@roggi , ja, das wäre also eine realitätsnahe Lösung:
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Statt Schadensersatz für den Fall mit mehreren Wochen Inhaftierung nutzt man die von @pinguin dargelegte Rechtslage, um neue Inhaftierungen zu unterbinden.
Der "Vorführ-Haftbefehl" ist damit aber nicht ausräumbar?
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Zu unterscheiden ist:
- Haftbefehl für Vorführung vor den Richter für eidesstattliche Versicherung: Ein paar Stunden später aufzuheben selbst bei Nichtabgabe der Versicherung.
- Haftbefehl im Sinn von Beugehaft - nur dafür erscheint der EGMR-Entscheid voll greifend?
In die Rechtsfragen habe ich mich nicht vertieft. Es sollte nur auf die völlig fehlende Verhältnismäßigkeit bei Beugehaft hingewiesen werden: Kosten rund 1000 Euro pro Tag für 3 Wochen zu Lasten des Staates, der es aus der Rundfunkabgabe gedeckt bekommt.
Für rund 500 Euro Forderung Rundfunkabgabe.
Ob auch der reine Vorführ-Haftbefehl beim EGMR auf EGMR-Anerkennung wegen Unverhätnismäßigkeit rechnen kann? Das würde ich - ohne Vertiefung in die Rechtslage und EGMR-Rechtsprechung - leider sehr bezweifeln.
Es bleibt bei nicht abgegebener eidesstattlicher Versicherung der Nachteil des Eintrags.
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Bei abgegebener aber ebenfalls. In beiden Fällen die Probleme:
SCHUFA, Bankkonto, Ansehen, Würde gemäß Artikel 1 GG, usw..
Die Aufgabe lautet also, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Hierfür hilft wohl unbedingt effizient der Footer im Beitrag von @roggi .
Bei allen Verfahren ist nach Beschleunigung zu suchen,
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um möglichst rasch beim Landesverfassungsgericht und dann beim EGMR anzukommen.
Landesverfassungsgericht - in Ländern, wo es das für Bürgerbeschwerden gibt - könnte hilfreich sein, um ohne wirkliche Erschöpfung des Rechtsweges dennoch bereits eben dies Kriterium für den EGMR zu erfüllen. Das kann gerade in Brandenburg, aber wohl auch in Berlin gelingen, gibt es leider nicht in NRW.
Über das Landesverfassungsgericht wäre auch dann gleich meist die Problematik "Existenziminum" einführbar (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG).
Wer den Krieg vorbereitet, kann Frieden bewirken.
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Ein Bürger, der mit diesem harten Geschoss startet, hat Aussicht, dass seine Akte ruhen wird, weil der Gegner Angst hat, sich einen Milliarden-Euro-teuren Präzedenzfall zu erobern.
Der Gegner hatte 2012 versucht, BVerfG 1 BvR 665/10 zu verhindern durch Forderungserlass. Das hat das BVerfG listig ausgehebelt - und dieser Entscheid kostet die Sender nun wohl 5 Milliarden Euro, wenn die aktuellen Streite darüber gelingen.
Was in diesem Thread steht, mag kompliziert klingen
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für wenig schriftsatzkundige Rechtslaien. Aber das klappt gewöhnlich auch ohne juristische Perfektion. Leute, macht Anträge, Anträge, Anträge, nummeriert alle Anträge für Kontrolle, ob bearbeitet, und immer gleich an das persönliche Büro der Intendanten, und dass ihr da immer 20 Seiten Anlagen pro Antrag beifügen müsst, das ist ja gängiger Juristenstil - mit Urteilsausdrucken sind auch Anwälte rasch bei 20 Seiten.
Sobald eure Akte 400 Seiten hat, was meint ihr, wie begeistert die Bearbeiter sind, wenn der Intendant-Chef runter fragt: "Muss das sein? Könnt ihr das nicht irgendwie vermeiden?"
So funktioniert die Welt in jeder Hierarchie. Lernt Strategie!