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Autor Thema: Plädoyer f. publizist. Wettbewerbsrecht - kooperationsorient. Medienordnung  (Gelesen 4533 mal)

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medienpolitik.net, 22.11.2019

Plädoyer für ein publizistisches Wettbewerbsrecht

Medienwissenschaftler entwickeln Leitbild einer kooperationsorientierten Medienordnung

von Andrea Böhnke, freie Journalistin

Zitat
Für die Medien sind die besten Zeiten vorbei – wirtschaftlich gesehen. Seit die großen Internet-Plattformen aufgestiegen sind, haben die Medien ihre Exklusivität als Werbeträger verloren. Das hat nicht nur Auswirkungen auf den ökonomischen, sondern auch den publizistischen Wettbewerb. Die Vielfältigkeit der Medienlandschaft ist bedroht – und mit ihr die freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung. Was folgt daraus für die Medienordnung in Deutschland? Für Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, TU Dortmund, Prof. Dr. Otfried Jarren, Universität Zürich, Prof. Dr. Frank Lobigs, TU Dortmund, und Prof. Dr. Christoph Neuberger, FU Berlin, lautet die Antwort: Kooperation. Die Medien müssten stärker zusammenarbeiten, wenn sie weiter Inhalte produzieren wollten, die qualitativ und gesellschaftlich relevant sind. Es sei vor allem erforderlich, dass öffentlich-rechtliche und private mehr miteinander kooperierten. Dies ist auch das Ergebnis einer Studie, die unabhängig erstellt wurde und die die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft unterstützt hat.

[...]


Eine stärkere Kooperation sei auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk attraktiv, sagen die Autoren der Studie: Er hat derzeit schließlich ein Akzeptanz- und damit Legitimationsproblem. Weil viele Zuschauer, vor allem die jüngeren, ihn kaum noch nutzen, wird immer wieder über die Rundfunkbeiträge diskutiert. Dabei sind diese inzwischen im Kern nicht mehr rechtlich angreifbar. Das zeigt auch die Stellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im europäischen Ausland, etwa der Schweiz. Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker kooperiert, kann er seine stabilisierende Rolle für das Ökosystem Medien insgesamt erhalten, ohne private Medien zu verdrängen. Die Wissenschaftler sehen hierbei die Chance, anderen Medien wirtschaftlich sinnvoll Ressourcen bereitzustellen – ohne dem Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit und Staatsferne zu widersprechen.

[...]

Weiterlesen unter
https://www.medienpolitik.net/2019/11/plaedoyer-fuer-ein-publizistisches-wettbewerbsrecht/

siehe auch:
O. Jarren: Bund sollte in der Medien-/Kommunik.politik die Führung übernehmen (11/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32643.0.html
Kooperation statt Dualität der Medienordnung - rechtliche Perspektive (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32703.0.html


Anmerkung:
Kooperation schafft (andere) Abhängigkeiten = weniger Unabhängigkeit.
Wenn private Medien-Anbieter und ö.r. Rundfunk miteinander "kooperieren", dann geschieht dies - insbes. bei Zwangsfinanzierung durch einen unausweichliche Finanzierung in Form der jetzigen "Wohnungsnutzungsgebühr" (vulgo "Rundfunkbeitrag") - zu Lasten des Kostenträgers und am Ende sehr wahrscheinlich auch zu Lasten der Vielfalt.
Es kann - und darf - nicht sein, dass Privat-Unternehmen (wie jetzt schon fast das gesamte privat organisierte Produktions- und Beteiligungsfirmen-Geflecht der sog. "Öffentlich-Rechtlichen" Fassaden-Sender) durch Zwangsabgaben nun auch noch mitgepampert werden.
Und es kann - und darf - nicht sein, dass der sog. "öffentlich-rechtliche Rundfunk" sich durch als "Kooperationen" getarnte knallharte Geschäfts-Allianzen immer weiter in die letzten Ritzen des Äthers und Nicht-Äthers ausbreitet.


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o
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Andrea B. möchte sich mit diesem Aufsatz wohl bei einem ör Sender bewerben.

Am Deutsch müsste sie aber noch etwas üben: "Meinungsvielfalt" und nicht "...vielfältigkeit".

Sind diese "großen Internet-Plattformen" keine Medien?

Abgesehen mal davon, dass "große Internet-Plattformen" deutlich viel mehr sind als "soziale Medien" (schlechte Eindeutschung von "social media"), die die Bewerberin wohl nur gemeint hat.

Und dann noch zwei Sachen:

Zitat
Studie, die unabhängig erstellt wurde und die die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft unterstützt hat
Die Adjektive "unabhängig" und von der Wirtschaft "unterstützt" widersprechen sich. Muss man wohl dialektisch sehen, also sehr perfekt für eine Bewerbung beim örR.

Zitat
Dabei sind diese [die Rundfunkbeiträge] inzwischen im Kern nicht mehr rechtlich angreifbar.
Eine glatte Lüge. Im Kern sind sie nach wie vor angreifbar. Es sind die Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Bundesverfassungsgericht eine Bastion, von welcher sie die Rundfunkbeiträge gegen die Einforderung der Einhaltung von Verwaltungs- und Grundrechte verbissen verteidigen und den Rechtsfrieden bereits massiv beschädigt haben.

Und zur Sache selbst: Eine Kooperation steht im Gegensatz zu einer Meinungsvielfalt. Das sieht man bereits jetzt bei vielen lokalen Tageszeitungen, Stichwort: Redaktionsnetzwerk Deutschland. Im überregionalen Teil steht in den lokalen Tageszeitungen nunmehr der gleiche Quark drin, manchmal sogar mit gleicher Wortwahl. Es gibt aber durchaus noch größere lokale Tageszeitungen, die z.B. eigene Korrespondenten in Berlin haben.

Aber den Widerspruch zwischen Kooperation und Meinungsvielfalt muss man wohl auch dialektisch sehen. Auch hier könnte die Bewerbung punkten.

Wenn bloß nicht der baldige Untergang des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks absehbar wäre.  ::)


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n
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Und auf ihrer Homepage verstößt sie gegen die Impressumspflicht, denn ich möchte stark anzweifeln, dass die Website rein privater Natur ist (Verlinkung zum WDR :police:)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Dabei sind diese [die Rundfunkbeiträge] inzwischen im Kern nicht mehr rechtlich angreifbar.
Eine glatte Lüge. Im Kern sind sie nach wie vor angreifbar. Es sind die Verwaltungsgerichtsbarkeit und das Bundesverfassungsgericht eine Bastion, von welcher sie die Rundfunkbeiträge gegen die Einforderung der Einhaltung von Verwaltungs- und Grundrechte verbissen verteidigen und den Rechtsfrieden bereits massiv beschädigt haben.
Wenn das BVerfG und der EUGH alles paletti finden, beides in der Tat Bastionen zum Schutz von Machtausübung und -erhalt, vor welchem Gericht sollte ein erfolgreicher Angriff erfolgen, der zur Aufhebung dieser Wohnungssteuer führt? Dass auch nur eines der höchsten Gerichte in den nächsten 5-10 Jahren den sogn. Rundfunkbeitrag beendet, ist praktisch ausgeschlossen. Die unteren Instanzen setzen nur um, was Stand der Rechtsprechung ist; zum Kippen des sogn. Rundfunkbeitrags können sie rein gar nichts leisten, selbst wenn sie wollten. Wobei es am Willen zudem fehlt. Bliebe einzig eine Gesetzesänderung in den Landtagen. Die ist mit den Politikern derzeit definitiv nicht zu machen. Und die, die auf die AfD setzen, würden sich vermutlich wundern, wie schnell deren Protagonisten feststellen würden, wie gut ein Propagandakanal sich eignet die eigene Macht zu sichern. Nein, der juristische Kampf war von Beginn an nicht sehr aussichtsreich, er ist mindestens was die Rücknahme des "Beitrags" angeht gescheitert. Es bleibt m. E. einzig der breite, gesellschaftliche Widerstand in Form von Zahlungsverweigerung. Je mehr Reibung das System erfährt, desto höher dessen Verschleiß. An der Stelle wirken derzeit Prozesse auf unterer Ebene noch, wenngleich sich die Gerichte und die Politik das sicher nicht endlos ansehen werden. Andererseits werden die Gier der Sender, die Willfährigkeit der Politiker und die Ödnis des Programms die Akzeptanz des ÖRR weiter in den Keller bringen. Es ist also nicht völlig hoffnungslos, nur wird der indirekte Weg wohl einen sehr langen Atem benötigen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

W
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vor welchem Gericht sollte ein erfolgreicher Angriff erfolgen, der zur Aufhebung dieser Wohnungssteuer führt?

Nun ja, der Gesetzgeber könnte ja endlich aktiv werden. Neue Gesetze machen Jahrzehnte von Forschung, Gerichtsurteilen, ganze Bibliotheken über Nacht zu Altpapier!
Das System wurde vom Bundesverfassungsgericht zwischen den Zeilen geblickt, "entwickelt". Schon wenn eine gewisse Partei auch nur in einem Bundesland entscheiden kann, könnte es interessant werden.

Kooperation = Sozialismus
Wieder einmal mein Statement dazu, wenn man nicht endlich mal die Sache beim Namen nennt, wird sich nichts ändern. Was (Auftrag) soll gemeinschaftlich finanziert werden?


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Winkelmann: der bzw. die Gesetzgeber ist/sind doch längst aktiv. Dieser Aktivität verdanken wir schließlich die Wohnungssteuer unter der Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag". Und es sieht nicht so aus, dass sich daran ändert.

Schon wenn eine gewisse Partei auch nur in einem Bundesland entscheiden kann, könnte es interessant werden.
Da hast du wohl meine Bemerkung oben übersehen, wo ich eine Prognose wage, die in eine andere Richtung zielt. Zum anderen sei an das Urteil des BVerwG erinnert, dass nach der Kündigung des NDR-Staatsvertrags durch Schleswig-Holstein gefällt wurde (BVerwG 7 A 2.79*). Danach bestand der NDR nämlich, anders als von der CDU in SH gedacht, weiter, nur eben ohne das nördlichste Bundesland. Schert also ein Bundesland aus den Rundfunkstaatsverträgen aus, so heißt das keineswegs, dass der Verbund der ARD zerbricht und das ZDF aufhört zu existieren. Es dürfte wohl eher so sein, dass das Land allein steht, sein Programm allein gestalten muss und keinen Zugriff mehr auf Sendungen des ZDF und die Produktionen besitzt, die von anderen Ländern zum Programm der ARD beigesteuert oder über die dritten Programme verbreitet werden. Mithin wäre das noch öder als das Programm des MDR und so umfangreich und wertvoll wie der Beitrag von Radio Bremen oder des SR am ARD-Programm.

M. Boettcher

* siehe z. B. https://de.wikipedia.org/wiki/Norddeutscher_Rundfunk


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. November 2019, 17:14 von Bürger«
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