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Autor Thema: ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen  (Gelesen 14292 mal)

D
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rnd.de, 09.12.2020

ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen - Länder mit Krisen-Treffen


Zitat
Die ARD-Anstalten wollen noch in diesem Jahr die Klage zum Rundfunkbeitrag beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Das kündigte der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow am Mittwoch im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an.
[…]

Deutschlandradio stellt Eilantrag
Deutschlandradio teilte am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) in Köln mit, ein Eil- und ein Hauptverfahren in Karlsruhe anzustrengen. Ob die ARD ebenfalls einen Eilantrag stellt, ist unklar. Eine Sprecherin des Senderverbunds bestätigte lediglich, dass noch in diesem Jahr eine Klage eingereicht werde.
[…]

Haseloff zog Vorlage zurück
[…]

Radio Bremen würden monatlich 800.000 Euro fehlen
Der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Kai Gniffke, verteidigte die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Sender für eine Verfassungsbeschwerde. “Ich hätte mir nie vorstellen können, dass sich ein deutsches Bundesland verfassungswidrig verhält”, sagte Gniffke dem Hörfunksender SWR Aktuell.

[…]

Dem ZDF fehlen nach eigenen Angaben jährlich rund 150 Millionen Euro, wenn der Rundfunkbeitrag nicht erhöht wird. Der Erste Stellvertretende Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats, Wilhelm Schmidt, erklärte, dies würde “vor allem die geplanten Verbesserungen im Programm sowie die technischen Weiterentwicklungen zum Ausbau der internetbasierten Angebote bremsen”, aber auch “die eine oder andere Programmeinschränkung”, zum Beispiel im Sport.
[…]

Rundfunkkommission kommt zu außerordentlicher Sitzung zusammen
[…]

weiterlesen:
https://www.rnd.de/politik/ard-will-noch-2020-klage-zum-rundfunkbeitrag-einreichen-lander-mit-krisen-treffen-OYA4IM2GKCOGRZOKXVBTKXWKEE.html

Anmerkung:
Das macht sprachlos:
Ich hätte mir nie vorstellen können, dass sich ein deutsches Bundesland verfassungswidrig verhält, sagte Gniffke...

Da wird die Wahrnehmung demokratischer Optionen als verfassungswidrig dargestellt und vorverurteilt. Natürlich im eigenen Sprachkanal Hörfunksender SWR Aktuell. Und das von einem Kopf der Öffentlich-Rechtlichen. Das schafft Vertrauen in diese Institution... :o >:( :'(

Daher kommt wohl auch der aus den Reihen der Öffentlich-Rechtlichen erfundene und geprägte Begriff "Demokratieabgabe", die Demokratie wird abgegeben...

Nebenbei wird auch durch die Sprecher der öR selbst dargelegt, wie aus den psychologisch und rhetorisch immer geschickt verniedlichenden "nur 86 Cent" plötzlich doch hunderte Millionen Euro werden...


Siehe auch:
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0

Und auch die weiteren Meldungen dazu im Board Pressemeldungen November 2020 und Pressemeldungen Dezember 2020.

Auch veröffentlicht auf Twitter und Facebook.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 21:07 von René«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

f
  • Beiträge: 33

weiterlesen:
https://www.rnd.de/politik/ard-will-noch-2020-klage-zum-rundfunkbeitrag-einreichen-lander-mit-krisen-treffen-OYA4IM2GKCOGRZOKXVBTKXWKEE.html

Anmerkung:
Zitat
Das macht sprachlos:
Ich hätte mir nie vorstellen können, dass sich ein deutsches Bundesland verfassungswidrig verhält, sagte Gniffke...

Ich frage mich, welche Rechtsform die ARD hat?
Rundfunk ist Landesrecht.
Im Impressum steht lediglich der SWR. Da müssten m.E. alle 16 Länder stehen. Oder nicht? Der SWR vertritt alle anderen gleich mal mit. Mit welcher Rechtsform will der SWR da für die ARD klagen? Klagt da nur der SWR?

Für verfassungswidrig halte ich, wenn der SWR an Stelle von 16 Ländern klagen will.


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Zitat von: Aus dem Artikel
Dem ZDF fehlen nach eigenen Angaben jährlich rund 150 Millionen Euro, wenn der Rundfunkbeitrag nicht erhöht wird.

Mal kurz überschlagen:

0,86 Euro x 40 Mio. Haushalte x 12 Monate = ca. 413 Mio. Euro
Davon ca. 25% für das ZDF = ca. 103 Mio. Euro

Hat sich da jemand verrechnet?


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P
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Also diverse Kläger haben das "Verfassungswidrige" den Rundfunkbeitrag auch so bezeichnet, oder nicht? Die einzelnen Kläger haben das gegenüber der Stelle so gemacht. Sicherlich hat die Öffentlichkeit von "einigen" Klagen erfahren. Aber eine grundsätzliche Diskussion darüber über diese Meinung in der Öffentlichkeit des öffentlichen Rundfunks gab es nicht. Es wurde zumindest immer erst berichtet, wenn ein Gericht etwas festgestellt hat oder nicht. Davor waren es noch Meinungen. Sofern darüber berichtet wird werden Meinungen entsprechend gekennzeichnet, weil ja noch keine Fakten. Fakten wären es wohl erst, wenn es als Fakt festgestellt wird oder bereits eine Tatsache ist. Es geht hier um den Punkt der zunächst aufgestellten Meinung, dass ein ganzes Bundesland verfassungswidrig handelt, also ganz wie unsere Meinung dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist. Bisher keine Tatsache ;-), weil ja kein Gericht das bisher feststellen wollte. Nun mehr hat auch noch kein Gericht festgestellt, dass ein ganzes Bundesland sich verfassungswidrig verhält.Sofern der Rundfunk das also veröffentlicht, sollte dabei stehen, dass das kein Fakt oder Tatsache ist, sondern eine Meinung. Hier steht nicht sagte der "Sprecher" oder der "Intendant", hier steht sagte und dann folgt ein Name. Schlussfolgerung möglich, eine private Meinung. Aber wer das jetzt liest und dass nicht erkennt, kann denken, es sei etwas anderes. Es steht da zwar im Satz davor etwas. Es wird jedoch nicht richtig deutlich in welcher Rolle hier das Gespräch geführt wurde.
Im Falle, dass Gespräch wurde mit der Funktionsrolle geführt, würde ich denken, dass der Schreiber hier eine Meinung wieder gibt ohne diese hinreichend zu kennzeichnen. Es ist schlicht noch kein Fakt/Tatsache. In der Funktionsrolle sollten Meinungsäußerungen deutlich gekennzeichnet werden.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ich frage mich, welche Rechtsform die ARD hat?
Rundfunk ist Landesrecht.
Im Impressum steht lediglich der SWR. Da müssten m.E. alle 16 Länder stehen. Oder nicht? Der SWR vertritt alle anderen gleich mal mit. Mit welcher Rechtsform will der SWR da für die ARD klagen? Klagt da nur der SWR?

Für verfassungswidrig halte ich, wenn der SWR an Stelle von 16 Ländern klagen will.

1. Es ist ziemlich leicht sich im Internet zur Rechtsform der ARD zu informieren.
2. Ebenso leicht lässt sich an gleicher Stelle feststellen, welche Angaben der Betreiber einer Webseite machen muss.
3. Aus der Kombination von 1. und 2. ergibt sich der Grund, warum im Impressum der Webseite zur ARD der SWR steht und nicht die Sender.
4. Wer Informationen über eine Organisation publiziert, muss nicht mit der Organisation identisch sein; er kann Teil der Organisation sein, muss es aber nicht.
5. Auch wenn es in Veröffentlichungen so dargestellt wird, wird „Die ARD“ niemanden verklagen. Das schon deshalb, als sie es nicht kann. Das zugehörige Stichwort lautet „Rechtsfähigkeit“. Auch wird der SWR nicht anstelle von 16 Ländern klagen; die Länder werden nämlich überhaupt nicht klagen. Vielmehr werden alle in der ARD zusammen geschlossenen Anstalten gemeinsam als Kläger auftreten. ZDF und Deutschlandradio werden sich ggf. der Klage anschließen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

o
  • Beiträge: 1.567
Also, wenn die ARD und die ZDF sich auf die Rechtsansichten von Herrn Dörr und Herrn Holznagel verlassen möchten, dürfte sogar die Eilentscheidung gleich im Vorfeld verloren sein.

Oder das Bundesverfassungsgericht verliert vollständig seinen Ruf als Verfassungswahrer. Immerhin steht im ewig gültigen Artikel 20 GG in Absatz 2:
Zitat
2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

Hier ist die Gewaltenteilung festgelegt worden. Die Landtage zählen zu den Organen der Gesetzgebung.

Die Aufzählung ist abschließend. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist hier nicht dabei. ARD und ZDF können sich keine Transformationsgesetze von den Landtagen einklagen.

Mag sein, dass der Erste Senat unter dem Vorsitz eines Ex-Cum-Ex-Managers die Erhöhung des Rundfunkbeitrags im geschäftlichen Auftrag für den deutschen öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beschließt...

...der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk wird nun im grellen Scheinwerferlicht stehen. Es reden viel zu viele Leute über ihn. Das Framing dürfte nun überwunden sein. In den Leserkommentaren wird die "rechte" Keule schon sichtbar weniger geschwungen.

Das Jahr 2021 wird ziemlich böse für die ARD und das ZDF werden.


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o
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Ein Bonmot aus einem heise-Kommentar:

Zitat
"Wegen 86 Cent vor's Verfassungsgericht!?!!" (Kreisch!!)

LOL ... aber bislang titelten eben die Leitmedien und die Politiker gemeinsam:

"Wegen nur 86 Cent so ein Aufstand!!"

Deshalb ist es völlig berechtigt, nun zu sagen:

Ähm, wegen 86 Cent eine Verfassungsklage?

(...)
Quelle:
https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Beitragserhoehung-gestoppt-ARD-und-ZDF-wollen-vors-Bundesverfassungsgericht/Wegen-86-Cent-vor-s-Verfassungsgericht-Kreisch/posting-37954248/show/


;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 00:18 von DumbTV«

  • Beiträge: 7.279
Ich frage mich, welche Rechtsform die ARD hat?

Das wurde seitens des für Wirtschaftsrecht zuständigen Kartellsenates des Bundesgerichtshofes bereits entschieden.

Urteil des Kartellsenats vom 12.04.2016 - KZR 31/14 -
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=75099&pos=1&anz=2

Zitat
Rn. 2
[...], die sich gemeinsam mit der Deutschen Welle zu der Beklagten zu 2, der Arbeitsgemeinschaft derRundfunkanstalten Deutschlands (ARD), zusammengeschlossen haben.

Rn. 17
I.

 Die Revision der Klägerin hat keinen Erfolg, soweit sie sich dagegen wendet, dass das Berufungsgericht die gegen die Beklagte zu 2 gerichtete Klage abgewiesen hat. Die Klage ist insoweit allerdings bereits unzulässig, weil die Beklagte zu 2 nicht parteifähig ist.

Rn. 19

2.

 So verhält es sich hier. Bei der Beklagten zu 2 handelt es sich, jedenfalls soweit sie den Rundfunkanstalten zugewiesene öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllt, nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sondern um eine öffentlich-rechtliche Gemeinschaftsform ohne eigene Rechtspersönlichkeit. [...] Die Beklagte zu 2 handelt mithin insoweit als öffentlich-rechtliche Gemeinschaftsform ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist nicht rechtsfähig und damit auch nicht parteifähig.

Das BVerfG dürfte also eine Klage der ARD gar nicht annehmen; nur die einzelnen LRA wären klagebefugt, wie auch das ZDF, bspw. Sie alle könnten aber jeweils nur für ihre Region klagen, weil ja Landesrecht, oder?

Spannend wäre die Frage insgesamt, ob "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" gleich vor's BVerfG ziehen dürfen oder nicht ebenso den Rechtsweg einzuhalten hätten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 00:38 von DumbTV«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 883
Wir müssen dem Verfahren beitreten und brauchen dazu einen eigenen Thread. Das ist nämlich keine Kleinigkeit.

Zunächst gilt es BVerfGG §32 zu studieren http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__32.html
Auch dem Eilverfahren kann man beitreten.
Zitat
(2) Die einstweilige Anordnung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen. Bei besonderer Dringlichkeit kann das Bundesverfassungsgericht davon absehen, den am Verfahren zur Hauptsache Beteiligten, zum Beitritt Berechtigten oder Äußerungsberechtigten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Das heißt im Umkehrschluss, dass wir eine solche Gruppe bilden müssen. Den Eilantrag gilt es formal nach Abs 1. abzuwehren:
Zitat
(1) Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
Die Aufzählung ist abschließend
1. Gewalt droht hier nicht.
2. Zum gemeinen Wohl trägt die Abzocke auch nicht bei. (siehe 3.)
3. Es geht nur um Geld, nicht um Leib und Leben. Das können sich die Sender leihen und das Land Sachsen-Anhalt haftet für den Schaden (so sagen sie es doch anderswo selbst!). Ich sehe hier formal keinen nicht mehr zu heilenden Nachteil.

Um die Gruppen zu bestimmen, die dem Verfahren Äußerungsberechtigte oder Beitrittsberechtigte sind, muss man die Verfahrensart bestimmen, die der Rundfunk einschlagen wird.

Es gibt hier ein Verfahren (erfolgloser Beitrittsantrag), das für das Prozedere erhellend ist:
BVerfG
Erfolgloser Antrag auf Beitritt und Anschluss an ein anhängiges Normenkontrollverfahren
Pressemitteilung Nr. 100/2020 vom 18. November 2020
Beschluss vom 03. November 2020
2 BvF 2/18
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-100.html
Zitat
1. Die Unzulässigkeit des Beitritts im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle folgt bereits daraus, dass im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht für eine Reihe von Verfahrensarten ein Verfahrensbeitritt ausdrücklich zugelassen ist, eine entsprechende gesetzliche Regelung in §§ 76 ff. BVerfGG betreffend das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle hingegen fehlt. Auch eine analoge Anwendung der Regelungen in § 65 Abs. 1, § 69, § 82 Abs. 2, § 83 Abs. 2, § 94 Abs. 5 Satz 1 BVerfGG [...]
Die hinteren aufgezählten Paragraphen behandeln die Beitritte für die unterschiedlichen Verfahrensarten. Ich sehe nur einfach nicht, welches Verfahren in Frage kommt.

Eine Aufzählung findet sich hier:
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/13.html
In Frage kommen doch nur 5, 8 und 8a oder?
Zitat
5.    über die Auslegung des Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch das Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes)

8.     in anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4 des Grundgesetzes),
   
8a.    über Verfassungsbeschwerden (Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a und 4b des Grundgesetzes),

Wir sollten hier Stellungnahmen vorbereiten. Wenn nicht als Verfahrensbeteiligte, dann als Äußerungsberechtigte nach https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/27a.html
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht kann sachkundigen Dritten Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
(siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Amicus_Curiae#Verfassungsgerichtsbarkeit)

Dazu müssten wir "nur" einen Verein gründen (muss ja nicht eingetragen sein). z.B. "Verein zur Förderung der wirtschaftlichen Durchführung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Wir brauchen dann aber eine Satzung. Als dieser Verein stellen wir GLASKLAR, dass der Selbstbedienfunk nicht wirtschaftlich arbeitet, die Bürger darauf aber ein Recht haben. Dass die KEF das NICHT KONTROLLIERT, darauf die Bürger aber ein Recht haben und nur das Parlament noch das Notsprachrohr der Bürger ist. Was soll das Parlament denn tun, wenn die nicht wirtschaftlich arbeiten, außer die Mittelerhöhung zu verweigern? Diese Stellungnahme schicken wir an Haseloff mit der Bitte dem Verfahren damit beizutreten (er soll das weiterleiten) und auch falls er das nicht tut (oder die Zeit zu knapp ist) direkt ans BVerfG. Ist das ein Weg? Wenn wir die Verfahrensart wissen, können wir mit der gleichen Stellungnahme auch versuchen dem Verfahren direkt als Betroffene beizutreten (je nach Verfahrensart).     

PS Ich habe selbst SIEBEN verschiedene Vorschläge an die CDU-Parlamentarier in Sachsen-Anhalt geschickt, wie die Öffis 400 Mio. im Jahr einsparen können, ohne dass der Auftrag leidet (kann man daraus ableiten, dass die auch 2.8 Mrd. sparen können?  >:D )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 01:59 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 1.517
  • This is the way!
Guten TagX,

Vielleicht sollte "Deutschlandradio" mal lieber entsprechende Klagen gegen die "zuständigen Landesrundfunkanstalten" richten. Immerhin haben die "zuständigen Landesrundfunkanstalten" "Außenstände" in Höhe von 1,31 Milliarden Eus aufgetürmt.
Ich kann jetzt nicht erkennen, dass ein "Eilantrag" Erfolg hat, da ja 1,31 Milliarden Euronen "ausstehende Rücklagen" vorhanden sind.

Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34516.0

ZDF und Deutschlandradio sollten sich mal die Frage stellen, watt die "zuständigen Landesrundfunkanstalten" bei der "Einziehung des UnfuXbeitraX" für "Schwächen" zeigen.
Schließlich sind ja auch diverse "Verwaltungsakte mit Titelfunktion", also dieser Wisch namens Festsetzungsbescheid, am 01.06.2020 in Rauch aufgegangen.
Ich will jetzt keine Zwietracht zwischen den UnfuXsendern säen, oder doch? Höhöhö!

Auch weiß ich nicht, was dieser "Eilantrag" bezwecken soll? Die Wiedereinbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag Sachsen-Anhalt oder die Zustimmung der Landtage zum Gesetzentwurf, was ja eigentlich in allen Landtagen bis auf Sachsen-Anhalt und Thüringen passiert ist. Da stellt sich doch auch schon die Frage nach den Antragsgegnern und dem zuständigem Verfassungsgericht (Trennung der Verfassungsräume).

Naja, es wird auf jeden Fall spannend. Wir werden wieder zwielichtige Gutachten des UnfuX lesen, die nur eines bewirken:

Den Entschluss zu niXGEZahlt!
Weg mit der Kohle für prähistorische ARD-Gutachter,
die Demokratie nicht verstanden haben!

Dieser "Vorgang Eilantrag" zeigt eigentlich nur die Beklopptheit des UnfuX.

Es wird noch einige Monate dauern, bis der UnfuX zu der Erkenntnis gelangt, dass der WohnungsbeitraX 2020 um die römische Lampe geflogen ist!
So ist das mit den Dinosauriern! Asteroideneinschlag! Keine Blätter mehr an den Bäumen und trotzdem mehr fressen wollen!

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2020, 02:03 von Bürger«

S
  • Beiträge: 1.128
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
rnd.de, 09.12.2020
ARD will noch 2020 Klage zum Rundfunkbeitrag einreichen - Länder mit Krisen-Treffen
Zitat
[…]
Radio Bremen würden monatlich 800.000 Euro fehlen
Der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Kai Gniffke, verteidigte die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Sender für eine Verfassungsbeschwerde. “Ich hätte mir nie vorstellen können, dass sich ein deutsches Bundesland verfassungswidrig verhält”, sagte Gniffke dem Hörfunksender SWR Aktuell.
[…]
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Damit fällt die Maske nun endgültig.
Bleibt nur zu hoffen, dass die optischen Systeme der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes noch nicht derartig durch die rechteckige Flimmerkiste geschädigt wurden, als dass sie die Realität hinter der Maske nicht mehr erkennen können.

So wird sich also die Schar der Edelleute vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, unter der Führung  des edlen Raubritters, Thomas von Köln, auf einen Kreuzzug nach Karlsruhe begeben. Aber bitte vergeßt unterwegs nicht Eure Edelfrau Karola von Wille mitzunehmen, denn die Ärmste sucht anscheinend immer noch den Weg nach Karlsruhe. (Eine Landkarte würde da vielleicht helfen?)

Aua! Radio Bremen würden also 800.000 Euro monatlich fehlen? Mein Gott, meine arme, arme Yvette. Und erstmal der arme Hund. Was bekommt der denn dann noch zu fressen?
Alle Tierliebhaber sollten sofort eine große Spendenaktion für das arme Tier starten.

Aber das Elend ist ja sogar noch größer, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Allein Radio Bremen würden also jährlich 9,6 Millionen Euro fehlen. Das bedeutet, dass die 86 Cent nicht einmal ausreichen würden, um den armen Hund noch richtig versorgen zu können. Schließlich ist der Hund von Yvette ja nicht das einzige Tier. Er hat noch zahlreiche Artgenossen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denen es auch nicht besser ergehen würde.

Zitat
Der Intendant des Südwestrundfunks (SWR), Kai Gniffke, verteidigte die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Sender für eine Verfassungsbeschwerde. “Ich hätte mir nie vorstellen können, dass sich ein deutsches Bundesland verfassungswidrig verhält”, sagte Gniffke dem Hörfunksender SWR Aktuell.
Hat nicht erst kürzlich Edelfrau "Mutter" von Schlesinger vom RBB, also die Muttergottes, verkünden lassen, dass man den parlamentarischen Prozess respektieren würde?

Ah, ich verstehe. Es wurde dabei lediglich vergessen, noch den Teil mit anzufügen, welcher gedanklich bei Edelfrau "Mutter" von Schlesinger darauf folgte. Das kann man ja noch nachholen und Edelherr Kai von Gniffke bringt es hier ja auch zum Ausdruck. Es fehlte noch, dass man das nur solange tut, wie der parlamentarische Prozess zu eigenen Gunsten ausfällt.

Aber die wohl größte Katastrophe bahnt sich laut Angaben des Ersten Stellvertretenden Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrats, Wilhelm Schmidt, an, wenn er erklärt, dass es beispielsweise zu Programmeinschränkungen beim Sport kommt. Denn das würde auch den Fußball betreffen. Und da wird noch ein ganz anderes Gebiet in Mitleidenschaft gezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass dadurch mindestens 90% der Bierproduktion dieses Landes einfach den Bach hinunterfließen wird.

Angesichts dieses enormen und grauenvollen Elends plädiere ich für eine sofortige Anhebung des Rundfunkbeitrags auf 27,50 Euro, um den schlimmsten Ausmaßen dieser beispiellosen Katastrophe wenigstens ein bisschen entgegenzuwirken.
Ferner sollten alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes jetzt zur Adventszeit zusätzlich eine Trauerkerze für den armen öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit ins Fenster stellen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 7.279
Hat nicht erst kürzlich Edelfrau "Mutter" von Schlesinger vom RBB, also die Muttergottes, verkünden lassen, dass man den parlamentarischen Prozess respektieren würde?
Wenn sie für jemanden spricht und handelt, dann nur für den RBB, sonst für keine der anderen LRA.


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  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das BVerfG dürfte also eine Klage der ARD gar nicht annehmen; nur die einzelnen LRA wären klagebefugt, wie auch das ZDF, bspw. Sie alle könnten aber jeweils nur für ihre Region klagen, weil ja Landesrecht, oder?

Spannend wäre die Frage insgesamt, ob "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" gleich vor's BVerfG ziehen dürfen oder nicht ebenso den Rechtsweg einzuhalten hätten.

Das örtliche Gericht ist nicht für Entscheidungen zuständig, die eine Verletzung der in der Verfassung zugesicherten Rechte betreffen. Der "Rechtsweg" für einen Verstoß gegen das GG ist daher ziemlich kurz: man klagt beim Bundesverfassungsgericht. Eine Verletzung dieser Rechte ist auch nicht an eine Region gebunden. Die Verfassung gilt schließlich im gesamten Land, ...  seit März 2020 allerdings nur dann, wenn genug Intensivbetten in den Krankenhäusern frei sind und immer etwas weniger in Bayern, solange Herr Söder nicht Kanzlerkandidat ist.  ;)

M. Boettcher



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  • Beiträge: 883
Der "Rechtsweg" für einen Verstoß gegen das GG ist daher ziemlich kurz: man klagt beim Bundesverfassungsgericht.
Das stimmt (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html )
Zitat von: GG20
    in anderen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen dem Bunde und den Ländern, zwischen verschiedenen Ländern oder innerhalb eines Landes, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben ist;
    über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein;

Man könnte durch das Nichtstun also vielleicht wirklich eine Verletzung konstruieren. Dann sollten wir uns auf diese Verfahrensart vorbereiten. Wir könnten selbst als Privatpersonen klagen, dass unser Informationszugang nicht gesichsert ist wegen Haseloff und so "ehrlich argumentieren", dass wir verlieren.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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Inzwischen habe ich etwas auf der Seite des Bundes der Steuerzahler gefunden:
Zitat
Der Bund der Steuerzahler war hier einer der externen Sachverständigen. Wir wandten uns in unserer schriftlichen Stellungnahme und in der mündlichen Verhandlung insbesondere gegen Doppel- und Mehrfachbelastungen durch Beitragspflichten für Zweitwohnungen und auf betrieblicher Ebene.
Quelle:
https://steuerzahler.de/aktion-position/gebuehren/rundfunkbeitrag/?L=0

GGf. wären die wieder gefragt!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

 
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