a) "97 Prozent schauen ARD, ZDF"?
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Die ARD-Juristen haben mit ihren Textbausteinen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht diese Unwahrheit kolportiert. Statistische Wahrheit ist aber:
- Im Gesamtdurchschnitt der Bürger wohl rund 30 % Nichtzuschauer.
- Bei Personen bis Alter 30, soweit nicht mehr bei den Eltern wohnunend: Nahezu 100 % Nichtzuschauer.
- Dementsprechend vorwiegend ein Rentner-Zeittötungs-Ritual? - Durchschnittsalter der Zuschauer ARD, ZDF oberhalb 60 Jahre, Alterstendenz steigend.
b) Rechtliche Auswirkung ist fundamental:
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Mit der Falschangabe "97 Prozent Zuschauer" konnte man mit der berühmten "Typisierung" die kleine Restquote zum Zahlen verurteilen. - Statt "Typisieren" der Klartext in echtem Deutsch, was Juristen ja nicht gern haben, weil sie damit eine Unvorstellbarkeit sich zu denken erlauben:
"Sofern Unrecht gegenüber nur beispielsweise 3 Prozent erfolgt, so haben die sich mit dem Unrecht bitteschön abzufinden, sofern das beispielsweise die Arbeit der Verwaltung vereinfacht."
c) Diese Juristen-Toleranz für Unrecht - schreckliche Wahrheit? - klappt aber nicht mehr bei: "30 Prozent Nichtzuschauer".
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Es ist ein Projekt "in der Denke", die Verfahren BVerwG und BVerfG in irgendeiner Form der Neuauflage zuzuführen, da die Richter ja vermutlich irregeführt wurden. Das "Wie" und "ob das geht" bitte hier nicht erörtern. Derart Komplexes schafft man nicht vernünftig in einem Forum.
d) Nun die Frage dieses Threads: BVerwG, BVerfG - eilt, alles gerade in Erörterung -
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Kann irgend jemand belegen, dass in den Verfahren BVerwG und BVerfG die wahre Nichtzuschauerquote von 30 % abgehandelt wurde, als zutreffend erkannt wurde und trotzdem Nichtzuschauer zum Zahlen verurteilt wurden?
Hier ist Nullkommanull von derartiger Erörterung in Erinnerung, sondern nur die stereotype richterliche Befolgung der ARD-Sprachregelung "97 % im Land sind Zuschauer".
Dies würde bedeuten, dass die für die Bürger tätigen Rechtsanwälte vor lauter Paragrafen-Bäumen den Wald der Wahrheit nicht mehr erkannt und vorgetragen haben? Oder sie haben es vorgetragen, aber wo, wie, mit welcher richterlicher Wertung? - Es handelt sich da nicht um eine Randfrage, sondern um die Schlüsselfrage, die von hier schon seit Ende 2016 immer dargelegt wurde.
e) Wenn wirklich nie ausgetragen vor obersten Gerichten, gibt es wenigstens VG-Verfahren, bei denen die "30-%-Frage" ausgetragen wurde?
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"Austragen" heißt, als Schriftsatz oder als Beweisantrag vortragen
- und erforderlichenfalls darauf bestehen, dass der Richter eine eventuelle Bearbeitungsverweigerung oder Falsch-Anlayse in das Protokoll der Verhandlung aufzunehmen hat.
In dieser Härte schaffen Rechtslaien das meist nicht (und Rechtsanwälte wohl nur, wenn der Rechtslaie es zuvor anwaltlos ins Verfahren hinein gezwungen hat, so dass der Rechtsanwalt zum Ausstreiten verpflichtet wurde = gleiches Problem).
Aber wenn nirgends "so richtig" ausgetragen, so würde interessieren, ob es vielleicht wenigstens ansatzweise ausgetragen wurde. Beispielsweise, falls die rund 30 % in einem Widerspruch dargelegt wurden, Abschnitt nummeriert und hierdurch Beantwortung dieses Punktes erzwungen. Oder sonstige Ergebnisse zu diesem Punkt.
f) Ja, dies ist wichtig. Nun ist die Nichtzuschauer-Befreiung zu erstreiten,
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nachdem die der Geringverdiener erreicht wurde (immerhin rund 10 % ab sofort zu befreien - das ist zur Zeit in aktiver nicht-öffentlicher Bearbeitung).