verhältnismäßigkeit, jemanden in Beugehaft zu nehmen, um damit eine Unterschrift unter einer eidesstattlichen Versicherung zu erzwingen? 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2021, 00:30 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 7.255
Wer übernimmt dafür die Verantwortung?
Spätestens jene Person, die diese Verantwortung kraft Amt inne hat, bis incl. Landesebene oder Bundesebene, wenn sie eine derartige Mißachtung der Vorgaben des höheren Rechts dulden.

In Belangen der EMRK gilt:

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
in der Fassung der Protokolle Nr. 11 und 14 *

https://www.coe.int/de/web/conventions/search-on-treaties/-/conventions/rms/0900001680063764

Zitat
Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.
Diese "Hohe Vertragspartei" ist das Mitglied des Europarates, also der Bund.


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1. Nicht nur analysieren, sondern auch kämpfen!
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Es geschieht sehr viel für Georg, es hat sich eine Art Streitfront binnen Tagen gebildet
- wie @querkopf andeutet -
und jeder kann handeln. Jeder kann in jedem Bundesland seinen Abgeordneten den Antrag stellen, dass neue Rundfunkstaatsverträge ausdrücklich Verhaftung wegen der Rundfunkabgabe zu untersagen hätten:
"Willst du neuen Staatsvertrag, so musst du Haftbefehl verbieten - anders hebt sich für weiteres Gesetz hier keine Hand mehr."
Es geht ja dann gar nicht mehr nur um den Fall, sondern, um durch diesen Fall-Skandal die Abgeordneten von der bisherigen willigen Abnickerei zu Gunsten von "ARD, ZDF etc." abzubringen.


2. Mit einem Link direkt zu einem Bild von Georg,
--------------------------------------------------------
z.B. hier im Forum (dauerhaft)
Medien-Websites (dauerhaft)
und runfunk-frei.de / Startseite - besonders eindringlich und dürfte ein paar Wochen dort sein, das genügt vollauf für diesen Zweck).


3. Jeder kann bei Buhrow protestieren
---------------------------------------------------
ein paar Zeilen genügen - und mit einem Bild in Farbe von Georg.
Auf den Bildern ist er wirklich immer überzeugend als der "freundliche Nachbar von nebenan", der friedlichen Widerstand praktiziert für unser Recht auf Nichtzwang für "ARD, ZDF etc.".
Das Bild muss also immer mit dabei sein. Proteste müssen immer die menschliche Komponente umfassen.

Lange Textprosa über Jura, Unrecht usw., das liest sowieso niemand in Vorstands-Sekretariaten. Das geht immer sofort an die Abwimmel-Beauftragt*innen. (Sorry, aber dieser Job liegt nach Erfahrung zu ziemlich 100 % bei Frauen, typischer Fall von Diskriminierung der Frau.) 


4. Gedruckt per Post, nicht per E-Mail.
-----------------------------------------------
E-Mail das schiebt die Vorstands-Sekretariats-Abwimmel-Praktikant*in dann möglicherweise sekundenschnell mit einem belanglosen Abwimmel-Antworttext in die Mail-Mülltonne.
Vorzugsweise per Einschreiben mit Sendungsverfolgung.


5. Einschreiben: 20 Euro fast ohne Arbeit verdienen?
-------------------------------------------------------------
Da gibt es nämlich gewisse Mechanismen, wieso rechtsproblematische Inhalte  manchmal bei Intendanten "nicht ankommen" (Sonderbehandlung),.
Macht jedes mal 20 Euro Schadensersatz von der Post (fristgerecht zu beantragen). Der Prozentanteil liegt nach jetzigem Stand bei 2 bis 5 Prozent. Bitte alle weiteren Fälle per PM an @pjotre berichten, also alle Fälle von Nichtbestätigung von Einschreibenerhalt über Euinschreiben direkt an Intendanten. . 

Besonders interessant ist die weitere Variante, auch das kam vor, dass die Empfangsbestätigung nie bei der Post einging, die Post aber per Telefon ausdrücklich bestätigt, dass Zugang erfolgte, also nur vom Zusteller "post-intern bestätigt wurde". Damit will man die 20 Euro vermeiden. Muss der Bürger sich nicht gefallen lassen.  Kann trotzdem den Antrag auf 20 Euro stellen.
 


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  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hinweise auf die Rechtsprechung:

BVerfG 1. Senat; Erzwingungshaft Urteil vom 19.10.1982; 1 BvL 34/80, 1 BvL 55/80;
http://www.hartzkampagne.de/urteile/86.htm

Zitat
27
...
Zudem kann der Schuldner die Freiheitsentziehung durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung jederzeit abwenden (§ 902 ZPO). Die Anordnung der Haft erscheint schließlich im engeren Sinne verhältnismäßig, weil die Schwere des Eingriffs und das Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe in angemessenem Verhältnis zueinander stehen (vgl. Morgenstern, a.a.O.): Für den Schuldner ist zwar die Sanktion der Haft als solche einschneidend, wenn auch gemildert durch die Möglichkeit jederzeitiger Abwendung. Aber das Gesetz knüpft diese Sanktion an die Nichtbefolgung von Verpflichtungen, die sich ohne Schwierigkeiten erfüllen lassen. Der Schuldner muß lediglich seine Vermögensverhältnisse offenlegen und auf diese Weise den Gläubiger des zu vollstreckenden Anspruchs über etwaige Zugriffsmöglichkeiten informieren. Hat er tatsächlich keinen pfändbaren Vermögensgegenstand, so erleidet er keinen Nachteil. Ist er aber zahlungsfähig und wollte er nur sein Vermögen verheimlichen, so verdient er keinen Schutz.

Anmerkung: 902 ZPO alte Norm

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 03. November 2017 - 2 BvR 2135/09 -;
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/11/rk20171103_2bvr213509.html

Zitat
17

Der Schuldner kann die Freiheitsentziehung durch Abgabe der eidesstattlichen Versicherung jederzeit abwenden (§ 902 ZPO a.F., jetzt § 802i ZPO). Das Gesetz knüpft die Haftsanktion an die Nichtbefolgung einer Verpflichtung, die sich ohne Schwierigkeiten erfüllen lässt. Der Schuldner muss lediglich seine Vermögensverhältnisse offenlegen und auf diese Weise den Vollstreckungsgläubiger über etwaige Zugriffsmöglichkeiten informieren. Hat er tatsächlich keinen pfändbaren Vermögensgegenstand, so erleidet er keinen Nachteil. Ist er aber zahlungsfähig und will er nur sein Vermögen verheimlichen, so verdient er keinen Schutz (BVerfGE 61, 126 <135 f.>).

Anmerkung: in dem Beschluss sind noch Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit der Haftdauer.

Zitat
§ 802h ZPO Unzulässigkeit der Haftvollstreckung

(1) Die Vollziehung des Haftbefehls ist unstatthaft, wenn seit dem Tag, an dem der Haftbefehl erlassen wurde, zwei Jahre vergangen sind.

(2) Gegen einen Schuldner, dessen Gesundheit durch die Vollstreckung der Haft einer nahen und erheblichen Gefahr ausgesetzt würde, darf, solange dieser Zustand dauert, die Haft nicht vollstreckt werden.

Absatz 2 betrifft die Haftfähigkeit bzw. die Gesamtumstände. Zu jedem Zeitpunkt darauf achten, dass die Gesundheit durch die Haft nicht erheblichen Gefahren ausgesetzt ist.
Daher auch der Hinweis:

Epidemische Lage von nationaler Tragweite; Link:
https://de.wikipedia.org/wiki/Epidemische_Lage_von_nationaler_Tragweite

Es könnte im Rahmen eines gestellten Antrages auf Gewährung eines Zugangs zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen nach § 5 Abs. 1 IFG NRW, die JVA Münster aufgefordert werden ihr Hygienekonzept zur Erzwingungshaft vorzulegen, im Besonderen wie Maßnahmen der Coronaschutz- und Quarantäneverordnung NRW eingehalten werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2021, 20:47 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Die verfassungsgerichtlichen Entscheide betreffen die Verhältnismäßigkeit
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nach dem Gesichtspunkt des Gläubiger-Rechts auf sein Geld, nicht nach dem ganz anderen Schikane-Gesichtspunkt:
Sofern der Gläubiger mehr aufwendet als die Forderung - und mit der Erstattung dieses Aufwandes nicht rechnen kann - , so ist eine ganz andere Art von Verhältnismäßigkeit betroffen. Da die Gerichtsvollzieher heutzutage die Bankkonten erfahren können, erst recht Stadtkassen, ist die Aussichtslosigkeit der Kostenerstattung schon allein daran ablesbar, dass nichts gepfändet werden konnte.

Private Gläubiger dürfen - wenn auch nur in Grenzen - solche "Kopfsachen" durchfechten. Öffentlich-rechtliche dürfen es nicht:
- Verstoß gegen Willkürverbot
- Veruntreuung von "anvertrautem" Abgaben-Geldern (Straftat)

Wer also für Georg kämpft, kann diese Argumente
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in Texte einfügen, aber bei Straftaten immer in Frageform und mit Fragezeichen.
Kluge Taktiker werden so gut wie nie vorwerfen, dies oder jenes sei ja Straftat.
Viele tun das, weil sie sich einbilden, das würde angsteinflößend beeindrucken. Unsinn. Das beeindruckt Leitende überhaupt nicht.
Manch einer hat dafür gebüßt mit einem Strafverfahren wegen falscher Beschuldigung.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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@alle

Wir sind im Bereich "Medien"!

Die Einflußnahme des Staates ! = "ersuchte Behörde" zur Erzwingung einer Auskunft über das Vermögen einer Person wegen Verweigerung der nicht-steuerlichen Rundfunk-Abgabe kollidiert hier mit den Art. 10 EMRK und Art. 11 GrCh, mindestens, wenn diese Person der Voraussetzung zur Erhebung der nicht-steuerlichen Abgabeart "Beitrag", (Hier: Rundfunkbeitrag), nicht entspricht. Voraussetzung zur Erhebung der nicht-steuerlichen Abgabeart "Beitrag" ist das Interesse an der mit dieser Abgabe finanzierten staatlichen Dienstleistung. Auch das hat das BVerfG ja entschieden, wie im Forum thematisiert.

Kein Interesse an Rundfunk, keine Abgabepflicht.

Aussage stellt nur meine Meinung dar.


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