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Autor Thema: Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen  (Gelesen 5669 mal)

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Landtag von Baden-Württemberg
16. Wahlperiode
Drucksache 16 / 9069
19.10.2020

Kleine Anfrage des Abg. Stefan Räpple fraktionslos und Antwort des Staatsministeriums

Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen

Zitat
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger waren in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 rundfunkbeitragssäumig und auf welches finanzielle Volumen beliefen sich 2017, 2018 und 2019 die Rundfunkbeitragsrückstände (bitte jahres - weise auflisten)?

2. Welchen absoluten Anteil aus den Rundfunkbeitragsrückständen 2017, 2018 und 2019 machte daran der Säumniszuschlag aus (bitte jahresweise auflisten)?

3. Gegen wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge erlassen (bitte jahresweise auflisten)?

4. Welche Summe ausstehender Rundfunkbeiträge aus 2017, 2018 und 2019 konnten in Baden-Württemberg nach vollständig automatisierten Vollstreckungsersuchen beigetrieben werden (bitte jahresweise auflisten)?

5. In wie vielen Fällen aus 2017, 2018 und 2019 waren Adressen nicht korrekt angegeben bzw. nicht korrekt vermerkt worden, sodass vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge eingestellt werden mussten (bitte jahresweise auflisten)?

6. Welche Maßnahmen sind geplant, um erfolglose vollständig automatisierte Festsetzungsbescheide und vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge zu vermeiden?

7. Welche Einnahmen beziehungsweise Erlöse aus den Vollstreckungsgebühren erzielten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 durch das Beitreiben ausstehender Rundfunkbeiträge (bitte jahresweise auflisten)?

8. Wie hoch lagen die offenen Rundfunkbeitragsforderungen 2017, 2018 und 2019 landes- und bundesweit (bitte jahresweise auflisten)?

16. 10. 2020 Räpple fraktionslos

Begründung
Gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Staatsvertrag über den Südwestrundfunk führen die Regierungen die Rechtsaufsicht über den Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts. In der Ausgabe der Drucksache 16/6539 vom 9. Juli 2019 des Landtags von Baden-Württemberg wird im Schreiben des Staatsministeriums vom 9. Juli 2019 von Staatsministerin Theresa Schopper bekanntgegeben: „[…] Darüber hinaus soll eine Rechtsgrundlage für den Erlass automatisierter Beitragsbescheide durch den Beitragsservice geschaffen werden (vgl. § 10 a RBStV-E). […]“.

In der Ausgabe der Drucksache 16/7026 vom 9. Oktober 2019 des Landtags von
Baden-Württemberg hat Staatsministerin Theresa Schopper die Anzahl vollständig automatisiert erlassener Festsetzungsbescheide und vollständig automatisiert erlassener Vollstreckungsersuchen in Baden-Württemberg wie folgt angegeben:

Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 1.173.565 Bescheide
Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 1.494.095 Bescheide
Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 1.079.313 Bescheide

Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 161.498 Vollstreckungsersuchen
Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 143.682 Vollstreckungsersuchen
Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 103.597 Vollstreckungsersuchen

Antwort
Mit Schreiben vom 9. November 2020 Nr. II-3480 beantwortet das Staatsministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und für Europa die Kleine Anfrage wie folgt:

Dem Staatsministerium liegen zu den Fragen 1 bis 8 keine eigenen Erkenntnisse vor, sodass der Südwestrundfunk (SWR) um Stellungnahme gebeten wurde.

1. Wie viele Bürgerinnen und Bürger waren in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 rundfunkbeitragssäumig und auf welches finanzielle Volumen beliefen sich 2017, 2018 und 2019 die Rundfunkbeitragsrückstände (bitte jahresweise auflisten)?

Der SWR hat hierzu die Anzahl der privaten Beitragskonteninhaberinnen und -inhaber angegeben, die jeweils zum Stichtag (31. Dezember) einen Mahnstatus aufwiesen. Eine Aussage über die Gesamtanzahl der Personen, für die in einem bestimmten Zeitraum eine Mahnmaßnahme erstellt wurde, lässt sich nach Auskunft des SWR nicht treffen.

– 31. Dezember 2017: 417.626 Beitragskonteninhaberinnen und Beitragskonteninhaber
– 31. Dezember 2018: 341.890 Beitragskonteninhaberinnen und Beitragskonteninhaber
– 31. Dezember 2019: 356.670 Beitragskonteninhaberinnen und Beitragskonteninhaber

Ebenfalls zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) wurden vom SWR die offenen Beitragsforderungen der privaten Beitragskonten wie folgt ausgewiesen. Hierbei ist nach den Angaben des SWR zu beachten, dass die dargestellten Beträge alle Forderungen, also auch noch nicht angemahnte Forderungen enthalten.

– 31. Dezember 2017: 81.163.728,73 Euro
– 31. Dezember 2018: 90.815.057,21 Euro
– 31. Dezember 2019: 86.859.379,90 Euro

2. Welchen absoluten Anteil aus den Rundfunkbeitragsrückständen 2017, 2018 und 2019 machte daran der Säumniszuschlag aus (bitte jahresweise auflisten)?

Der SWR hat hierzu mitgeteilt, dass in den in Frage 1 aufgeführten Beitragsforderungen ihrem Grunde nach keine Kostenforderungen, wie der Säumniszuschlag, beinhaltet sind.

Eine Aufstellung der Säumniskostenforderungen ist nach Angaben des SWR nicht möglich, da die Kostenforderungen nicht nach der Art der Kosten selektiert werden können. Es können lediglich die gesamten Kostenforderungen, in denen unter anderem auch die Säumnisgebühren enthalten sind, wie folgt zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) dargestellt werden:

– 31. Dezember 2017: 8.908.401,08 Euro
– 31. Dezember 2018: 8.895.641,86 Euro
– 31. Dezember 2019: 8.920.545,22 Euro

3. Gegen wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge erlassen (bitte jahresweise auflisten)?

Der SWR hat erläutert, dass die nachfolgend dargestellten Werte die Gesamtanzahl der in den einzelnen Jahren für private Beitragskonteninhaberinnen und -inhaber erstellten Vollstreckungsersuchen in Baden-Württemberg zeigen. Es ist möglich, dass Personen innerhalb eines Jahres mehrfach ein Vollstreckungsersuchen erhalten haben. Ein Rückschluss auf die Gesamtanzahl der Personen, die ein Vollstreckungsersuchen erhalten haben, lässt sich daher nach Auskunft des SWR nicht ziehen.

– Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 152.469
– Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 135.133
– Januar 2019 bis einschließlich Dezember 2019: 135.405

4. Welche Summe ausstehender Rundfunkbeiträge aus 2017, 2018 und 2019 konnten in Baden-Württemberg nach vollständig automatisierten Vollstreckungsersuchen beigetrieben werden (bitte jahresweise auflisten)?

Der SWR hat hierzu mitgeteilt, dass bei den Erledigungen von Mahnmaßnahmen immer das letzte abgeschlossene Jahr betrachtet wird. Die Beendigung von Vollstreckungsersuchen kann jedoch unter Umständen mehrere Jahre dauern, sodass die dargestellten Beträge unter Umständen nicht abschließend sind. In den dargestellten Beträgen sind nach den Angaben des SWR auch die Kostenforderungen enthalten.

– Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 23.835.066,10 Euro
– Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 21.428.291,62 Euro
– Januar 2019 bis einschließlich Dezember 2019: 23.072.466,23 Euro

5. In wie vielen Fällen aus 2017, 2018 und 2019 waren Adressen nicht korrekt angegeben bzw. nicht korrekt vermerkt worden, sodass vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge eingestellt werden mussten (bitte jahresweise auflisten)?

Der SWR hat hierzu mitgeteilt, dass ihm eine Auswertung hierzu nicht vorliegt. Zur Erlangung der Meldedaten hat der SWR Folgendes angegeben: die Einwohnermeldeämter übermitteln einerseits anlassbezogen Meldedaten an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, wenn sich bei volljährigen Einwohnern und Einwohnerinnen Daten geändert haben. Beim bundesweiten Meldedatenabgleich gleicht der Beitragsservice auf gesetzlicher Grundlage (§ 11 Absatz 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) andererseits seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ab. Damit liegt dem Beitragseinzug eine valide und aktuelle Datenbasis zugrunde.

Dem SWR liegen nach dessen Angaben keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Problematik in Verbindung mit der automatisierten Erstellung von Vollstreckungsersuchen und falschen Adressdaten hindeuten.

6. Welche Maßnahmen sind geplant, um erfolglose vollständig automatisierte Festsetzungsbescheide und vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge zu vermeiden?

Hierzu hat der SWR erläutert, dass dem Vollstreckungsverfahren von Beitragsforderungen ein mehrstufiges Mahnverfahren voraus geht, bei dem Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben verschickt werden. Damit werden die Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldner umfassend über den Beitragsrückstand informiert und zur Zahlung aufgefordert. Kommt es bis zum Abschluss des Mahnverfahrens dennoch zu keinen Zahlungen, stellt die zuständige Landesrundfunkanstalt bei der örtlichen Vollstreckungsbehörde ein Vollstreckungsersuchen. Hierzu sind die Rundfunkanstalten aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der gleichmäßigen Belastung aller Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verpflichtet. Die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge erfolgt dann durch die nach den jeweiligen Landesvollstreckungsgesetzen zuständigen Vollstreckungsbehörden. Über diese Vielzahl von Stufen wird nach Auskunft des SWR sichergestellt, dass erfolglose Verfahren so weit wie möglich vermieden werden.

7. Welche Einnahmen beziehungsweise Erlöse aus den Vollstreckungsgebühren erzielten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 durch das Beitreiben ausstehender Rundfunkbeiträge (bitte jahresweise auflisten)?

Über die Höhe der Gebühreneinnahmen der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Zusammenhang mit der Vollstreckung ausstehender Rundfunkbeiträge wird keine Statistik geführt. Auch kann sie nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden.

8. Wie hoch lagen die offenen Rundfunkbeitragsforderungen 2017, 2018 und 2019 landes- und bundesweit (bitte jahresweise auflisten)?

Die offenen Rundfunkbeitragszahlungen stellten sich nach Angaben des SWR zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) im privaten Bereich wie folgt dar:

Baden-Württemberg (vgl. Antwort zu Frage 1)
– 31. Dezember 2017: 81.163.728,73 Euro
– 31. Dezember 2018: 90.815.057,21 Euro
– 31. Dezember 2019: 86.859.379,90 Euro

Bundesrepublik Deutschland
31. Dezember 2017: 1.205.084.506,72 Euro**
– 31. Dezember 2018: 1.320.317.008,13 Euro
– 31. Dezember 2019: 1.316.252.963,99 Euro
Download des Originaldokuments (pdf, ~130 kb) / Alternativdownload im Anhang
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9069_D.pdf


siehe auch:
Kleine Anfrage HH: Entwicklungen zum Thema Rundfunkbeitrag vom 03.02.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30062.0

** Interessant die Diskrepanz:
Die folgende Übersicht des NDR gibt Auskunft über die offenen Forderungen in einem Mahnstatus zu den jeweiligen Stichtagen 1. Dezember 2017 und 30. November 2018 für einen Vergleich im Jahresabstand. Aktuelle Zahlen mit Stand Dezember 2018 liegen noch nicht vor.

01.12.2017  in Euro30.11.2018  In Euro
offene Forderungen bundesweit  890,9 Mio.  827,1 Mio.
davon Säumniszuschläge  10,7 Mio.  11,4 Mio.
offene Forderungen Hamburg  24,5 Mio.  27,0 Mio.
davon Säumniszuschläge  0,3 Mio.  0,3 Mio.

(...) Die Buchungen des Jahres 2018 sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb sind die entsprechenden Zahlen vorläufig.

und auch:
Kleine Anfrage HH: Rundfunkbeitrag – Wie ist der aktuelle Stand in Hamburg? vom 07.12.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32720
Sehr interessant:

offene Forderungen bundesweit

31. Oktober 2018: 829,7 Mio. Euro
31. Oktober 2019: 941,7 Mio. Euro


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Guten TagX,

lese ick dddddddditt richtig?

1.316 Milliarden GEZ-Außenstände?

JAAAAAAAAAA!
So ein Tag, so wunderschön wie heute ...
VIVA GEZ-Boykott!

An alle!
Macht mit beim GEZ-Boykott 2021!
2,1 Milliarden GEZ-Außenstände!
Wir schaffen das!
1

:)

1Zitat von Dr. A. Mörkel.


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Hallo,

mit der Bitte um noch mehr Engagement, keine Zahlung der Rundfunkbeiträge!!!


Schöne Zeit und herzliche Grüße
Dietmar


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine weiteren Gruß- und Glückwunsch-Postings, sondern bitte nur konstruktive Kommentare zum Eingangspost. Danke


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
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Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen
Zitat
[...]
In der Ausgabe der Drucksache 16/7026 vom 9. Oktober 2019 des Landtags von
Baden-Württemberg hat Staatsministerin Theresa Schopper die Anzahl vollständig automatisiert erlassener Festsetzungsbescheide und vollständig automatisiert erlassener Vollstreckungsersuchen in Baden-Württemberg wie folgt angegeben:

Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 1.173.565 Bescheide
Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 1.494.095 Bescheide
Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 1.079.313 Bescheide

Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 161.498 Vollstreckungsersuchen
Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 143.682 Vollstreckungsersuchen
Januar 2019 bis einschließlich September 2019: 103.597 Vollstreckungsersuchen

Antwort
[...]

3. Gegen wie viele Bürgerinnen und Bürger wurden in Baden-Württemberg 2017, 2018 und 2019 vollständig automatisierte Vollstreckungsersuchen wegen ausstehender Rundfunkbeiträge erlassen (bitte jahresweise auflisten)?

Der SWR hat erläutert, dass die nachfolgend dargestellten Werte die Gesamtanzahl der in den einzelnen Jahren für private Beitragskonteninhaberinnen und -inhaber erstellten Vollstreckungsersuchen in Baden-Württemberg zeigen. Es ist möglich, dass Personen innerhalb eines Jahres mehrfach ein Vollstreckungsersuchen erhalten haben. Ein Rückschluss auf die Gesamtanzahl der Personen, die ein Vollstreckungsersuchen erhalten haben, lässt sich daher nach Auskunft des SWR nicht ziehen.

– Januar 2017 bis einschließlich Dezember 2017: 152.469
– Januar 2018 bis einschließlich Dezember 2018: 135.133
– Januar 2019 bis einschließlich Dezember 2019: 135.405
[...]
Download des Originaldokuments (pdf, ~130 kb) / Alternativdownload im Anhang
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9069_D.pdf

Man könnte sich als interessierter Leser fragen, warum in der zweiten Anfrage die Vollstreckungsersuchen des selben Zeitraumes um ca. 10 000 gesunken sind.

In fiktiven Fällen könnten Gerichtsvollzieher-innen in Baden-Württemberg eine Vollstreckungsgebühr von ca. 40,- Euro je Vollstreckungsersuchen gefordert haben.

Somit geschätzte Einnahmen für Gerichtsvollzieher-innen in Baden-Württemberg wegen Rundfunkbeitrag:

2017: ca. 6.459.920,- EUR
2018: ca. 5.747.280,- EUR
2019: ca. 5.416.200,- EUR

Wenn lediglich 30% der Vollstreckungsersuchen erfolgreich gewesen sein könnten, dann könnten ca. 70% der Vollstreckungsgebühr vom Gläubiger bezahlt worden sein.

2017: ca. 4.521.944,- EUR
2018: ca. 4.023.096,- EUR
2019: ca. 3.791.340,- EUR

Es könnte den ein oder anderen Leser überraschen, dass in jedem der letzten drei Jahren, trotz aufwendigem und mehrstufigen Mahn- und Vollstreckungsverfahren, ca. 70% der Vollstreckungen wohl nicht erfolgreich gewesen sind. Zudem ca. 20% der eingenommenen Vollstreckungssumme für nicht erfolgreiche Vollstreckungen an die Gerichtsvollzieher/-innen bezahlt werden muss.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Verständnisfrage zu:
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Zitat
Die offenen Rundfunkbeitragszahlungen stellten sich nach Angaben des SWR zum jeweiligen Stichtag (31. Dezember) im privaten Bereich wie folgt dar:

Baden-Württemberg (vgl. Antwort zu Frage 1)
– 31. Dezember 2017: 81.163.728,73 Euro
– 31. Dezember 2018: 90.815.057,21 Euro
– 31. Dezember 2019: 86.859.379,90 Euro

Bundesrepublik Deutschland
31. Dezember 2017: 1.205.084.506,72 Euro**
– 31. Dezember 2018: 1.320.317.008,13 Euro
– 31. Dezember 2019: 1.316.252.963,99 Euro

Ist das
a) jeweils ein kumulativer Wert aller offenen Beträge zum Stichtag des jeweiligen Jahres oder
b) müssten die Jahresbeträge noch kumuliert werden, um den Gesamtaußenstand zu beziffern (d.h. z.B. 2017-2019 ~3,8 Mrd. Euro Gesamtaußenstände?)?


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Ich nehme an, a) ist richtig:
Ist das
a) jeweils ein kumulativer Wert aller offenen Beträge zum Stichtag des jeweiligen Jahres oder
b) müssten die Jahresbeträge noch kumuliert werden, um den Gesamtaußenstand zu beziffern (d.h. z.B. 2017-2019 ~3,8 Mrd. Euro Gesamtaußenstände?)?
Man kann die Außenstände keinem einzelnen Jahr richtig zuordnen. Allein meine vom Rundfunk geforderten RB belaufen sich schon auf über 1400 Euro seit dem Jahr 2014, und das wächst und wächst und wächst. Die 1.3 Mrd. Euro sind einfach die Summe zwischen "wünsch dir was" und dem was sie real von den Bürgern kriegen, und dieses Loch wird eben immer tiefer jedes Jahr.


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Dann könnte man also konstatieren, dass ARD-ZDF-GEZ fortlaufend um ca. 1,2...1,3 Mrd.(!) Euro "hinterherhinken"...?
...und anstatt diesen Rückstand aufzuholen lieber neue Forderungen ggü. KEF und Politik aufmachen... ::)


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es bleibt zu hoffen, dass der ein oder andere Beteiligte der Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhöhung vorliegende Antworten der kleinen Anfrage dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.

Der interessierte Leser könnte sich auch fragen, wie sind die offenen Beitragszahlungen im Zusammenhang mit den Gesamterträgen laut Abrechnung der Rundfunkbeiträge in den Jahresberichten oder Geschäftsberichten des Beitragsservice zu verstehen. In diesen Berichten wird über Beitrags- oder Gesamterträge geschrieben.

Wenn bereits unterschiedliche Anfragen unterschiedliche Zahlen liefern, wie zuverlässig sind dann Zahlen aus den Jahres- oder Geschäftsberichten des Beitragsservice?

Soll mit den Zahlen aus den Jahres- oder Geschäftsberichten des Beitragsservice ein bestimmter Eindruck vermittelt werden?

Was ist von einem System zu halten, das ca. 16 % der Beiträge nicht einziehen kann, nicht darüber informiert, aber wirbt: "DER RUNDFUNKBEITRAG – VON ALLEN, FÜR ALLE"


Erträge 2019: 8.068.117.965,12 € vs. offene Forderungen 1.316.252.963,99 €
Zitat
Für das Berichtsjahr belaufen sich die Gesamterträge laut Abrechnung der Rundfunkbeiträge auf 8.068.117.965,12 €. Gegenüber dem Vorjahr sind die Erträge somit um 59.478.844,21 € gestiegen – ein Zuwachs von 0,7 %. Die höheren Gesamterträge resultieren unter anderem aus dem bundesweiten Meldedatenabgleich 2018 und den damit verbundenen automatischen Anmeldungen von Beitragskonten, die sich noch bis ins erste Halbjahr 2019 fortgesetzt haben
8 Milliarden Euro, Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen waren 2019 konstant
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33848.0

Erträge 2018: 8.008.639.120,91 € vs. offene Forderungen 1.320.317.008,13 €
Zitat
Für das Berichtsjahr belaufen sich die Gesamterträge laut Abrechnung der Rundfunkbeiträge auf 8.008.639.120,91 €. Dies bedeutet eine Steigerung der Erträge gegenüber dem Vorjahr um 34.294.107,31 € – ein Zuwachs von 0,43 %. Die Erhöhung der Gesamterträge resultiert in erster Linie aus den automatischen Anmeldungen im Rahmen des 2018 durchgeführten bundesweiten Meldedatenabgleichs und der anlassbezogenen Meldedatenübermittlung
Beitragsservice veröffentlicht Jahresbericht 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31553.0

Erträge 2017: 7.974.345.013,60 € vs. offene Forderungen 1.205.084.506,72 €
Zitat
Die Gesamterträge aus der Abrechnung der Rundfunkbeiträge sind 2017 erneut leicht gesunken.Laut Abrechnung der Rundfunkbeiträge belaufen sich die Gesamterträge für 2017 auf 7.974.345.013,60 €. Gegenüber dem Vorjahr sind die Erträge somit um 3.696.412,17 € gesunken. Der Rückgang fällt mit –0,05 % minimal aus.

Eine Ursache für den leichten Rückgang ist die veränderte Rundfunkbeitragsregelung für Einrichtungen des Gemeinwohls. Während sie im Vorjahr noch maximal einen vollen Beitrag zahlten, entrichten Einrichtungen des Gemeinwohls seit dem 01.01.2017 höchstens einen Drittelbeitrag (siehe auch Seite 12 f.). Darüber hinaus wirkte sich auch noch 2017 der Meldedatenabgleich 2013/2014 auf die Entwicklung der Gesamterträge aus. So konnte bei einigen Beitragskonten, die im Zuge dieses Abgleichs in 2013 und 2014 automatisch angemeldet wurden, der konkrete Rundfunkbeitrag mangels Mithilfe der angeschriebenen Beitragszahler/-innen erst relativ spät ermittelt werden. In den Fällen, in denen seit der automatischen Anmeldung die Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung erfüllt waren, wurde diese rückwirkend gewährt. Entsprechend verringerten sich folglich auch die Gesamterträge.
Beitragsservice stellt Jahresbericht 2017 vor – Meldedatenabgleich 2018 ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28009.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Mai 2022, 14:07 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
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Die wichtige Dokumentation des strukturellen Beitragsausfall ist das. Müsste doch nur schlicht als Feststellung in Klagen eingebracht werden. Ein solcher "dauerhafter Fehler" vermag die Praxis der Erhebung "strukturell" in Frage zu stellen. Der Fehler ist systembasiert und das strukturelle Problem wächst mit der Dauer der Anwendung. Es kann auch nicht mehr von innenheraus gelöst werden, außer durch Ausbuchung von Forderungen, welche Dauerhaft nicht einbringbar sind. Die genaue Höhe der ausgebuchten Forderungen ist zu ermitteln.


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