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Autor Thema: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"  (Gelesen 10086 mal)

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Vorweg:
Ich weiß, das greisige Rundfunkbeitrags-"Urteil" vom 18/7/2018 hatten wir ja schon oft beim Wickel - siehe dazu u.a. unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0
Aber zur "verfassungsgemäßen" Bruder-Idee - siehe u.a. unter
"Bruderurteil": Blut ist dicker als Recht > Begriff f. BVerfG-Urteil 18.7.18
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28505.0
wäre vielleicht ( ? ) noch interessant, wie die Reaktion der ARDZDFDR-Baggage ausfiel?
Wenn es mit rechten Dingen zugegangen wäre, wäre zu erwarten gewesen, dass die ARDZDFDR-Vertreter auf die "Verkündung" erfreut, überrascht und erleichtert reagiert hätten.
Oder?
War es eher so, dass sie eher prüfend, vergleichend und nickend bestätigten?
Wenn ja, passt dann dieses Thema dazu:



tagesspiegel.de, 07.06.2020
Heimliche Pressearbeit
Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine Urteile
Ein Karlsruher Medien-Verein bekommt am Vorabend exklusiv Informationen, sie nutzen vor allem ARD und ZDF. Der Journalisten-Verband nennt die Praxis befremdlich.
von Jost Müller-Neuhof

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden. Damit erhalten Dritte Angaben zu Urteilsinhalten, bevor die Prozessbeteiligten selbst Näheres erfahren können. Die vertrauliche Vorabinformation entspreche einer „langjährigen Übung“, bestätigte ein Gerichtssprecher dem Tagesspiegel auf Anfrage. [...]

Medien außerhalb des Zirkels sind ausgeschlossen
In rund der Hälfte der Fälle gehen die Exklusiv-Informationen an Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF. Medien außerhalb dieses Karlsruher Zirkels sind ausgeschlossen. [...]

Der Verein lehnt eine Stellungnahme ab
[...]

Der Journalisten-Verband sagt: Informationen für alle oder keinen
[...]

Eine Ausnahme gab es beim EZB-Urteil
[...]

Weiterlesen unter
https://www.tagesspiegel.de/politik/heimliche-pressearbeit-bundesverfassungsgericht-verraet-vorab-seine-urteile/25893842.html


Markus


Edit "Bürger":
Danke für diesen Fund. Beitrag angepasst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2020, 19:53 von Bürger«

t
  • Beiträge: 4
Sind das nicht Insiderinfos? Will nicht wissen, wer sich mit dem VW-Urteil die Taschen vollgemacht hat.


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  • Beiträge: 7.255
tagesspiegel.de, 07.06.2020
Heimliche Pressearbeit
Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine Urteile
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, [...] In rund der Hälfte der Fälle gehen die Exklusiv-Informationen an Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF. Medien außerhalb dieses Karlsruher Zirkels sind ausgeschlossen.
[...]
https://www.tagesspiegel.de/politik/heimliche-pressearbeit-bundesverfassungsgericht-verraet-vorab-seine-urteile/25893842.html

Haben wir hier etwa eine Diskriminierung der Medien? Könnte dieses, wenn nachweislich belegbar, Stoff für den EuGH sein? Der dieses sicherlich zwecks Retoure in Sachen EZB dem BVerfG "auf den Tisch klatschen" würde?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2020, 19:55 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Das Bundesverfassungsgericht ist zu Unrecht hoch angesehen. Es ist aber in vielen Fällen Teil des Problems, nicht der Lösung. Insofern ist die Kumpanei mit einem Teil der Medien eher typisch als außergewöhnlich. Auch was die Motive angeht, sollte man sich keinen Illusionen hingeben. Die Richter betreiben PR in eigener Sache; man darf also annehmen, dass sie "richtige" Interpretation gleich mitliefern, auf dass beim Volk die "Entscheidung der Weisen" wie gewünscht ankommt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Nun wundert mich gar nichts mehr, wieso ein gewisser Bellut schon vor Verkündung des Urteils völlig siegessicher umher tänzelte und die Sache schon zu seinen Gunsten als voll gegessen ansah. Wie naiv kann man denn bloß sein, die Entscheidung wäre bis zur Verkündung noch völlig offen. Okay, anderes war wohl eh nicht zu erwarten, dann soll dieser Bellut aber nicht noch verräterisch den Kasper mimen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2020, 00:34 von DumbTV«
You can win if you want

h
  • Beiträge: 294
Bisher stand immer nur die Hofberichterstattung des ÖRR für die Regierungsparteien in der Kritik. Dass sich die Hofberichtbestattung auch auf das BVerfG erstreckt, ist eine neue Dimension. Nun wundert mich auch nicht mehr, dass das BVerfG es bei der Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags nicht so genau nimmt. Warum sollte man auch den Hofberichterstattern Steine in den Weg legen?
Dem Durchschnittsbürger fällt die Rechtsbeugung vom 18.07.2018 aufgrund mangelnder Rechtskenntnisse oder mangels Interesse nicht auf. Die Rechtswissenschaft kritisiert nur hinter vorgehaltener Hand. Offenbar birgt die Veröffentlichung eines Justizskandals mit dem BVerfG als Hauptdarsteller zu unkalkulierbare Risiken in sich.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2020, 01:30 von hankhug«

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
  @pinguin : Eine zusätzliche Frontlinie des dauerhaften Politik- und Justizskandals.
-----------------------------------------------------------
Ja, nun geht hiergegen eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gegen das BVerfG :-)
mit Antrag, dem EuGH vorzulegen - Wettbewerbsrecht und Befangenheit. - Bei Ablehnung der Annahme dann an EU-Kommission für Vorlage kostenfrei beim EuGH - : Verletzung der EU-Charta, mehrere Regeln. Mal sehen, ob eine anderweitige Website für Antragsbeispiele für diesen Mustertext beim dortigen Spendenaufruf das Nötige erhält. Aber es gibt vielleicht Wichtigeres als diese kleine Nebenfront.

 @hankhug : Rechtsbeugung
--------------------------------------
Oh nein, die Rechtsfachleute schweigen nicht. Die vernichtende Punkt-für-Punkt-Widerlegung - ~10 S. - eines Rechtsexperten von öffentlich-rechtlichem Rang bezüglich Entscheid BVerfG 2018-07-18 ist an vorbezeichneter Stelle bereits zugänglich. Eine etwa 70-seitige ist in Arbeit. Jeder darf solche Texte seinen Schriftsätzen auszugsweise - Zitatliste -  beifügen, bei Genehmigung des Rechtsexperten auch in Komplettfassung.
"Reden ist Silber, Nicht-Schweigen ist Gold."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2020, 02:47 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.255
Eine zusätzliche Frontlinie des dauerhaften Politik- und Justizskandals.
Ein kleiner Blick in die Marktmißbrauchsverordnung:

Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission Text von Bedeutung für den EWR
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1591606594063&uri=CELEX:32014R0596

Zitat
(77)
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) anerkannt wurden. Diese Verordnung sollte daher im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen ausgelegt und angewandt werden. Insbesondere, wenn sich diese Verordnung auf Vorschriften, durch die die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung in anderen Medien geregelt werden, und auf die Vorschriften oder Regeln bezieht, die für den Journalistenberuf gelten, sollten diese Freiheiten so berücksichtigt werden, wie sie in der Union und in den Mitgliedstaaten garantiert sind und wie sie in Artikel 11 der Charta und in anderen einschlägigen Bestimmungen anerkannt werden.
Es ist für den Staat definitiv nicht zulässig, die einen Medien gegenüber den anderen zu bevorzugen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
  • Beiträge: 5
Ja Leute,
dann geht doch alle mal dagegen an, auch dass das Urteil vom 18.07.2018 Rechtsbeugung u. Verfassungswidrig war.
Aber es bringt nichts, allein schon sämtliche Urteile aller Landesverfassungsgerichte in dieser Sache waren Rechtsbeugung und das Urteil dieser selbstgerechten Herrschaften in ihren Roten Kutten war erst recht Rechtsbeugung und verfassungswidrig!
Keinen hat es interressiert, es wurde ignoriert bis zum geht nicht mehr!
Hat denn irgendwo mal ein Anwalt oder Richter seine Stimme dagegen erhoben? Nein!
Haben Anwalts- oder Richter-Vereinigungen dagegen etwas getan? Nein!
Hätten wir wenigstens nur ein paar Juristen die dagegen Öffentlich einen Aufstand gemacht hätten dann könnte man sagen, es gibt noch einige mit Anstand und Ehre, die sich gegen ihre sogenannten Kollegen etwas trauen, aber so?
Ihr wisst ja; eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Macht es überall öffentlich!
Das Volk muss dagegen aufgewiegelt werden, anders geht es nicht!
Denn wenn diese Sache eines gezeigt hat; Deutschland ist ein Unrechtsstaat und ein juristisches Vorgehen gegen diese Zwangsgebühr ist von vornherein zum Scheitern verurteilt, da könnt Ihr noch so viele Paragraphen und Gesetzesvergleiche heranziehen, es bringt nichts.


Edit "Bürger":
Das Forum ist nicht zum Lamentieren da. Im Übrigen siehe bitte u.a. unter
BVerfG-Urteil vom 18.7.: Juristische Abhandlungen und Kommentare [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28254.0
Da haben sich sehr wohl genug Fachleute klar und kritisch geäußert.
Bitte noch eingehend mit den Inhalten und auch den Gepflogenheiten im Forum bekannt machen.
Dazu gehören auch gesittete Wortwahl und übliche deutsche Groß-/Klein- und Rechtschreibung (hier ausnahmsweise umfangreich) angepasst.
Insbesondere ist das Forum NICHT der Ort, über ein "bringt alles nichts" zu lamentieren, denn wenn irgendetwas nichts bringt, dann in jedem Falle über "bringt alles nichts" zu lamentieren ::)
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2020, 02:55 von Bürger«

t
  • Beiträge: 4
OffTopic:
Haben Anwalts- oder Richter-Vereinigungen dagegen etwas getan? Nein!
Hätten wir wenigstens nur ein paar Juristen die dagegen...

Der Autoverleiher SIXT hat sicher einiges in Spezialisten investiert, um angreifbare Stellen zu finden. Er ist, wie alle anderen, gescheitert.

Es geht nur über Wahlen, Petitionen oder den millionenfachen zivilen Ungehorsam.
Leider kämpfen zuviele alleine und resignieren zu schnell.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte kein weiteres, vom Kern-Thema abschweifendes Lamento, sondern hier ausschließlich, eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
und nicht die Recht- oder Unrecht-Sprechung des BVerfG, sondern dessen im Artikel thematisierte "heimliche Pressearbeit" zum Gegenstand hat.
Weitere abschweifende Beiträge werden - aus Kapazitätsgründen ggf. kommentarlos - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2020, 03:07 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Der zweifelhafte Verein heißt "Justizpressekonferenz". Kurioserweise werden aber lt. eigener Webseite keine Konferenzen veranstaltet ...

Zitat
Anders als vergleichbare Vereinigungen - beispielsweise die Bundespressekonferenz in Berlin - veranstaltet die JPK keine eigenen Pressekonferenzen. Ihr Anliegen ist vor allem das regelmäßige Rechtsgespräch mit den Karlsruher Juristen sowie Rechtswissenschaftlern und Politikern.

Quelle: http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein

Vorsitzende ist Gigi Deppe, Leiterin der ARD Rechtsredaktion. Nachstehend eine Liste der Erlesenen:


Zitat
Mitglieder

Vollmitglieder JPK

Anabah, Kerstin
ARD/Südwestrundfunk
 
Bräutigam, Frank
ARD/Südwestrundfunk
 
Deppe, Gigi
ARD/Südwestrundfunk
 
Ferber, Martin
BNN
 
Franke, Birgit
ZDF, Redaktion Recht u. Justiz
 
Gerhardt, Rudolf
DIE ZEIT, ZRP
 
Gottschalk, Christian
Stuttgarter Zeitung

Hauptmeier, Carsten
AFP GmbH
 
Hempel, Klaus
ARD/Südwestrundfunk
 
Hipp, Dietmar
DER SPIEGEL
 
Jacquemain, Michael
KNA

Janisch, Wolfgang
Süddeutsche Zeitung
 
Kehlbach, Christoph
ARD/Südwestrundfunk
 
Knapp, Ursula
Frankfurter Rundschau/ Rheinpfalz/ Tagesspiegel

Lamprecht, Rolf
 
Möller, Karl-Dieter
 
Müller, Reinhard
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
Nordhardt, Michael-Matthias
ARD/Südwestrundfunk

Pohl, Joachim
ZDF, Red. Recht u. Justiz
 
Rath, Christian
taz, Badische Zeitung, u.a.
 
Reissenberger, Michael   

Roeber, Martin   

Roth, Tobias
Badische Neueste Nachrichten

Schneider, Christoph
ZDF, Red.  Recht und Justiz

Schwartz, Kolja
ARD/Südwestrundfunk
 
Semmelroch, Anja
dpa
 
Stieber, Benno
Financial Times Deutschland
 
Tacke, Sarah
ZDF, Red.  Recht und Justiz
 
Töpel, Fabian
ARD/Südwestrundfunk
 
Töpper, Bernhard
 
Wolf, Bernd
ARD/Südwestrundfunk
 
Zimmermann, Felix
ZDF, Red.  Recht und Justiz
 

Gastmitglieder JPK

Neben den Vollmitgliedern gibt es nach unserer Satzung so genannte Gastmitglieder – hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten mit rechtlichem Schwerpunkt, die aber nicht ständig von den Karlsruher Gerichten berichten.

Amann, Melanie
Der Spiegel

Bender, Hanno
Lebensmittelzeitung

Bubrowski, Helene
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
Budras, Corinna
Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
 
Demuth, Norbert
KNA
 
Detjen, Stephan
Deutschlandradio
 
Engel, Norbert-Paul
Europäische Grundrechte-Zeitschrift (EuGRZ)
 
Freudenberg, Tobias
NJW
 
Geuther, Gudula
Deutschlandradio
 
Greve-Dierfeld, Anika
dpa
 
Grunert, Marlene
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
Haagen, Bernd Ulrich
 
Hahn, Werner

Jahn, Joachim
Verlag C.H.Beck oHG
 
Kerscher, Helmut
Süddeutsche Zeitung

Klink, Dieter
Badisches Tagblatt

Kornmeier, Claudia
ARD/Südwestfunk

Kupke-Flohr, Susanne
dpa
 
van Lijnden, Constantin
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
Lorenz, Pia
Legal Tribune Online
 
Möhl, Sönke
dpa

Matussek, Karin
Bloomberg News
 
Neustedt, Günther
ZDF, Redaktion Recht und Justiz

Podolski, Tanja
Legal Tribune Online

Schmidt, Holger
ARD / Südwestrundfunk

Schrag, Wolfram
Bayerischer Rundfunk

Schunder, Achim
NJW
 
Sehl, Markus
Legal Tribune Online
 
Sonneborn, Axel
Südwestrundfunk
 
Steinbeis, Maximilian
Verfassungsblog
 
Venohr, Claudia
NDR-Info Fachredaktion Rechtspolitik
 
Wanner, Wolfgang
ARD-aktuell
 
Weber, Hermann
freier Autor, früher NJW
 
Wefing, Heinrich
Die Zeit
 
Westermann, Theo
BNN

Wieduwilt, Hendrik
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
Wilke, Katja
 
Wilmes, Annette
Freie Journalistin

Witte-Petit, Kerstin
Die Rheinpfalz Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG

Quelle: http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder


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h
  • Beiträge: 294
Oh nein, die Rechtsfachleute schweigen nicht. Die vernichtende Punkt-für-Punkt-Widerlegung - ~10 S. - eines Rechtsexperten von öffentlich-rechtlichem Rang bezüglich Entscheid BVerfG 2018-07-18 ist an vorbezeichneter Stelle bereits zugänglich. Eine etwa 70-seitige ist in Arbeit. Jeder darf solche Texte seinen Schriftsätzen auszugsweise - Zitatliste -  beifügen, bei Genehmigung des Rechtsexperten auch in Komplettfassung.
@pjotre: Könntest Du mir da bitte nochmal auf die Sprünge helfen, wo diese 10 S. zu finden sind?


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  • Beiträge: 7.255
Der zweifelhafte Verein heißt "Justizpressekonferenz".
Überwiegend ist da SWR vertreten, dann FAZ und aus dem Osten Deutschlands gar nix; scheint mir irgendwie diskriminierend, sofern die denn Anspruch haben, gesamt D zu vertreten.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

h
  • Beiträge: 294
Jetzt wird ja in der nächsten Zeit sicherlich reflexartig von allen unmittelbar betroffenen Seiten abgewiegelt werden, dass das alles ja gar nicht so schlimm sei und die journalistische Qualität durch so eine Praxis doch eher gefördert werde, weil die Intellektuellen, die sich für BVerfG-Urteile interessieren, ja doch nur das Qualitätsfernsehen des ÖRR und die hochdekorierten überregionalen Tageszeitungen konsumieren. Wer hier Hofberichterstattung argwöhnen sollte, ist dann sicher wieder ein Reichsbürger oder Verschwörungstheoretiker.

Nehmen wir doch als Beispiel für die unabhängige Berichterstattung mal vom "Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V.", dessen Adresse gem. Impressum im Übrigen auf c/o SWR lautet...
http://www.justizpressekonferenz.de/?Impressum
Zitat
Impressum
Justizpressekonferenz Karlsruhe e.V.
vertreten durch die Vorsitzenden Gigi Deppe (1. Vorsitzende) und Dr. Wolfgang Janisch (2. Vorsitzender)
c/o SWR
Frau xxx xxx
Kriegsstr. 170
76133 Karlsruhe
...den 2. Vorsitzenden dieses Vereins Dr. Wolfgang Janisch, seines Zeichens
justizpolitischer Korrespondent der Süddeutschen Zeitung
https://www.sueddeutsche.de/autoren/wolfgang-janisch-1.1143274

Seine Besprechung des wegweisenden BVerfG-Urteils vom 18.07.2018 hat er schon knapp 3 Stunden nach der Urteilsverkündung veröffentlicht und die Überschrift gibt schon die Marschrichtung vor:

Süddeutsche Zeitung, 18.07.2023
Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen - gut so
https://www.sueddeutsche.de/medien/gez-urteil-rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-kommentar-1.4059720

Zu den drastischen Ungereimtheiten des BVerfG-Urteils mit der fundamentalen Abkehr von jahrzehntelanger BVerfG-Rechtsprechung wird von Dr. Janisch lediglich lapidar bemerkt:
Zitat von: Süddeutsche Zeitung, 18.07.2023, Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen - gut so
Dieses Ergebnis ist zwar nicht unbedingt verfassungsrechtlich zwingend, aber es ist gesellschaftspolitisch richtig - jede andere Lösung hätte den Streit um das öffentlich-rechtliche System ohne Not aufs Neue entfacht.
Der Verfasser bringt außerdem Verständnis für den Wohnungsbeitrag statt einem Pro-Kopf-Beitrag auf:
Zitat von: Süddeutsche Zeitung, 18.07.2023, Die Richter haben eine pragmatische Entscheidung getroffen - gut so
Sehr viel näher lag nach der Verhandlung ein kleinerer Eingriff: Beitrag ja, aber eben nicht pro Wohnung, sondern pro Kopf - bei gleichzeitiger Absenkung der Beitragshöhe. Doch das hätte sich wohl erst recht wie eine allgemeine Rundfunksteuer angefühlt.
Es ist also nach Ansicht eines promovierten Juristen und langjährigen Beobachters des BVerfG offenbar in Ordnung, Urteile nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Gefühlen auszurichten.

Aber das ist bestimmt keine Hofberichterstattung und auch keine Gefälligkeit für bevorzugte Informationsversorgung, sondern nur die zufällige freie Meinungsäußerung eines Einzelnen, der das große Ganze im Blick hat...Chapeau, Herr Dr. Janisch!


Edit "Bürger": Zitierungen eingefügt/ergänzt + Text-Einpassung entsprechend angepasst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. August 2023, 23:56 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Wenn ich es richtig sehe, sind der Axel Springer Verlag (Die Welt), Hubert Burda Media (Focus) sowie Sat1.Pro7 und die RTL Group vom erlauchten Kreis der Justizpressekonferenz, sprich der Vorab-Informierten des Bundesverfassungsgerichtes, ausgeschlossen.

Sicherlich kann man nicht aus jedem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Kapital schlagen, aber manchmal kann so eine Vorab-Information bares Geld wert sein. Vermutlich sind die Erlauchten  clever genug, um dann nicht selbst mit Aktien zu spekulieren. Aber es gibt ja Freunde und Bekannte ...


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