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Autor Thema: Rundfunk würde plötzlich wieder denen gehören, die dafür bezahlen müssen  (Gelesen 2554 mal)

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Nachdenkseiten 26.12.2020
Interview mit Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen
Und der Rundfunk würde plötzlich wieder denen gehören, die dafür bezahlen müssen

Zitat
Die Debatte um die Erhöhung der Rundfunkgebühren hat hohe Wellen geschlagen. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Münchner Kommunikationswissenschaftler Michael Meyen, der an einem Projekt forscht, wie ein alternatives Mediensystem aussehen könnte, beobachtet die Diskussion genau. Im NachDenkSeiten-Interview legt Meyen dar, wie eine von Bürgern bestimmte Rundfunkaufsicht aussehen könnte, und er zeigt auf, wie viel bei den Öffentlich-Rechtlichen doch im Argen liegt. Ein Interview über eine Gebührenerhöhung von 86 Cent, hinter der mehr steckt, als man es annimmt, und über Redaktionen, die sich so verhalten, als hätten sie „Angst vor ihrem Publikum“.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.


Herr Meyen, in den vergangenen Tagen gab es einen ziemlichen Streit über die Erhöhung der Rundfunkgebühren. Wie haben Sie die Diskussion wahrgenommen?

Als sehr aufgeregt. Es gibt ganz neue Koalitionen. Plötzlich trommeln Zeitungen und Zeitschriften für eine Beitragssteigerung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sonst verlässlich bekämpfen, egal ob es um Online-Aktivitäten geht, um einzelne Sendungen, um Rechte oder um Personalien. Auch die Politik jenseits von Sachsen-Anhalt spricht diesmal fast mit einer Stimme, obwohl gerade das Thema Rundfunkbeitrag früher oft genug für Profilierungsversuche herhalten musste. [...]

Weiterlesen/ -hören auf
https://www.nachdenkseiten.de/?p=68236

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
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Er plädiert für Diskussion und andere Modelle, aber der "öffentlich-rechtliche Rundfunk" existiert da weiter als Worthülse.

Mal ganz einfach:

Keine Technik kann garantieren, dass Inhalte "richtig" und "relevant" sind.
Technologie gewährleistet keine Unabhängigkeit.

Hinterfragen verringert die Gefahr, Falschmeldungen und unvollständigen, irreführenden Informationen aufzusitzen.
Transparenz ist das Mittel für Unabhängigkeit.

Die Techniken Rundfunk wie auch Film und Presse dienen der Übermittlung von Sendungen.
Diese Medien eignen sich für die Verbreitung von Propaganda und wurden oft dafür eingesetzt.

Nicht die Technik darf sein, was festgelegt und damit bezahlt wird.
Die Inhalte sind das, was für die Gesellschaft wichtig ist.
Der "Auftrag" ist das, was vom Gesetz - vom Grundgesetz geschützt werden sollte.

RUNDFUNKANSTALTEN statt dem AUFTRAG zu schützen führt zu dem Ergebnis, welches wir haben:
eine von den "Empfängern" entkoppelte Maschine, die vor allem für sich selbst wirkt, darüber hinaus für weitere Interessen.

Nicht die Abgabe "Rundfunkbeitrag" ist das Kernproblem, sondern die hinter dem Framing "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" versteckten Anstalten und deren Nutznießer. Diese Anstalten braucht niemand, um einen zeitgemäßen Auftrag umzusetzen.

Ein Detail zum Verständnis: wenn der Auftrag klar definiert ist, dann kann jeder Marktteilnehmer diesen Auftrag umsetzen - es gibt Null Notwendigkeit, dass ein Auftragnehmer den gesamten Auftrag umsetzt. Ab dann können kompetente Auftragnehmer passende Teile des Auftrags umsetzen - z.B. Plattformen erstellen, auf denen tatsächlich öffentlich und rechtlich (gesichert) Diskussion und Austausch möglich ist. Die Rundfunkanstalten, die sich bei youtube & co einkaufen, können das mit Sicherheit nicht, sie haben das Jahrzehnte bewiesen.

Was meint "Verkleinerung" des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks"? Die meisten Leute wollen, dass sich diese "öffentlichen" Medien auf das Wesentliche konzentrieren. Und wer soll entscheiden, was das Wesentliche ist, wenn nicht die Bevölkerung, für die die Medien bestimmt sind? Rundfunkanstalten können das nicht, auch das stellen sie täglich unter Beweis.

Zum Teil wird das im Interview aufgegriffen, aber die Konsequenz daraus zu ziehen, dass das Problem nicht mit einer Reform der Rundfunkanstalten gelöst werden kann, diese Konsequenz fehlt, wie in den meisten diesbezüglichen Diskussionen. Ein Schelm, wer dahinter Lenkung und Interessen vermutet.

Wenn wir nicht das Problem grundsätzlich lösen, dann bleibt es ein Problem.

Änderung Artikel 5 Grundgesetz: Techniken aus dem Grundgesetz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2020, 19:11 von DumbTV«

o
  • Beiträge: 1.564
Und um den Zwangsbeitrag für alle Wohnungsinnehaber wird beharrlich herumgeredet.

Was den Informationsgehalt angeht: der Rundfunk wird maßlos überschätzt; er kann das gar nicht leisten. Wer eine gute Tageszeitung hat und dazu noch ein Magazin liest, ist auch heute noch um Längen besser bedient als mit Rundfunk und auch mit den üblichen WWW-Inhalten.


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Wenn wir nicht das Problem grundsätzlich lösen, dann bleibt es ein Problem.
Das Hauptproblem ist die nationale Koppelung zwischen Technik und Inhalt;

Das Kulturgut "Rundfunk" meint nämlich die "Technik" und nicht den "Inhalt"; die "Technik" ist aber Bundesrecht. Landesrecht ist nur der "Inhalt", der via Technik "Rundfunk" verbreitet wird.

Europa hat das in seinen Rahmenbestimmungen ja bereits in 3 Bereiche aufgedröselt; Technik = Hardware; Datenübertragung und Inhalt der Daten. Alle 3 Bereiche unterfallen national dem Bundesrecht mit Ausnahme jenes Bereiches "Inhalt der Daten", wo "Rundfunk" betroffen ist. Und auch hier haben die Länder nicht viel zu bestimmen, denn der europäische Rahmen ist weit, siehe Tabakwerbeverbot und Jugendschutz.

Bund und Länder kommen gar nicht umhin, den Rundfunk neu zu gestalten; einerseits wegen der Einhaltepflicht des europäischen Verbraucherschutzes und Grundrechts, andererseits wegen des Nettoprinzips bei allen staatlichen Unternehmensbeihilfen.

Da die Länder nur die Befugnis haben, den Inhalt zu beauftragen, darf der Rundfunkbeitrag, der ja lt. EuGH C-492/17 als staatliche Beihilfe bestätigt ist, nur für die Finanzierung des Inhalts aufgewendet werden, wobei hier via Filmförderung auch der Bund mitmischen darf.

Da stellt sich dann in Folge die Frage, wieviele Eurocent je Rundfunkbeitrag für den Rundfunkinhalt aufgewendet werden und wieviel nicht.

Das Nettokostenprinzip wurde vom EuGH nicht nur bereits bestätigt, sondern von der EU-Kommission für den ÖRR bestätigt, siehe:

Nettoprinzip der staatlichen Beihilfe -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32815.msg201168.html#msg201168

Herüberzitiert aus der ÖRR-Mitteilung der EU-Kommission:

Zitat
70. [...] stellt eine Überkompensierung grundsätzlich eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe dar, [...]


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@Kitas_statt_Fernsehen: Medieninhalte werden noch immer von Menschen erstellt und individuell bewertet. Ausnahmen bei der Produktion sind technisch inzwischen möglich, stehen hier aber nicht zur Debatte. Es geht auch zu keiner Zeit darum, dass Technik Unabhängigkeit sicherstellt oder zwischen richtig und falsch unterscheidet. Zumal das zwischen Menschen und abhängig vom Thema strittig sein kann und noch dazu vom Zeitalter abhängt. So war es früher z. B. Konsens, dass die Erde der Mittelpunkt der Welt ist.  :)

@ope23: ich bezweifle, dass der Konsum von Tageszeitungen und Magazinen heute noch einen (qualitativen) Gewinn an Information und Erkenntnis gegenüber elektronischen Medien darstellt. Die meisten Tageszeitungen gehören wenigen Verlegerfamilien in Deutschland und sind Produkte zur Mehrung deren Reichtums, mehr nicht. Viele Tageszeitungen werden von Zentralredaktionen des Verlags bedient und unterscheiden sich nur noch bezüglich lokaler Berichterstattung. Vieles speist sich wörtlich aus Tickern. Ein typischer Ticker wie der von dpa liefert pro Tag 2.000 - 3.000 Meldungen, von denen nur ein Bruchteil gedruckt wird, wobei das, was erscheint, praktisch das gleiche Weltbild liefert, was in Hörfunk und TV präsentiert wird. Mitarbeiter größerer „Leitmedien“ sitzen schon lange mit Politikern in den gleichen Einflußverbänden wie die aus dem TV. Hintergründiges, Analyse, Differenzierung und fachkundiger Kommentar sind überwiegend Fehlanzeige. Ich habe daher die Abos der meisten Zeitungen und Zeitschriften längst eingestellt. Sich zu informieren und eine leidlich fundierte Meinung zu bilden war nie einfach; heute erscheint es mir stärker als Sisyphos-Aufgabe als früher, vielleicht war ich da aber auch nur naiver.  :)

@pinguin: ich vermute, dass die Technik zur Verbreitung von Rundfunk vom Begriff „Kulturgut“ nicht richtig erfasst wird. Natürlich kann man technische Lösungen gern der Kultur zuordnen; wobei Steinschleudern bis hin zu Atombomben dann wohl auch „Kultur“ sind. „Technik“ ist übrigens nicht identisch mit dem Recht irgendeiner staatlichen Ebene. Der Bund, die Länder und andere Ebenen mögen sich gern die rechtliche Regelung des Einsatzes von Techniken, Verfahren und des Rahmens der zu liefernden Inhalte auf die Fahnen schreiben. Damit wird aber eine x-beliebige Technik aber nicht zu Recht, weder des Bundes noch der Länder; ebensowenig wie der Inhalt.

Ich glaube übrigens nicht daran, dass Rundfunk jemals den Bürgern gehört hat. Die allerdings zahlen für diese Veranstaltung.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2020, 18:36 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
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Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.

Art 5 Abs. 1 Grundgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Zitat
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. [...]
Da steht Technik. Da stehen keine Menschen, keine Rundfunkanstalten, da steht "Rundfunk" - die Technologie. Und das ist ein großer Teil des Problems.

Was genau ist "öffentlich-rechtlicher Rundfunk"?

Die Technik? Der Inhalt? Der Auftrag? Oder ein Gemisch aus all dem?

An der Stelle sehe ich das Problem: es darf kein Gemisch geben, weil genau dieses Gemisch jeder Transparenz entgegensteht.

Auftrag: durch die Bürger definiert, statt durch Vertreter. Letzteres macht keinen Sinn, wie man in den letzten Jahrzehnten gesehen hat.
Der Inhalt: im Rahmen durch den Auftrag vorgegeben - fertig.
Die Technik: vielleicht durch den Auftrag vorgegeben, vielleicht durch den Anbieter festgelegt - so, dass der Auftrag damit erfüllt werden kann.

Die letztere Beschreibung ist ein Vorschlag, wie es aussehen sollte - meiner Meinung nach. In einer so aufgebauten medialen Umgebung gibt es die aktuellen Probleme nicht - zudem wäre sie einer Demokratie deutlicher förderlicher als die Einer-sendet-und-alle-Anderen-empfangen-Methode, die dem Rundfunk in der gebräuchlichen Art als Prinzip mitgegeben wurde (im Gegensatz zu CB-Funk z.B).
Sowohl würde die Höhe der Abgabe für die Realisierung dieser Aufträge zu den Aufträgen passen als auch wäre durch eine freie Ausschreibung gewährleistet, dass der Preis angemessen ist - unter Einhaltung des Auftrags, genauer und transparenter als jetzt!

Das ist, was ich versuchte, zu skizzieren.

Betreffend: "stehen hier nicht zur Debatte" - ich habe das Interview gelesen. In dem Interview wird darauf eingangen, die "Unabhängigkeit" findet sich u.a in Kontext "Rundfunkaufsicht", obwohl kurz vorher die Transparenz behandelt wurde, sonst wäre ich ja nicht darauf eingegangen. Statt meinem "richtig/falsch" wird im Interview u.a. "Fakten" verwendet, es geht um die gleiche Sache.
Die Behauptung, dass "der öffentlich-rechtliche Rundfunk" Unabhängigkeit garantiere und dafür sorge, dass keine Falschinformationen verbreitet werden, ist eines der Mantras der Befürworter des Erhalts der Rundfunkanstalten - unter dem Decknamen "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" - eben, weil dieses Mantra mindestens Technik und Inhalt vermengt statt zu trennen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2020, 18:40 von Bürger«

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Aus Art. 5 Abs. 1 GG
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Zitat
(1) [...] Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. [...]

Von einer öffentlich-rechtlichen Organisationform ist im Grundgesetz nicht die Rede. Inhaltlich geht es um "die Freiheit der Berichterstattung". Rundfunk und Film sind Verbreitungsmittel. Es gibt ja auch keine mit Zwangsbeiträgen finanzierte öffentlich-rechtliche Presse, um die Pressefreiheit zu gewährleisten.


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K
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Im GG steht davon nichts, aber die (höchstrichterliche) Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte hat das GG immer weiter dahin ausgelegt, die Existenz des "öffentlich-rechtlichen Rundfunks" - der "Gesamtveranstaltung" wie es auch genannt wurde, zu sichern. Selbst das Kirchhof-Werk wünscht die Anstalten um ihrer selbst willen zu erhalten, mit der Unterstellung, dass die Anstalten "unabhängig" seien und das erhalten werden muss für die Demokratie ...

Ein kurzer Blick auf das Alter könnte zeigen, dass die Leute, die das entschieden haben, bezüglich neuer Medien kompetent, offen und interessiert sein müssen. In einem Alter, in dem es außer Rundfunk/Fernsehen, Presse und Film keine Medien gibt.

Das Grundgesetz ist genauso obsolet an der Stelle wie die Auslegung.


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Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.
Das BVerfG hat sich in Belangen der Rundfunkfreiheit aus Art 5 GG bereits ausführlich befasst und fand bereits frühzeitig zur Aussage, daß es unter Rundfunkfreiheit "inhaltliche Freiheit" versteht, sonst nichts.

Nachzulesen hier:

BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33746.msg205520.html#msg205520

Herüberzitierte Aussagen:
Zitat

Rn. 33
b) Beachtung verlangte hier allein das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Andere Grundrechte wie etwa die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) und die wirtschaftliche Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) stehen der Beschwerdeführerin als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht zu. [...]

Rn. 34
aa) Die Rundfunkfreiheit ist vor allem Programmfreiheit (BVerfGE 59, 231 <258>; 87, 181 <201>; 90, 60 <87>). Sie gewährleistet, daß Auswahl, Inhalt und Gestaltung des Programms Sache des Rundfunks bleiben und sich an publizistischen Kriterien ausrichten können. Es ist daher der Rundfunk selbst, der aufgrund seiner professionellen Maßstäbe bestimmen darf, was der gesetzliche Rundfunkauftrag in publizistischer Hinsicht verlangt. [...]

Diskutierbar in Erweiterung des europäischen Rahmens aber allemal, da mit BGH KZR 83/13, (mindestens), bundesfachgerichtlich feststeht, daß die dt. ÖRR "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" sind, (BGH KZR 31/14 wie auch BGH KZR 83/13). Nachzulesen hier:

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33155.msg203052.html#msg203052

Daraus herüberzitiert:

Zitat
Rn. 37 - BGH KZR 83/14
Zitat

    [...] Der Beklagte hat damit auch ein wirtschaftliches Interesse an einer weiten Verbreitung seiner Programme. Schließlich sind den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach §16a  RStV in  gewissem Umfang auch sonstige kommerzielle Tätigkeiten erlaubt, deren wirtschaftlicher Erfolg unter anderem von der Verbreitung ihrer Programme abhängig ist. Danach handelt der Beklagte auch nach Maßgabe der Kriterien der Unionsgerichte als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 47
Zitat
"... Inhalt und Gestaltung des Programms Sache des Rundfunks bleiben..."

Genau wie es im GG steht: die Freiheit der Berichterstattung durch den Rundfunk.

Das ist der Punkt, von dem ich meine, er sollte geändert werden.


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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Radio und Fernsehen als sozialistisches Monopolunternehmen VEB "ARD, ZDF etc.", das war nie ein Entscheid des BVerfG, sondern ein politischer Entscheid unmittelbar nach dem Ende des Nazi-Regimes.

Das BVerfG hat nicht das Recht, verfassungsgemäße Entscheide der Politik zu unterbinden. "Vergesellschaftung" ist laut GG verfassungsgemäß, also zulässig.

Das BVerfG hatte also den Knoten zu lösen, wie die Staatsferne der Informationsfreiheit mit diesem politiker-gewollten staatlichen Sozialismus zu vereinen sei. Deshalb all die Rundfunkurteile des BVerfG, um das Unvereinbare halbwegs verträglich zu regeln - Endstation KEF.

Also Klarstellung: Das BVerfG hat nie entschieden, dass ARD, ZDF etc. "sein müssten". Es hat immer nur entschieden, "wie" sie sein müssen, um diesen Seiltänzer-Akt zu zähmen. Gelungen ist es nie.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall in den Pressemeldungen keine vertiefenden allgemeinen/ eigenständigen Diskussionen, sondern wenn, dann bitte konkret bezogen auf den im Einstiegsbeitrag verlinkten und damit hiesiges Kern-Thema bestimmenden Artikel
Rundfunk würde plötzlich wieder denen gehören, die dafür bezahlen müssen
und die darin aufgeführten Aussagen/ Gedanken aus dem dortigen Interview.
Das Interview bietet jedenfalls eine große Bandbreite an "Stoff" - und vielerlei beachtenswerte (oder auch kritikwürdige) Aussagen sowohl zum status quo als auch zu Wunschvorstellungen/ möglichen Zukunftszenarien.
Eigenständige Diskussionen zu alternativen Rundfunk-/ Finanzierungssystemen dann bitte - unter Berücksichtigung bereits vorhandener Informationen und Diskussionen - gut aufbereitet mit aussagekräftigem Betreff in der Rubrik
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=2.0
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplion und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2020, 19:05 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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