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Autor Thema: Aktuelle Vorgehensweise bei Festbescheid ?! – nach Umzug in anderes Bundesland  (Gelesen 8933 mal)

b
  • Beiträge: 41
Aktuelle Vorgehensweise bei Bescheid ?! – nach Umzug in anderes Bundesland

Hallo zusammen,
nach langer Zeit melde ich mich wieder. Nach den letzten Urteilen, stellt sich Person A die Frage, wie weitermachen? Die Klage und Antrag auf Aufschub der Vollstreckung scheint nicht mehr zu fruchten?

Ich möchte folgende Geschichte zum Besten geben und bitte um Meinungen:
Angenommen, Person A hatte vor seinem Umzug ein Verfahren wegen des damaligen Bescheides eingeleitet, welches von Seiten des ÖR mit Einverständnis von Person A ruheliegend gestellt wurde. Des Weiteren gehen wir der Annahme, dass Person A nach dem GV eingeknickt ist, und seine offene Forderungen bezahlt hatte.
Gehen wir davon aus, dass Person A von Bay nach Schle-Hol umgezogen ist. Dort hat Person A nach 4 Monaten eine Postwurfsendung mit einer Forderung von Betrag X erhalten. Zwei Wochen später erhielt Person A einen Festsetzungsbescheid mit einem anderen Betrag X (der sich total vom 1. Schreiben unterscheidet.
Wir können davon ausgehen, dass die Forderung des Bescheides nicht ohne ist. Person A ist leicht verunsichert, würde er doch gerne etwas unternehmen, die Sache hinauszögern, etc…
Was könnte man Person A nun entgegen? Und was hat es mit der Annahme auf sich, dass GV nicht im legalen Rechtsrahmen handeln?
Grüße an das Forum


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2019, 17:50 von Bürger«

b
  • Beiträge: 41
konkret: man sagt sich, dass Person A damals Widerspruch (inkl. aufschiebene Wirkung,etc.) auf den Bescheid eingelegt hat.
Ebenso erzählt man sich aus Erinnerungen, dass dies ein Fehler war. Person A hätte direkt Klagen müssen und Gewährung von Eilrechtschutz beim zuständigen Verwaltungsgericht inkl. Kostenübernahme durch den Beklagten bentragen müssen.

Ebenso scheint Person A durch die vielen Foreneinträge verwirrt zu sein, und findet keine definitven Infos...


Edit "Bürger":
Hier scheint eine Vermischung von Fragen zur Vollstreckung und Fragen zum Vorgehen gegen einen Festsetzungsbescheid zu sein. Die eigentliche Fragestellung samt erforderlicher Informationen zur Beurteilung ist zu diffus. Das ist nicht hilfreich und im Forum so auch nicht vorgesehen. Thread muss daher moderiert werden.
Ein aktueller Festsetzungsbescheid hat nichts mit einer für vorherige Festsetzungsbescheide eingeleiteten Vollstreckung zu tun.
Allgemeine Infos siehe bitte beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2019, 17:55 von Bürger«

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Schau mal hier im Ablaufplan:
Ablauf 2 "Zahlungserinnerung" v. "Beitragsservice"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74419.html#msg74419

Hat bei meinem Freund David wunderbar geklappt. Verfahren ist seit 3 Jahren anhängig und das kann auch die nächsten 30 Jahre so bleiben ;)

Gruß TVFranz


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2019, 11:32 von DumbTV«
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

f
  • Beiträge: 33
Gehen wir davon aus, dass Person A von Bay nach Schle-Hol umgezogen ist.
@becks03,
Gab es bei den beiden Aktionen Aktenzeichen? Sind diese identisch mit der personenbezogenen Beitragsnummer, obwohl es andere Bundesländer und damit andere LRA und damit andere Vorgänge sind?
Woher kamen die Schreiben?



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b
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Person A lässt sich evtl. wirre Zusammenhänge entschuldigen Deshalb auch die Ergänzung in der zweiten Antwort.

Person A hatte damals vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg Klage eingereicht. Mit allen sonstigen Anträgen.
Soweit Person A das Endergebnis noch in Erinnerung hat, war die Reihenfolge entscheidend falsch, weshalb Person A dann beim GV das Geld gezahlt hatte. Dies hat Person A aus einem Gedächtnisprotokoll, eines befreundeten RA, der damals mit der zuständigen Richtern telefoniert hatte. Leider hat Person A derzeit keine Möglichkeit diesen RA zu kontaktieren...
Person A hat einige Beiträge nochmals überprüft, ist auf Grund Zeitmangels aber nicht fähig, sich dieser Sache voll und ganz zu widmen. Somit würde Person A erstmal vorläufigen Widerspruch einlegen.
Im Widerspruch sollten dann auch folgende Punkte aufgeführt werden, korrekt? Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Antrag auf Aussetzung des Verfahrens, vorläufiger Rechtsschutz, usw...

Person A war ebenfalls auf der Suche nach Punkten, die noch nicht höchstrichterlich abgeschmettert wurden. Person A konnte solch einen Beitragg nicht auf anhieb finden... :(

Person A lässt ein großes Dankeschön ausrichten!



Gehen wir davon aus, dass Person A von Bay nach Schle-Hol umgezogen ist.
@becks03,
Gab es bei den beiden Aktionen Aktenzeichen? Sind diese identisch mit der personenbezogenen Beitragsnummer, obwohl es andere Bundesländer und damit andere LRA und damit andere Vorgänge sind?
Woher kamen die Schreiben?
Person A berichtet mir, dass er nur in Bayern ein Aktenzeichen hat. Er ist erst seit einigen Monaten in Schleswig-Holstein. Dort steht aktuell der Widerspruch zum Festsetzungsbescheid an.
Die Beitragsnummern beim ÖR sind identisch.


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Ja, auf jeden Fall Widerspruch einreichen.

Stichwort:
  - rechtswidrige vollautomatische Verwaltungsakte (§ 35a VwVfG [Bund]) + § 10a RBStV (nach 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag), die wahrscheinlich sogar nichtig sind.
  - belegbar direkt durch Historie (bitte anfordern) und indirekt durch Geschäftsberichte der GEZ / BS

Viel Erfolg!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2019, 14:26 von Bürger«

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
- belegbar direkt durch Historie (bitte anfordern)
Was machen, wenn sie die Historie nicht rausrücken? Z.B. NDR!

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

b
  • Beiträge: 41
Person A scheint gerade dabei zu sein, einen vorläufigen Widerspruch mit Bitte um Zeitaufschub zu verfassen.
Dabei ist Person A folgendes aufgefallen. Die gesamten Forderungen, welche zu Papier gebracht wurden entspricht nicht dem Festsetzungsbetrag.

Der Festsetzungsbetrag bezieht sich auf einen Zeitraum von 2016-2017 und entspricht ca. der Hälfte der gesamten Forderung.
-> Person A hat in diesem Teitraum aber noch in Bayern gewohnt. Kann das der NDR überhaupt festsetzen?

Person A überlegt folgendes:
Mit dem Widerspruch nur auf den Festzsetzungsbetrag einzugehen und alles weitere nicht zu beachten?


Ja, auf jeden Fall Widerspruch einreichen.
Stichwort:
  - rechtswidrige vollautomatische Verwaltungsakte (§ 35a VwVfG [Bund]) + § 10a RBStV (nach 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag), die wahrscheinlich sogar nichtig sind.
  - belegbar direkt durch Historie (bitte anfordern) und indirekt durch Geschäftsberichte der GEZ / BS
Viel Erfolg!
Person A bedankt sich und wird sich diesem Thema widmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2019, 23:42 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.575
Was ist ein "vorläufiger Widerspruch"? Vielleicht sollte A das Adjektiv "vorläufig" einfach weglassen.

Ja, der NDR kann cross-over für den BR(?) mit festsetzen. Steht irgendwo im RBStV und wurde hier neulich erörtert. Jedenfalls scheint das kein erheblicher Angriffspunkt zu sein.

In den Festsetzungsbescheiden stehen zur Verwirrung immer mehrere Beträge, auch alle gleichzeitig fett gedruckt. Es gibt aber immer einen Satz, wo ein Betrag mit dem Wort "festgesetzt" versehen ist. Nur das zählt. Die anderen Zahlen (meistens neuere Beitragsschulden, die noch nicht festgesetzt wurden) können getrost überlesen werden.

Relevant ist nur das, was als "festgesetzt" proklamiert wurde und wird. Jeder Euro, den die LRA haben will, muss eigens namentlich festgesetzt worden sein.

Diese "Kontoauszüge" als Anlage oder diese "Aufstellungen" am Briefende sind irrelevant.

Selbst nachrechnen lohnt sich übrigens auch. Wirklich jeden Monat mit den 17,50 Euro einzeln aufrechnen. Manchmal wird von Köln da geschummelt ein Druckfehler gemacht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2019, 23:41 von Bürger«

f
  • Beiträge: 33
Gehen wir davon aus, dass Person A von Bay nach Schle-Hol umgezogen ist.

-> Person A hat in diesem Zeitraum aber noch in Bayern gewohnt. Kann das der NDR überhaupt festsetzen?
Es gibt wie überall dazu unterschiedliche Auffassungen.
Ich habe ja zum Aktenzeichen bei Umzug in ein anderes Bundesland einen thread gestartet, da es dabei ähnliche Probleme gibt.

Beim Rundfunk in Bay dürfte es sich mit mehr als 100%-iger Sicherheit um eine alleinige bayrische Angelegenheit handeln. Oder dürfen die anderen da mitreden?

Beim Rundfunk in Schle-Hol dürfte es sich mit mehr als 100%-iger Sicherheit um eine alleinige Schle-Hol Angelegenheit handeln. Oder dürfen die anderen da mitreden?

Es sind also 2 verschiedene Wohnungen, es sind 2 verschiedene Bundesländer, es sind 2 verschiedene LRA.
Zu zahlen ist ja angeblich für die Wohnung und nicht für die Nutzung.
Da stellt sich schon die Frage, wieso 2 unterschiedliche Wohnungen zusammen bebeitragt werden sollen?
Ich bezweifle stark, das dies korrekt sein soll.

Zu empfehlen wäre, die Intendanten der beiden Länderanstalten anzuschreiben und zu befragen, was Sache ist. Die müssten das wissen. Das sind die Ansprechpartner, nicht der BS.


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  • Beiträge: 691
Zeit schinden, klappt nicht mehr! Der Beitragsservice ignoriert jegliche Einwände und erstellt recht bald einen Widerspruchsbescheid.
Es ist trotzdem wichtig, die wesentlichen Punkte im Widerspruch zu formulieren, wenn es auf eine Klage hinausläuft.

DAS Thema der Stunde lautet: "rechtswidriger vollautomatischer Verwaltungsakt"
Siehe dazu u.a. unter
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.0.html
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Diskussion]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32126.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2019, 13:19 von Bürger«

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  • Beiträge: 41
Mir ist zu Ohren gekommen, dass Person A vorläufiggen Widerspruch eingelegt hat. Mit Vorläufig meint Person A, er hat Widerspruch eingelegt, mit Bitte um Zeitaufschub für die Begründung und Bestätigung des Widerspruches. Bisher hat Person hat keine Rückmeldung erhalten. Die Begründung müsste Person A auch noch erarbeiten.


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Viel Erfolg!

Sollte dies ein möglicher Angriffspunkt sein, erhofft sich Person A nach einiger Recherche eine Vorlage für einen Widerspruch. Person hat bedauerlicherweiße nicht die Zeit, sich intensivst mit dem Thema auseinander setzen zu können.

Deshalb: Tipps, Links, Vorlagen, etc. sind bei Person A jederzeit willkommen.


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n
  • Beiträge: 92
...mit Bitte um Zeitaufschub für die Begründung und Bestätigung des Widerspruches...

Es könnte vogekommen sein, dass der BS auf die Bitte des Zeitaufschubs nicht mehr antwortet. Üblicherweise wäre eine Frist von einem Monat einzuhalten. Die Frist beginnt ab Eintreffen des Schreibens, wie ich gehört habe  :police:


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Fan von https://rundfunk-frei.de/
PDF Barzahlung: https://www.hallo-meinung.de/ARD-ZDF-BARZAHLUNG.pdf

"Aus einer schlechten Verbindung kann man sich schwerer lösen als aus einer guten." G eorge E rnest Z uccherro

b
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Person A lässt ausrichten, dass er überrascht ist. Wenn dies vorkommen sein sollte, ist dies denn gültig, dass heißt rechtlich abgesichert? Person A muss darüber informiert werden, um am Wochenende etwas Zeit investieren zu müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2020, 04:43 von Bürger«

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  • Beiträge: 41
Späte Info von einer fiktiven Person A für die Allgemeinheit: Sein beantragter Zeitaufschub wurde ohne vorherige Rückmeldung hingenommen. Nach ca. 2 Wochen erhielt Person A ein Schreiben, mit der Bitte um Reaktion innerhalb 2 Wochen.

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Über oben genannte Punkte scheint es nicht allzuviele Infos zu geben. Gibt es hier für Person A erweitertes Material mit Fallbeispielen, idealerweise mit Vordrucken. Person lässt ausrichten, dass er nur noch wenige Tage Zeit hat... aus div. priv. Gründen war Person in letzter Zeit etwas angeschlagen.
Person A wäre auf jeden Fall äußerst dankbar!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2020, 04:42 von Bürger«

 
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