1. Durch mich selber verschuldet: Auslegung "hier geht es vorwiegend um Vollstreckung."
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Dank an den Profäten für die - teils nochmaligen - Hinweise für verfahrenstechnische Ausweitung.
Das ist nicht gewollt - nach Nachdenken natürlich:
Wir haben hier eine WIN-WIN-Situation geschaffen und "Vollstreckung" ist dafür nur Zünglein an der Waage:
- Legt ihr - RBB, Finanzamt - die Zunge auf "Abbrechen der Vollstreckung", ok., aber dann respektiert ihr das Gesetz. Ende.
- Legt ihr die Zunge auf Fortsetzung, so verletzt ihr denkbar beweiskräftig das Recht. Was sich daraus ergibt, soll hier nicht kommuniziert werden. Feind liest mit. Wir sind ja verpflichtet, den uns in Hassliebe verbundenen Gegnern ab und zu etwas Überraschung in den langweiligen Büroalltag einzuliefern.
2. Tatsächlich geht es rechtlich nur auslösend um Vollstreckung, sonden im Kern vorwiegend um Folgendes:
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- ARD-Anstalten: Echter Status Behörde und öffentlich rechtlich? - Das lassen wir mal offen, wenn ihr immer wieder Richter findet, die meinen, es bestätigen zu müssen.
- Jedenfalls wird das reale ARD-Verhalten aber diesem Anspruch nicht gerecht. Beweise werden geliefert: ... ...
- Also müssen euch ARD-Anstalten sämtliche Vorteile versagt bleiben, die sich auch dem Formalstatus ergeben, so lange ihr euer Fehlverhalten nicht zu beenden schafft. (Die aufgezeigten Verstöße sind wohl nur in 3 bsi 5 Jahren weg organisierbar - vermutlich eher nie.)
- Beispielsweise verliert ihr wegen dieser Verhaltens-Realität das Recht auf Eigentitulierung, aber sogar die - anteilsmäßig ganz seltenen - Vollstreckungen aus Gerichtsurteilen.
3. Also besteht ein Interesse, dies möglichst rasch in geeigneten VG-Verfahren in Berlin zu integrieren.
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Damit wir rasch Rechtsprechung erhalten darüber, wie das Imperium sich aus den nachgewiesenen Mängeln herauszuwinden versuchen wird.
Wer dazu in anderweitigen Threads über anhängige Klagen diesen Einbezug vorschlägt, der müsste vorstehende Motivation erläutern. .... kann in der Eile schon mal unterbleiben ... nobody is perfect.
4. Eine weitere Frage ist berührt durch diese Texte: Härtefall-Varianten - nicht nur "sozial".
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Härtefallerstreckung auf Gewissensgründe :
Im Hinblick auf die Härtefall-Entscheide des BVerweG seit 30. Oktober 2019 versuchen die klugen ARD-Juristen zur Zeit wohl ziemlich systematisch, die Entscheide BVerwG zu interpretieren im Sinn: Es gibt also keine sonstigen Härtefall-Grundlagen sondern nur "soziale" Härtefälle.
Das BVerfG belegt zur Zeit die Selbstverständlichkeit, dass es X Y Z andere Gründe gibt. Das ist an den Links im Einstiegsbeitrag ablesbar.
5. Schließlich geht es um die allgemeine Frage der Aussetzung der Vollstreckung
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auch im Fall von Verfassungsbeschwerden, sofern diese ein "BvR"-Aktenzeichen erhielten und nachdem die kritische Dauer von 3 Monaten Anhängikgeit weit überschritten ist.
Darüber hätten wir gerne einmal Rechtsprechung für den Sonderfall der Bagatellmenge und Bagatellbeträge "Rundfunkabgabe" - da kann der Gläubiger sich nicht auf Interessenschutz berufen, weil unterhalb der finanziellen Fühlbarkeitsgrenze.