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Autor Thema: Barzahlung d. Rf-Beitrags: EuGH setzt Termin f. mdl. Verhandlung (N. Häring)  (Gelesen 10474 mal)

  • Beiträge: 577
Das  könnte wichtig werden...

Barzahlung des Rundfunkbeitrags:
Europäischer Gerichtshof setzt Termin für mündliche Verhandlung

von Norbert Häring, 26.03.2020, norberthaering.de
Zitat
[...] In meinem Rechtsstreit mit dem Hessischen Rundfunk wegen dessen Weigerung Bargeld anzunehmen, hat der Europäische Gerichtshof beschlossen, sich am 15. Juni als Große Kammer und in mündlicher Verhandlung mit den Vorlagefragen des Bundesverwaltungsgerichts zu befassen. (C-422/19 und C-423/19)

Der Verweis an die Große Kammer, der 15 RichterInnen angehören, und die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung zeigen, dass das Gericht der Sache eine erhebliche Bedeutung beimisst. [...]

Je nachdem, wie die Entscheidung des Gerichts ausfällt, könnte folgendes passieren:

Fall 1. [...]

Fall 2. [...]

Den letzten Punkt werde ich demnächst in einem weiteren Beitrag näher erläutern.

Weiterlesen auf:
https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/eugh-termin/

(Und in jedem Fall jetzt schon: Viel Erfolg!)


Edit "Bürger":
Danke für den Fund. Weitere tangierende Threads siehe u.a. auch unter
Barzahlung > BVerwG Beschluss 6 C 6.18, 27.03.19 Aussetzung/ EuGH-Vorlage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31372.0
Barzahlung des Rundfunkbeitrags: Erfreulich klare Sätze im Beschluss des BVerwG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31369.0
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057

Kalendereintrag für den Verhandlungstermin 15.06.2020 siehe nunmehr vorbereitet unter
VERHANDLUNG EuGH (C-422/19, C-423/19) 15.06.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33565.0
jedoch vorbehaltlich etwaiger Änderungen und geschlossen bis zum Verhandlungstag.

Hinweise zu Änderungen/ Aktualisierungen bitte an die Moderatoren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2020, 23:12 von Bürger«

  • Beiträge: 7.371
Wenn sich der Termin beim EuGH nicht verschieben sollte, wird er etwa 1 Monat vorher im Gerichtskalender veröffentlicht werden:

Gerichtskalender
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

N
  • Beiträge: 535
Natürlich plädiere ich für Fall 1 und nach menschlichen Sachverstand dürfte auch gar nichts anderes heraus kommen. So ist es ja auch oftmals gängige Praxis dass AGBs, die man zumindest ablehnen kann, eine Barzahlung nicht vorsehen. Da der ÖRR jedoch ohne sichtbare AGBs operiert, fällt natürlich schon auf, dass die ganzen Grundlagen, die hinter dieser Art Service stecken gar nicht zu Ende gedacht worden.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Staat als solcher dieser Bargeldannahmepflicht irgendwie entgehen will, weil die Verwaltungskosten den Verwertungszweck übersteigen. Da der ÖRR per se staatsfern ist, dürfte er da auch bei einen staatsbegünstigten Urteil etwas ins schwimmen kommen.

Es gab ja auch mal eine Zeit wo Banken ohne Internet und Computer funktioniert haben und die Industrie und der Staat ja trotzdem irgendwie damit klar kam. So gesehen, müsste man sich ja daran noch irgendwie orientieren können.


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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
[...] nach menschlichen Sachverstand dürfte auch gar nichts anderes heraus kommen.

Auch hier werden sie eine Ausnahme für den öRR finden und biegen, bis es so ist, wie sie es haben wollen.
Ohmanoman Dann haben es 15 RichterInnen am EuGH enschieden!


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine weiteren Spekulationen zum Ausgang. Das ist Glaskugelleserei und bringt uns keinen Deut weiter - und beansprucht unnötig Moderatoren-Kapazitäten. Die Löschung weiterer spekulativer Kommentare und/oder Thread-Schließung bleiben vorbehalten. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Aus aktuellem Anlass siehe:
N. Häring: Highlights von der mündlichen Verhandlung beim EuGH (Bargeld)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33821.0


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Aus aktuellem Anlass der Veröffentlichung der Querverweis:
SCHLUSSANTRÄGE EuGH (C-422/19, C-423/19) 29.09.2020 > Barzahlung/ Häring
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34263.0
bzw. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34263.msg208138.html#msg208138

Die Schlussanträge bitte dort diskutieren!


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Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
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