Natürlich plädiere ich für Fall 1 und nach menschlichen Sachverstand dürfte auch gar nichts anderes heraus kommen. So ist es ja auch oftmals gängige Praxis dass AGBs, die man zumindest ablehnen kann, eine Barzahlung nicht vorsehen. Da der ÖRR jedoch ohne sichtbare AGBs operiert, fällt natürlich schon auf, dass die ganzen Grundlagen, die hinter dieser Art Service stecken gar nicht zu Ende gedacht worden.
Ich könnte mir vorstellen, dass der Staat als solcher dieser Bargeldannahmepflicht irgendwie entgehen will, weil die Verwaltungskosten den Verwertungszweck übersteigen. Da der ÖRR per se staatsfern ist, dürfte er da auch bei einen staatsbegünstigten Urteil etwas ins schwimmen kommen.
Es gab ja auch mal eine Zeit wo Banken ohne Internet und Computer funktioniert haben und die Industrie und der Staat ja trotzdem irgendwie damit klar kam. So gesehen, müsste man sich ja daran noch irgendwie orientieren können.