Die Fragestellung im Titel geht offenbar in die Tiefen des förderalen Rechts, auf das die Bundesrepublik Deutschland aufgebaut worden ist?
Im Grunde wurde dieser Sachverhalt von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, wie sie im Eröffnungsbeitrag quasi verlinkt wurde, (das dort verlinkte Thema führt zu dieser Entscheidung des BVerwG), abschließend entschieden?
Wenn Landesrecht mit Landesrecht zu behandeln ist, welches ja eine Aussage des Bundesrechts darstellt, ermangelt es an einer bundesrechtlichen Grundlage dafür, daß Landesrecht in einem anderen Land zur Anwendung kommen soll.
Im Falle des Rundfunk Berlin-Brandenburg fehlt es sogar an einer Grundlage durch die zuständigen Landesgesetzgeber, muß der RBB doch das Recht des Landes Berlin anwenden.
Bereits aus der 1. Rundfunkentscheidung des BVerfG
BVerfGE 12, 205 - 1. Rundfunkentscheidung - Begriff "Rundfunk"https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31178.0Rn. 169, die hier nicht erneut zitiert werden soll, wissen wir, daß die Länder keine Befugnis haben, sich über die Bundeskompetenzen hinwegzusetzen, auch nicht in Belangen des Rundfunks. Vielmehr muß der Bund sogar tätig werden, wenn die Länder bundesgesetzliche Normen mißachten. Diese spezielle Aussage stützt sich nicht nur auf bereits benannte Rn. 169, sondern auch auf Rn. 154.
Mißachten die Länder bspw. die europäische Integration, siehe Art. 23 GG, darf und muß der Bund handeln, auch in Belangen des Rundfunks.
Wenn wir all dieses berücksichtigen, kann die Antwort zur Fragestellung im Titel eigentlich nur dazu führen, zu erkennen, daß eine Mehrländeranstalt nur nach Bundesrecht handeln kann, insbesondere auch wegen der Gleichbehandlungspflicht der Bürger in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;