a) Hinweis auf die komplette Aktionsbeschreibung:
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Hier im Thread 28. Dez. 12h29 (wohl dauerhaft Beitrag Nr. 7).
Wer macht es? Hier vom eigenen Tisch geht es aktuell nicht - Überlastung wegen Einfordern der Rückzahlung an schätzungsweise 4 Millionen Geringverdiener).
Irgendjemand sollte das machen?
b) Ziemlich alles wurde hier im Thread gesagt und Volksverhetzung analysiert.
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Der im Thread abgebildete Text des Gesetzes ist eindeutig?
c) Wichtiges fehlt den meisten Analysen: "kauft... Fleisch... Discounter".
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Das ist genauso große Unvorstellbarkeit wie "Omasau".
Zunächst ist zur Faktenlage klarzustellen, dass das Discounter-Angebot fast durchweg ohne Qualitätsmangel ist, vor allem aber im Mittel etwas weniger Verpackungsmüll umfasst. Laut Stellungnahmen von zuständigen Bundesministerien: Für das meiste ist eine deutliche Überlegenheit von Biokost nicht gegeben, weil nämlich... und... und... Das wollen wir hier im Thread bitte nicht zur Diskussion ausweiten. Es geht um die juristische Seite:
Der Vorwurf im "Hass-Gesang" bezeugt, dass die Gutverdiener - WDR und Teil der Eltern - sich lustig machen über die Geringverdiener, die nicht genug Einkommen haben, "Biokost und sonstigen Edelkonsum" zu finanzieren. Das ist "soziale Diskriminierung" plus "Volksverhetzung" vom Gröbsten. Verachtung der "Menschenwürde" der "unteren Kaste der Minderwertigen, weil finanziell nicht reich".
Es erinnert an den Ausspruch von Frankreichs letzter Königin "Wenn sie kein Brot haben, also sollen sie Kuchen essen". Diese Frau endete kurze Zeit später unter dem fallenden automatischen Henkerbeil - nicht zuletzt wegen dieses Ausspruchs der denkbar höchsten Verachtung für die Nicht-Reichen.
Hinzu kommt der verdeckte Vorwurf, überhaupt Fleisch zu essen, Der Befund der Ernährungswissenschaftler ist aber ziemlich eindeutig: Fast alle, insbesondere aber Kinder, benötigen zur Optimierung der Gesundheit gelegentlich Fleisch. Wer es anders sieht, sei als Erwachsener mit seinen Gründen respektiert und der Erwachsene kennt bewusst die Ratschläge der Kompensations-Ernährung. Bei Kindern ist die generelle Diffamierung von Fleischkonsum eine Unverantwortlichkeit.
d) Im Kinderchor fehlt Migrationshintergrund?
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Die Fotos zeigen etwa 11-jährige Mädchen, die jedenfalls visuell fast durchweg nicht nach Migrationshintergrund aussehen.*** Der Bevölkerungsdurchschnitt der Region sieht anders aus. Das wirft Fragen auf, wieso die Zustimmung der Eltern erfolgte. Nach welchen Kriterien bildete sich die Zusammensetzung des Kinderchors?
Ferner: Darf der WDR das alles aus der Rundfunkabgabe finanzieren? "Kultur" ist ein "meritorisches Gut", will heißen, nicht marktwirtschaftlich finanzierbar, also in der Tat staatsnah zu subventieren - also eben aus dem Staatshaushalt für Bildung, Kultur, "Musik". Die Reise nach Südkorea, das muss wohl endgültig als etwas angesehen werden, für das die Rechtsgrundlage aus der Rundfunkabgabe zu bezweifeln ist?
e) Einholung der Einwilligung der Eltern: Beweiskraft für Vorsatz?
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Diese Einwilligung wurde nach zwischenzeitlicher Presseinformation eingeholt und erteilt. Da bleibt natürlich vorab die Fakten-Frage, wie die Eltern befragt wurden, informiert wurden, ohne Kollektivdruck waren.
Aber der juristisch entscheidende Aspekt ist:
Die Koordinatoren des Projekts waren sich der Grenzenüberschreitung bewusst. Durch die Einholung der Zustimmung belegen sie Vorsatz?
Da haben ja wohl auch Personen der mittleren Verwantwortungsebene ihre Zustimmung gegeben. Ferner wurde vermutlich auch ein Jurist des WDR hausintern befragt. Ein Jurist dürfte ja wohl den Text der Zustimmungs-Einholung redigiert haben. Da hätten wir also die weiteren Personen beisammen, die sich zu verantworten haben und möglicherweise "für die Suche nach einem anderen Arbeitgeber zu prädestinieren wären"?
f) Zurück zu a) : Wer macht den Fleiß-Job, diesen Vorfall in eine Rechtsgrundlage für Verweigerung des Rundfunkbeitrags zu vewandeln?
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Mindestens derjenige, der es macht, hat hohe Aussicht, den Beitrag "los zu sein": Er dokumentiert ja die Gewichtigkeit seiner Gewissensgründe allein durch diesen Vorgang.
Ferner, man rechne damit, dass der Gegner wenig Wert darauf legt, dass über diesen Vorgang gerichtlich ein paar Jahre später entschieden werden wird. Denn für Skandale gilt die Management-Regel: Dafür sorgen, dass so schnell wie möglich darüber nicht mehr gesprochen wird, damit es untergeht im Archiv des ewigen Vergessens.
Auch ist zu bedenken: Die strafrechtliche Verjährung ist 5 Jahre für das Meiste. Das verwaltungsrechtliche Gerichtsverfahren wäre vor Ablauf dieser Frist. Richter sind beim Bekanntwerden von mutmaßlichen Straftaten verpflichtet, die Information an die Staatsanwaltschaft zu erwägen. Eine derartige Prüfung kann der "rechtsunkundige Laie" durchaus bei den Richtern erbitten unter Erklärung, dass ihm selbst die juristische Kompetenz für die strafrechtliche Wertung fehle.
g) So ein Herr "Boehmermann" taucht da als Rechtfertiger auf.
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Ich habe den nie gesehen, das Niveau "ARD, ZDF" ist nicht mein Fall.
Aber wer sein Gewicht als Meinungsträger in die Waagschale wirft, das Unentschuldbare zu verteidigen, ist der mit dran beim strafrechtlichen Analysebedarf?
Und wer derartiges - "Omasau" usw. - als Satire bezeichnet, beweist der, dass er in Sachen Satire keine Ahnung hat? Angeblich soll der für Satire und Parodie irgendwo Geld erhalten? Satire ist doch etwas intellektuell Subtiles und verbal eindeutige Hassrede ist nun einmal nicht Satire? Ist er auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber?
h) Diskriminierung: Rechtsgrundlage beispielsweise: Menschenrechtskonvention.
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Die Diskriminierungs-Schutzgesetze haben immer einen Anwendungsbereich, der genau zu sichten ist.
Der Schutz der Menschenrechtskonvention gegen "soziale Diskriminierung" ist zwar universell und schützt übrigens auch gegen "Diskriminierung des Reichseins" (ein Gesetzestext als Kind der Zeit der ideologie-basierten Spaltung in Europa). Aber der Schutz gilt nur als Zusatz zu einer Hauptverletzung eines anderen Artikels.
Hier aber ist die Hassrede derart stark, dass auch bereits Aritkel 1 Grundgesetz "Menschenwürde" verletzt ist. WDR ist öffentlich-rechtlich und damit in Unmittelbar-Pflicht gemäß Grundgesetz (also ohne Bedarf eines Spezialgesetzes der Beachtungspflicht). Nach Auskunft des Chorleiters (wäre zu verifizieren) stammte der Hass-Song-Text von der WDR-Redaktion.
i) So, wer macht es?
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Journalisten-Disclaimer: Dies war keine Empfehlung, es wirklich zu machen, und erst recht keine Rechtsberatung. Wer in Rechtsfragen selber handelt, tut es in eigener Verantwortung.
"Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens. Gibt es Rechtsanwälte, die Ihr Vertrauen verdienen? Ja, der Ihre beispielsweise."
***Edit "Bürger" - auch hier noch mal:
Erstens ist die in den Bildern zu sehende Gesangsgruppe nur ein Teil des gesamten Chores. Zweitens ist am Aussehen allein nicht zwingend ein "Migrationshintergrund" zu erkennen. Drittens sind auf diversen Bildern der Gesangsgruppe durchaus auch Kinder erkennbar, die - ohne Wertung! - vom typischen Erscheinungsbild der anderen Kinder in die eine oder andere Richtung differieren.
Und letztens ist das nicht das Thema. Daher bitte nicht weiter vertiefen.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.