Nach dem bisherigen Erfahrungen mit "erscheint" also nicht hier, wird es nun mehr so verstanden, dass es das Wendeln mit einem ganzen Zaunsfeld sei, welches jedoch immer noch keine Begründung enthält, aber wie der einzelne Pfosten wirken soll. Es besteht hier die Vermutung, dass ohne hinreichende Begründung die Klage selbst bei Fortsetzung zu einem Ende gebracht wird. Das Zaunsfeld, also das Wedeln damit soll somit nicht vor dem Ergebnis "schützen", sondern lediglich vor den Kosten, welche sich die "Schreiber" dafür genehmigen werden.
Bei Beschwerden z.B. bei Vollstreckung läuft das ähnlich, die Kosten liegen bei Ablehnung so bei 30 oder 60 Euro, ist überschaubar, aber dennoch gibt es Richter, welche im Rahmen einer Stellungnahme die Möglichkeit aufzeigen "Zaunsfeld" zurück zu nehmen um keine 30 oder 60 Euro für die Ablehnung der Beschwerde zu berappen. Was bei 30 oder 60 Euro in Bezug auf z.B. Vollstreckung oder die Möglichkeit einer Beiordnung eines Prozessbevollmächtigen in der ersten Instanz wurde bekannt ;-).
Ob sich die 750, Euro lohnen, für eine Begründung warum die Klage aussichtslos erscheint oder eben nicht -in dem Fall müsste diese doch ohne Vorbehalte, also nur mit einer Prognose der möglichen Kosten- fortgesetzt werden. Die Frage ist halt ob für x Euro zu den 750 dann tatsächlich etwas folgt oder eben wenn es blöd läuft nur ein Zweizeiler wo erklärt wird z.B. die Klage kann unbeachtlich der Frage X bleiben, weil gilt Dingsda. Fertig. Dingsda hat dann jedoch mit dem Inhalt der Klage aus Sicht des Bürgers -hier Kläger- nichts zu tun. Dingsda ist der leichte Weg die Klage los zu werden, mehr nicht. Ja das erscheint unf jetzt tatsächlich spanisch. PersonX gibt dazu jetzt die Prognose ab, die Klage wird bei Fortsetzung kein Inhalt in der Begründung haben, welcher sinnvoll im Sinne des Klägers zu verwerten ist. Es steht zu befürchten, dass dieser Inhalt nicht einmal aufzeigen wird, wie der Kläger dem beikommen kann.
Aber wenn man so will, wenn es eine Fortsetzung geben soll, auch um genau zu erfahren warum die Richter hier eine Aussichtslosigkeit vermuten, dann sollte man es vielleicht finanzieren. Die Frage, welche sich dazu stellt ist die Möglichkeit das zu den 750€ weitere dazu kommen? Das müsste im Vorfeld bedacht werden.
Bevor man das aber finanziert, wäre es vielleicht sinnvoll, eine unabhängige Stelle zu konsultieren, selbst das könnte finanziert werden. Finanzierung meint dabei einen Spendenaufruf um diese Art der Frage wegen der Aufteilung nach x wie in dem Klageinhalt weitgehend beschrieben zu klären. Im Fall das dazu noch eine unabhängige Stelle -z.B. unbeteiligter Anwalt, welcher sich in der Vergangenheit kritisch zum Rundfunkbeitrag gezeigt hat- konsultiert werden soll, dann müsste dass mit in den Spendenaufruf.
Im Fall diese Frage muss anders zu Gericht gebracht werden, also ohne Fortsetzung dieses Versuchs, so könnte auch dazu ein Spendenaufruf gestartet werden, welcher es ermöglicht diese Frage inklusive der Vorgeschichte neben dem Gericht durch zu sprechen mit juristischem Beistand, welcher mögliche Knackpunkte, welche vor Gericht sonst zur Annahme der Aussichtslosigkeit führen können identifiziert. Das Problem könnte wahrscheinlich sein einen solchen überhaupt zu finden. Naja Erfolg verspricht ein Anwalt ja nicht, sondern auch nur Kosten, also seine ;-). Was ist diese Klärung in Summe wert? Der Betrag müsste finanziert werden.