Es kann nicht sein, dass sich jemand die Kosten für die Beschaffung eines Rundfunkgerätes einspart, indem er die Angebote der ÖRR über das Internet abruft und so die (IP-)Kosten auf die Beitragszahler abwälzt.
Es kann keine Rede davon sein, dass die Transferkosten via Internet auf die Zahler des sogn. Rundfunkbeitrags "abgewälzt" werden, man quasi weniger bezahlt als die Nutzer klassischer Empfangsgeräte. Im Übrigen kostet auch das Gerät für den Empfang via Internet etwas. Nur den Finger in die Leitung stecken is' nämlich nich'.
Natürlich kostet auch die Übertragung von Radiowellen Geld. Und dass IP kein Rundfunk ist, ist auch hinreichend bekannt. Und dass ich ohne Gerät nichts empfangen kann, ist auch offensichtlich.
Wenn ich aber schon ein Telefon / Computer habe, dann spare ich unbestreitbar Geld, wenn ich kein Radio bzw. Fernseher mehr kaufen muss. So gesehen stimme ich dem Herrn Doktor nicht ganz zu.
Aber darauf kommt es mir nicht an:
Es gibt neben der reinen Lehre auch eine Realität in der sich die Dinge nach dem Willen der (gewählten) Entscheider zu richten haben.
Die (traurige) Realität ist, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass der Rundfunkbeitrag die Gegenleistung für den
Vorteil sein soll, Rundfunkbeiträge empfangen
zu können.
Punkt.
Ich als kleiner Kunibert habe das erstmal zu akzeptieren, ob mir das passt oder nicht.
Wenn das aber so ist wie es sein soll, dann muss der Abruf der Angebote vom ÖRR über das Internet extra bezahlt werden, weil es sich dabei um einen
besonderen individuellen Vorteil handelt, der sich darüber hinaus auch noch dadurch auszeichnet, dass er unbestreitbar
individuelle zurechenbare (Mehr-)Kosten verursacht.
Ich denke dass mit obiger Argumentation (indirekt über das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, in dem es um Vorteil und Kosten geht) hinreichend bewiesen ist, dass "das Internet" kein Rundfunk ist.
Um nicht zu sehr OT zu werden, möchte ich die Konsequenzen nicht weiter ausführen.