Müsste sich das Gericht nicht vorlegen lassen, warum es funktionsnotwendig ist. Es ist ja nicht funktionsnotwendig, weil die KEF das so vorgeschlagen hat. Die Auftragsempfänger haben schließlich den Bedarf, welche sie meinen zu benötigen um den Auftrag so auszuführen wie sie denken angemeldet. Eine Prüfung der KEF ist in Bezug auf funktionsnotwendig definiert? Hat die KEF die Aufgabe den angemeldeten Bedarf anhand einer Funktionsnotwendigkeit zu prüfen? Falls das so sein sollte, hier aber bezweifelt wird, dann müsste eine Möglichkeit der Abgrenzung vorhanden sein. Das kann geprüft werden, also ob es so etwas gibt. Nur weil die KEF "unabhängig" ist und eine Empfehlung abgibt, bedeutet das nicht, dass dieser Betrag tatsächlich funktionsnotwendig ist. Es gilt dazu den Nachweis zu ermitteln ohne in eine "Freiheit" beim Inhalt zu greifen. Der Gesetzgeber hat schließlich keine Budgetvorgaben beim Inhalt gemacht.
Vielleicht lässt das Gericht auch alle abblitzen und schlägt eine richtige Prüfung der jeweiligen Funktionsnotwendigkeit vor und bestellt dazu vom Rundfunk, KEF und der Regierung unabhängig Gutachter. Den eines ist klar, die Behauptungen, welche vorgetragen werden sollten von unabhängigen Experten geprüft werden. Es immer gilt: im Boot in dem ich sitze, da schöpfe ich selbst Wasser, um einen Untergang zu verhindern. Die Anstalten sitzen zusammen mit der KEF und der Regierung im "gleichen" Boot. Jeder möchte ein bisschen steuern und das noch eine Weile lang.
Der Rest ist Theater. Am Ende kommt der Kasper und frist das Krokodil. Dann fällt der Vorhang, keiner applaudiert, weil bereis gegangen.
Damit die Vorstellung nicht noch wiederholt wird, bedarf es mehr als keinen Applaus.