@Daniel, @Synia Ich sehe schon, ich mache mich unbeliebt. Aber ich glaube nicht, dass man mit Euren Argumenten vor Gericht durchkommt - und darauf kommt es ja an.
Artikel 5 GG spricht vom "Recht" sich ungehindert informieren zu DÜRFEN. Wo steht dort etwas einer "Pflicht"??
Wenn man von Dir verlangt, dass Du für die ÖRR zahlen sollst, dann bedeutet das nicht, dass Du Dir die Programme auch anschauen
musst. Damit kommst Du beim Vorsitzenden Richter definitiv nicht durch.
Anders sieht es aus, wenn Du argumentierst, dass durch die Zahlungspflicht die Meinungsvielfalt in Gefahr ist, weil nach den Gesetzen des Marktes den kommerziellen Anbietern Finanzmittel entzogen werden. Diese Gefahr ist real, weil wir relativ viele Leute haben, die relativ wenig verdienen.
Man kann davon ausgehen, dass die ganzen Radiohörer und Nichtseher sich die Fernsehgebühr nicht nur nicht leisten wollen sondern manche davon auch nicht leisten können. Dann kann es passieren, dass manche Anbieter mangels Nachfrage vom Markt verschwinden. Und da greift der Art. 5GG. Dass der ÖRR mittels der Gebührengelder andere Anbieter vom Markt verdrängt, ist eindeutig verfassungswidrig. Wer diese Zusammenhänge bestreitet, bestreitet die anerkannten Regeln der Marktwirtschaft.
Zur Synia: Das mit der Unterhaltung ist schon schwieriger.
Aber hier kann man schon mal zwischen meinungsbildender Unterhaltung und nicht meinungsbildender Unterhaltung unterscheiden. Bei der nicht meinungsbildenden Unterhaltung, wie etwa die Übertragung der Champions League und auch ‘Wetten Dass' sind wir uns schon mal einig. Das ist nicht zulässig und damit stellt sich die Frage nach der Grundversorgung auch nicht mehr. Und wenn das ZDF bei der Champions League dreist behauptet, das Geld hätte man ja anderer Stelle eingespart, dann verletzt es damit das Gebot der Sparsamkeit. Geld, das man nicht braucht, darf nicht ausgegeben werden.
Ich vertrete aber nach wie vor die Ansicht, dass meinungsbilden Unterhaltung zur Grundversorgung gehört. Jeder Film ist meinungsbildend und und fällt damit unter den direkten Schutz des Art. 5GG
Du meinst:
Ja, lieber Kunibert, das finde ich ja gerade nicht.
Vorher schreibst Du:
Keine Frage: Diese Art von Einfluss auf Vorurteile und das Setzen neuer "sozialer Konnotierungen" ist erstrebenswert und wichtig.
Wenn wir "Grundversorgung" also auf "subtil transportierte
Konnotierungen" ausdehnen, dann gehört eigentlich alles - jeder
Unterhaltungsfilm, Tatort, jeder Hollywood-Schinken - aber auch die
Unterhaltung mit dem Nachbarn im Treppenhaus, der Talk mit dem Bäcker
an der Theke usw. zur "Grundversorgung".
"Grundversorgung" wird dann zu einem hohlen Begriff,
der jede Art von Kommunikation umfasst. Jede Kommunikation, eigentlich
alles ist dann "Grundversorgung"! Damit könnte man dann alles
rechtfertigen - das ist wie eine Blanko-Vollmacht.
Ich stimme mit dem Ergebnis Deiner Überlegungen überein, kann aber nicht erkennen, wie Deine Argumentation zum Ziel führt.
Meiner Meinung nach ist am Verfassungsauftrag (Art 5 GG), die Sicherstellung der Grundversorgung zu gewährleisten, nicht zu rütteln. Dass die (meinungsbildende) Unterhaltung zu Grundversorgung gehört, kann man deshalb nicht wegdiskutieren.
Aber, und jetzt kommt der Knackpunkt: Zur Grundversorgung gehören neben Film, auch das Internet und die Printmedien. Der Begriff Grundversorgung hat also zunächst mal nichts mit dem ÖRR zu tun.
Wenn man den Auftrag der ÖRR, die Grundversorgung zu sichern, eingrenzen will, muss man eine Analyse der Teilbereiche der Grundversorgung vornehmen, inwieweit hier die Versorgung noch nicht gesichert ist.
Ein Beispiel: Die Produktion von Filmen war einmal eine teuere Angelegenheit. Deshalb hat es Sinn gemacht, die Unterhaltung zur Grundversorgung dazu zunehmen.
Wenn Du forderst, die Unterhaltung aus dem Auftrag der ÖRR herauszunehmen, musst Du belegen, warum sie jetzt nicht mehr notwendig ist.
- Etwa weil die Produktion von Filmen heutzutage nur noch einen Bruchteil kostet.
- Etwa weil man früher darauf angewiesen war, dass der Film im Kino oder Fernsehen zu sehen war - hier kann man durch Weglassen eine ganze Menge bewirken. Die ÖRR kennen sich da ja recht gut aus.
Heute kann sich jeder jeden Film überall und jederzeit ansehen. Es besteht also nicht einmal der Ansatz eines Mangels mehr.
Du fragst:
Kann das die Aufgabe des ÖRR sein? Brauchen wir dazu den ÖRR?
Meine Antwort:
- Die Unterhaltung ist und war immer Bestandteil der Grundversorgung.
- Ja vor vielen Jahren haben wir die ÖRR gebraucht.
Jetzt brauchen wir die ÖRR nicht mehr - zumindest brauchen wir keine öffentlich rechtliche Unterhaltung mehr. Wir sind auch ohne ÖRR bestens versorgt.
Und noch ein Wort zur Piratenlily | LV Sachsen, die am 28.01.2013 schrieb :
... dass zwischen den vielen Informationsprogrammen auch etwas zur Auflockerung kommen muß, damit der Zuschauer "dranbleibt" und die schwere Fernsehkost auch konsumiert. Ansonsten wäre ÖRR nämlich Geistertheater.
Es ist (wenn überhaupt) die Aufgabe des ÖRR, Sendungen anzubieten, die andere nicht machen können oder wollen. Wenn beim ÖRR darauf hingearbeitet wird, dass der Zuschauer dranbleibt, geht das schon sehr stark in Richtung Propaganda. Ich glaube auch nicht dass das zulässig ist, weil dem Zuschauer damit nämlich die Zeit genommen wird, sich auch anderweitig zu informieren.
Private Anbieter dürfen die Zuschauer an ihr Programm binden. Die wollen ja auch etwas verkaufen. Die ÖRR dürfen sowas nicht. Es sei denn, sie begründen, was sei damit bezwecken wollen.