Ja, dass das so läuft ist bekannt.
R geht es aber gerade allein um die Frage, ob und wie (vollautomatisch) entschieden wird, wann Feststellungsbescheide (vollautomatisch) erstellt werden. Da es hier auch bei Leuten, die sich exakt gleich verhalten zu Diskrepanzen kommt, muss es einen Spielraum geben. Illegal nach §35a müsste es dann werden (fehlende Rechtsvorschrift mal außen vor), wenn dieser Spielraum nicht einem Mitarbeiter, sondern der Datenverarbeitungsmaschine zu Verfügung steht, welche z.B. danach entscheidet, wie viele Kapazitäten die Poststelle noch frei hat.
Sollten tatsächlich Mitarbeiter entscheiden, um jemanden zu zermürben, wären die Bescheide nicht mehr vollautomatisch erstellt und die ganze Argumentation nichts mehr wert. Diesen Punkt gilt es daher zu belegen.