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Autor Thema: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen  (Gelesen 17607 mal)

  • Beiträge: 7.385
Es seit nur betont: Das BVerfG bereitet sich wohl schon seit 2019 auf einen neuen Durchgang vor in Sachen Rundfunkabgabe und "ARD, ZDF etc.". Nun kommt ein erster Teil wohl bis Ende Januar 2021. Danach dürfte Weiteres zu erwarten sein.
Diese Zeit ist ja auch von Europa genutzt worden; siehe die am 8 Dez. '20 in Kraft getretene Verordnung in Belangen der Einhaltepflicht internationaler wie europäischer Grundrechte und der damit einhergehenden Blockiermöglichkeit der Finanzen juristischer Personen des öffentlichen wie privaten Rechts, die sich über diese in der Verordnung genannten Regelwerke gegenüber natürlichen Personen hinwegsetzen.

Da die EMRK eines der genannten Regelwerke darstellt, ist Art 10 EMRK zur Informations- und Meinungsfreiheit auch im Bereich aller Medien mit "without interference by public authority" als "absolut gesetzt" anzusehen, dessen Mißachtung für diese juristischen Personen künftig teuer wird, denn die Ahndung ist vorgegeben und keine Kann-Bestimmung.

Insbesondere im Land Brandenburg kann sich keine Person, insbesondere keine staatliche, auf Unwissen oder Irrtum berufen, denn die EMRK ist namentlich in der Verfassung des Landes Brandenburg als quasi einhaltepflichtig benannt. (Art 2 Abs 3 LVerfBbg).

Thema zur neuen Verordnung:

Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.0.html


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 4
PS Ich habe selbst SIEBEN verschiedene Vorschläge an die CDU-Parlamentarier in Sachsen-Anhalt geschickt, wie die Öffis 400 Mio. im Jahr einsparen können, ohne dass der Auftrag leidet (kann man daraus ableiten, dass die auch 2.8 Mrd. sparen können?  >:D )

Ach wirklich? Das ist ja interessant!
Das wäre ja wirklich verrückt, wenn man bei den Öffis doch so viel Geld einsparen könnte!
Ich finde auch den Ansatz mit dem nicht eingetragenen Verein interessant.


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b
  • Beiträge: 465
Ein Einzelner hat nicht den Vorteil der Öffentlich-Rechtlichen: diese wenden sich in ihren Kanälen an Millionen von Menschen und kommunizieren die Verfassungsbeschwerde vorab. (Zwangs-)Finanziert, inklusive Parteivortrag, für sich, als 'Drohung', das volle Programm. Dies erreicht und beeinflusst doch jetzt schon die späteren Richter, die darüber entscheiden werden. Zu was verkommt so die Verfassungsbeschwerde, wenn sie dazu noch durch Staatliche ausgenutzt wird?

Kein Einzelner kann derart umfangreich über seine Beschwerde vortragen! Ich erinnere mich noch an die Aussage einer ÖR-Nachrichtensprecherin, die nach dem BVerfG-Urteil vom 18.7.2018 lediglich pro-ÖR berichtete. Naja, schon damals hat dieses 'Phänomen' 'keinen' interessiert. Auf Internetseiten von MDR, SWR, ... findet sich nach einer ersten Recherche keine Kontroverse. https://archive.is/nMOka: Warum sollte die Erhöhung auch ungerechtfertigt sein? Auf eine andere Meinung kommt es den Sendern nicht an. Oder gibt es irgendwo, in irgendeiner öffentlich-rechtlich produzierten 'Information', eine Gegenüberstellung?


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 4
Es fehlt vielen Institutionen an Geld. 150 Mio ist nicht gerade wenig, aber wie andere hier schon bestätigt haben, kommt man da mit 86 Cent auch nicht hin.
Irgendwas stimmt hier also nicht...
Und "verfassungswidrig" ist auch so ein Wort, das nicht leichtfertig herumgeworfen werden sollte.


Edit "Bürger": Umfangreiches Zitat des Einstiegsbeitrags entfernt.
Bitte keine umfangreichen Vorzitate, nur um dann kurz zu kommentieren. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2020, 14:21 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das ist richtig...
Und "verfassungswidrig" ist auch so ein Wort, das nicht leichtfertig herumgeworfen werden sollte.
»Verfassungswidrig« ist aber genau das verbale Stöckchen, das bestimmte *Interessengruppen* (der Bürger gehört da nicht dazu, dessen Verfassungsbeschwerden werden einfach nicht angenommen) dem BVerfG nur hinhalten müssen, damit es springt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2020, 14:22 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.484
Aus aktuellem Anlass, siehe:

Pressemeldungen:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0

Entscheidungs-Volltext + Diskussion:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Dezember 2020, 21:43 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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www.rundfunk-frei.de

 
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