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Autor Thema: Noch nicht Schluss: ARD bläst SD-Abschaltung offenbar ab  (Gelesen 2660 mal)

Uwe

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Doch nicht 2021
Noch nicht Schluss: ARD bläst SD-Abschaltung offenbar ab

Quelle: DWDL 13.07.2020 von Alexander Krei

Zitat
Die SD-Abschaltung der Öffentlich-Rechtlichen wird sich womöglich um mehrere Jahre verzögern. Einem Bericht zufolge nimmt die ARD Abstand von den Plänen, ihren SD-Sendern im Januar 2021 den Stecker zu ziehen. SES lockte offenbar mit guten Angeboten.

[…] Erst vor wenigen Monaten kündigte die ARD an, die die Verbreitung ihrer Gemeinschaftsprogramme in SD-Qualität via Satellit einstellen zu wollen. Im Januar 2021 sollte demnach Schluss sein. "In den vergangenen Jahren haben immer mehr Haushalte auf die bessere HD-Qualität umgestellt", heißt es noch immer auf der ARD-Website - verbunden mit dem Hinweis, dass man durch die Abschaltung "erhebliche Kosten" einspare.

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/78473/noch_nicht_schluss_ard_blaest_sdabschaltung_offenbar_ab/


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Wenn die Abschaltung "erheblich Kosten einspart",
wird die Nicht-Abschaltung... vmtl. "erheblich Kosten verursachen"
oder jedenfalls nicht "einsparen".

Offensichtlich besteht also kein Interesse und kein Bemühen, "einzusparen" ??? ::)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Kosten für die Verbreitung der Programme kann man den Berichten der KEF entnehmen. Im 21. Bericht werden diese auf den S. 88-99 dargestellt und diskutiert. Dort werden die Kosten nach Übertragungsweg (terristisch, Satellit, IP-Netze) genannt. Allerdings wird dort nicht nach SDTV und HDTV unterschieden. Zur Abschätzung der Einsparungen muss man berücksichtigen, dass mehr SDTV-Programme in ein Bouquet passen als HDTV. Aktuelle Bouquets großer deutscher Anbieter enthalten im Schnitt 5 Fernsehsender in HDTV oder 8 Fernsehsender in SDTV.  Die Ausgaben für die Programmverbreitung belaufen sich auf jährlich ca. 267,65 Mio €. Der Anteil, den die Ausstrahlung via Satellit besitzt, ist geringer, als man vermuten könnte. Der ersatzlose Wegfall von SDTV dürfte maximal 40% der Satelliten-Übertragungskosten sparen, vermutlich aber deutlich weniger

Für den Zeitraum 2017-2020 wurden insgesamt bewilligt:

SenderTerristischIP-NetzeSatellit
ARD 271,649 Mio €46,905 Mio €175,326 Mio €
ZDF 151,200 Mio €33,500 Mio €55,700 Mio €
DR 65,180 Mio €1,600 Mio €1,220 Mio €
ARTE 3,227 Mio €10,973 Mio €

Download-Quelle 21. Bericht der KEF von 2018
https://kef-online.de/fileadmin/KEF/Dateien/Berichte/21._Bericht.pdf

Kritischer als die Fortsetzung der Satelliten-Übertragung in SD dürfte unter Umständen die Entwicklung im Bereich der Nutzung von IP-Netzen sein. So wird auf Seite 90 des erwähnten Berichts ausgeführt, dass das ZDF für 2017 bis 2020 einen Kostenanstieg im IP-Transfer gegenüber der Vorperiode um 232 % geltend machte.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
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Die abgeblasene SD-Abschaltung kann auch den Grund haben, den Anstieg bei den Kosten für den IP-Transfer ein wenig zu bremsen.

Bei dem vom Bundesverfassungsgericht legitimierten Beitrag handelt es sich um die Deckung der Kosten, die für die Bereitstellung der Möglichkeit einer Nutzung erforderlich sind.

Bei der Nutzung durch herkömmliche Rundfunkgeräte entstehen keinerlei zusätzliche Kosten, die über die Bereitstellung der Angebote hinausgehen.

Durch den IP-Transfer entstehen nicht nur individuelle Kosten sondern (z.B. durch die Nutzung der Mediathek) auch zusätzliche individuelle Vorteile, die eigentlich auch individuell abgerechnet werden müssen.

Es kann nicht sein, dass sich jemand die Kosten für die Beschaffung eines Rundfunkgerätes einspart, indem er die Angebote der ÖRR über das Internet abruft und so die (IP-)Kosten auf die Beitragszahler abwälzt.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Es kann nicht sein, dass sich jemand die Kosten für die Beschaffung eines Rundfunkgerätes einspart, indem er die Angebote der ÖRR über das Internet abruft und so die (IP-)Kosten auf die Beitragszahler abwälzt.

Es kann keine Rede davon sein, dass die Transferkosten via Internet auf die Zahler des sogn. Rundfunkbeitrags "abgewälzt" werden, man quasi weniger bezahlt als die Nutzer klassischer Empfangsgeräte. Im Übrigen kostet auch das Gerät für den Empfang via Internet etwas. Nur den Finger in die Leitung stecken is' nämlich nich'.

Zunächst einmal gilt, dass der  Transfer der Sendungen, klassisch die Ausstrahlung, immer mit Kosten verbunden ist. Für die terristische Ausstrahlung müssen Sendestationen unterhalten und/oder deren Betreiber bezahlt werden. Kabelnetzbetreiber verlangen für die Einspeisung Geld, ebenso die Betreiber von Satelliten. Der Einstieg in die Nutzung des Internets seitens der öffentlich-rechtlichen Sender erfolgte einerseits freiwillig, andererseits auch mit dem Hintergedanken sogn. "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" definieren zu können und damit alle Nutzer von PC letztlich gebührenpflichtig zu machen. Selbst solche PC, die völlig ohne Multimediaausstattung waren, ohne Internetanschluss oder die das Internet mittels Modem und analoger Telefonleitung erreichten. Auch Server beim ISP galten den ÖR_Sendern als neuartige Rundfunkempfangsgeräte. Die Internetnutzer sollten vor allem zusätzliches Geld in die Kassen der Sender spülen, obwohl zu Beginn gar kein kontinuierlicher Empfang möglich war. Beim BR z. B. flog man aus dem Hörfunkprogramm nach 30 Minuten raus.

Zudem finanziert die Masse der Internetnutzer einen nicht unerheblichen Anteil der Übertragungskosten via Internet und insbesondere den Ausbau der Netze. Mein Einstieg in DSL belastete mich seinerzeit, bei lächerlichen 768 Kilobit Downstream, mit den Telefonkosten, ohne Telefonanschluss gab es kein DSL, ca. 20 € für die Bereitstellung von DSL, zzgl. 30 Euro für die Flatrate ins Internet. Seit dem das Internet von den Massen genutzt wird, zahlt man für ein Mehrfaches der Bandbreite nur noch einen Bruchteil des damals fälligen Betrags.  Was die Sender bezahlen, ist die Leistung von Firmen, die den Sendern die nötige Bandbreite für Live-Streaming und Video-on-demand zur Verfügung stellen. Ganz so, wie sie für die Übertragung via Satellit oder Kabelnetz zahlen müssen. Betrachtet man die Kosten für Internet im obigen Post, so wird deutlich, dass die Kosten für terristische Ausstrahlung derzeit fünf mal höher sind als die für IP. - Das dieser Anteil sich erhöhen wird, ist klar, ist aber lediglich Folge der Strategie überall dabei sein zu wollen. - Anders als beim Empfang mittels Satellit oder terristisch finanziert bis heute der Nutzer des Internets die Übertragung jeden Monat mit einem eigenen Anteil, während für den Empfang über die Luftstrecke eine einmalige Investition notwendig ist. Im Grunde schmarotzen die Sender an der Internet-Infrastruktur. Schließlich hat niemand die Anstalten gebeten ihr Programm in den Netzen zu verbreiten, deren Aufbau und Betrieb von Millionen Internetnutzer finanziert wurde und wird.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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Bei der Nutzung durch herkömmliche Rundfunkgeräte entstehen keinerlei zusätzliche Kosten, die über die Bereitstellung der Angebote hinausgehen.
Das ist wohl nicht ganz richtig, oder?

Immerhin hat es Kabel-TV, und das hat mit Internet nichts zu tun, und es hat auch den Rundfunk via "Schüssel auf dem Dach"; aber ok, diese Kosten für Kabel-TV entstehen ja dem Nutzer, was zählt das schon.

Ganz korrekterweise müsste für den Nutzer/die Nutzerin mit der Zahlung des Rundfunkbeitrages alles an Kosten abgedeckt sein, die entstehen, um ÖRR konsumieren zu können.

Zitat
Es kann nicht sein, dass sich jemand die Kosten für die Beschaffung eines Rundfunkgerätes einspart, indem er die Angebote der ÖRR über das Internet abruft und so die (IP-)Kosten auf die Beitragszahler abwälzt.
Im Internet hat es keinen Rundfunk, da hat es nur "digitale Inhalte", die nur der zu finanzieren verpflichtet ist, der sie zur Leistungserbringung an sich bestellt hat.

Es bleibt dem ÖRR unbenommen, sich nicht mit Rundfunkangeboten im WWW aufzuhalten.

An der hier klaren EU-rechtlichen Lage wird auch der dt. ÖRR nicht vorbeikommen.


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Zitat: @pinguin
Zitat
Im Internet hat es keinen Rundfunk, da hat es nur "digitale Inhalte", die nur der zu finanzieren verpflichtet ist, der sie zur Leistungserbringung an sich bestellt hat.

Es bleibt dem ÖRR unbenommen, sich nicht mit Rundfunkangeboten im WWW aufzuhalten.

An der hier klaren EU-rechtlichen Lage wird auch der dt. ÖRR nicht vorbeikommen.

@pinguin
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk tut dieses schon seit Jahren, spätestens seit dem 01.10.2016.
Was läßt Dich glauben, dass es in Zukunft anders sein wird?

Es stellt sich aber noch eine weitere Frage in Verbindung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk und Internet. Dass der ÖRR sich immer mehr im Internet ausdehnt dürfte inzwischen auch dem letzten Hinterwäldler nicht entgangen sein.

Eines der immer wieder vorgebrachten Argumente gegen eine Verschlüsselung der Angebote des ÖRR lautet, dass das Angebot für alle frei empfangbar sein muß.
Bei den Internetangeboten ist das aber gerade nicht der Fall, denn sie befinden sich quasi hinter einer Bezahlschranke.
Wer diese Angebote nutzen möchte, muß Monat für Monat für den Zugang zu diesen bezahlen. Und ich meine damit an dieser Stelle nicht den Rundfunkbeitrag, sondern die Kosten für den Zugang zum Internet. Es handelt sich dabei ja schließlich nicht um einmalige Kosten wie etwa für die Anschaffung eines geeigneten Empfangsgerätes.
Und damit liegt für die Internetangebote des ÖRR praktisch schon eine Art der Verschlüsselung vor, obwohl immer wieder gesagt wird, dass dieses nicht zulässig sei.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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@spark

Es wurde nicht geschrieben, daß sich der ÖRR nicht im WWW austoben darf, solange jedenfalls, wie es die Gesetzgeber aus EU, Bund und Land zulassen.

Erinnert wurde lediglich daran, daß der Nutzer/Verbraucher, (m/w/d), keine Zahlpflicht dafür hat, außer, er/sie/es hat es ausdrücklich zur Leistungserbringung an sich bestellt.

Nicht vergessen:

Begriff "digitaler Inhalt"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33347.0


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Erinnert wurde lediglich daran, daß der Nutzer/Verbraucher, (m/w/d), keine Zahlpflicht dafür hat, außer, er/sie/es hat es ausdrücklich zur Leistungserbringung an sich bestellt.

Auf welchem Planeten, in welchem Land lebst du? Hier wird seit 2013 jeder, der wohnt, verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Sender zu finanzieren. Wofür die Sender das eingesammelte Geld ausgeben ist weitgehend ihnen selbst überlassen. Nutzen die Anstalten die Kohle für Internet-Angebote, so zahlt jeder dafür, völlig unabhängig davon, ob er das "bestellt" hat oder nicht, es nutzt, nutzen kann oder nicht. Man muss auch keine Sat-Schüssel haben um die Übertragungen via Satellit mit finanzieren zu müssen. Und das schlicht deshalb, weil es gemäß der "Weisheit" des Bundesverfassungsgerichts weder auf den Besitz geeigneter Empfangsgeräte ankommt, noch auf "Bestellungen" oder den Nutzungswillen. Hat doch angeblich jeder Bürger einen Vorteil vom öffentlich-rechtlichen Angebot.

NB: Warum man dies bzw. die Bestellung/Nicht-Bestellung von Leistungen unter dem Gesichtspunkt einer geschlechtlichen Zugehörigkeit - siehe oben m/w/d - diskutieren sollte, verschließt sich mir völlig. Womöglich kommt man noch darauf, dass das eigentliche Problem mit dem sogn. Rundfunkbeitrag darin besteht, dass der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht geschlechtsneutral formuliert ist.

M. Boettcher


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Natürlich kostet auch die Übertragung von Radiowellen Geld. Und dass IP kein Rundfunk ist, ist auch hinreichend bekannt. Und dass ich ohne Gerät nichts empfangen kann, ist auch offensichtlich.

Wenn ich aber schon ein Telefon / Computer habe, dann spare ich unbestreitbar Geld, wenn ich kein Radio bzw. Fernseher mehr kaufen muss. So gesehen stimme ich dem Herrn Doktor nicht ganz zu.

Aber darauf kommt es mir nicht an:

Es gibt neben der reinen Lehre auch eine Realität in der sich die Dinge nach dem Willen der (gewählten) Entscheider zu richten haben.

Die (traurige) Realität ist, dass das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass der Rundfunkbeitrag die Gegenleistung für den Vorteil sein soll, Rundfunkbeiträge empfangen zu können.

Punkt.

Ich als kleiner Kunibert habe das erstmal zu akzeptieren, ob mir das passt oder nicht.

Wenn das aber so ist wie es sein soll, dann muss der Abruf der Angebote vom ÖRR über das Internet extra bezahlt werden, weil es sich dabei um einen besonderen individuellen Vorteil handelt, der sich darüber hinaus auch noch dadurch auszeichnet, dass er unbestreitbar individuelle zurechenbare (Mehr-)Kosten verursacht.

Ich denke dass mit obiger Argumentation (indirekt über das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, in dem es um Vorteil und Kosten geht) hinreichend bewiesen ist, dass "das Internet" kein Rundfunk ist.

Um nicht zu sehr OT zu werden, möchte ich die Konsequenzen nicht weiter ausführen.


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"Veränderte Rahmenbedingungen"
ARD bestätigt Festhalten an SD-Verbreitung via Satellit

Quelle: DWDL 14.07.2020 von Alexander Krei

Zitat
Die ARD wird ihre Sender auch über das Jahr 2020 hinaus in SD-Qualität per Satellit verbreiten. Das wurde nun offiziell bestätigt. Die Rede ist von veränderten Rahmenbedingungen durch Corona. Ursprünglich wollte die ARD ab 2021 komplett auf HD setzen.

[…] Als Grund für die Verschiebung der Abschaltung wird die Corona-Krise genannt. Die ARD reagiere mit dem Schritt "auf die veränderten Rahmenbedingungen während der Corona-Pandemie", heißt es in einem Statement. "Menschen, die noch nicht über HD-fähige Fernseher oder Receiver verfügen, hätten sich gegebenenfalls entsprechende Geräte anschaffen müssen, um das HD-Signal empfangen und wiedergeben zu können.".

weiterlesen auf:
https://www.dwdl.de/nachrichten/78485/ard_bestaetigt_festhalten_an_sdverbreitung_via_satellit/


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