Wiir kommen um die Fleißaufgabe nicht herum:
(1) Wo ist der Koalitionsvertrag im Web?
(2) Wie ganz exakt lauten die Zeilen im Text, in denen sich die Koalitionspartner wohl alle verpflichteten, dass der Beitrag nicht steigen dürfe?
Das exakt ist die Jurakeule, die wir hier zu hauen haben.
Außerdem wüssten wir gerne die präzis geplanten "investitionen" in Sachsen-Anhalt, nämlich je nach Art der Sache, ob dabei die Medienbeauftragen der Parteien mit Aufsichtsposten rechnen könnten. Das ist juristisch gesehen ein Knackpunkt, eher schon eine Nuklearwaffe.
Aus dem gerade zitierten FAZ-Bericht:
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"Nicht zu vergessen, dass die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, Patricia Schlesinger, und der bald abtretende Intendant das Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, recht unverhohlen drohten, man werde die Beitragserhöhung vor dem Bundesverfassungsgericht einklageb,"
Einklagen? Organklage? "ARD, ZDF etc." sind nicht "Verfassungsorgane". Können die überhaupt "Klageverfahren" führen?
Und hier werden erkennbar schon die Startlöcher gebuddelt, mit Verfassungs-"Beschwerden" genau dies auszuhebeln. Viel Feind, viel Ehr. In Sachen RBB wäre das dann gleich die vierte Verfassungsbeschwerde zur Zeit und in Bayern ist auch gerade etwas Liebevolles in Vorbereitung. Andere mögen "drohen" - wir handeln.