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Autor Thema: Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"  (Gelesen 12451 mal)

P
  • Beiträge: 4.011
Wenn das einer "langjährigen Übung" entspricht, dann wird damit ja ausgedrückt, dass es Gewohnheitsrecht sei, welches nicht kodifiziert wurde.
Jetzt darf jeder für sich fragen, wie nicht kodifiziertes Recht überhaupt in so einer Situation entstehen konnte. Es ist also der Ursprung zu ermitteln und dann zu prüfen ob es überhaupt möglich ist, dass hier eine Rechtfertigung möglich wird, welche sich darauf berufen will. Nur weil etwas bereits lange gemacht wird bedeutet es nicht, dass dieses richtig ist. Zu prüfen ist halt auf welcher tatsächlich vorhandenen Rechtsgrundlage das basieren könnte. Dazu muss eben geschaut werden wie lange das bereits praktiziert wird. Ein erster Hinweis dazu könnte das Gründungsjahr eines Vereins sein, wenn dieser so involviert ist. Natürlich kann es auch länger zurück liegen. Zu schauen ist ob es möglich ist, dass es überhaupt zu so einer Übung kommen kann. Nur weil etwas gemacht wird, bedeutet es nicht, dass beim ersten Mal eine kodifizierte Rechtsgrundlage bestand, welche so eine gesteuerte Information erlaubt, also auch wenn das mit einem Sperrvermerk erfolgt.
Transparenz sollte wohl hergestellt werden. Zusätzlich sollte diese bisher nicht kodifizierte Sache unterlassen werden.

Wer sich für Urteile interessiert, darf sich doch wie jeder der Öffentlichkeit bei der Verkündung anschließen. Eine Tätigkeit im Bereich der Medien sollte an dieser Stelle nicht zu einem möglichen Vorteil gegenüber der Öffentlichkeit führen.
Selbst dann nicht, wenn es dafür etwas schneller verbreitet werden kann. Es kann durch die Vorabinformation in Verbindung mit Medien passieren, dass eine vermeintlich einhellige Meinungsbildung wiedergegeben wird.
Der Bürger könnte zuerst nur gewisse Meinung zeitlich sehen, andere vielleicht auch kritischere Meinungen vielleicht erst verzögert oder gar nicht erst.

Die Ursache ist klar, wenn Personen, welche vorab Informationen erhalten weniger kritisch sind oder in einer Gruppe eine ähnliche Stimmung vertreten wird. Damit kann jedoch durch mediale Präsentation und Aufbereitung eine Verschiebung bzw. Manipulation der öffentlichen Meinung erfolgen. Das öffentliche Bild ist am Anfang verzerrt. So gesehen stellt diese "langjährigen Übung" einen Schaden dar, welcher die Meinungsbildung der Öffentlichkeit betrifft. Einseitige Sichtweisen könnten dazu führen, dass kritischere Sichtweisen schlicht untergehen. Begründet durch die Art der Verbreitung des Abschreibens. Wenn ein Medium bereits positiv berichtet hat, weil es genügend positive Berichte oder Kommentare gesehen hat, so könnten kritischere Sichtweisen bei diesem Medium abblitzen, slso nicht mehr veröffentlicht werden. Ein Medium schaut ja sicherlich zuerst zu einem "Nachbar".
Ein Kritiker könnte damit erheblich benachteiligt sein.

Ebenso würde es sich verhalten, wenn die vorab Information zu kritischen Nachrichten führen würde, dann wären anlog Befürworter benachteiligt.

Natürlich könnte jetzt angeführt werden, dass eine Information, wenn erst ab Veröffentlichung erfolgen kann langsamer sich verbreite und dass vermieden werden soll.

Vielleicht müssen die Beweggründe dazu noch viel genauer gesichtet werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2020, 09:54 von PersonX«

o
  • Beiträge: 1.575
Mich wundert es, dass sich die unmittelbar betroffenen Prozessteilnehmer diese "Vorabinformationen" an einen privaten Verein gefallen lassen.

Nur, damit das nicht vergessen wird, hänge ich einen Link hier hinein, wo sich jemand verplappert hat:

mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27921.0
Offiziell vom BVerfG war das da nicht so richtig (wie die dort gegebene Antwort #9 zeigt).
Nach Anruf bei Herrn Stadler BVerfG wegen des 18. Juli fiel der aus allen Wolken.
Er weiß nichts von diesem Termin, und wo ich das her wüsste. Er hätte keine Beauftragung der Pressestelle, einen Urteilsverkündungstermin bekannt zu geben, und somit kann auch noch keine Platzreservierung entgegen genommen werden.
Er würde sich jetzt sofort bezüglich der Sache informieren.
Na warten wir mal, was bei rauskommt.

Edit "Bürger":
...auf die Quelle Raab/ Medienkorrespondenz hingewiesen? ;)

Unser geliebtes Bundesverfassungsgericht. Undicht wie das Kinderschwimmbecken im Garten. Präsidiert von einem Mann, der in dubiose Wirtschaftshändel verwickelt war. Wirft mit Steinen auf andere europäische Verfassungsgerichte, sitzt aber selbst im Glashaus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2022, 16:51 von Bürger«

  • Beiträge: 118
  • Freistatt Bayern
So wird auch hier ein Schuh draus:

mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg175826.html#msg175826
Eine Anfrage zum Vortrag von St.-Sekr.-in Raab im Forum Journalismuskritik vom 22.06.'18 ist an die Geschäftsstelle Mainz gestellt:

Anfrage
Zitat
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Raab,
[…]


Zweite Frage:

Ein Termin zur Urteilsverkündung ist dem „Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“ am Bundesverfassungsgericht bislang nicht bekannt. Folglich sind weder den Verfahrensbeteiligten Ladungen zugegangen noch Publikumsplätze zu vergeben. Folglich ist auch den Beteiligten kein Termin bekannt.

Erklären Sie, warum Sie in Ihrem Vortrag mit der

„Urteilsverkündung (..) am achtzehnten Juli“

bereits schlauer sind als diejenigen, welche mit der Verhandlung befasst sind.
[…]

Es steht wohl außer Frage, daß da was hintenrum gelaufen ist, hierzu:

Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25370.0


mk/ Heike Raab > "BVerfG verkündet Urteil zum Rundfunkbeitrag am 18.07.2018"
Jetzt wurde doch tatsächlich das Audio-file beim Deutschlandfunk manipuliert.
Der Satz von Heike Raab:
Zitat
Die Urteilsverkündung wird am 18-ten Juli sein.
wurde herausgeschnitten



Heike Raab: „Wir haben überhaupt keinen Zeitdruck oder Reformzwang“ (12.2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32797.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2020, 23:12 von DumbTV«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

h
  • Beiträge: 304
Das Heike Raab Thema hat damit ja wohl nicht unbedingt etwas zu tun, da ja die Verfahrensbeteiligten inklusive den privaten Klägern direkt vom BVerfG vorab über den mutmaßlichen Entscheidungstermin des 18.07.2018 zur besseren Terminplanung informiert wurden (siehe auch https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27921.msg176198.html#msg176198). Und die Politik war ja im weiteren Sinne auch Verfahrensbeteiligter (siehe auch https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24664.msg156407.html#msg156407) und auch bei Verhandlung und Entscheidung vor Ort vertreten. Da kann ich jetzt nichts Unkorrektes erkennen, außer dass diese Vorabinformation eben noch nicht offiziell durch Ladung des BVerfG bestätigt war und Frau Raab die Info daher besser für sich behalten hätte. Vermutlich deswegen wurde auch der Deutschlandfunk-Beitrag 'manipuliert', um diese Indiskretion wieder einzufangen (und Off-Topic wieder aus  ;)).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2020, 02:58 von Bürger«

g
  • Beiträge: 74
Liebe Leute,

ich war froh, dass ich so rechtzeitig (dank Frau Raab und dem Forum) von dem Verhandlungstermin erfahren habe. So konnte ich mir noch eine günstige Fahrkarte sichern und habe auch noch einen Platz im Saal bekommen.

Auch ich wußte vor der Urteilsverkündung wie das ausgeht, man mußte nur einem der ausgewählten Journaliisten über die Schulter kucken.
Auch ich habe das Urteil auf der Rückfahrt im Volltext lesen können....

Die Deppen lassen doch alles rumliegen. Außerdem wenn man wenige Minuten nach Urteilsübertragung berichten will muß man ja entsprechend vorbereitet sein. Sonst schnallen die das nicht.

Da wundert mich gar nichts.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2020, 16:16 von DumbTV«

o
  • Beiträge: 1.575
Naja... ich kürze mal etwas, damit der Zusammenhang mit dem undichten Kinderschwimmbecken klarer wird:
Da kann ich jetzt nichts Unkorrektes erkennen, außer dass diese Vorabinformation eben noch nicht offiziell durch Ladung des BVerfG bestätigt war und Frau Raab die Info daher besser für sich behalten hätte. Vermutlich deswegen wurde auch der Deutschlandfunk-Beitrag 'manipuliert', um diese Indiskretion wieder einzufangen.
Warum dieses "außer"? Genau darum geht es aber in dem angeblichen Off-Topic. Die bewiesene Tatsache (s. ebenfalls alten Thread), dass der Beitrag manipuliert (nicht: 'manipuliert') wurde, untermauert die Annahme, dass selbst der hier nicht nochmals genannte öffentlich-rechtliche Verfahrensbeteiligte die Aussage der Frau R. als ziemlich deplaziert empfand und statt eines souveränden Eingeständnisses eines doch eher kleinen Fehlers eine Manipulation vornimmt, d.h. genau mit dem Gedächtnis der Rezipienten spielt.

Und nun ist von meiner Seite aus Schluss mit diesem "Thema".

Es sollte ohnehin nur eine Beisteuerung zum Verhalten des Bundesverfassungsgericht in der Öffentlichkeit sein.


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h
  • Beiträge: 304
Auch letzter Off-Topic Beitrag von mir  :):
@ope23: Mein Eindruck war, dass sich die ursprüngliche Empörung hier im Forum daran entzündete, dass Frau Raab überhaupt schon vorab über den Urteilstermin informiert war. Und an diesem Umstand konnte ich -wie beschrieben- nichts Verwerfliches erkennen. Auf wessen Veranlassung die nachträgliche Manipulation des Radio-Beitrags zustande kam, weiß zumindest ich nicht. Vielleicht hat ja Frau Raab selbst darum gebeten. Und dafür hätte ich sogar Verständnis, weil sonst Dutzende von Anfragen an die Staatskanzlei wie die von HÖRby gestellt werden und man sich den Bearbeitungs-Aufwand lieber erspart.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine weitere - nochmalige - Vertiefung von Heike Raab und dem Verkündungstermin oder anderen Nebenthemen, sondern hier ausschließlich, eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Heimliche Pressearbeit: Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine "Urteile"
und die im Artikel thematisierte "heimliche Pressearbeit" des BVerfG mit dem „Justizpressekonferenz e.V.“ zum Gegenstand hat.
Weitere abschweifende Beiträge werden - aus Kapazitätsgründen ggf. kommentarlos - entfernt.
Danke für allerseitiges Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2020, 02:30 von Bürger«

  • Beiträge: 7.386
Zur Praxis dieser "Vorab-Infos" hat es einen aktuellen Artikel des Tagesspiegel:

Tagesspiegel, 17.08.2020
Vorab-Infos nur für ausgewählte Medien
Presserat rügt Verfassungsgericht wegen unfairer Öffentlichkeitsarbeit
Das Selbstkontroll-Gremium fordert gleichen Zugang für alle Journalisten zu Urteilsinhalten - oder ein Ende der umstrittenen Praxis.
von Jost Müller-Neuhof
https://www.tagesspiegel.de/politik/vorab-infos-nur-fuer-ausgewaehlte-medien-presserat-ruegt-verfassungsgericht-wegen-unfairer-oeffentlichkeitsarbeit/26101674.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2020, 15:44 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 984
Zur Praxis dieser "Vorab-Infos" gibt es einen Artikel von Legal Tribune Online:

LTO, 20.08.2020
Vorabinformationen des BVerfG an Journalisten
Karls­ruhe exk­lusiv
Nun kritisiert auch der Presserat das BVerfG, weil es bestimmte Karlsruher Journalisten vor Urteilsverkündung informiert. Die Journalisten verteidigen die Praxis, wollen aber offener werden. Doch würde das wirklich etwas ändern?
Zitat
[...]

Die Vollmitglieder der JPK und die Praxis des BVerfG
[...]

Die wichtigsten Entscheidungen kennen sie mehr als 12 Stunden früher
[...]

BVerfG: "Besondere Expertise, langjährig zuverlässig"

Aus Sicht des BVerfG ist die Vorabinformation ein Garant für Qualität in der Berichterstattung über seine Urteile. "Grund für die Beschränkung auf Vollmitglieder des Vereins ist die Professionalität dieses Kreises von Journalisten", argumentierte das BVerfG laut Tagesspiegel im Rahmen eines – erfolglosen - Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, das die AfD angestrengt hat, nachdem sie von den Vorabinformationen erfahren hatte. Laut BVerfG sind JPK-Vollmitglieder demnach Journalisten mit "besonderer Expertise" und einer "langjährig unter Beweis gestellten Zuverlässigkeit".
[...]

JPK: Nur Pressemitteilungen mit Sperrfrist
[...]

JPK: Journalistische Selbstorganisation soll problematische Nähe vermeiden
[...]

Was die JPK ändern will und was das BVerfG ändern müsste
[...]

Mehrere LTO-Redakteure, darunter auch die Autorin dieses Textes, sind Gastmitglieder in der JPK.
[...]
Weiterlesen unter
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-kritik-presserat-vorab-informationen-karlsruher-journalisten-vollmitglieder-justizpressekonferenz/

Damit haben wir den Zwei-Klassen-Journalismus mit einer Privilegierung von "zuverlässigen" Journalisten, die - in Anbetracht der Zusammensetzung der Justiz-Pressekonferenz -scheinbar besonders häufig beim ÖRR gesehen werden ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2020, 16:17 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.384
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Soeben wurde Folgendes  eingefügt in die "INFOS7 Studie Politik- und Justizskandal ARD, ZDF etc." (350 Seiten):

Vielleicht gilt es für alle obersten Gerichte?

2020-08-22 gelesen auf: http://www.justizpressekonferenz.de/userfiles/downloads/2020_08_17_Stellungnahme_Vorab_NEU.pdf
Zitat
"Im Kern geht es bei der Praxis des Bundesverfassungsgerichts um Pressemitteilungen mit Sperrfrist, wie sie überall in der Medienwelt üblich sind. In der Mehrzahl der Fälle können die Mitglieder der JPK sie eine Stunde vor Veröffentlichung an der Pforte des Gerichts abholen; elektronisch werden vorab keine Mitteilungen verschickt.

Nur bei den wenigen mündlichen Urteilsverkündungen – meist umfangreiche und komplexe Entscheidungen – sind die Mitteilungen bereits am Vorabend zugänglich.

So oder ähnlich wird das überall gehandhabt, wo Journalisten mit Organisationen zu tun haben. Die Rede der Bundeskanzlerin gibt es vorab in Schriftform, Ministerien und Verbände verschicken entsprechende Pressemitteilungen über ihre Verteiler, Unternehmen verbreiten selbst börsenrelevante Informationen auf diesem Weg.

Dass von dieser Praxis nur 'ausgewählte' Journalistinnen und Journalisten profitieren, wie der Tagesspiegel beharrlich schreibt, ist so nicht richtig. Das Bundesverfassungsgericht wählt niemanden aus, sondern orientiert sich an der Mitgliederliste der Justizpressekonferenz. Es ist also eine Form der journalistischen Selbstorganisation, die hier ausschlaggebend ist, vergleichbar mit der Bundespressekonferenz in Berlin und den Landespressekonferenzen.

Dadurch, dass die Praxis formalisiert ist, will das Gericht offenbar ein problematisches Näheverhältnis von Journalisten zu einzelnen Richtern vermeiden. Denn dies verringert die Versuchung, sich durch individuelle Kanäle im Kontakt mit bestimmten Richtern einen Informationsvorsprung zu verschaffen
- wie es vor Einführung dieses Verfahrens üblich war.
Es existiert übrigens auch keine mysteriöse 'Verpflichtung zum Stillschweigen', wie geraunt wird. Es gilt, was überall gilt: Wer sich nicht an die Sperrfrist hält, ist draußen.

[...] Und im Frühjahr, Monate vor der Tagesspiegel-Veröffentlichung, haben wir aufgrund neuer medialer Arbeitsweisen und Strukturen die Öffnungsdiskussion fortgesetzt. Wir wollen weiteren Journalistinnen und Journalisten an anderen Standorten die Möglichkeit einer Mitgliedschaft einräumen. Eine entsprechende Satzungsänderung ist in Vorbereitung." - Zitatende.


Man beachte in der Stellungnahme diesen Satz, der vieles der Finanzwelt erklären hilft:

"selbst börsenrelevante Informationen auf diesem Weg."
Das liefert uns ein Aha-Erlebtnis. Da haben die Professionellen der Börsen also ihren einorganisierten Kanal für Insider-Sonderprofit-Transaktionen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2020, 17:02 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Angesichts dieser Umstände
LTO, 20.08.2020
Vorabinformationen des BVerfG an Journalisten
Karls­ruhe exk­lusiv
Zitat
[...]
Die wichtigsten Entscheidungen kennen sie mehr als 12 Stunden früher
[...]
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bverfg-kritik-presserat-vorab-informationen-karlsruher-journalisten-vollmitglieder-justizpressekonferenz/

sollte mglw. eine offizielle Anfrage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gerichtet werden,
ob auch die Entscheidung in Sachen "Rundfunkbeitrag" vom 18.07.2018
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
siehe im Forum u.a. unter
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0

einem oder mehrerer dieser folgenden Voll- oder Gast-Mitglieder der "Justizpressekonferenz"
und damit den Beklagten selbst(!!!) vorab(!!!) verkündet(!!!) wurde :o >:(
Zitat
Mitglieder

Vollmitglieder JPK
Anabah, Kerstin - ARD/Südwestrundfunk
Bräutigam, Frank - ARD/Südwestrundfunk
Deppe, Gigi - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Franke, Birgit - ZDF, Redaktion Recht u. Justiz
[...]
Hempel, Klaus - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Kehlbach, Christoph - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Nordhardt, Michael-Matthias - ARD/Südwestrundfunk
Pohl, Joachim - ZDF, Red. Recht u. Justiz
[...]
Schneider, Christoph - ZDF, Red.  Recht und Justiz
Schwartz, Kolja - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Tacke, Sarah - ZDF, Red.  Recht und Justiz
Töpel, Fabian - ARD/Südwestrundfunk
[...]
Wolf, Bernd - ARD/Südwestrundfunk
Zimmermann, Felix - ZDF, Red.  Recht und Justiz

Gastmitglieder JPK

Neben den Vollmitgliedern gibt es nach unserer Satzung so genannte Gastmitglieder – hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten mit rechtlichem Schwerpunkt, die aber nicht ständig von den Karlsruher Gerichten berichten.
[...]
Detjen, Stephan - Deutschlandradio
[...]
Geuther, Gudula - Deutschlandradio
[...]
Kornmeier, Claudia - ARD/Südwestfunk
[...]
Neustedt, Günther - ZDF, Redaktion Recht und Justiz
[...]
Schmidt, Holger - ARD / Südwestrundfunk
Schrag, Wolfram - Bayerischer Rundfunk
[...]
Sonneborn, Axel - Südwestrundfunk
[...]
Venohr, Claudia - NDR-Info Fachredaktion Rechtspolitik
Wanner, Wolfgang - ARD-aktuell
[...]
Quelle: http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder


Pikant vielleicht auch diese zumindest mittelbar "Beteiligten"
Zitat
[...]
Hahn, Werner***
[...]
Jahn, Joachim - Verlag C.H.Beck oHG
[...]
Quelle: http://www.justizpressekonferenz.de/?Verein___Mitglieder
***Etwa der "Werner Hahn", der jahrzehntelang Herausgeber des seinerzeitigen "Hahn/Vesting - Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht" war?
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0
...und dazu dann noch der Beck-Verlag höchstselbst?!?


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Und wer hat etwas Zeit verfügbar, die persönlichen E-Mail-Adressen der gelisteten Personen zu ermitteln?
Das ist bei Jounalisten leider meistens gar nicht einfach.

Überhaupt stellt sich die Frage, ob wir die Arbeit der E-Mail-Adressen-Ermittlung etwas auf mehrere Schultern verteilen könnten. Da gibt es noch andere Adressengruppen im Medienbereich, für die dies wichtig und eilig wäre.


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tagesspiegel.de, 07.06.2020
Heimliche Pressearbeit
Bundesverfassungsgericht verrät vorab seine Urteile
Zitat
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilt Informationen über seine Entscheidungen vor Ort einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten mit, noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden.
[...]
https://www.tagesspiegel.de/politik/heimliche-pressearbeit-bundesverfassungsgericht-verraet-vorab-seine-urteile/25893842.html

Was sagt das Gesetz dazu?
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/BVerfGG.pdf
§ 17a
Zitat
(1) Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht einschließlich der Verkündung von Entscheidungen ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts sind nur zulässig
1.  in der mündlichen Verhandlung, bis das Gericht die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt hat,
2.  bei der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen.

Im Rahmen welchen Paragrafen findet eigentlich die Mitteilung der Informationen über Entscheidungen "einem kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten [...] noch bevor die Urteile offiziell verkündet werden"? Wenn sogar Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen NUR zulässig bei Punkt 1 und bei Punkt 2 sind. Sogar die 2 Zwecke sind genannt: die öffentliche Vorführung oder die Veröffentlichung ihres Inhalts.

Person P hat keine Stelle im Gesetz gefunden, die dem BVerfG erlaubt oder als Pflicht auferlegt, wenigstens einem Journalisten vor der öffentlichen Verkündung irgendwelche Infos rauszugeben.

Ein Paar Fragen dazu:
1. Kosten für die Angelegenheit des Mitteilens für den BVerfG? Irgendeine Person am BVerfG verwendet doch ihre Arbeitszeit dazu.
2. Ist die Prozedur "Mitteilen an den kleinen Kreis ausgewählter Journalistinnen und Journalisten" eine gesetzliche Pflicht des BVerfG? Irgendein Journalist aus diesem Kreis könnte womöglich BVerfG verklagen, falls Information nicht genug schnell bei ihm ankommt. Existiert ein Vertrag zwischen dem Kreis der Journalisten und BVerfG?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2020, 19:53 von Bürger«

P
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Ist doch ganz einfach oder? Durch die Öffentlichkeit sowie der beteiligten Personen ist hier deutlich Unterlassung zu fordern. Es sollte daher von beteiligten Personen sowie von der Öffentlichkeit ein Unterlassungsanspruch angezeigt werden.
Es darf das Gericht sicherlich an Einhaltung erinnert werden.
Wie würde der Unterlassungsanspruch der Öffentlichkeit organisiert?
Ebenfalls kann der Verein aufgefordert werden, Handlung zu unterlassen, welche das Gericht dazu bringen gegen diesen Anspruch zu verstoßen. Der Verein sollte abgemahnt werden können durch jeden einzelnen Bürger. Der Grundsatz ist, Journalist ist keine geschützte Bezeichnung. Jeder darf sich als solcher bezeichnen. Es ist ein jedermanns Recht.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Eigenzitat von weiter oben:
Nun wundert mich gar nichts mehr, wieso ein gewisser Bellut schon vor Verkündung des Urteils völlig siegessicher umher tänzelte und die Sache schon zu seinen Gunsten als voll gegessen ansah. Wie naiv kann man denn bloß sein, die Entscheidung wäre bis zur Verkündung noch völlig offen. Okay, anderes war wohl eh nicht zu erwarten, dann soll dieser Bellut aber nicht noch verräterisch den Kasper mimen.

Es sollte doch wohl allgemein verständlich sein, dass vor mit großem Tamtam angekündigter Urteilsverkündung nichts verwertbares für beide Seiten nach außen dringt. Anderenfalls ist das ganze sonst nur ein makabres Possenspiel, schnöde Makulatur und dem ganzen Aufwand der Lächerlichkeit preisgegeben. Wieviele echt Interessierte sind wohl extra angereist, um die bis dato unbekannte Entscheidung live mitzuerleben? Weit gefehlt, alles fieser Betrug und abgekartetes Spiel unter fragwürdigen nicht zu akzeptierenden Vorabinfos zugunsten diverser obskurer Kreise.
Das BVerfG har sich so nun endgültig zum Kasperleverein degradiert und ist der krönende Witz der Justiz dieser "scheinbaren, scheinheiligen" Demokratie.


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