Der letzte Punkt dürfte kaum greifen ein Verhältnis als Verbraucher gegenüber den öffentlich-rechtlichen Sendern zu belegen. Zwischen den LRA und den mit dem sogn. Rundfunkbeitrag belasteten Bürgern gibt es bekanntlich keinen Vertrag, auch keinen aufgedrängten. Man hat auch mit dem Finanzamt keinen Vertrag, muss aber dennoch Steuern zahlen. Auch bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder dem eines Kfz kommt mit den Behörden kein Vertrag zustande. Hilfreich die Position als Verbraucher zu untermauern sind dagegen eher die Entscheidungen, in denen Zuschauer und Verbraucher im direkten Zusammenhang genannt werden. Allerdings sind Formulierungen wie "Zuschauer als Verbraucher" und "Verbraucher als Zuschauer" nicht frei von Interpretations- und Angriffsmöglichkeiten. So wäre es möglich in Auseinandersetzungen zu hinterfragen, ob ein Zuschauer in einer konkreten Situation tatsächlich als Verbraucher zu betrachten ist. Man diskutiert dann, was einen Verbraucher ausmacht. Ganz ähnlich ist die Situation der zweiten Version. Hier könnte auch versucht werden die Position als Verbraucher zu bezweifeln.
Streit um die Auslegung von Gesetzen und Urteilen anderer Gerichte/Fälle gibt es in praktisch in jedem Verfahren. Selbst zu einem an Eindeutigkeit nicht zu schlagenden Satz hat das BVerfG seinerzeit eine völlig idiotische und dem Gesetz widersprechende Auslegung "gefunden". Es ging um Art. 12, in dem es heisst: "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen." Das BVerfG entschied, dass "Dauer" eigentlich "Belastung" meint und dass diese im Ersatzdienst geringer sei, weshalb der 5 Monate länger sein dürfe als der Wehrdienst. Aktuell duckt sich das BVerfG weg, wenn es Kläger gegen die Suspendierung fast sämtlicher Grundrechte auf den Instanzenweg verweist. So einfach schwinden Demokratie und Menschenrechte. Dieselben Leute, die noch im letzten Jahr 70 Jahre Grundgesetz als Erfolgsgeschichte feierten, sich selbst zumeist gleich mit, haben erkennbar kein Problem damit Deutschland mit Ungarn, Polen, Türkei, Russland und China vergleichbar zu machen. Wer mag kann aber gern weiter an Demokratie und Rechtsstaat in Deutschland und der EU glauben. Realistisch ist das leider nicht.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.