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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Dezember 2020 => Thema gestartet von: DumbTV am 09. Dezember 2020, 21:34

Titel: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: DumbTV am 09. Dezember 2020, 21:34
rnd.de, 09.12.2020

ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen - Länder mit Krisen-Treffen


Zitat
Die ARD-Anstalten wollen noch in diesem Jahr die Klage zum Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Das kündigte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow am Mittwoch im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an.
[…]

Deutschlandradio stellt Eilantrag
Deutschlandradio teilte am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Köln mit, ein Eil- und ein Hauptverfahren in Karlsruhe anzustrengen. Ob die ARD ebenfalls einen Eilantrag stellt, ist unklar. Eine Sprecherin des Senderverbunds bestätigte lediglich, dass noch in diesem Jahr eine Klage eingereicht werde.
[…]

Haseloff zog Vorlage zurück
[…]

Radio Bremen würden monatlich 800.000 Euro fehlen
Der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Kai Gniffke, verteidigte die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Sender für eine Verfassungsbeschwerde. “Ich hätte mir nie vorstellen können, dass sich ein deutsches Bundesland verfassungswidrig verhält”, sagte Gniffke dem Hörfunksender SWR Aktuell.

[…]

Dem ZDF fehlen nach eigenen Angaben jährlich rund 150 Millionen Euro, wenn der Rundfunkbeitrag nicht erhöht wird. Der Erste Stellvertretende Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, Wilhelm Schmidt, erklärte, dies würde “vor allem die geplanten Verbesserungen im Programm sowie die technischen Weiterentwicklungen zum Ausbau der internetbasierten Angebote bremsen”, aber auch “die eine oder andere Programmeinschränkung”, zum Beispiel im Sport.
[…]

Rundfunkkommission kommt zu außerordentlicher Sitzung zusammen
[…]

weiterlesen:
https://www.rnd.de/politik/ard-will-noch-2020-klage-zum-rundfunkbeitrag-einreichen-lander-mit-krisen-treffen-OYA4IM2GKCOGRZOKXVBTKXWKEE.html

Anmerkung:
Das macht sprachlos:
Ich hätte mir nie vorstellen können, dass sich ein deutsches Bundesland verfassungswidrig verhält, sagte Gniffke...

Da wird die Wahrnehmung demokratischer Optionen als verfassungswidrig dargestellt und vorverurteilt. Natürlich im eigenen Sprachkanal Hörfunksender SWR Aktuell. Und das von einem Kopf der Öffentlich-Rechtlichen. Das schafft Vertrauen in diese Institution... :o >:( :'(

Daher kommt wohl auch der aus den Reihen der Öffentlich-Rechtlichen erfundene und geprägte Begriff "Demokratieabgabe", die Demokratie wird abgegeben...

Nebenbei wird auch durch die Sprecher der öR selbst dargelegt, wie aus den psychologisch und rhetorisch immer geschickt verniedlichenden "nur 86 Cent" plötzlich doch hunderte Millionen Euro werden...


Siehe auch:
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0

Und auch die weiteren Meldungen dazu im Board Pressemeldungen November 2020 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=178.0) und Pressemeldungen Dezember 2020 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=179.0).

Auch veröffentlicht auf Twitter und Facebook.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: frank6+6 am 09. Dezember 2020, 22:07

weiterlesen:
https://www.rnd.de/politik/ard-will-noch-2020-klage-zum-rundfunkbeitrag-einreichen-lander-mit-krisen-treffen-OYA4IM2GKCOGRZOKXVBTKXWKEE.html

Anmerkung:
Zitat
Das macht sprachlos:
Ich hätte mir nie vorstellen können, dass sich ein deutsches Bundesland verfassungswidrig verhält, sagte Gniffke...

Ich frage mich, welche Rechtsform die ARD hat?
Rundfunk ist Landesrecht.
Im Impressum steht lediglich der SWR. Da müssten m.E. alle 16 Länder stehen. Oder nicht? Der SWR vertritt alle anderen gleich mal mit. Mit welcher Rechtsform will der SWR da für die ARD klagen? Klagt da nur der SWR?

Für verfassungswidrig halte ich, wenn der SWR an Stelle von 16 Ländern klagen will.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Nichtgucker am 09. Dezember 2020, 22:13
Zitat von: Aus dem Artikel
Dem ZDF fehlen nach eigenen Angaben jährlich rund 150 Millionen Euro, wenn der Rundfunkbeitrag nicht erhöht wird.

Mal kurz überschlagen:

0,86 Euro x 40 Mio. Haushalte x 12 Monate = ca. 413 Mio. Euro
Davon ca. 25% für das ZDF = ca. 103 Mio. Euro

Hat sich da jemand verrechnet?
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: PersonX am 09. Dezember 2020, 22:31
Also diverse Kläger haben das "Verfassungswidrige" den Rundfunkbeitrag auch so bezeichnet, oder nicht? Die einzelnen Kläger haben das gegenüber der Stelle so gemacht. Sicherlich hat die Öffentlichkeit von "einigen" Klagen erfahren. Aber eine grundsätzliche Diskussion darüber über diese Meinung in der Öffentlichkeit des öffentlichen Rundfunks gab es nicht. Es wurde zumindest immer erst berichtet, wenn ein Gericht etwas festgestellt hat oder nicht. Davor waren es noch Meinungen. Sofern darüber berichtet wird werden Meinungen entsprechend gekennzeichnet, weil ja noch keine Fakten. Fakten wären es wohl erst, wenn es als Fakt festgestellt wird oder bereits eine Tatsache ist. Es geht hier um den Punkt der zunächst aufgestellten Meinung, dass ein ganzes Bundesland verfassungswidrig handelt, also ganz wie unsere Meinung dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Bisher keine Tatsache ;-), weil ja kein Gericht das bisher feststellen wollte. Nun mehr hat auch noch kein Gericht festgestellt, dass ein ganzes Bundesland sich verfassungswidrig verhält.Sofern der Rundfunk das also veröffentlicht, sollte dabei stehen, dass das kein Fakt oder Tatsache ist, sondern eine Meinung. Hier steht nicht sagte der "Sprecher" oder der "Intendant", hier steht sagte und dann folgt ein Name. Schlussfolgerung möglich, eine private Meinung. Aber wer das jetzt liest und dass nicht erkennt, kann denken, es sei etwas anderes. Es steht da zwar im Satz davor etwas. Es wird jedoch nicht richtig deutlich in welcher Rolle hier das Gespräch geführt wurde.
Im Falle, dass Gespräch wurde mit der Funktionsrolle geführt, würde ich denken, dass der Schreiber hier eine Meinung wieder gibt ohne diese hinreichend zu kennzeichnen. Es ist schlicht noch kein Fakt/Tatsache. In der Funktionsrolle sollten Meinungsäußerungen deutlich gekennzeichnet werden.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 09. Dezember 2020, 23:01
Ich frage mich, welche Rechtsform die ARD hat?
Rundfunk ist Landesrecht.
Im Impressum steht lediglich der SWR. Da müssten m.E. alle 16 Länder stehen. Oder nicht? Der SWR vertritt alle anderen gleich mal mit. Mit welcher Rechtsform will der SWR da für die ARD klagen? Klagt da nur der SWR?

Für verfassungswidrig halte ich, wenn der SWR an Stelle von 16 Ländern klagen will.

1. Es ist ziemlich leicht sich im Internet zur Rechtsform der ARD zu informieren.
2. Ebenso leicht lässt sich an gleicher Stelle feststellen, welche Angaben der Betreiber einer Webseite machen muss.
3. Aus der Kombination von 1. und 2. ergibt sich der Grund, warum im Impressum der Webseite zur ARD der SWR steht und nicht die Sender.
4. Wer Informationen über eine Organisation publiziert, muss nicht mit der Organisation identisch sein; er kann Teil der Organisation sein, muss es aber nicht.
5. Auch wenn es in Veröffentlichungen so dargestellt wird, wird „Die ARD“ niemanden verklagen. Das schon deshalb, als sie es nicht kann. Das zugehörige Stichwort lautet „Rechtsfähigkeit“. Auch wird der SWR nicht anstelle von 16 Ländern klagen; die Länder werden nämlich überhaupt nicht klagen. Vielmehr werden alle in der ARD zusammen geschlossenen Anstalten gemeinsam als Kläger auftreten. ZDF und Deutschlandradio werden sich ggf. der Klage anschließen.

M. Boettcher
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: ope23 am 09. Dezember 2020, 23:06
Also, wenn die ARD und die ZDF sich auf die Rechtsansichten von Herrn Dörr und Herrn Holznagel verlassen möchten, dürfte sogar die Eilentscheidung gleich im Vorfeld verloren sein.

Oder das Bundesverfassungsgericht verliert vollständig seinen Ruf als Verfassungswahrer. Immerhin steht im ewig gültigen Artikel 20 GG in Absatz 2:
Zitat
2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html)

Hier ist die Gewaltenteilung festgelegt worden. Die Landtage zählen zu den Organen der Gesetzgebung.

Die Aufzählung ist abschließend. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hier nicht dabei. ARD und ZDF können sich keine Transformationsgesetze von den Landtagen einklagen.

Mag sein, dass der Erste Senat unter dem Vorsitz eines Ex-Cum-Ex-Managers die Erhöhung des Rundfunkbeitrags im geschäftlichen Auftrag für den deutschen öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beschließt...

...der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nun im grellen Scheinwerferlicht stehen. Es reden viel zu viele Leute über ihn. Das Framing dürfte nun überwunden sein. In den Leserkommentaren wird die "rechte" Keule schon sichtbar weniger geschwungen.

Das Jahr 2021 wird ziemlich böse für die ARD und das ZDF werden.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: ope23 am 09. Dezember 2020, 23:18
Ein Bonmot aus einem heise-Kommentar:

Zitat
"Wegen 86 Cent vor's Verfassungsgericht!?!!" (Kreisch!!)

LOL ... aber bislang titelten eben die Leitmedien und die Politiker gemeinsam:

"Wegen nur 86 Cent so ein Aufstand!!"

Deshalb ist es völlig berechtigt, nun zu sagen:

Ähm, wegen 86 Cent eine Verfassungsklage?

(...)
Quelle:
https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Beitragserhoehung-gestoppt-ARD-und-ZDF-wollen-vors-Bundesverfassungsgericht/Wegen-86-Cent-vor-s-Verfassungsgericht-Kreisch/posting-37954248/show/ (https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Beitragserhoehung-gestoppt-ARD-und-ZDF-wollen-vors-Bundesverfassungsgericht/Wegen-86-Cent-vor-s-Verfassungsgericht-Kreisch/posting-37954248/show/)

;D
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pinguin am 09. Dezember 2020, 23:48
Ich frage mich, welche Rechtsform die ARD hat?

Das wurde seitens des für Wirtschaftsrecht zuständigen Kartellsenates des Bundesgerichtshofes bereits entschieden.

Urteil des Kartellsenats vom 12.04.2016 - KZR 31/14 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=75099&pos=1&anz=2

Zitat
Rn. 2
[...], die sich gemeinsam mit der Deutschen Welle zu der Beklagten zu 2, der Arbeitsgemeinschaft derRundfunkanstalten Deutschlands (ARD), zusammengeschlossen haben.

Rn. 17
I.

 Die Revision der Klägerin hat keinen Erfolg, soweit sie sich dagegen wendet, dass das Berufungsgericht die gegen die Beklagte zu 2 gerichtete Klage abgewiesen hat. Die Klage ist insoweit allerdings bereits unzulässig, weil die Beklagte zu 2 nicht parteifähig ist.

Rn. 19

2.

 So verhält es sich hier. Bei der Beklagten zu 2 handelt es sich, jedenfalls soweit sie den Rundfunkanstalten zugewiesene öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllt, nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaftsform ohne eigene Rechtspersönlichkeit. [...] Die Beklagte zu 2 handelt mithin insoweit als öffentlich-rechtliche Gemeinschaftsform ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht parteifähig.

Das BVerfG dürfte also eine Klage der ARD gar nicht annehmen; nur die einzelnen LRA wären klagebefugt, wie auch das ZDF, bspw. Sie alle könnten aber jeweils nur für ihre Region klagen, weil ja Landesrecht, oder?

Spannend wäre die Frage insgesamt, ob "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" gleich vor's BVerfG ziehen dürfen oder nicht ebenso den Rechtsweg einzuhalten hätten.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 10. Dezember 2020, 00:54
Wir müssen dem Verfahren beitreten und brauchen dazu einen eigenen Thread. Das ist nämlich keine Kleinigkeit.

Zunächst gilt es BVerfGG §32 zu studieren http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__32.html
Auch dem Eilverfahren kann man beitreten.
Zitat
(2) Die einstweilige Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei besonderer Dringlichkeit kann das Bundesverfassungsgericht davon absehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Das heißt im Umkehrschluss, dass wir eine solche Gruppe bilden müssen. Den Eilantrag gilt es formal nach Abs 1. abzuwehren:
Zitat
(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
Die Aufzählung ist abschließend
1. Gewalt droht hier nicht.
2. Zum gemeinen Wohl trägt die Abzocke auch nicht bei. (siehe 3.)
3. Es geht nur um Geld, nicht um Leib und Leben. Das können sich die Sender leihen und das Land Sachsen-Anhalt haftet für den Schaden (so sagen sie es doch anderswo selbst!). Ich sehe hier formal keinen nicht mehr zu heilenden Nachteil.

Um die Gruppen zu bestimmen, die dem Verfahren Äußerungsberechtigte oder Beitrittsberechtigte sind, muss man die Verfahrensart bestimmen, die der Rundfunk einschlagen wird.

Es gibt hier ein Verfahren (erfolgloser Beitrittsantrag), das für das Prozedere erhellend ist:
BVerfG
Erfolgloser Antrag auf Beitritt und Anschluss an ein anhängiges Normenkontrollverfahren
Pressemitteilung Nr. 100/2020 vom 18. November 2020
Beschluss vom 03. November 2020
2 BvF 2/18
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-100.html
Zitat
1. Die Unzulässigkeit des Beitritts im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle folgt bereits daraus, dass im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht für eine Reihe von Verfahrensarten ein Verfahrensbeitritt ausdrücklich zugelassen ist, eine entsprechende gesetzliche Regelung in §§ 76 ff. BVerfGG betreffend das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle hingegen fehlt. Auch eine analoge Anwendung der Regelungen in § 65 Abs. 1, § 69, § 82 Abs. 2, § 83 Abs. 2, § 94 Abs. 5 Satz 1 BVerfGG [...]
Die hinteren aufgezählten Paragraphen behandeln die Beitritte für die unterschiedlichen Verfahrensarten. Ich sehe nur einfach nicht, welches Verfahren in Frage kommt.

Eine Aufzählung findet sich hier:
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/13.html
In Frage kommen doch nur 5, 8 und 8a oder?
Zitat
5.    über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch das Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes)

8.     in anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 des Grundgesetzes),
   
8a.    über Verfassungsbeschwerden (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a und 4b des Grundgesetzes),

Wir sollten hier Stellungnahmen vorbereiten. Wenn nicht als Verfahrensbeteiligte, dann als Äußerungsberechtigte nach https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/27a.html
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht kann sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
(siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Amicus_Curiae#Verfassungsgerichtsbarkeit)

Dazu müssten wir "nur" einen Verein gründen (muss ja nicht eingetragen sein). z.B. "Verein zur Förderung der wirtschaftlichen Durchführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Wir brauchen dann aber eine Satzung. Als dieser Verein stellen wir GLASKLAR, dass der Selbstbedienfunk nicht wirtschaftlich arbeitet, die Bürger darauf aber ein Recht haben. Dass die KEF das NICHT KONTROLLIERT, darauf die Bürger aber ein Recht haben und nur das Parlament noch das Notsprachrohr der Bürger ist. Was soll das Parlament denn tun, wenn die nicht wirtschaftlich arbeiten, außer die Mittelerhöhung zu verweigern? Diese Stellungnahme schicken wir an Haseloff mit der Bitte dem Verfahren damit beizutreten (er soll das weiterleiten) und auch falls er das nicht tut (oder die Zeit zu knapp ist) direkt ans BVerfG. Ist das ein Weg? Wenn wir die Verfahrensart wissen, können wir mit der gleichen Stellungnahme auch versuchen dem Verfahren direkt als Betroffene beizutreten (je nach Verfahrensart).     

PS Ich habe selbst SIEBEN verschiedene Vorschläge an die CDU-Parlamentarier in Sachsen-Anhalt geschickt, wie die Öffis 400 Mio. im Jahr einsparen können, ohne dass der Auftrag leidet (kann man daraus ableiten, dass die auch 2.8 Mrd. sparen können?  >:D )
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Profät Di Abolo am 10. Dezember 2020, 01:13
Guten TagX,

Vielleicht sollte "Deutschlandradio" mal lieber entsprechende Klagen gegen die "zuständigen Landesrundfunkanstalten" richten. Immerhin haben die "zuständigen Landesrundfunkanstalten" "Außenstände" in Höhe von 1,31 Milliarden Eus aufgetürmt.
Ich kann jetzt nicht erkennen, dass ein "Eilantrag" Erfolg hat, da ja 1,31 Milliarden Euronen "ausstehende Rücklagen" vorhanden sind.

Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34516.0

ZDF und Deutschlandradio sollten sich mal die Frage stellen, watt die "zuständigen Landesrundfunkanstalten" bei der "Einziehung des UnfuXbeitraX" für "Schwächen" zeigen.
Schließlich sind ja auch diverse "Verwaltungsakte mit Titelfunktion", also dieser Wisch namens Festsetzungsbescheid, am 01.06.2020 in Rauch aufgegangen.
Ich will jetzt keine Zwietracht zwischen den UnfuXsendern säen, oder doch? Höhöhö!

Auch weiß ich nicht, was dieser "Eilantrag" bezwecken soll? Die Wiedereinbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag Sachsen-Anhalt oder die Zustimmung der Landtage zum Gesetzentwurf, was ja eigentlich in allen Landtagen bis auf Sachsen-Anhalt und Thüringen passiert ist. Da stellt sich doch auch schon die Frage nach den Antragsgegnern und dem zuständigem Verfassungsgericht (Trennung der Verfassungsräume).

Naja, es wird auf jeden Fall spannend. Wir werden wieder zwielichtige Gutachten des UnfuX lesen, die nur eines bewirken:

Den Entschluss zu niXGEZahlt!
Weg mit der Kohle für prähistorische ARD-Gutachter,
die Demokratie nicht verstanden haben!

Dieser "Vorgang Eilantrag" zeigt eigentlich nur die Beklopptheit des UnfuX.

Es wird noch einige Monate dauern, bis der UnfuX zu der Erkenntnis gelangt, dass der WohnungsbeitraX 2020 um die römische Lampe geflogen ist!
So ist das mit den Dinosauriern! Asteroideneinschlag! Keine Blätter mehr an den Bäumen und trotzdem mehr fressen wollen!

 :)
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Spark am 10. Dezember 2020, 01:36
rnd.de, 09.12.2020
ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen - Länder mit Krisen-Treffen
Zitat
[…]
Radio Bremen würden monatlich 800.000 Euro fehlen
Der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Kai Gniffke, verteidigte die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Sender für eine Verfassungsbeschwerde. “Ich hätte mir nie vorstellen können, dass sich ein deutsches Bundesland verfassungswidrig verhält”, sagte Gniffke dem Hörfunksender SWR Aktuell.
[…]
https://www.rnd.de/politik/ard-will-noch-2020-klage-zum-rundfunkbeitrag-einreichen-lander-mit-krisen-treffen-OYA4IM2GKCOGRZOKXVBTKXWKEE.html

Damit fällt die Maske nun endgültig.
Bleibt nur zu hoffen, dass die optischen Systeme der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes noch nicht derartig durch die rechteckige Flimmerkiste geschädigt wurden, als dass sie die Realität hinter der Maske nicht mehr erkennen können.

So wird sich also die Schar der Edelleute vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, unter der Führung  des edlen Raubritters, Thomas von Köln, auf einen Kreuzzug nach Karlsruhe begeben. Aber bitte vergeßt unterwegs nicht Eure Edelfrau Karola von Wille mitzunehmen, denn die Ärmste sucht anscheinend immer noch den Weg nach Karlsruhe. (Eine Landkarte würde da vielleicht helfen?)

Aua! Radio Bremen würden also 800.000 Euro monatlich fehlen? Mein Gott, meine arme, arme Yvette. Und erstmal der arme Hund. Was bekommt der denn dann noch zu fressen?
Alle Tierliebhaber sollten sofort eine große Spendenaktion für das arme Tier starten.

Aber das Elend ist ja sogar noch größer, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Allein Radio Bremen würden also jährlich 9,6 Millionen Euro fehlen. Das bedeutet, dass die 86 Cent nicht einmal ausreichen würden, um den armen Hund noch richtig versorgen zu können. Schließlich ist der Hund von Yvette ja nicht das einzige Tier. Er hat noch zahlreiche Artgenossen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denen es auch nicht besser ergehen würde.

Zitat
Der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Kai Gniffke, verteidigte die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Sender für eine Verfassungsbeschwerde. “Ich hätte mir nie vorstellen können, dass sich ein deutsches Bundesland verfassungswidrig verhält”, sagte Gniffke dem Hörfunksender SWR Aktuell.
Hat nicht erst kürzlich Edelfrau "Mutter" von Schlesinger vom RBB, also die Muttergottes, verkünden lassen, dass man den parlamentarischen Prozess respektieren würde?

Ah, ich verstehe. Es wurde dabei lediglich vergessen, noch den Teil mit anzufügen, welcher gedanklich bei Edelfrau "Mutter" von Schlesinger darauf folgte. Das kann man ja noch nachholen und Edelherr Kai von Gniffke bringt es hier ja auch zum Ausdruck. Es fehlte noch, dass man das nur solange tut, wie der parlamentarische Prozess zu eigenen Gunsten ausfällt.

Aber die wohl größte Katastrophe bahnt sich laut Angaben des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrats, Wilhelm Schmidt, an, wenn er erklärt, dass es beispielsweise zu Programmeinschränkungen beim Sport kommt. Denn das würde auch den Fußball betreffen. Und da wird noch ein ganz anderes Gebiet in Mitleidenschaft gezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass dadurch mindestens 90% der Bierproduktion dieses Landes einfach den Bach hinunterfließen wird.

Angesichts dieses enormen und grauenvollen Elends plädiere ich für eine sofortige Anhebung des Rundfunkbeitrags auf 27,50 Euro, um den schlimmsten Ausmaßen dieser beispiellosen Katastrophe wenigstens ein bisschen entgegenzuwirken.
Ferner sollten alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes jetzt zur Adventszeit zusätzlich eine Trauerkerze für den armen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ins Fenster stellen.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pinguin am 10. Dezember 2020, 08:18
Hat nicht erst kürzlich Edelfrau "Mutter" von Schlesinger vom RBB, also die Muttergottes, verkünden lassen, dass man den parlamentarischen Prozess respektieren würde?
Wenn sie für jemanden spricht und handelt, dann nur für den RBB, sonst für keine der anderen LRA.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 10. Dezember 2020, 09:00
Das BVerfG dürfte also eine Klage der ARD gar nicht annehmen; nur die einzelnen LRA wären klagebefugt, wie auch das ZDF, bspw. Sie alle könnten aber jeweils nur für ihre Region klagen, weil ja Landesrecht, oder?

Spannend wäre die Frage insgesamt, ob "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" gleich vor's BVerfG ziehen dürfen oder nicht ebenso den Rechtsweg einzuhalten hätten.

Das örtliche Gericht ist nicht für Entscheidungen zuständig, die eine Verletzung der in der Verfassung zugesicherten Rechte betreffen. Der "Rechtsweg" für einen Verstoß gegen das GG ist daher ziemlich kurz: man klagt beim Bundesverfassungsgericht. Eine Verletzung dieser Rechte ist auch nicht an eine Region gebunden. Die Verfassung gilt schließlich im gesamten Land, ...  seit März 2020 allerdings nur dann, wenn genug Intensivbetten in den Krankenhäusern frei sind und immer etwas weniger in Bayern, solange Herr Söder nicht Kanzlerkandidat ist.  ;)

M. Boettcher

Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 10. Dezember 2020, 09:15
Der "Rechtsweg" für einen Verstoß gegen das GG ist daher ziemlich kurz: man klagt beim Bundesverfassungsgericht.
Das stimmt (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html )
Zitat von: GG20
    in anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Bunde und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist;
    über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

Man könnte durch das Nichtstun also vielleicht wirklich eine Verletzung konstruieren. Dann sollten wir uns auf diese Verfahrensart vorbereiten. Wir könnten selbst als Privatpersonen klagen, dass unser Informationszugang nicht gesichsert ist wegen Haseloff und so "ehrlich argumentieren", dass wir verlieren.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 10. Dezember 2020, 09:44
Inzwischen habe ich etwas auf der Seite des Bundes der Steuerzahler gefunden:
Zitat
Der Bund der Steuerzahler war hier einer der externen Sachverständigen. Wir wandten uns in unserer schriftlichen Stellungnahme und in der mündlichen Verhandlung insbesondere gegen Doppel- und Mehrfachbelastungen durch Beitragspflichten für Zweitwohnungen und auf betrieblicher Ebene.
Quelle:
https://steuerzahler.de/aktion-position/gebuehren/rundfunkbeitrag/?L=0 (https://steuerzahler.de/aktion-position/gebuehren/rundfunkbeitrag/?L=0)

GGf. wären die wieder gefragt!
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 10. Dezember 2020, 10:55
Da Rundfunk ja Landessache ist, könnten die "angepaßten" Beitragssätze doch von den Bewohnern von Wohnungen in Bundesländern, die dem Staatsvertrag zugestimmt haben abgepreßt werden, oder?
Da die Kaufkraft in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist, muß doch auch der Zwangsbeitrag nicht überall gleich sein?
Warum muß denn in allen Bundesländern eine einheitliche Beitragshöhe gelten, machen doch alle Rundfunkanstalten unterschiedlich hohe Verluste?
Wenn denn der Anspruch auch höhere Beiträge bestünde, wozu überhaupt getarnte Gesetze?
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 10. Dezember 2020, 11:05
Der Staatsvertrag selbst hat eine Klausel, dass er nichtig ist, wenn er nicht von allen Landesparlamenten bis zum 31.12. genau so angenommen ist. Die Klausel gibt es schon immer, um alle Parlamente auf Linie zu zwingen.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 10. Dezember 2020, 11:10
@NichtzahlerKa:
Das ist ja klasse. Dann kann Haseloff doch am 2.Januar 2021 abstimmen lassen und die CDU darf dann auch dafür sein...
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Housebrot am 10. Dezember 2020, 12:27
Ich finde es persönlich eine Unverschämtheit, in einer deutschlandweiten Wirtschaftskriese, hervorgerufen durch eine Pandemie, auch noch nach einer Erhöhung zu schreien.

Aber genau dieses Verhalten des ÖRs zeigt, was deren wirklicher Wunsch ist, und wie diese, ungeachtet menschlicher Einzelschicksale, an ihren Erhöhungen festhalten.

Und mal unter uns:
Dann gibt es mal weniger Neuerungen, ich finde das nicht schlimm. Meinetwegen können sie die Senderanzahl auch gleich mit reduzieren, und somit eine Absenkung des Beitrages ermöglichen.

Ich bin über die Art und Weise und den Umgang der ÖRs wieder einmal, schwer entsetzt.

Grüße
Adonis


Edit "Bürger": Unnötige umfängliche Zitierung des Einstiegsbeitrags entfernt. Bitte nicht ellenlang unnötig und ohne Hervorhebung des Wichtigen zitieren, nur um dann kürzer als das eigentliche Zitat zu kommentieren. Danke.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pinguin am 10. Dezember 2020, 12:34
Der "Rechtsweg" für einen Verstoß gegen das GG ist daher ziemlich kurz: man klagt beim Bundesverfassungsgericht.
Gegen 1 Gesetz innerhalb eines Jahres seit In-Kraft-Treten; gegen einen Verwaltungsakt.

Beides ist nicht gegeben; weder hat es ein Gesetz, da keines zustandegekommen ist, noch hat es einen den ÖRR beschwerenden Verwaltungsakt, oder? Beides zu betrachten in Bezug auf Sachsen-Anhalt.

Wo ist also die Legitimation der ÖRR?
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 10. Dezember 2020, 12:38
M. E. ist die spannende Frage, wenn denn die ÖR-Senderanstalten eigentlich verklagen wollen und was sie fordern. Gilt die Verfassungsbeschwerde

- Herrn Haseloff, weil er den Landtag nicht zur Zustimmung aufgefordert hat bzw. angesichts des geäußerten Unmuts gekniffen hat?

- allen Bundesländern, weil die den Sendern nicht mehr Geld zubilligen? Dagegen würden sich 15 Länder wohl verwahren.

- dem Landtag des Landes Sachsen-Anhalt? ... "Hohes Gericht, mir als Landtagspräsidenten liegt bis heute kein Zustimmungsgesetz der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt zum Rundfunkbeitrag vor, über das ich die Mitglieder des Parlaments abstimmen lassen könnte! Ich beantrage daher die Klage diesbezüglich zurück zu weisen."  8)

Kann das BVerfG den Ministerpräsidenten anweisen, eine Abstimmung durchzuführen? Die Begründung für ein solches Weisungsrecht möchte ich sehen! Falls das tatsächlich möglich wäre: darf der Landtag dann nur zustimmen oder ist jeder Abgeordnete weiterhin frei in seiner Entscheidung? Wie würde das BVerfG begründen können/wollen, dass der Souverän, repräsentiert durch die gewählten Abgeordneten des Landes, die er u. a. mit der Kontrolle der Regierung beauftragt, Staatsverträge der Regierung nur abnicken darf? 

Ich vermute, dass, wenn sich das BVerfG hier in die politische Entscheidungsfindung und die Finanzierung von staatlichen Aufgaben einmischt, einerseits das Verfahren für Staatsverträge erledigt sein dürfte, egal um was es in den Staatsverträgen geht, die Finanzierung des Rundfunks in der jetzigen Form mehr oder weniger erledigt ist, sowie das BVerfG womöglich beschädigt. Wäre ich in der Lage der Länder, würde ich das Problem in der Klausel sehen, mit der alle Länder zustimmen müssen, andernfalls die Erhöhung geplatzt ist. Es ist ja denkbar, diese Klausel in künftigen Verträge so zu ändern, dass dann, wenn ein Land nicht zustimmt, obwohl es den Vertrag mit unterzeichnet hat, das Land damit seinen Austritt aus sämtlichen Rundfunkstaatsverträgen erklärt.

M. Boettcher
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 10. Dezember 2020, 12:51
Der "Rechtsweg" für einen Verstoß gegen das GG ist daher ziemlich kurz: man klagt beim Bundesverfassungsgericht.
Gegen 1 Gesetz innerhalb eines Jahres seit In-Kraft-Treten; gegen einen Verwaltungsakt.

Beides ist nicht gegeben; weder hat es ein Gesetz, da keines zustandegekommen ist, noch hat es einen den ÖRR beschwerenden Verwaltungsakt, oder? Beides zu betrachten in Bezug auf Sachsen-Anhalt.

Wo ist also die Legitimation der ÖRR?

Ach pinguin! Man kann nicht nur gegen ein Gesetz bzw. dessen Folgen vorgehen, sondern auch gegen Handlungen, Unterlassen und einen sich durch solches ergebenden verfassungswidrigen Zustand.

Die Sender klagen selbstverständlich auf angemessene Finanzierung. Die hat ihnen das Bundesverfassungsgericht zugesichert, in dem es sagt, dass  Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG eine funktionsgerechte Finanzierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten erfordert. Die Sender behaupten, dass diese nunmehr nicht länger gegeben sei, die KEF und die Länder dies ebenso sehen, dies sogar durch einen entsprechenden Staatsvertrag bestätigt wurde, nun aber das benötigte Geld nicht fließt. - Ergo: keine funktionsgerechte Finanzierung, folglich Verfassungsgebot verletzt, also ab zum BVerfG!

M. Boettcher
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 10. Dezember 2020, 15:11
Man kann nicht nur gegen ein Gesetz bzw. dessen Folgen vorgehen, sondern auch gegen Handlungen, Unterlassen und einen sich durch solches ergebenden verfassungswidrigen Zustand.
Ich denke auch... es muss auf Unterlassen auf Befassung mit dem Thema hinauslaufen. Ganz unabhängig von der geforderten Erhöhung, hätte eine Befassungs stattfinden müssen.

Die Klausel der durchgewunkenen Parlamente werden sie aus politischen Gründen nicht angreifen, denn damit greifen sie ja die an, die durchwinken. Logisch ist das zwar näher am Sachverhalt, aber vermutlich nicht opportun.

Wenn sie aber wegen Unterlassung der Befassung klagen, dann ist der Witz, dass sich jedermann dieser Klage anschließen kann. Denn auch ich finde es eine Resenschweinerei, dass sie die Rundfunkgeier nicht endlich abschießen. Eine Gesetzesvorlage auf Gesundschrumpfung des Auftrags hätte eine Mehrheit im Parlament, aber die Regierung weigert sich diese einzubringen und sich mit dem Thema zu befassen!
Edit:
Hier ein Anschreiben mit der entsprechenden Zulassungsbergründung der Antragsberechtigtheit (mit einem Schuss Ironie, da alle kursiven Passagen quasi aus dem Urteil von 2018 kopiert sind).
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Nichtbefassung des Landtags des Bundeslandes Sachsen-Anhalt bis zum 31.12.2020 über die Finanzierungsfrage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Folgejahre 2021-2024 ist ein Versäumnis verfassungsrechtlicher Schwere von dem ich in meinem Grundrechten nach Artikel 5 Abs. 1 unseres Grundgesetzes betroffen bin.

Zwar ist der Empfang von Rundfunk in meiner Wohnung derzeit (gewollt) technisch nicht möglich, aber auf die tatsächliche Nutzung und die Nutzungsgewohnheiten als Empfänger kommt es nicht an.

Es liegt der individuelle Vorteil noch nicht darin, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mir direkt nutzt und in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft fördert und „einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen“ leistet.

Erforderliche Zulassungsvoraussetzung für dieses Verfahren ist nur, dass für mich als Abgabepflichtigen eine realistische Möglichkeit zur Nutzung der öffentlichen Leistung oder Einrichtung besteht. Ein solcher die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigender Vorteil liegt hier in der individuellen Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Nicht darauf, ob in meiner beitragspflichtigen Wohnung tatsächlich Rundfunkempfangsgeräte bereitgehalten werden oder ob ich das Rundfunkangebot tatsächlich nutzen will.
Ein Bezug zwischen dem in der Nutzungsmöglichkeit liegenden Vorteil und mir als „Schuldner“ des Rundfunkbeitrags besteht auch dann, wenn ich nicht über Empfangsgeräte verfüge. Denn die Möglichkeit des Rundfunkempfangs ist grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet gegeben. Dass erst ein Empfangsgerät erforderlich ist, hat für den Zurechnungszusammenhang zwischen Vorteil und Beitragspflicht keine Bedeutung.


Dieser individuelle Vorteil einer Nutzungsmöglichkeit ist nun in Gefahr, weil sich das Parlament des Landes Sachsen-Anhalt nicht mit der zukünftigen Aufgabe und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befasst hat und damit unvermittelt keine Neuregelung der Rundfunkbeiträge möglich ist. Mein Landtag in Baden-Württemberg hat ebenso unterlassen für dieses Szenario vorzusorgen.
In dem Sinne des Vorteils einer potentiellen Möglichkeit einer positiven Nutzungsentscheidung bin ich ab 2021 ebenso "beitragspflichtig" wie in meinem Verfassungsrecht auf freien Informationszugang verfassungswidrig eingeschränkt durch Unterlassen. Dadurch bin ich sogar direkter klageberechtigt, als eine Rundfunkanstalt, denn ich bin als Grundrechtsträger von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pjotre am 10. Dezember 2020, 15:45
1. Da ARD nicht "Verfassungsorgan" ist, dürfte "Klage" wohl nicht in Betracht kommen.
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Gemeint ja wohl "Beschwerde" (ohne Rechtsanspruch auf Entscheid). Wir wünschen von vollem Herzen eine Annahmeverweigerung - wird aber ja wohl zum Entscheid angenommen werden?

Gar nicht sicher; denn Subsidiarität erfordert, dass erst vor dem VerfGH Sachsen-Anhalt gestritten wird.


2. "ARD" kann gar nichts. ARD insgesamt "gibt es nicht",
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keine Rechtsperson. Es könnten also allenfalls einzelne Anstalten Beschwerde führen. Mangels Aktivlegeitimagation könnte eigentlich nur der MDR und der nur in Sachsen-Anhalt. Über Eilanträge könnte das allerdings rasch beim BVerfG ankommen. 


3. Warum können die anderen Anstalten nicht?
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Weil ja die anderen Bundesländer einen Beitragsstaatsvertrag machen könnten, der etwas höher ausfällt, weil ohne Sachsen-Anhalt. Es hat ja nur jeder einzelne ARD-Sender im jeweiligen einzelnen Bundesland eine Finanzgarantie.
ZDF entfällt, weil nicht inkassobefugt.

Bisher hat ja kein anderes Bundesland nein gesagt zu einer kompensierenden höheren Erhöhung.


4. Und warum kann beim BVerfG oder VerfGH selbst der MDR nicht?
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... nicht einem Landesregierung oder einem Landesparlament ein Handeln anordnen:

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16377/bundesverfassungsgericht

Zitat
Bundesverfassungsgericht
 Höchstes deutsches Gericht mit Sitz in Karlsruhe. Seine Richter/innen werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit auf 12 Jahre gewählt. Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber, dass Parlamente, Regierungen und Gerichte in Deutschland das Grundgesetz einhalten. Es kann z.B. ordnungsgemäß beschlossene Gesetze und Regierungsanordnungen wieder aufheben, wenn sie seiner Meinung nach verfassungswidrig sind. Es entscheidet über Parteiverbote und über Verfassungsbeschwerden, die jede Bürgerin und jeder Bürger beim Bundesverfassungsgericht einreichen kann.
 www.bundesverfassungsgericht.d3

 Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

Im Dezember 2020 erfolgte Gerichtsmeinung an eine PersonX, man könnte der Regierung nicht ein Handeln vorschreiben.
Oder auch, kommentiert @pjotre , Gerichte können nicht entscheiden über "lege ferenda", sondern nur über "lege lata".
(Papa Google weiß mehr über dies Juristen-Latein.)
Siehe oben im Zitat, "Regierungsanordnung". Hier geht es aber um eine "Nicht-Anordnung". Das wäre unzullässige Einmischung der Judikative in den Ermessensspielraum der Politik - "ultra vires". Das Verfassungsorgan "Verfassungsgericht" darf den anderen Verfassungsorganen keine Weisungen erteilen.
 

5. Spannend für uns alle,
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in den nächsten Tagen mal sehen, wie das Imperium mit dieser Problematik umgehen wird, sobald die Phase der großen Sprüche vorüber ist und die Phase des Backens der Kleinen Brötchen eintritt.
Eines ist neu, aus den Jägern wurden die Gejagten. Unser Mitleid ist grenzenlos, uns rollen die Mitleidstränen in Strömen, wo ist die Badewanne, schnell!


6. Hoffentlich bald deren Beschwerden -
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denn wir Bürger brauchen diese als Aktivlegitimation für die Gegenbeschwerden der Bürger. Seit Februar 2020 vorbereitet - nun rund 500 Schriftsatz-Seiten entstanden. Hallo Imperium, wir Bürger sind startfertig für den Waffengang, und ihr?
Hallo Imperium, schon mal was vom Teutoburger Wald gehört?
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 10. Dezember 2020, 17:28
1. Da ARD nicht "Verfassungsorgan" ist, dürfte "Klage" wohl nicht in Betracht kommen.
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Gemeint ja wohl "Beschwerde" (ohne Rechtsanspruch auf Entscheid). Wir wünschen von vollem Herzen eine Annahmeverweigerung - wird aber ja wohl zum Entscheid angenommen werden?

Gar nicht sicher; denn Subsidiarität erfordert, dass erst vor dem VerfGH Sachsen-Anhalt gestritten wird.

Ich habe das schon mehrfach erklärt: es klagt natürlich nicht "die ARD", sondern alle in der ARD organisierten Sender zusammen mit dem ZDF und dem Deutschlandradio. Das "die ARD" klagt ist eine journalistische Verkürzung, vermutlich weil man nicht länglich auf juristische Feinheiten eingehen will und u. U. auch, weil den Schreibern der organisatorische Unterschied zwischen ARD und z. B. dem ZDF gar nicht klar ist.

Subsidiarität? Nicht wirklich! Eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof Sachsen-Anhalt gibt es nicht, weil es nicht um ein Thema der Verfassung Sachsen-Anhalts geht, sondern um eines des Grundgesetzes (Artikel 5). Für das aber liegt die Zuständigkeit beim Bundesverfassungsgericht.

M. Boettcher
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Nevrion am 10. Dezember 2020, 17:43
Zitat
Dem ZDF fehlen nach eigenen Angaben jährlich rund 150 Millionen Euro, wenn der Rundfunkbeitrag nicht erhöht wird. Der Erste Stellvertretende Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, Wilhelm Schmidt, erklärte, dies würde “vor allem die geplanten Verbesserungen im Programm sowie die technischen Weiterentwicklungen zum Ausbau der internetbasierten Angebote bremsen”, aber auch “die eine oder andere Programmeinschränkung”, zum Beispiel im Sport.

Moment - wieso wird hier etwas als Nachteil dargestellt, was eigentlich ein Vorteil ist? Der ÖRR hat im Internet mit dem Auftrag der Grundversorgung ohnehin nicht viel zu suchen. Der Vorteil läge ja dann darin, dass unsere Beitragsgelder nicht in unzulässigen Online-Angeboten verprasst werden. Ja, schon klar. der ÖRR ist mittlerweile eh ein Selbstbedienungsladen geworden, wo man einfach von sich aus definiert, wie viel Reichweite man haben muss um die vertraglich vereinbarten Aufgaben abzudecken ... :(
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pjotre am 10. Dezember 2020, 17:56
A. Medienrecht ist Landesrecht.
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Die Staatsverträge sind genau deshalb nötig, weil es nicht Bundesrecht ist.
Der Verfassungsgerichtshof Sachsen-Anhalt ist verpflichtet, bei der Wertung von Landesrecht das Bundesrecht als übergeordnetes Recht einzubeziehen.
Ebenso wie z.B. die EU-Charta, die EMRK. Das ist Routine des Rechtssystems: Jedes Gericht muss die Gesetzeshierarchie berücksichtigen.

Auch Sachsen und Thüringen haben Landesverfassungsgerichte.
(nicht alle Bundesländer haben es, nur in den wenigen Ausnahmen "darf man direkt zum BVerfG", sobald alle sonstigen Schritte ausgeschöpft sind)


B. Das gilt für die Finanzierungsgarantie. Diese ist aber nur landesspezifisch einforderbar.
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Sachsen-Anhalt ist nur für den MDR mit verpflichtet - für keine andere Anstalt. ZDF ist meines Wissens "deduktiv 25 %", hat also wohl nirgends Aktivlegitimation.

Es besteht kein Gesetz der Finanzierungsgarantie ("Staatsferne"), also zwangsläufig auch kein Staatsvertrag für einen bundesweiten Haftungsverbund.
Also ist es nur Sache von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Für jeder Mehrländeranstalt besteht ein autonomer Staatsvertrag. Auf dessen Inhalt kommt es an, wie ein eventueller Haftungsverbund abzuleiten ist.


C. Das Bundesverfassungsgericht erwartet nach dem Prinzip der Subsidiarität,
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dass im Fall von Landesrecht zunächst das Landesverfassungsgericht angerufen wird.
Siehe hierzu Regelung und Rechtsprechung des BVerfG.
Das gilt also nicht nur für fachgerichtliche Verfahren, sondern sämtliche sonstigen Möglichkeiten müssen als ausgeschöpft oder als ungeeignet schon in der Beschwerde überzeugend belegt werden.
Also nicht nur Gerichtsverfahren, sondern auch sogar, falls geeignet und naheliegende, andere Bemühungen.


D. "ARD... will klagen" .... siehe Einstiegsbeitrag:
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Das ist vom Streitwilligen selber formuliert:
https://www.rnd.de/politik/ard-will-noch-2020-klage-zum-rundfunkbeitrag-einreichen-lander-mit-krisen-treffen-OYA4IM2GKCOGRZOKXVBTKXWKEE.html

Der hat kein Recht auf "journalistische Verkürzung" in eigener Sache, weil er ja praktisch die "Pressemitteilung in eigener Sache" ist. Die Intendantin des MDR, Dr. jur. Wille, hat dies ja ziemlich sicher nicht nur gelesen, sondern beauftragt und als wichtiges Statement gegengelesen.
Nein, diese Falschformulierung wird hier als Absicht interpretiert, um dem Kern der Problematik auszuweichen: Dass nur der MDR - wenn überhaupt - als Beschwerdeführer in Betracht kommt.
Es soll skandaliert werden, dass bundesweit die Welt untergehen wird, wenn Magdeburg nicht züchtig gehorcht. "Framing" wie es im Buch steht - im Wehling-Manual. Und wer hatte das bezahlt und beauftragt? Da schließt sich der Kreis.


E. Die anderen Anstalten haben keine Aktivlegitimation.
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Das will man nicht öffentlich sagen, weil man dann sagen müsste, dass die anderen Bundesländer dann eben einen separaten Beitrags-Staatsvertrag machen könnten - z.B. 19 oder 20 Euro.
Genau das wurde in 1000 Massenmails den Parlamentariern vorgeschlagen: Den Beitragsstaatsvertrag für den MDR abzuspalten und dort auf 15 € zu senken. 

Der MDR hat in Magdeburg eine maßvolle aber gleichwohl baulich imposante Zweigstelle. Inwieweit das für die Aktivlegitimation eine Rolle spielt, bleibe offen. Der 3-Länder-Staatsvertrag dürfte ausreichend legitimieren.


F. Und wie viel kassiert der Rechtsbeistand bei 400 Millionen Gegenstandswert?

https://www.smart-rechner.de/prozesskosten/ratgeber/anwaltsgebuehren_bei_prozesskosten.php
"1" Gebühr inklusive Mehrwertsteuer: Rund 800 Euro pro 1 Millionen Euro.
400 Millionen, das macht rund 300 000 Euro.
Da gibt es Schriftsatzgebühr, Verhandlungsgebühr usw. - Summe vielleicht 1 Million Euro.

Da haben sich ja bereits einige profiliert, die man dafür ansprechen könnte? Immer hübsch hinter die Kulissen schauen bei allem, was verlautbart wird. Nachlässe wären ja wohl standeswidrig? Geht ja wohl nur bei "sozial Schwachen"?
Also, wenn man die Intendanten so reden hört, denen steht mit mehr als dem Gehalt des Bundespräsidenten dennoch das Wasser bis zum Hals. Aber so richtig überzeugend "sozial schwach" wohl doch wieder nicht - oder? 

Aber wenn nur der MDR Aktvlegitimation hat und nur für Sachsen-Anhalt und Thüringen, da reduziert sich das auf rund ein Fünftel oder weniger?

Halt, nein, Ende November haben die Intendanten sich ja aufgeregt in Magdeburg, wieso man sich so aufregt für nur läppische 0,86 Euro. Ich hab's, der Gegenstandswert ist 0,86 Euro, liebe Herren Rechtswissenschaftler...?
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: lex am 10. Dezember 2020, 18:12
Die Sender klagen selbstverständlich auf angemessene Finanzierung. Die hat ihnen das Bundesverfassungsgericht zugesichert, in dem es sagt, dass  Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG eine funktionsgerechte Finanzierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten erfordert.
Das hab ich noch nie verstanden.. wo steht das eigentlich?
Wenn ich im Grundgesetz nachlese: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html)
dann steht da: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet"
Da steht Freiheit und nicht Finanzierung.. fängt zwar beides mit F an, bedeutet aber komplett was anderes. Der Staat darf Presse und Berichterstattung nicht verbieten oder behindern. Aber es steht nicht, dass er ihn auch unterstützen muss. Eine Finanzierung durch den Staat (wie hier gegeben) behindert ja eben die Unabhängigkeit (sieht man jetzt ja sehr deutlich).

Ist also mein Link veraltet und es gibt ein anderes Grundgesetz?


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch unter
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0
sowie im Weiteren auch unter
Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11688.msg78947.html#msg78947
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 10. Dezember 2020, 18:46
Die Sender klagen selbstverständlich auf angemessene Finanzierung. Die hat ihnen das Bundesverfassungsgericht zugesichert, in dem es sagt, dass  Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG eine funktionsgerechte Finanzierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten erfordert.
Das hab ich noch nie verstanden.. wo steht das eigentlich?
Wenn ich im Grundgesetz nachlese: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html (https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html)
dann steht da: "Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet"
Da steht Freiheit und nicht Finanzierung.. fängt zwar beides mit F an, bedeutet aber komplett was anderes. Der Staat darf Presse und Berichterstattung nicht verbieten oder behindern. Aber es steht nicht, dass er ihn auch unterstützen muss. Eine Finanzierung durch den Staat (wie hier gegeben) behindert ja eben die Unabhängigkeit (sieht man jetzt ja sehr deutlich).

Ist also mein Link veraltet und es gibt ein anderes Grundgesetz?

Nein, dein GG ist in Ordnung. Es handelt sich um eine Interpretation des Artikels 5 des GG durch das Bundesverfassungsgericht, die den bisherigen Entscheidungen zum Rundfunk zu entnehmen sind. Z. B. stehen wichtige Anforderungen an die Finanzierung in der 7. und der 8. Rundfunkentscheidung des BVerfG.

7. Entscheidung: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
Zitat
Leitsätze
1. Überträgt der Gesetzgeber die Rundfunkveranstaltung ganz oder zum Teil öffentlichrechtlichen Anstalten, so verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, daß er die Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell sicherstellt.   
2. Die Finanzierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten muß nach Art und Umfang ihrer Funktion entsprechen und darf ihre von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Programmautonomie nicht gefährden.   
3. Die dem öffentlichrechtlichen Rundfunk gemäße Art der Finanzierung ist die Rundfunkgebühr. Mischfinanzierung ist zulässig, sofern dabei die Gebührenfinanzierung nicht in den Hintergrund tritt.   
4. Der Umfang der finanziellen Gewährleistungspflicht richtet sich nach den Programmen, die der Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks entsprechen und zu ihrer Wahrnehmung erforderlich sind.   
5. Bezugsgröße für die Bestimmung des zur Aufgabenerfüllung Erforderlichen ist nicht jedes einzelne Programm, sondern das gesamte Programmangebot einer öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalt.   
6. Eine Pflicht zum Ausgleich gesetzlich entzogener Einnahmen besteht nur dann, wenn das Programmangebot einer Rundfunkanstalt anders nicht in dem erforderlichen Umfang aufrechterhalten werden kann.

8. Entscheidung: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090060.html
Zitat
Leitsätze
1. Die Rundfunkfreiheit erfordert nicht die Gebührenfestsetzung durch die Rundfunkanstalten selbst. Eine Festsetzung der Rundfunkgebühr durch Staatsvertrag der Länder und anschließende Umsetzung in Landesrecht ist mit dem Grundgesetz vereinbar.   
2. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt für die Festsetzung der Rundfunkgebühr ein Verfahren, das dem öffentlichrechtlichen Rundfunk die zur Erfüllung seiner Aufgabe im dualen System erforderlichen Mittel gewährleistet und ihn vor Einflußnahmen auf das Programm wirksam sichert.   
3. Für die Gebührenfinanzierung gilt der Grundsatz der Programmneutralität. Im Verfahren der Gebührenfestsetzung ist von den Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten auszugehen. Die Gebühr darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden.   
4. Die Überprüfung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten darf sich nur darauf beziehen, ob sich ihre Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus ihnen BVerfGE 90, 60 (60)BVerfGE 90, 60 (61)abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist.   
5. Der so überprüfte Bedarf der Rundfunkanstalten darf bei der Gebührenfestsetzung nur aus Gründen unterschritten werden, die vor der Rundfunkfreiheit Bestand haben. Dazu gehören namentlich die Interessen der Gebührenzahler. Abweichungen sind zu begründen.

Details ergeben sich jeweils aus der Begründung im Text.

M. Boettcher
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Nichtgucker am 10. Dezember 2020, 18:55
Zitat aus 7. Entscheidung, Leitsatz 1:
Zitat
Überträgt der Gesetzgeber die Rundfunkveranstaltung ganz oder zum Teil öffentlichrechtlichen Anstalten ...

Dann ist die Lösung ganz einfach: Der Gesetzgeber muss aufhören, die Rundfunkveranstaltung öffentlich-rechtlichen Anstalten zu überrtragen!
Das Volk muss einfach nur Parteien wählen, die im Parlament (Gesetzgeber bzw. Legislative) entsprechend abstimmen. Dann sind GEZ (alias "Beitragsservice"), Zwangsbeitrag, Pfändungen und Beugehaft endlich vorbei :)
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 10. Dezember 2020, 19:28
@pjotre: du hast nicht ansatzweise verstanden um was es geht. Es geht nicht um Medienrecht, oder ob jemand vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk deine Erlaubnis braucht um mit „ARD“ einen Teil der Gruppe der Kläger zu skizzieren. Es geht um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, von der das BVerfG sagt, dass diese sich aus Artikel 5 GG herleitet. Das kann man nachlesen. Und weil mit der Behauptung der nicht mehr angemessenen Finanzierung* der Vorwurf verbunden ist gegen ein Verfassungsgebot zu verstoßen, ist eben das BVerfG dran. Du kannst gern etwas anderes behaupten, aber das BVerfG wird sich weder für nicht zuständig erklären noch auf den Rechtsweg verweisen.

M. Boettcher

* Ich lese überall, dass der ÖRR 8 Milliarden pro Jahr verheizt. Seitens der KEF wurden den Sendern für den Zeitraum 2017-2020 mehr als 38 Milliarden an Ausgaben bewilligt. Das sind dann wohl über 9,5 Milliarden jährlich. Wo kommt das Geld her? Man hat 2013-2016 fast 2 Milliarden zuviel eingesackt und bis 2020 nochmals fast 550 Mio. und durfte die verjuxen. Zusammen mit den Werbeeinnahmen konnte man also aus dem Vollen schöpfen. Davon wollen die Sender natürlich auch künftig nicht lassen.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pjotre am 10. Dezember 2020, 19:39
Jedem seine Meinung. Warten wir ab, wie die Vorgänge sich entwickeln.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: lex am 11. Dezember 2020, 13:09
Nein, dein GG ist in Ordnung. Es handelt sich um eine Interpretation des Artikels 5 des GG durch das Bundesverfassungsgericht, die den bisherigen Entscheidungen zum Rundfunk zu entnehmen sind. Z. B. stehen wichtige Anforderungen an die Finanzierung in der 7. und der 8. Rundfunkentscheidung des BVerfG.

7. Entscheidung: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv087181.html
8. Entscheidung: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090060.html
Details ergeben sich jeweils aus der Begründung im Text.

Vielen Dank, aber das heißt ja auch, dass jeder(!) der irgendwie Pressetätigkeit durchführt davon betroffen ist. Wenn der öffentlich Rundfunk also die Beiträge angehoben bekäme, würde das Geld ja den unabhängigen Journalisten fehlen, da diese monatlich mehr abdrücken müssten. Wenn ich das richtig verstehe, könnten die bei einer kommenden Erhöhung also gegen Verletzung eben jenes Art. 5 klagen, richtig? Und da jeder sicher schon einmal Nachrichten verbreitet hat (Twitter, Facebook was auch immer), ist ja fast jeder betroffen und könnte direkt vor das BVerfG gehen und klagen.. BVerfG mit eigenen Mitteln schlagen und matt setzen.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pinguin am 11. Dezember 2020, 14:49
Tagesspiegel, 11.12.2020
Rundfunkbeitrag
Verfassungsklage vom ZDF liegt vor
Von Mainz nach Karlsruhe: Das ZDF hat als erster öffentlich-rechtlicher Sender seine Verfassungsklage zum Rundfunkbeitrag eingereicht.

Zitat
[...] Ein Gerichtssprecher teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass das ZDF Verfassungsbeschwerde gegen das Unterlassen der Zustimmung des Landtags Sachsen-Anhalt zum Staatsvertrag, der die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro vorsieht, eingereicht habe.
[...]

Weiterlesen unter
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/medien/rundfunkbeitrag-verfassungsklage-vom-zdf-liegt-vor/26709416.html


Da stellen wir uns doch die Frage, welche Legitimation das ZDF in Belangen des Landesrechts Sachsen-Anhalt hat?
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Uwe am 11. Dezember 2020, 14:49
(https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/deutsche-wirtschafts-nachrichten.gif)
Bildquelle: https://gez-boykott.de/ablage/presselogo/deutsche-wirtschafts-nachrichten.gif

Deutsche Wirtschaftsnachrichten, 11.12.2020

Das ging aber schnell:
Klage des ZDF zu Rundfunkbeitrag liegt Bundesverfassungsgericht vor

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht ist jetzt am Zug: Die erste Klage eines öffentlich-rechtlichen Senders gegen die Blockade aus Sachsen-Anhalt zu einem höheren Rundfunkbeitrag ist eingetroffen.

[…] Am Vortag war bekanntgeworden, dass das Saarland und Bremen die Klagen der öffentlich-rechtlichen Sender unterstützen wollen und eine eigene Stellungnahme nach Karlsruhe schicken werden. Hintergrund ist, dass in den beiden Bundesländern die kleinsten ARD-Anstalten - Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk - angesiedelt sind und bereits heute von anderen ARD-Häusern in einem Finanzausgleich gestützt werden müssen. Raab sagte am Donnerstag der dpa, dass auch alle anderen Länder, die dem Staatsvertrag zugestimmt haben, sich aktiv in das Verfahren einbringen wollen. Sachsen-Anhalt war unter den Ländern der einzige Wackelkandidat in der Beitragsplus-Frage.

Weiterlesen auf:
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/508125/Das-ging-aber-schnell-Klage-des-ZDF-zu-Rundfunkbeitrag-liegt-Bundesverfassungsgericht-vor (https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/508125/Das-ging-aber-schnell-Klage-des-ZDF-zu-Rundfunkbeitrag-liegt-Bundesverfassungsgericht-vor)
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Spark am 11. Dezember 2020, 15:59
So sind also die ersten Kreuzritter, unter Führung von Thomas dem Tapferen von Mainz, in Karlsruhe eingefallen, um den ÖRR-Glauben gegen die Heiden aus Sachsen-Anhalt zu verteidigen. Sein Bruder Thomas von Köln wird ihm bestimmt bald mit seinen Heerscharen folgen. Vermutlich suchen sie noch Edelfrau Karola von Wille, welche sich unterwegs wahrscheinlich verirrte.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 11. Dezember 2020, 18:32
Da stellen wir uns doch die Frage, welche Legitimation das ZDF in Belangen des Landesrechts Sachsen-Anhalt hat?

Es mag sein, dass du dir diese Frage stellst. Ist das „pluralis majestätisch“ oder glaubst du ernsthaft für alle am Forum Beteiligten sprechen zu können? Ich z. B. stelle mir diese Frage überhaupt nicht. Man betrachte einfach die Rechtsprechung des BVerfG zur Rundfunkfinanzierung und die Behauptung des Gerichts, dass sich die Pflicht des Staates für eine funktionsgerechte Finanzierung der ÖR-Sender zu sorgen aus Art. 5 ABS. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ergeben soll. Dann wird klar, dass sich eine seitens der Sender behauptete Verletzung dieser „Pflicht“ nur vor dem BVerfG klären lässt. Ergo zieht das ZDF vor das zuständige Gericht.

Man darf im Übrigen auch annehmen, dass die vom Sender beauftragten Juristen wissen welches Gericht für Klagen wegen „unzureichender Finanzierung“ zuständig ist.

M. Boettcher

NB:ich vermute, dass das BVerfG sich nicht erst in drei Jahren mit der Beschwerde des ZDF befassen wird. Der Bürger aber darf in ähnlichen Angelegenheiten warten bis er schwarz wird und muss dann Blödsinn wie im Beschluss zum sogn. Rundfunkbeitrag schlucken.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: art18GG am 11. Dezember 2020, 18:45
Es bleibt zu hoffen, dass alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch wirklich vors Bundesverfassungsgericht ziehen, da für mich das Prinzip der Finanzierung dieser Anstalten auf der Basis der KEF-Berichte schon lange auf den Prüfstand gehört. Diese Form der Bedarfsfinanzierung unterscheidet sich nicht nur nicht von einer unsinnigen Planwirtschaft, sondern ist auch aus anderen Gründen sehr unrealistisch, da es beispielsweise nur zu Diskussionen führt, wenn Erhöhung nicht gewährt werden, aber nicht, wenn Absenkungen nicht vollzogen werden. Hierzu weise ich auf die verweigerte Absenkung des Rundfunkbeitrages im Jahre 2016, als die KEF vorgeschlagen hatte, dass der Rundfunkbeitag um 30 Cent gesenkt werden sollte:

Rundfunkbeitrag: Senkung des Rundfunkbeitrags abgesagt - WELT
https://www.welt.de/politik/deutschland/article159107805/Senkung-des-Rundfunkbeitrags-abgesagt.html
Ministerpräsidenten: Keine Senkung des Rundfunkbeitrags - Medien - SZ.de
https://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkbeitrag-ministerpraesidenten-lehnen-senkung-des-rundfunkbeitrags-ab-1.3226255

Schließlich entbehrt ein solches System der Bedarfsfinanzierung schon grundsätzlich jeglicher Realität, wenn es darauf beharren könnte, Erhöhungen mit der Drohung durch Klage vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen zu können. Denn niemand von uns kann zu seinem Chef gehen und diesem mitteilen, dass er den Finanzbedarf für das nächste Jahr mit seiner Familie besprochen hätte und es deshalb zum 1. Januar eine Lohnerhöhung geben müsse. Einem Chef, der ein solche Erhöhung ablehnt, können wir dann auch nicht wegen Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG (Schutz der Familie) vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen. Eben sowenig können die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Landesregierungen wegen Verletzung des Art. 5 Abs. 1 GG verklagen, um zu behaupten, dass sie die Erhöhung aus Gründen der Pressefreiheit benötigen würden. Auch wenn dieser Sachverhalt, egal wie man ihn dreht und wendet, natürlich absurd bleibt, kann man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes durchaus so auslegen, dass dieses behaupten würde, dass in Deutschland die Pressefreiheit nur dann möglich sei, wenn es eine von den Landesregierungen unabhängige Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gäbe. Hierzu verweise ich auf andere Themen im Forum:

Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28411.0     
Über den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.msg207557.html#msg207557       
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pjotre am 11. Dezember 2020, 18:47
1. Ausgerechnet vorab ZDF? - Ordnen wir das einmal rechtlich ein:
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8 ARD-Anstalten können nicht Beschwerde einreichen, weil ohne Anteil an der Rundfunkabgabe Sachsen-Anhalt.

ZDF kann Beschwerdeannahme versuchen, weil Anteil auch an den Einnahmen aus Sachsen-Anhalt.
- Das ist aber fragwürdig, weil wohl ein fester 25-%-Anteil ohne Beteiligung am Inkasso.

Und warum ausgerechnet die Winzlinge aus Saarland und Bremen?
- auch diese beiden haben durch den Finanzausgleich als Besonderheit einen winzigen Anteil am Inkasso in Sachsen-Anhalt


3. Alle 3 verletzen aber den Grundsatz der nötigen Aktivlegitimation.
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Denn die 15 anderen Garanten (Bundesländer) der Finanzierung müssten vorab einen kompensatorischen Antrag ablehnen..

Sachsen-Anhalt verweigert rund 20 Millionen Euro Erhöhung für 2021. 5 % von 400 Millionen Erhöhung. Also müssten die anderen Bundesländer rund 105 % von 86 cent verweigern. Also müsste ein Staatsvertrag der 15 gemacht werden, 89 statt 86 Cent Erhöhung; und es müsste Beweis geführt werden, dass die anderen Bundesländer diesen Staatsvertrag ablehnten.

Genau darauf stellt die Finanzgarantie ab: Dass das Gesamtpaket die KEF-Berechnung deckelt. 
Die zuvor beschriebene Prozedur würde normalerweise etwa 6 Monate dauern. Man hätte die Möglichkeit, den daraus entstehenden Ausfall zu kompensieren durch Anheben auf 1 €. Halt, nein, geht nicht... Natürlich errechnet die KEF, dass 99c exakt richtig sind nach Meinung von X Y Z Experten?   

4. Eine Bevorzugung von Sachsen-Anhalt können die anderen Bundesländer nicht einwenden.
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Wegen der Kaufkraftparitäten-Divergrenz in Deutschland wäre der belastungsgleiche Rundfunkbeitrag sowieso etwa 17 € für Sachsen-Anhalt, Sachsen und etwa 16 € für Thüringen.
Es war also bisher eingebaute Benachteiligung. Also nicht verwunderlich, dass der meiste Widerstand gerade von dort kommt.


5. Dies alles bleibt in der Logik des Dinosaurierkonzepts aus Zeiten vor Internet.
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Die Fragen, ob der Zwangsbeitrag überhaupt noch legitim ist, kommt dann am Ende obendrein.
... und so viele andere Fragen wären vorzutragen.... ist in Arbeit...
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pjotre am 11. Dezember 2020, 20:17
Wir können uns in welcher Weise einbringen?
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/
Zitat
§ 22 (1) Die Beteiligten können sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen Rechtsanwalt oder  [... ... ...] vertreten lassen; in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht müssen sie sich in dieser Weise vertreten lassen.
[...]  Das Bundesverfassungsgericht kann auch eine andere Person als Beistand eines Beteiligten zulassen.

§ 23 (2) Der Vorsitzende oder, wenn eine Entscheidung nach § 93c in Betracht kommt, der Berichterstatter stellt den Antrag dem Antragsgegner, den übrigen Beteiligten sowie den Dritten, denen nach § 27a Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird, unverzüglich mit der Aufforderung zu, sich binnen einer zu bestimmenden Frist dazu zu äußern.

§ 25 (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf Grund mündlicher Verhandlung, es sei denn, daß alle Beteiligten ausdrücklich auf sie verzichten.
(2) Die Entscheidung auf Grund mündlicher Verhandlung ergeht als Urteil, die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung als Beschluß.

§ 26 (1) Das Bundesverfassungsgericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis.

§ 27a  Das Bundesverfassungsgericht kann sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

§ 31 (1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

Auch ein "Beschluss" ist eine Entscheidung
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und bindet demnach gemäß § 31 Abs. 1 VerfGG.
Das ist wichtig für den "Beschluss" BVerfG 1 BvR 665/10 (Geringverdiener-Befreiung).
ARD-Juristen und/oder Richter haben seit 2013 bis 2019 öfter oder immer argumentiert, nur ein "Urteil" genieße die Bindungswirkung aus § 31 Abs. 1 BVerfG. Es  gilt nicht diese Juristen-Meinung, sondern das Gesetz - also bindend.
Sollte das einem Richter nicht gefallen, so mag er ja eine Richtervorlage machen.


Keine absolute Anwaltspflicht
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Es besteht demnach ausgerechnet beim obersten deutschen Gericht kein absoluter Anwaltszwang (im Gegensatz zu den meisten anderen Verfahrensarten und Gerichten). Das hat auch Rückwirkung auf die Vorbereitungsregeln einer Beschwerde.

Wie beim BVerfG ist es auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (der rechtliche "Beistand" muss aber die Verhandlungssprache beherrschen, also immer französisch, nie eine andere).

Beim EuGH besteht diese Ausnahmeregel nicht. (Auch dort übrigens erstaunlicherweise Verhandlungen nur französischsprachig. Das ist nur historisch zu erklären.)


Es können also Sachkundige dieses Forums als Rechtsbeistand zugelassen werden.
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Einige unter uns haben sicherlich mehr Kenntnis zum Themenkreis als alle Rechtsanwälte in Deutschland, ausgenommen einer im Raum Hamburg. Diese vielleicht 5 bis 10 können also für den Fall einer mündlichen Verhandlung beim BVerfG oder EGMR vom Beschwerdeführer als Rechtsbeistand beantragt werden. ( @pjotre auch für francais)

Beim BVerfG ist ein solcher Antrag erst nötig, sofern es sich konkret in Richtung auf mündliche Verhandlung hin entwickelt. Beim EGMR ist der Antrag bereits sinnvoll, sobald ein Annahmebeschluss erreicht wurde.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 11. Dezember 2020, 20:26
1. Ausgerechnet vorab ZDF? - Ordnen wir das einmal rechtlich ein:
---------------------------------------------------------------
8 ARD-Anstalten können nicht Beschwerde einreichen, weil ohne Anteil an der Rundfunkabgabe Sachsen-Anhalt.

Natürlich kann jede Anstalt klagen. Auf Grund der fehlenden Zustimmung aus Sachsen-Anhalt fällt die Erhöhung für alle Sender aus. Die Anstalten klagen daher wegen nicht funktionsgerechter Finanzausstattung; und das kann jede ÖR-Sender.

ZDF kann Beschwerdeannahme versuchen, weil Anteil auch an den Einnahmen aus Sachsen-Anhalt.
- Das ist aber fragwürdig, weil wohl ein fester 25-%-Anteil ohne Beteiligung am Inkasso.

Ob man am Inkasso beteilig ist oder nicht - das ZDF ist immerhin am BS beteiligt - spielt keine Rolle. Das ZDF erhält ebenfalls keine Erhöhung und ist aus den gleichen Gründen klageberechtigt wie die Sender in der ARD und das Deutschlandradio.

3. Alle 3 verletzen aber den Grundsatz der nötigen Aktivlegitimation.

Unsinn ! Siehe oben.

... und so viele andere Fragen wären vorzutragen.... ist in Arbeit...

Jaja, die vielen zentnerschweren Schreiben des @pjotre ans Verfassungsgericht. Man liest regelmäßig davon, hört aber nie von Erfolgen.  8)

M. Boettcher
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pjotre am 11. Dezember 2020, 20:42
" Man liest regelmäßig davon, hört aber nie von Erfolgen.  "

Es ist Kompetenz-Regel, dass über Gerichtsverfahren bei Obersten Gerichten nicht berichtet werden soll, damit die Arbeit des Gerichts ungestört bleibt. Nicht jeder kann das wissen. Man lernt nie aus.   

Es ist eine Regel, dass man über Erfolge nicht laufend berichtet, weil dies nicht in ein Forum hinein gehört, wenn das Forum diese Verfahren nicht mit getragen hat und weil Bescheidenheit geboten ist, weil noch ein langer Weg vor uns liegt.
Nicht jeder kann solche Erfolge also wissen. Man lernt nie aus.

Es gibt nun Wichtiges unter Zeitdruck zu tun. Jeder weitere derartige Kommentar wird deshalb mit Schweigen beantwortet. Viel Spaß beim Monolog. Si tacuisses philosophus mansisses.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 11. Dezember 2020, 21:32
Jaja, das Schweigen der Richter. Das BVerfG informiert unter https://www.bundesverfassungsgericht.de regelmäßig über Verfahren, Termine und Terminplanungen, Entscheidungen in Pressemeldungen und im Volltext. Wenn nicht berichtet wird, gibt es nichts, jedenfalls nichts von juristischer Relevanz. :)

M. Boettcher
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Bürger am 11. Dezember 2020, 21:38
@alle > Beim Thema bleiben:
ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Danke.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: GEiZ ist geil am 12. Dezember 2020, 06:10
Die Klagebefugnis verstehe ich nicht. Wenn ein privatwirtschaftlicher Sender wie SAT1 oder RTL vom Staat "benachteiligt" wird, beispielsweise durch Zensur, mag er legitimiert sein, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Wenn aber einem Staatssender, der als staatliche Behörde die Staatsfunkzwangsabgabe ohne Richter beim Bürger vollstreckt, von einem demokratisch gewählten Parlament beziehungsweise Ministerpräsident die Zwangsabgabe nicht erhöht wird, kann doch höchstens der dadurch benachteiligte Bürger Verfassungsbeschwerde einreichen, nicht die Behörde, die ja kein Selbstzweck ist.
Mir ist keine andere Behörde bekannt, die vor das Verfassungsgericht ziehen kann, wenn ihr die Mittel von der Regierung gekürzt werden.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Spark am 12. Dezember 2020, 07:28
Das Zauberwort heißt "Rundfunkfreiheit", gewährleistet durch Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Das einzige Grundrecht, auf das sich der ÖRR berufen kann.
Nur wird er glasklar belegen müssen, dass ca. 9 Milliarden Euro jährlich nicht ausreichen, um dieses Grundrecht auch ausüben zu können. Gesetzlicher Auftrag hin, gesetzlicher Auftrag her, dieser kann nicht grenzenlos sein, denn damit hätte auch die Finanzierung keine Grenze mehr.

Das Problem, welches auch schon Dr. Hennecke erwähnte, ist, dass es keine vernünftige Grenzkontrolle gibt. Und auch das Bundesverfassungsgericht kann nicht einfach übersehen, dass ein nicht unbeachtlicher Teil der Finanzmittel überhaupt nicht der Funktion des Rundfunks dient.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundversorgung definiert, aber es wäre eigentlich die Aufgabe des Gesetzgebers, diese Grunversorgung genauer auszugestalten. Das ist bis heute noch nicht geschehen. Das macht der ÖRR quasi selber.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pinguin am 12. Dezember 2020, 08:48
Man betrachte einfach die Rechtsprechung des BVerfG zur Rundfunkfinanzierung
Ja, und daran hält sich Sachsen-Anhalt, wenn es die Belange der Bürger gleich gewichtet, denn auch das hatte das BVerfG in seiner Entscheidung zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entschieden.

Für jene, die es bislang nicht zur Kenntnis nehmen wollten, sei dieses auch hier wiederholt:

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0

mit der herüberzitierten Aussage aus der Entscheidung:

Zitat
Rn. 151

    Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen. Dies zu erkennen und zu korrigieren ist Aufgabe des Gesetzgebers, wenn und soweit er sich die Letztentscheidung vorbehalten hat.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: noGez99 am 12. Dezember 2020, 10:20
Ja das wird spannend.
Natürlich ist es kein Grund ein Eilverfahren beim BVerfG anzustreben, nur weil 5% der in Zukunft geplanten, aber noch nicht bewilligten Einnahmen wegfallen. Jedes Unternehmen wird damit spielend fertig, siehe Corona und Wirtschaft.

Es gibt auch keinen Grund, warum der solidarische Rundfunk nicht mit den Bürgern solidarisch sein sollte und in der Pandemie auf die Erhöhung verzichtet.

Für ein Eilverfahren mit Entscheidung noch in diesem Jahr ist schon gar kein Grund gegeben.

Die Frage nach der Klage-Legitimation ist auch spannend.

Aber leider fürchte ich, dass die Intendanten beim Bierchen mit den Amigos vom BVerfG als beste Freunde schon eine Strategie ausgekaspert haben, wie sie den Bürger übers Ohr hauen. Hat doch auch immer gut funktioniert mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden ohne Begründung. Die schaukeln das schon.

Mich würde die Klageschrift brennend interessieren (Legitimation, Klagebefugnis und Begründung) aber da ist nichts.

Wie werden wir Bürger als letztendlich Betroffene mit eingebunden? Dürfen wir auch was dazu sagen? Vermutlich stören wir da nur.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 12. Dezember 2020, 10:25
@pinguin: schöner Fund! Hatte ich nicht mehr auf dem Radar. @pjotre wird sich sicher wundern, dass die ÖR-Rundfunkanstalten wegen der Rundfunkgebühren klagen konnten ...  :)

Zitat
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden ...
 
1.   des Bayerischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts,vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. G., Rundfunkplatz 1, 80335 München,
2.   des Hessischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Dr. R., Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt,
3.   des Norddeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. P., Rothenbaumchaussee 132–134, 20149 Hamburg,
4.   des Mitteldeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts,vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. R., Kantstraße 71–73, 04275 Leipzig,
5.   des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin R., Masurenallee 8-14, 14057 Berlin,
6.   des Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts,vertreten durch den Intendanten Dr. G., Bürgermeister-Spitta-Allee 45, 28329 Bremen,
7.   des Saarländischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten R., Halberg, 66100 Saarbrücken,
8.   des Südwestrundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten B., Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart,
9.   des Westdeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin P., Appellhofplatz 1, 50667 Köln
...
des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten S., ZDF-Straße 1, 55100 Mainz,  Bevollmächtigter: Prof. Dr. lGunnar Folke Schuppert, Kaiserdamm 28, 14057 Berlin
...
des  Deutschlandradios, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. E., Raderberggürtel 40, 50968 Köln,

... und auch noch gewonnen haben. Denn auch wenn das BVerfG in der zitierten Randnummer 151 den Interessenausgleich zwischen Bürgern und Anstalten das Wort reden, durchgesetzt haben sich letztlich die Anstalten.

Zitat
RN 113
Die Verfassungsbeschwerden gegen die Gebührenfestsetzung durch die landesrechtlichen Zustimmungsakte zu Art. 6 Nr. 4 8. RÄndStV sind begründet. Diese Gebührenfestsetzung verletzt die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
Quelle (wie oben): https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20070911_1bvr227005.html

Kurz: das Bundesverfassungsgericht schreibt viel über Interessensausgleich, Regeln der Gebührenfestsetzung usw., hält aber letztlich die schützende Hand über die Sender. Aus Sicht kritischer Bürger dürfte damit das BVerfG im Streit um die Rundfunkfinanzierung weniger die Lösung als vielmehr Teil des Problems sein.

M. Böttcher
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: noGez99 am 12. Dezember 2020, 10:58
Wollen wir die Pressemeldungen hier bündeln? Oder neuer Thread?

Frankfurter Rundschau, 11.12.2020
Rundfunkbeitrag wird ein Fall für Karlsruhe
https://www.fr.de/politik/rundfunkbeitrag-wird-ein-fall-fuer-karlsruhe-zr-90128231.html

Zitat
Der Gerichtssprecher teilte weiter mit: «Ein Entscheidungstermin ist derzeit nicht absehbar.»
...
Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender. Es wäre die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit 2009. Am Freitag unterstützte die ARD-Gremienkonferenz als Aufsichtsorgan der Landesrundfunkanstalten den Klage-Kurs. «Dies ist ohne Aufschub geboten, um Schaden für Medienvielfalt und Meinungsbildung abzuwenden», sagte der Vorsitzende Andreas Meyer-Lauber.
Immer die gleichen falschen Suggestivsätze: "keinen Beitragserhöhung" aber wundersame Einnahmeerhöhung.
Zitat
Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), die auch die Medienpolitik der Länder-Rundfunkkommission koordiniert, sagte am Donnerstag der dpa, dass auch alle anderen Länder, die dem Staatsvertrag zugestimmt haben, sich aktiv in das Verfahren einbringen wollen.
Wow, die Regierungen klagen gegen die Interessen der Bürger!
Zitat
Dass Haushalte in Deutschland monatlich 86 Cent mehr Rundfunkbeitrag zahlen sollen geht zurück auf eine Empfehlung einer unabhängigen Kommission, die in regelmäßigen Abständen den Finanzbedarf der Sender berechnet.
Kein Wort davon, dass die KEF keine Wirtschaftlichkeitsprüfung macht.
Zitat
Einige Sender signalisierten, dass es ohne 86 Cent Einschnitte im Programm geben würde.
Sehr gut! Endlich fällt Funk mit "Fick Dich" und "Auf Klo" weg. Braucht kein Mensch aus Zwangsgeldern.
Zitat
Die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, Marlehn Thieme, sagte mit Blick auf den Klageweg, es sei «eine gewisse Eile» geboten. Der Rat ist die unabhängige Kontrollinstanz unter anderem der Programmarbeit des Senders.

Unabhängig? Werden die nicht von den Ministerpräsidenten bestimmt?
Zitat
Er wertete in einer eingebrachten Resolution die Blockade in Magdeburg als «offensichtlich sachfremde politische Entscheidung». Damit würden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine verfassungsrechtlich garantierte Staatsferne beschädigt.
Wieso ist das "sachfremd" wenn es doch so im Koalitionsvertrag steht?
Zitat
Der Fernsehrat genehmigte zugleich den Haushalt des ZDF mit Hauptsitz in Mainz für das nächste Jahr. Dieser sieht Aufwendungen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro vor, als Gesamtergebnis wird mit einem Verlust von rund 2,6 Millionen Euro gerechnet.
Verlust planen, und die Kohle vor dem BVerfG einklagen. Hat schon immer funktioniert.

Unglaublich. Eindeutig keine unabhängige, sorgfältig recherchierte Information. Kann weg. Zum Glück muss ich die nicht kaufen.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Besucher am 12. Dezember 2020, 11:35
Das liegt schlicht & ergreifend an der...

Frankfurter Rundschau, 11.12.2020
Rundfunkbeitrag wird ein Fall für Karlsruhe
https://www.fr.de/politik/rundfunkbeitrag-wird-ein-fall-fuer-karlsruhe-zr-90128231.html
...
Zitat
Er wertete in einer eingebrachten Resolution die Blockade in Magdeburg als «offensichtlich sachfremde politische Entscheidung». Damit würden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine verfassungsrechtlich garantierte Staatsferne beschädigt.
Wieso ist das "sachfremd" wenn es doch so im Koalitionsvertrag steht?

...berühmten Staatsferne®, wie die Provinzkönige & -königinnen mit ihren Anstalten sie für sich definieren. Nämlich »Staatsferne« (abgesehen v. d. nützlichen Verbandelungen mit den Politikern) = 100%-ige Autonomie, d. h. der Bürger darf blechen & der Staat hat zu erzwingen, dass er blecht, aber das wars. In der Logik sind politische Entscheidungen = »sachfremd«, jedenfalls sofern nicht genehm.

Ein schönes Indiz bzw. Eingeständnis, dass nicht nur mancher renitente Bürger den ÖRR als Staat im Staat sieht - nur dass die Nutznießer selbst & einige Schreiberlinge das offenbar »cool« finden.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Besucher am 12. Dezember 2020, 12:12
Genau...

Man betrachte einfach die Rechtsprechung des BVerfG zur Rundfunkfinanzierung
Ja, und daran hält sich Sachsen-Anhalt, wenn es die Belange der Bürger gleich gewichtet, denn auch das hatte das BVerfG in seiner Entscheidung zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entschieden.
...
BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0
...
Zitat
Rn. 151

    Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen [...]  misslungen. Dies zu erkennen und zu korrigieren ist Aufgabe des Gesetzgebers, wenn und soweit er sich die Letztentscheidung vorbehalten hat.

Aber wenn das Bundesverfassungsgericht das, was es der Politik aufgegeben hat, nun wieder mit dem Hinweis auf Art 5 GG oder was immer einkassieren sollte, hätte sich auch das oben Gesagte wieder als bloßes Gewäsch erwiesen. Dann würde sich an dieser Stelle der Kreis schließen - leider aber dann im Sinne von Auffassungen, die das BVerfG (zumal als Ergebnis der selbstgewählten Rolle) als Teil des Problems und nicht der Lösung sehen. Und das Wort vom Richterstaat Deutschland hört man ja auch nicht zum ersten Mal.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: drboe am 12. Dezember 2020, 13:30
@Besucher: Was die kommenden „Auseinandersetzungen“ vor dem BVerfG. angeht, sollte man sich in der Tat nicht zu viel erwarten. Für die Kläger, die ÖR-Rundfunkanstalten, ist das Ziel klar. Wer aber wird die Gegenposition vertreten? Wahrscheinlich doch die Ministerpräsidenten/-innen der Länder. Diese 16 Personen haben miteinander für ihre Bundesländer einen Vertrag geschlossen, der eine Erhöhung der Einnahmen des ÖRR um ca. 400 Mio Euro jährlich vorsieht. Gegner einer Erhöhung sind das nicht! Unter diesen Vertragspartnern befindet auch der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt! Wird der in der Verhandlung seinen „Widerstand“ gegen die Erhöhung begründen? Er dürfte wohl eher Schwierigkeiten haben seine Begründung für seine Unterschrift zu erklären, nämlich den angeblichen Respekt vor Entscheidungen des Gesetzgebers; um im entscheidenden Zeitpunkt genau diesen Respekt dann in die Tonne zu treten, indem er wegen der öffentlichen Wiederholung ihm seit Langem bekannter Standpunkte der CDU-Fraktion die Vorlage vom Tisch gezogen und gekniffen hat. Damit hat er allerdings fast das gleiche Ergebnis erzielt, das aus einer tatsächlichen Zustimmungsverweigerung gefolgt wäre: keine Erhöhung des sogn. Rundfunkbeitrags. Nur seine Koalition bringt er über die Runden. Eigentlich wäre er damit reif für einen Rücktritt!
Sein Taktieren macht Haseloff  zu einem verdammt schlechten „Kämpfer“ für die Verweigerung der Erhöhung. Er kann allenfalls auf den Koalitionsvertrag verweisen, in dem Beitragsstabilität drin steht. Aber was ist das, diese „Stabilität“? Wird das BVerfG uns „Stabilität“ womöglich so erklären, dass man trotz erheblicher Einnahmesteigerungen seit 2012 und trotz stagnierender oder sinkender Einnahmen der Bürger einen Inflationsaufschlag genehmigen müsse, ihn ggf. auf 0,86€ festlegen? Zuzutrauen ist es diesem Gericht, das bekanntlich sehr schlecht im Rechnen ist.

Kurz: die Ablehnung der „Beitragserhöhung“ hat in der Verhandlung vor dem BVerfG vermutlich keinen Fürsprecher. Interessant wird sie dennoch, bietet sich zumindest mir doch die wunderbare Gelegenheit mir meine (begründeten) „Vorurteile“ über das Bundesverfassungsgericht, überwiegend Männer in putzig-roten Frauenkleidern, ein weiteres Mal bestätigt zu sehen.  :)

M. Böttcher
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: PersonX am 12. Dezember 2020, 15:01
Müsste sich das Gericht nicht vorlegen lassen, warum es funktionsnotwendig ist. Es ist ja nicht funktionsnotwendig, weil die KEF das so vorgeschlagen hat. Die Auftragsempfänger haben schließlich den Bedarf, welche sie meinen zu benötigen um den Auftrag so auszuführen wie sie denken angemeldet. Eine Prüfung der KEF ist in Bezug auf funktionsnotwendig definiert? Hat die KEF die Aufgabe den angemeldeten Bedarf anhand einer Funktionsnotwendigkeit zu prüfen? Falls das so sein sollte, hier aber bezweifelt wird, dann müsste eine Möglichkeit der Abgrenzung vorhanden sein. Das kann geprüft werden, also ob es so etwas gibt. Nur weil die KEF "unabhängig" ist und eine Empfehlung abgibt, bedeutet das nicht, dass dieser Betrag tatsächlich funktionsnotwendig ist. Es gilt dazu den Nachweis zu ermitteln ohne in eine "Freiheit" beim Inhalt zu greifen. Der Gesetzgeber hat schließlich keine Budgetvorgaben beim Inhalt gemacht.

Vielleicht lässt das Gericht auch alle abblitzen und schlägt eine richtige Prüfung der jeweiligen Funktionsnotwendigkeit vor und bestellt dazu vom Rundfunk, KEF und der Regierung unabhängig Gutachter. Den eines ist klar, die Behauptungen, welche vorgetragen werden sollten von unabhängigen Experten geprüft werden. Es immer gilt: im Boot in dem ich sitze, da schöpfe ich selbst Wasser, um einen Untergang zu verhindern. Die Anstalten sitzen zusammen mit der KEF und der Regierung im "gleichen" Boot. Jeder möchte ein bisschen steuern und das noch eine Weile lang.

Der Rest ist Theater. Am Ende kommt der Kasper und frist das Krokodil. Dann fällt der Vorhang, keiner applaudiert, weil bereis gegangen.

Damit die Vorstellung nicht noch wiederholt wird, bedarf es mehr als keinen Applaus.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: lex am 12. Dezember 2020, 16:25
Wenn die Rechtfertigung der Erhöhung aber inflationär geschuldet ist, müsse man auch berücksichtigen, dass wir im Vergleich zum Vorjahr eine Deflation erlebt haben (-0,2% Quelle: https://www.inflation-deutschland.de/ (https://www.inflation-deutschland.de/)).
Damit könnte man nur begründen, dass die Beiträge sinken müssten.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: NichtzahlerKa am 14. Dezember 2020, 02:24
Blöde Fragen:
Ist die Klage des ZDF beim Bundesverfassungsgericht ein Hoheitsakt? (vermutlich)
Bin ich davon betroffen? (möglich)
Kann ich Verfassungsbeschwerde gegen diese Klage einreichen, weil ...?
Bitte ergänzen.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: befreie_dich am 14. Dezember 2020, 11:12
Bitte hinten anstellen?

Beim BVerfG liegen Beschwerden von Bürgern/*/Bürgerinnen zu Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag.

Die Anzahl schätze ich auf drei- oder vierstellig. Anhand der Klagezahlen, bestehender Beschwerden aus der Vergangenheit, auch einiger Internet-Foristen, ergibt sie sich. Es geht nicht darum wie viele Beschwerden es sind. Es gibt sie und das ist bekannt. Es sind Verfassungsbeschwerden. Diese sind dem BVerfG bekannt. Bevor sich das BVerfG mit einer (in Zahlen: 1 (!)) "Klage" zur "Erhöhung des Rundfunkbeitrages" beschäftigt, sollte es diese bedenken. Eine vorzeitige Beschäftigung mit nur einer ÖR-Klage, das Vertrauen der Bürger in die Institution BVerwG schädigen.

Es entspräche nicht dem Willen unseres Grundgesetzes, Finanzfragen über Grundrechtsfragen, besonders Fragen zur Menschenwürde, zu stellen. Würde vom BVerfG zunächst über eine Beitragserhöhung entschieden, während Bürgerbeschwerden zu Grundrechtsverletzungen und jenen, bei denen es um Menschenwürde geht, hinten angestellt werden ... wäre dies eine Bevorzugung der Finanzierungsfrage. Welchen Wert hätten damit die ewigen Grundrechte für, und die Institution, deren Aufgabe ihre Verteidigung ist?

Klagen der Rundfunkanstalten haben im aktuellen Gemenge, Potential die Integrität unserer Verfassungsgerichtsbarkeit zu schädigen. Sieht das BVerfG diese Gefahr? Die Gefahr geht dabei von den Handlungen "des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" aus - seine eigennützigen (undemokratischen) Einmischungen in die politischen Entscheidungen unter Ausnutzung seiner medialen, sowie personellen Verschränkungen in allen Gewalten, mehr und mehr zu diesem Zwecke.

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19081.165 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19081.165)
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Kurt am 14. Dezember 2020, 11:46
Bitte hinten anstellen?
Beim BVerfG liegen Beschwerden von Bürgern/*/Bürgerinnen zu Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag.
Die Anzahl schätze ich auf drei- oder vierstellig. [..]

Soweit (mir) bekannt wurden die anhängenden VB's in Sachen Rundfunkbeitrag allesamt nicht zur Entscheidung angenommen - siehe u.a. unter
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg197531.html#msg197531
Zitat
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Masing,
                           Paulus
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S. 1473)
am 30. September 2018 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.

PS: Ein im Bundestag (von der AfD) eingebrachter Antrag das BVerfGG dahingehend zu ändern, dass das BVerfG künftig begründen muss warum VB's nicht angenommen werden wurde von den "Altparteien" abgelehnt.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: befreie_dich am 14. Dezember 2020, 11:57
@Kurt: mir sind mehrere (Anzahl einstellig, echt größer 1) aktive Verfassungsbeschwerden bekannt, die nach wie vor beim BVerfG liegen. Wie viele derer, die auf den Listen stehen, weiß ich nicht. Allerdings ist eines gesichert: es gibt nach wie vor Verfassungsbeschwerden dazu, die beim BVerfG liegen!

Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pjotre am 14. Dezember 2020, 12:05
Zutreffend: Das BVerfG hat mehr als 1 Verfassungsbeschwerde zum Entscheid "unmittelbar angenommen", 
also nicht erst nach Annahmebeschwerde (die in der Regel mit Nichtannahme endet).

Nur 1 davon ist inklusive AZ publik.

Es gilt normalerweise, dass oberste Gerichte nicht durch Publikmachen in der Analyse-Arbeit gestört werden sollen. Das konnte man anders sehen in der Serie vor dem 18. Juli 2020 und ferner, sofern wie im Fall der 1 die Publizität zum Konzept der "Bürgerrechte-Wahrnehmung" rechnet.

Für die hier begleiteten Vorgänge gilt strikt die juristen- und politik-übliche Regel, die Arbeit der obersten Gerichte nicht durch Publizität zu stören.
Dies Prinzip ist nicht einfach allen zu erläutern. Es sei nur betont: Das BVerfG bereitet sich wohl schon seit 2019 auf einen neuen Durchgang vor in Sachen Rundfunkabgabe und "ARD, ZDF etc.". Nun kommt ein erster Teil wohl bis Ende Januar 2021. Danach dürfte Weiteres zu erwarten sein.
 
Weitere ungeschriebene Spielregel ist, bei Erfolgen nicht zu "triumphieren".
Unter Juristen sagt der Unterlegene zum Erfolghabenden beispielsweise: "Anerkennung, Sie haben gepunktet". Und der Erfolghabende mag antworten: "Nicht ich habe gepunktet. Das Recht hat gepunktet."

Dies gilt auch für Außergerichtliches. Konnte mühsehligst wie immer erreicht werden, dass ein*e ARD-Jurist*in oder Verwaltungsangestellte etwas Großartiges in unserem Sinn verfügte, so wird erwartet, dass dies nicht mit lautem Kikeriki verkündet wird. Denn würde man das tun, so wäre es die allerletzte Entscheidung dieser Person für die Durchsetzung des Rechtsstaats.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: pinguin am 14. Dezember 2020, 12:43
Es seit nur betont: Das BVerfG bereitet sich wohl schon seit 2019 auf einen neuen Durchgang vor in Sachen Rundfunkabgabe und "ARD, ZDF etc.". Nun kommt ein erster Teil wohl bis Ende Januar 2021. Danach dürfte Weiteres zu erwarten sein.
Diese Zeit ist ja auch von Europa genutzt worden; siehe die am 8 Dez. '20 in Kraft getretene Verordnung in Belangen der Einhaltepflicht internationaler wie europäischer Grundrechte und der damit einhergehenden Blockiermöglichkeit der Finanzen juristischer Personen des öffentlichen wie privaten Rechts, die sich über diese in der Verordnung genannten Regelwerke gegenüber natürlichen Personen hinwegsetzen.

Da die EMRK eines der genannten Regelwerke darstellt, ist Art 10 EMRK zur Informations- und Meinungsfreiheit auch im Bereich aller Medien mit "without interference by public authority" als "absolut gesetzt" anzusehen, dessen Mißachtung für diese juristischen Personen künftig teuer wird, denn die Ahndung ist vorgegeben und keine Kann-Bestimmung.

Insbesondere im Land Brandenburg kann sich keine Person, insbesondere keine staatliche, auf Unwissen oder Irrtum berufen, denn die EMRK ist namentlich in der Verfassung des Landes Brandenburg als quasi einhaltepflichtig benannt. (Art 2 Abs 3 LVerfBbg).

Thema zur neuen Verordnung:

Verordnung (EU) 2020/1998 - Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34606.0.html
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Pia94 am 14. Dezember 2020, 12:52
PS Ich habe selbst SIEBEN verschiedene Vorschläge an die CDU-Parlamentarier in Sachsen-Anhalt geschickt, wie die Öffis 400 Mio. im Jahr einsparen können, ohne dass der Auftrag leidet (kann man daraus ableiten, dass die auch 2.8 Mrd. sparen können?  >:D )

Ach wirklich? Das ist ja interessant!
Das wäre ja wirklich verrückt, wenn man bei den Öffis doch so viel Geld einsparen könnte!
Ich finde auch den Ansatz mit dem nicht eingetragenen Verein interessant.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: befreie_dich am 14. Dezember 2020, 17:13
Ein Einzelner hat nicht den Vorteil der Öffentlich-Rechtlichen: diese wenden sich in ihren Kanälen an Millionen von Menschen und kommunizieren die Verfassungsbeschwerde vorab. (Zwangs-)Finanziert, inklusive Parteivortrag, für sich, als 'Drohung', das volle Programm. Dies erreicht und beeinflusst doch jetzt schon die späteren Richter, die darüber entscheiden werden. Zu was verkommt so die Verfassungsbeschwerde, wenn sie dazu noch durch Staatliche ausgenutzt wird?

Kein Einzelner kann derart umfangreich über seine Beschwerde vortragen! Ich erinnere mich noch an die Aussage einer ÖR-Nachrichtensprecherin, die nach dem BVerfG-Urteil vom 18.7.2018 lediglich pro-ÖR berichtete. Naja, schon damals hat dieses 'Phänomen' 'keinen' interessiert. Auf Internetseiten von MDR, SWR, ... findet sich nach einer ersten Recherche keine Kontroverse. https://archive.is/nMOka (https://archive.is/nMOka): Warum sollte die Erhöhung auch ungerechtfertigt sein? Auf eine andere Meinung kommt es den Sendern nicht an. Oder gibt es irgendwo, in irgendeiner öffentlich-rechtlich produzierten 'Information', eine Gegenüberstellung?
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Pia94 am 15. Dezember 2020, 10:50
Es fehlt vielen Institutionen an Geld. 150 Mio ist nicht gerade wenig, aber wie andere hier schon bestätigt haben, kommt man da mit 86 Cent auch nicht hin.
Irgendwas stimmt hier also nicht...
Und "verfassungswidrig" ist auch so ein Wort, das nicht leichtfertig herumgeworfen werden sollte.


Edit "Bürger": Umfangreiches Zitat des Einstiegsbeitrags entfernt.
Bitte keine umfangreichen Vorzitate, nur um dann kurz zu kommentieren. Danke.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: Besucher am 15. Dezember 2020, 11:21
Das ist richtig...
Und "verfassungswidrig" ist auch so ein Wort, das nicht leichtfertig herumgeworfen werden sollte.
»Verfassungswidrig« ist aber genau das verbale Stöckchen, das bestimmte *Interessengruppen* (der Bürger gehört da nicht dazu, dessen Verfassungsbeschwerden werden einfach nicht angenommen) dem BVerfG nur hinhalten müssen, damit es springt.
Titel: Re: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen
Beitrag von: DumbTV am 22. Dezember 2020, 20:01
Aus aktuellem Anlass, siehe:

Pressemeldungen:
ARD und ZDF scheitern mit Eilantrag vor Bundesverfassungsgericht (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34688.0

Entscheidungs-Volltext + Diskussion:
BVerfG 22.12.20, 1 BvR 2756/20 - Ablehn. Eilantrag ARD/ZDF/DR wg. RfB-Erhöh.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34689.0