Hm, im Meldegesetz steht, dass man bei Bezug einer Wohnung sich anzumelden habe (§17)
Man müsste fragen, wie der betreffende Obdachlose es geschafft hat, sich auf eine Adresse anzumelden, wo er gar nicht wohnt. Vielleicht hat die Meldebehörde geschlampt
Es dürfte sich um alltagstypische Unschärfen handeln, mit denen sich bereits Jurastudenten herumzuschlagen haben. Nicht jeder Sachverhalt ist mathematisch durchgeregelt, manche Normen gelangen in ihren Konsequenzen zu Widersprüchen. In vielen studientypischen "Fällen" kommt es vor, dass Beteiligte alle etwas schlampen; da muss dann geheilt, angefochten oder sonstwie ausgleichend reagiert werden, um eine gewisse Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Vorstellbar ist es, dass nach Ansicht des VG-Richters die kleinen Schusseligkeiten des Obdachlosen (er meldet sich auf eine Wohnung an, die er gar nicht bewohnt), der Wohnungsgeberin (die ihm gar keine Wohnung, sondern nur seine Briefpost gibt) und der Meldebehörde (die vielleicht nach einem Mietvertrag hätte fragen können) in Summe nun *nicht* dazu führen können, dass der Obdachlose plötzlich Hunderte von Euro Rundfunkbeitrag zu zahlen habe.
Ebenso vorstellbar ist es, dass die Landesrundfunkanstalten insofern fernst jedem juristisch gelebtem Fachalltag handeln, weil sie jede noch so kleine Unzulänglichkeit (wie vor einige Zeit eine Rentnerin sich angeblich nicht richtig umgemeldet hätte) ausnutzen, um die ganz große Keule zu schwingen in einer Derbheit, wie sie nicht einmal Abmahnvereinen zugestanden wird, - und somit durch solche Verkennung von juristischen Schattierungen und in Verachtung jeglicher Verhältnismäßigkeit erheblich zum Rechtsbankrott beitragen.
Keine Rechtsberatung.