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Autor Thema: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen  (Gelesen 17758 mal)

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das Zauberwort heißt "Rundfunkfreiheit", gewährleistet durch Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Das einzige Grundrecht, auf das sich der ÖRR berufen kann.
Nur wird er glasklar belegen müssen, dass ca. 9 Milliarden Euro jährlich nicht ausreichen, um dieses Grundrecht auch ausüben zu können. Gesetzlicher Auftrag hin, gesetzlicher Auftrag her, dieser kann nicht grenzenlos sein, denn damit hätte auch die Finanzierung keine Grenze mehr.

Das Problem, welches auch schon Dr. Hennecke erwähnte, ist, dass es keine vernünftige Grenzkontrolle gibt. Und auch das Bundesverfassungsgericht kann nicht einfach übersehen, dass ein nicht unbeachtlicher Teil der Finanzmittel überhaupt nicht der Funktion des Rundfunks dient.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundversorgung definiert, aber es wäre eigentlich die Aufgabe des Gesetzgebers, diese Grunversorgung genauer auszugestalten. Das ist bis heute noch nicht geschehen. Das macht der ÖRR quasi selber.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Man betrachte einfach die Rechtsprechung des BVerfG zur Rundfunkfinanzierung
Ja, und daran hält sich Sachsen-Anhalt, wenn es die Belange der Bürger gleich gewichtet, denn auch das hatte das BVerfG in seiner Entscheidung zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entschieden.

Für jene, die es bislang nicht zur Kenntnis nehmen wollten, sei dieses auch hier wiederholt:

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0

mit der herüberzitierten Aussage aus der Entscheidung:

Zitat
Rn. 151

    Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen. Dies zu erkennen und zu korrigieren ist Aufgabe des Gesetzgebers, wenn und soweit er sich die Letztentscheidung vorbehalten hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 11:39 von DumbTV«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

n
  • Beiträge: 1.457
Ja das wird spannend.
Natürlich ist es kein Grund ein Eilverfahren beim BVerfG anzustreben, nur weil 5% der in Zukunft geplanten, aber noch nicht bewilligten Einnahmen wegfallen. Jedes Unternehmen wird damit spielend fertig, siehe Corona und Wirtschaft.

Es gibt auch keinen Grund, warum der solidarische Rundfunk nicht mit den Bürgern solidarisch sein sollte und in der Pandemie auf die Erhöhung verzichtet.

Für ein Eilverfahren mit Entscheidung noch in diesem Jahr ist schon gar kein Grund gegeben.

Die Frage nach der Klage-Legitimation ist auch spannend.

Aber leider fürchte ich, dass die Intendanten beim Bierchen mit den Amigos vom BVerfG als beste Freunde schon eine Strategie ausgekaspert haben, wie sie den Bürger übers Ohr hauen. Hat doch auch immer gut funktioniert mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden ohne Begründung. Die schaukeln das schon.

Mich würde die Klageschrift brennend interessieren (Legitimation, Klagebefugnis und Begründung) aber da ist nichts.

Wie werden wir Bürger als letztendlich Betroffene mit eingebunden? Dürfen wir auch was dazu sagen? Vermutlich stören wir da nur.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 17:31 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: schöner Fund! Hatte ich nicht mehr auf dem Radar. @pjotre wird sich sicher wundern, dass die ÖR-Rundfunkanstalten wegen der Rundfunkgebühren klagen konnten ...  :)

Zitat
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden ...
 
1.   des Bayerischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts,vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. G., Rundfunkplatz 1, 80335 München,
2.   des Hessischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Dr. R., Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt,
3.   des Norddeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. P., Rothenbaumchaussee 132–134, 20149 Hamburg,
4.   des Mitteldeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts,vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. R., Kantstraße 71–73, 04275 Leipzig,
5.   des Rundfunk Berlin-Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin R., Masurenallee 8-14, 14057 Berlin,
6.   des Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts,vertreten durch den Intendanten Dr. G., Bürgermeister-Spitta-Allee 45, 28329 Bremen,
7.   des Saarländischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten R., Halberg, 66100 Saarbrücken,
8.   des Südwestrundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten B., Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart,
9.   des Westdeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin P., Appellhofplatz 1, 50667 Köln
...
des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten S., ZDF-Straße 1, 55100 Mainz,  Bevollmächtigter: Prof. Dr. lGunnar Folke Schuppert, Kaiserdamm 28, 14057 Berlin
...
des  Deutschlandradios, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. E., Raderberggürtel 40, 50968 Köln,

... und auch noch gewonnen haben. Denn auch wenn das BVerfG in der zitierten Randnummer 151 den Interessenausgleich zwischen Bürgern und Anstalten das Wort reden, durchgesetzt haben sich letztlich die Anstalten.

Zitat
RN 113
Die Verfassungsbeschwerden gegen die Gebührenfestsetzung durch die landesrechtlichen Zustimmungsakte zu Art. 6 Nr. 4 8. RÄndStV sind begründet. Diese Gebührenfestsetzung verletzt die Rundfunkfreiheit der Beschwerdeführer aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.
Quelle (wie oben): https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20070911_1bvr227005.html

Kurz: das Bundesverfassungsgericht schreibt viel über Interessensausgleich, Regeln der Gebührenfestsetzung usw., hält aber letztlich die schützende Hand über die Sender. Aus Sicht kritischer Bürger dürfte damit das BVerfG im Streit um die Rundfunkfinanzierung weniger die Lösung als vielmehr Teil des Problems sein.

M. Böttcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 17:32 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

n
  • Beiträge: 1.457
Wollen wir die Pressemeldungen hier bündeln? Oder neuer Thread?

Frankfurter Rundschau, 11.12.2020
Rundfunkbeitrag wird ein Fall für Karlsruhe
https://www.fr.de/politik/rundfunkbeitrag-wird-ein-fall-fuer-karlsruhe-zr-90128231.html

Zitat
Der Gerichtssprecher teilte weiter mit: «Ein Entscheidungstermin ist derzeit nicht absehbar.»
...
Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle für die öffentlich-rechtlichen Sender. Es wäre die erste Erhöhung des Rundfunkbeitrags seit 2009. Am Freitag unterstützte die ARD-Gremienkonferenz als Aufsichtsorgan der Landesrundfunkanstalten den Klage-Kurs. «Dies ist ohne Aufschub geboten, um Schaden für Medienvielfalt und Meinungsbildung abzuwenden», sagte der Vorsitzende Andreas Meyer-Lauber.
Immer die gleichen falschen Suggestivsätze: "keinen Beitragserhöhung" aber wundersame Einnahmeerhöhung.
Zitat
Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD), die auch die Medienpolitik der Länder-Rundfunkkommission koordiniert, sagte am Donnerstag der dpa, dass auch alle anderen Länder, die dem Staatsvertrag zugestimmt haben, sich aktiv in das Verfahren einbringen wollen.
Wow, die Regierungen klagen gegen die Interessen der Bürger!
Zitat
Dass Haushalte in Deutschland monatlich 86 Cent mehr Rundfunkbeitrag zahlen sollen geht zurück auf eine Empfehlung einer unabhängigen Kommission, die in regelmäßigen Abständen den Finanzbedarf der Sender berechnet.
Kein Wort davon, dass die KEF keine Wirtschaftlichkeitsprüfung macht.
Zitat
Einige Sender signalisierten, dass es ohne 86 Cent Einschnitte im Programm geben würde.
Sehr gut! Endlich fällt Funk mit "Fick Dich" und "Auf Klo" weg. Braucht kein Mensch aus Zwangsgeldern.
Zitat
Die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, Marlehn Thieme, sagte mit Blick auf den Klageweg, es sei «eine gewisse Eile» geboten. Der Rat ist die unabhängige Kontrollinstanz unter anderem der Programmarbeit des Senders.

Unabhängig? Werden die nicht von den Ministerpräsidenten bestimmt?
Zitat
Er wertete in einer eingebrachten Resolution die Blockade in Magdeburg als «offensichtlich sachfremde politische Entscheidung». Damit würden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine verfassungsrechtlich garantierte Staatsferne beschädigt.
Wieso ist das "sachfremd" wenn es doch so im Koalitionsvertrag steht?
Zitat
Der Fernsehrat genehmigte zugleich den Haushalt des ZDF mit Hauptsitz in Mainz für das nächste Jahr. Dieser sieht Aufwendungen in Höhe von 2,6 Milliarden Euro vor, als Gesamtergebnis wird mit einem Verlust von rund 2,6 Millionen Euro gerechnet.
Verlust planen, und die Kohle vor dem BVerfG einklagen. Hat schon immer funktioniert.

Unglaublich. Eindeutig keine unabhängige, sorgfältig recherchierte Information. Kann weg. Zum Glück muss ich die nicht kaufen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 17:33 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Das liegt schlicht & ergreifend an der...

Frankfurter Rundschau, 11.12.2020
Rundfunkbeitrag wird ein Fall für Karlsruhe
https://www.fr.de/politik/rundfunkbeitrag-wird-ein-fall-fuer-karlsruhe-zr-90128231.html
...
Zitat
Er wertete in einer eingebrachten Resolution die Blockade in Magdeburg als «offensichtlich sachfremde politische Entscheidung». Damit würden der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine verfassungsrechtlich garantierte Staatsferne beschädigt.
Wieso ist das "sachfremd" wenn es doch so im Koalitionsvertrag steht?

...berühmten Staatsferne®, wie die Provinzkönige & -königinnen mit ihren Anstalten sie für sich definieren. Nämlich »Staatsferne« (abgesehen v. d. nützlichen Verbandelungen mit den Politikern) = 100%-ige Autonomie, d. h. der Bürger darf blechen & der Staat hat zu erzwingen, dass er blecht, aber das wars. In der Logik sind politische Entscheidungen = »sachfremd«, jedenfalls sofern nicht genehm.

Ein schönes Indiz bzw. Eingeständnis, dass nicht nur mancher renitente Bürger den ÖRR als Staat im Staat sieht - nur dass die Nutznießer selbst & einige Schreiberlinge das offenbar »cool« finden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 17:35 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Genau...

Man betrachte einfach die Rechtsprechung des BVerfG zur Rundfunkfinanzierung
Ja, und daran hält sich Sachsen-Anhalt, wenn es die Belange der Bürger gleich gewichtet, denn auch das hatte das BVerfG in seiner Entscheidung zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag entschieden.
...
BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0
...
Zitat
Rn. 151

    Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen [...]  misslungen. Dies zu erkennen und zu korrigieren ist Aufgabe des Gesetzgebers, wenn und soweit er sich die Letztentscheidung vorbehalten hat.

Aber wenn das Bundesverfassungsgericht das, was es der Politik aufgegeben hat, nun wieder mit dem Hinweis auf Art 5 GG oder was immer einkassieren sollte, hätte sich auch das oben Gesagte wieder als bloßes Gewäsch erwiesen. Dann würde sich an dieser Stelle der Kreis schließen - leider aber dann im Sinne von Auffassungen, die das BVerfG (zumal als Ergebnis der selbstgewählten Rolle) als Teil des Problems und nicht der Lösung sehen. Und das Wort vom Richterstaat Deutschland hört man ja auch nicht zum ersten Mal.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 17:36 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Besucher: Was die kommenden „Auseinandersetzungen“ vor dem BVerfG. angeht, sollte man sich in der Tat nicht zu viel erwarten. Für die Kläger, die ÖR-Rundfunkanstalten, ist das Ziel klar. Wer aber wird die Gegenposition vertreten? Wahrscheinlich doch die Ministerpräsidenten/-innen der Länder. Diese 16 Personen haben miteinander für ihre Bundesländer einen Vertrag geschlossen, der eine Erhöhung der Einnahmen des ÖRR um ca. 400 Mio Euro jährlich vorsieht. Gegner einer Erhöhung sind das nicht! Unter diesen Vertragspartnern befindet auch der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt! Wird der in der Verhandlung seinen „Widerstand“ gegen die Erhöhung begründen? Er dürfte wohl eher Schwierigkeiten haben seine Begründung für seine Unterschrift zu erklären, nämlich den angeblichen Respekt vor Entscheidungen des Gesetzgebers; um im entscheidenden Zeitpunkt genau diesen Respekt dann in die Tonne zu treten, indem er wegen der öffentlichen Wiederholung ihm seit Langem bekannter Standpunkte der CDU-Fraktion die Vorlage vom Tisch gezogen und gekniffen hat. Damit hat er allerdings fast das gleiche Ergebnis erzielt, das aus einer tatsächlichen Zustimmungsverweigerung gefolgt wäre: keine Erhöhung des sogn. Rundfunkbeitrags. Nur seine Koalition bringt er über die Runden. Eigentlich wäre er damit reif für einen Rücktritt!
Sein Taktieren macht Haseloff  zu einem verdammt schlechten „Kämpfer“ für die Verweigerung der Erhöhung. Er kann allenfalls auf den Koalitionsvertrag verweisen, in dem Beitragsstabilität drin steht. Aber was ist das, diese „Stabilität“? Wird das BVerfG uns „Stabilität“ womöglich so erklären, dass man trotz erheblicher Einnahmesteigerungen seit 2012 und trotz stagnierender oder sinkender Einnahmen der Bürger einen Inflationsaufschlag genehmigen müsse, ihn ggf. auf 0,86€ festlegen? Zuzutrauen ist es diesem Gericht, das bekanntlich sehr schlecht im Rechnen ist.

Kurz: die Ablehnung der „Beitragserhöhung“ hat in der Verhandlung vor dem BVerfG vermutlich keinen Fürsprecher. Interessant wird sie dennoch, bietet sich zumindest mir doch die wunderbare Gelegenheit mir meine (begründeten) „Vorurteile“ über das Bundesverfassungsgericht, überwiegend Männer in putzig-roten Frauenkleidern, ein weiteres Mal bestätigt zu sehen.  :)

M. Böttcher


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P
  • Beiträge: 4.011
Müsste sich das Gericht nicht vorlegen lassen, warum es funktionsnotwendig ist. Es ist ja nicht funktionsnotwendig, weil die KEF das so vorgeschlagen hat. Die Auftragsempfänger haben schließlich den Bedarf, welche sie meinen zu benötigen um den Auftrag so auszuführen wie sie denken angemeldet. Eine Prüfung der KEF ist in Bezug auf funktionsnotwendig definiert? Hat die KEF die Aufgabe den angemeldeten Bedarf anhand einer Funktionsnotwendigkeit zu prüfen? Falls das so sein sollte, hier aber bezweifelt wird, dann müsste eine Möglichkeit der Abgrenzung vorhanden sein. Das kann geprüft werden, also ob es so etwas gibt. Nur weil die KEF "unabhängig" ist und eine Empfehlung abgibt, bedeutet das nicht, dass dieser Betrag tatsächlich funktionsnotwendig ist. Es gilt dazu den Nachweis zu ermitteln ohne in eine "Freiheit" beim Inhalt zu greifen. Der Gesetzgeber hat schließlich keine Budgetvorgaben beim Inhalt gemacht.

Vielleicht lässt das Gericht auch alle abblitzen und schlägt eine richtige Prüfung der jeweiligen Funktionsnotwendigkeit vor und bestellt dazu vom Rundfunk, KEF und der Regierung unabhängig Gutachter. Den eines ist klar, die Behauptungen, welche vorgetragen werden sollten von unabhängigen Experten geprüft werden. Es immer gilt: im Boot in dem ich sitze, da schöpfe ich selbst Wasser, um einen Untergang zu verhindern. Die Anstalten sitzen zusammen mit der KEF und der Regierung im "gleichen" Boot. Jeder möchte ein bisschen steuern und das noch eine Weile lang.

Der Rest ist Theater. Am Ende kommt der Kasper und frist das Krokodil. Dann fällt der Vorhang, keiner applaudiert, weil bereis gegangen.

Damit die Vorstellung nicht noch wiederholt wird, bedarf es mehr als keinen Applaus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Dezember 2020, 17:38 von Bürger«

l

lex

  • Beiträge: 223
Wenn die Rechtfertigung der Erhöhung aber inflationär geschuldet ist, müsse man auch berücksichtigen, dass wir im Vergleich zum Vorjahr eine Deflation erlebt haben (-0,2% Quelle: https://www.inflation-deutschland.de/).
Damit könnte man nur begründen, dass die Beiträge sinken müssten.


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  • Beiträge: 886
Blöde Fragen:
Ist die Klage des ZDF beim Bundesverfassungsgericht ein Hoheitsakt? (vermutlich)
Bin ich davon betroffen? (möglich)
Kann ich Verfassungsbeschwerde gegen diese Klage einreichen, weil ...?
Bitte ergänzen.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

b
  • Beiträge: 465
Bitte hinten anstellen?

Beim BVerfG liegen Beschwerden von Bürgern/*/Bürgerinnen zu Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag.

Die Anzahl schätze ich auf drei- oder vierstellig. Anhand der Klagezahlen, bestehender Beschwerden aus der Vergangenheit, auch einiger Internet-Foristen, ergibt sie sich. Es geht nicht darum wie viele Beschwerden es sind. Es gibt sie und das ist bekannt. Es sind Verfassungsbeschwerden. Diese sind dem BVerfG bekannt. Bevor sich das BVerfG mit einer (in Zahlen: 1 (!)) "Klage" zur "Erhöhung des Rundfunkbeitrages" beschäftigt, sollte es diese bedenken. Eine vorzeitige Beschäftigung mit nur einer ÖR-Klage, das Vertrauen der Bürger in die Institution BVerwG schädigen.

Es entspräche nicht dem Willen unseres Grundgesetzes, Finanzfragen über Grundrechtsfragen, besonders Fragen zur Menschenwürde, zu stellen. Würde vom BVerfG zunächst über eine Beitragserhöhung entschieden, während Bürgerbeschwerden zu Grundrechtsverletzungen und jenen, bei denen es um Menschenwürde geht, hinten angestellt werden ... wäre dies eine Bevorzugung der Finanzierungsfrage. Welchen Wert hätten damit die ewigen Grundrechte für, und die Institution, deren Aufgabe ihre Verteidigung ist?

Klagen der Rundfunkanstalten haben im aktuellen Gemenge, Potential die Integrität unserer Verfassungsgerichtsbarkeit zu schädigen. Sieht das BVerfG diese Gefahr? Die Gefahr geht dabei von den Handlungen "des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" aus - seine eigennützigen (undemokratischen) Einmischungen in die politischen Entscheidungen unter Ausnutzung seiner medialen, sowie personellen Verschränkungen in allen Gewalten, mehr und mehr zu diesem Zwecke.

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19081.165


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 - Der ÖRR.

K
  • Beiträge: 2.246
Bitte hinten anstellen?
Beim BVerfG liegen Beschwerden von Bürgern/*/Bürgerinnen zu Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag.
Die Anzahl schätze ich auf drei- oder vierstellig. [..]

Soweit (mir) bekannt wurden die anhängenden VB's in Sachen Rundfunkbeitrag allesamt nicht zur Entscheidung angenommen - siehe u.a. unter
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.msg197531.html#msg197531
Zitat
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Masing,
                           Paulus
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S. 1473)
am 30. September 2018 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Die Entscheidung ist unanfechtbar.

PS: Ein im Bundestag (von der AfD) eingebrachter Antrag das BVerfGG dahingehend zu ändern, dass das BVerfG künftig begründen muss warum VB's nicht angenommen werden wurde von den "Altparteien" abgelehnt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2020, 16:50 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
  • Beiträge: 465
@Kurt: mir sind mehrere (Anzahl einstellig, echt größer 1) aktive Verfassungsbeschwerden bekannt, die nach wie vor beim BVerfG liegen. Wie viele derer, die auf den Listen stehen, weiß ich nicht. Allerdings ist eines gesichert: es gibt nach wie vor Verfassungsbeschwerden dazu, die beim BVerfG liegen!



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Zutreffend: Das BVerfG hat mehr als 1 Verfassungsbeschwerde zum Entscheid "unmittelbar angenommen", 
also nicht erst nach Annahmebeschwerde (die in der Regel mit Nichtannahme endet).

Nur 1 davon ist inklusive AZ publik.

Es gilt normalerweise, dass oberste Gerichte nicht durch Publikmachen in der Analyse-Arbeit gestört werden sollen. Das konnte man anders sehen in der Serie vor dem 18. Juli 2020 und ferner, sofern wie im Fall der 1 die Publizität zum Konzept der "Bürgerrechte-Wahrnehmung" rechnet.

Für die hier begleiteten Vorgänge gilt strikt die juristen- und politik-übliche Regel, die Arbeit der obersten Gerichte nicht durch Publizität zu stören.
Dies Prinzip ist nicht einfach allen zu erläutern. Es sei nur betont: Das BVerfG bereitet sich wohl schon seit 2019 auf einen neuen Durchgang vor in Sachen Rundfunkabgabe und "ARD, ZDF etc.". Nun kommt ein erster Teil wohl bis Ende Januar 2021. Danach dürfte Weiteres zu erwarten sein.
 
Weitere ungeschriebene Spielregel ist, bei Erfolgen nicht zu "triumphieren".
Unter Juristen sagt der Unterlegene zum Erfolghabenden beispielsweise: "Anerkennung, Sie haben gepunktet". Und der Erfolghabende mag antworten: "Nicht ich habe gepunktet. Das Recht hat gepunktet."

Dies gilt auch für Außergerichtliches. Konnte mühsehligst wie immer erreicht werden, dass ein*e ARD-Jurist*in oder Verwaltungsangestellte etwas Großartiges in unserem Sinn verfügte, so wird erwartet, dass dies nicht mit lautem Kikeriki verkündet wird. Denn würde man das tun, so wäre es die allerletzte Entscheidung dieser Person für die Durchsetzung des Rechtsstaats.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2020, 16:53 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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