Der Rundfunkbeitrag finanziert den Rundfunk, nicht die Wohnung.
@pinguin
Ich bin zwar ein juristischer Grünschnabel, aber hoffentlich doch kein kompletter Dummkopf.
Dass der Rundfunkbeitrag nicht für die Wohnung zu entrichten ist, ist sogar mir schon aufgefallen.
Aber der Rundfunkbeitrag ist
wegen der Wohnung zu entrichten.
Die eigentliche Frage läßt sich leider nicht mit einem einfachen "Ja" oder "Nein" beantworten. Ich stecke da auch noch etwas fest, und daher hatte ich gehofft, durch die Fragestellung einige neue Impulse zu erhalten. Aber je mehr ich darüber nachdenke, wird mir auch bewusst, dass es wesentlich komplexer ist, als man auf den ersten Blick vermuten würde.
Eines kann man aber schon einmal als Tatsache festhalten - eine kleine Reise durch die Zeit verdeutlicht dieses sehr gut.
Die Einflußnahme auf den Auslöser der Zahlungspflicht wurde immer unverhältnismäßiger:> Gehen wir zurück zu Zeiten der Rundfunkgebühr, und ich meine damit die Zeit
vor der Einführung des dualen Rundfunksystems.
Ein
Verzicht auf den Besitz von Empfangsgeräten reichte aus, um keiner Zahlungspflicht zu unterliegen. Kein besonders großes Opfer.
> Dann kam das
duale Rundfunksystem und aus der ehemaligen Rundfunkgebühr wurde eigentlich schon ein Beitrag.
Der Verzicht auf den Besitz von Empfangsgeräten bedeutete auch weiterhin keiner Zahlungspflicht zu unterliegen. Aber das Opfer wurde schon größer, denn es bedeutete auch, dass man
auf einen nicht unerheblichen Teil des Rundfunks - den privaten Rundfunk - verzichten mußte.
> Mit Einführung der sogn. PC-Gebühr konnte man dann schon von einer richtigen Unverhältnismäßigkeit sprechen.
Der Verzicht auf den Besitz von Rundfunkempfangsgeräten und obendrein eines PCs bedeutete nicht nur vom privaten Rundfunk abgeschnitten zu sein. Nein, es bedeutete auch den
Verzicht auf den Zugang zum Internet. Bedenkt man alleine die Entwicklung und Rolle des Internets im beruflichen und wirtschaftlichen Bereich, dann kann von einem verhältnismäßigen Opfer wahrlich nicht mehr gesprochen werden.
> Und was haben wir nun seit Anfang 2013? Dafür fallen einem eigentlich schon gar keine passenden Worte mehr ein. Und was wird als nächstes kommen?
Aber das ist eigentlich nur ein Teilaspekt der ganzen Problematik, denn wie schon erwähnt, ist es weitaus komplexer.
Hinzu kommen noch die Grundrechtseingriffe, die auch von den höchsten Gerichten nicht bestritten werden. Erinnert sei hier nur an die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes von März 2016. Beispielsweise bezüglich der Informationsfreiheit nach Artikel 5 Abs.1 Satz 1 GG. Eine Hinderung des Zuganges zu anderen Informationsquellen sei "hinzunehmen", hieß es dort. Oder die von @Lev zitierte Randnummer 11 der Urteile, welche einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Abs.1 GG gar bestätigen.
Was aber bei der aktuellen Rundfunkbeitragspflicht komplett fehlt, ist eine irgendwie geartete Kompensation für die Grundrechtseingriffe. Es gibt sie schlicht nicht mehr. Vor dem 18.07.2018 war diese aber noch Bestandteil der Rechtsordnung. Auch andere, bis dahin gültige Kriterien wurden einfach verworfen.
Der Bürger wurde quasi komplett entrechtet. Und wer jetzt argumentiert, die Gegenleistung und Kompensation wäre ja die Möglichkeit des Rundfunkempfangs, der hat immer noch nicht geschnallt, was hier wirklich abgeht.
Als Ausgleich für die Möglichkeit des Rundfunkempfanges dient ausschließlich der aktuelle Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro, nicht mehr und nicht weniger.
Aber in Wirklichkeit ist der Rundfunkbeitrag um ein Vielfaches höher, und mit Geld gar nicht aufzuwiegen, denn die Grundrechtseingriffe lassen sich nicht in einem Geldwert ausdrücken.
Daher bin ich der Auffassung, dass es zumindest eine
verhältnismäßige und realistische Möglichkeit geben muß, den Abgabentatbestand nicht zu erfüllen.