Hallo Forum.
Ich hatte eben einen Traum.
Der Protagonist des Traums hatte seit 2016 ein ruhendes Verfahren beim VerwGer. Frankfurt zu den Bescheiden betr. Jan 2013 bis Dez 2015 und so lange auch Ruhe vom BS. Im Dezember letzten Jahres (2019) kam vom BS ein Bescheid, der die Monate Januar, Februar und März 2016 umfasste. Dagegen erhob der Protagonist des Traums mit fast identischen Begründungen erneut Klage.
Dann kam der Stein ins Rollen und der Protagonist erhielt eine Vorladung zur mündl. Verhandlung.
In der Zwischenzeit stieß er auf das Verfahren
"HR hebt Bescheide auf nach anwaltl. Einwand "vollautomatisch" = "Nichtakt"https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34001.0und faxte diese Klageergänzung eine Woche vor dem Termin dem Gericht.
Dann kam der Termin, bei dem der beklagte Hessische Rundfunk nicht anwesend war. Der Richter ließ den Protagonisten wissen, dass auch er seine Probleme mit dem örR habe. Der Protagonist fühlte sich durch den Richter verstanden und unterstützt.
Dennoch gab der Richter dem Protagonisten in keinem der Klagepunkte Recht:
Klagepunkt: Die Festsetzungsbescheide sind vollständig automatisierte Akte -> bis Juni 2020 nicht rechtens
Ablehnungsgrund des Richters: der Widerspruchsbescheid - der zu diesem VA gehört - sei, trotz verwendeter Satzbausteine, aber NICHT automatisiert. Insofern, da beides zusammen gehöre, greife das Argument bzgl. §35 HVwVfG nicht. Die Bescheide seien zulässig.
Klagepunkt: Gewissensfreiheit
Ablehnungsgrund des Richters: Ist im Gesetz nicht vorgesehen
Klagepunkt: dem Hessischen Rundfunk fehle es an der Behördeneigenschaft. Satzung und Webseite sprechen eindeutig von Gewinninteressen
Ablehnungsgrund des Richters: HR sei eine Behörde - steht so im Gesetz
Klagepunkt: Rundfunkbeitrag verstößt gegen EU-Recht
Ablehnungsgrund des Richters: Urteil vom xxxx (Protagonist konnte sich das Urteil nicht merken) sagt: verstößt nicht dagegen - Punkt.
Klagepunkt: Verweigerung des Säumniszuschlags, da erst durch das Auslösen der Säumnis ein Widerspruch ermöglicht war.
Ablehnungsgrund des Richters: Kläger hätte zahlen können und dennoch Widerspruch einlegen können.
Der Protagonist stellte die Frage, ob er denn mit einem Befangenheitsantrag irgendetwas bewirken könne, da der Richter auf Nachfrage bejahte, selbst Rundfunkbeiträge zu zahlen. Der Richter verneinte dies und machte dem Protagnisten klar, dass er ihm ja wohlgesonnen sei - der Protagonist empfand es auch so. Jedoch mit einer gewissen Skepsis, ob der Richter nicht vielleicht einen auf "Good Judge" macht, um das Verfahren so reibungslos wie möglich loszuwerden.
Da der Protagonist tatsächlich ein Gewissensproblem mit dem Rundfunkbeitrag hat und nicht einfach nur nicht zahlen möchte weil zu geizig oder so, machte er dem Richter deutlich, dass er dann wohl in Berufung gehen werden muss.
Zu allem Überfluss fand der Protagonist nach der Verhandlung einen Festsetzungsbescheid des Hessischen Rundfunks im Briefkasten mit den restlichen Beiträgen April 2016 bis Sept 2020. Der Gesamtbetrag beläuft sich also nun auf 1.700 Euro.
***Dann wachte der Protagonist schweißgebadet auf und sein kämpferischer Mut hat einen Dämpfer bekommen. Er weiß jetzt nicht, wie er - nach Eingang des Urteils weiter machen soll.
***Edit "Markus KA":
Bitte keine weitere Diskussionen zum Erhalt neuer Festsetzungsbescheide in diesem Thread, da dies bereits vielfach im Forum diskutiert wurde/wird.
Gegebenenfalls hierzu einen eigenen, gut aufbereiteten Thread starten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.