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Autor Thema: WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr  (Gelesen 13258 mal)

M
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am 12.7.2018 hat jemand eine Vollstreckungsankündigung (VA) erhalten von der Kämmerei einer Stadt am Rhein.


Ein freundliches Telefonat mit der Vollstreckungsperson kam zu dem Ergebnis, dass sich der Gläubiger an Verwaltungsrecht halten muss, will er denn als Behörde auftreten. In laufenden Verwaltungsverfahren hinein darf nicht vollstreckt werden. Man war sich einig und ein via Fax eingereichter Widerspruch wurde zur Kentniss genommen und an den Gläubiger weitergeleitet. So geht Amtshilfe eben auch mal in die andere Richtung.


Am angedrohten Termin 10.9.2018 wurde nicht vollstreckt. Auch danach nicht. Die Anordnungsbehörde hatte wohl eine Beschränkung der Vollstreckung verfügt.

Mehr als ein Jahr war dann Ruhe. Nun versucht es der WDR erneut. Oder der Fall war einfach bei der Kämmerei liegengeblieben?

Das Schreiben diesmal enthält die selber Summe, dafür eine (unbegründet höherere Gebühr seitens der Kämmerei) und ist nicht mehr "hochactungsvoll unterschrieben" sondern nur noch "gez." (sic) Liegt wohl am Personalwechsel.

Fragen:
1. Muss die veränderte Gebühr begründet werden?
2. Muss das Schreiben unterzeichnet sein?
3. Ist es möglich, dass der WDR gar nicht tätig wurde und die Kämmerei den Fall nur hatte liegen lassen?

Jemand wird in Bezug auf "automatisierte Festsetzungsbescheide" der Vollstreckung widersprechen. Gibt es noch andere Angriffspunkte wie Verjährung (4 der zu vollstreckenden Festsetzunsbescheide waren Teil einer verlorenden Klage)?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2019, 21:13 von Markus KA«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hierzu auch ein themenverwandter Thread als Hinweis:
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg192463.html#msg192463

Evtl. weitere Fragen und Widerspruch direkt an die verantwortliche Behördeleiterin (hier Oberbürgermeisterin, siehe Schreiben) schriftlich richten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Oktober 2019, 21:42 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

M
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Vollstreckung wurde wie im Vorjahr vorläufig eingestellt und der Anordnungsbehörde (sic) die Möglichkeit gegeben bis 15.11.19 eine Beschränkung der Vollstreckung zu verfügen. Andernfalls wird ohne erneute Rückfrage (an wen?) die Vollstreckung fortgesetzt.

Antrag auf Akteneinsicht wurde bisher nicht beachtet.

Es könnte nun ein Brief erfolgen, dass von der Rechtmässigkeit der Forderungen im Falle des Beitragsservices eben gerade nicht ausgegangen werden kann. Dazu könnte der Beamtin die Folien einer Kämmerei aus dem Osten der Republik freundlicherweise zur Verfügung gestellt werden.


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Hallo zusammen,

von einer Bekannten, die zwei Katzen hat, habe ich erfahren, dass der Bruder ihres Schwagers - also Person A - folgendes passiert ist.

Person A hat in der Zeit von 2011-2016 in Weitweitweg-Köln gelebt und war dort gemeldet. Soweit sie ihren Kontoauszügen entnehmen kann hat Person A schätzungsweise 350-30 EUR zwischen 2015 und 2016 mit dem Hinweis "unter Vorbehalt" auf ein Beitragskonto-A gezahlt.

Person A hat in der Zeit von 2016-2018 bei Person B in Weitweg-Köln gelebt und war dort gemeldet, übrigens auch bei Beitragskonto-B gemeldet. Person B hat alle Beiträge gezahlt.

Person A hat in der Zeit von Mitte-2018 bis Mitte-2019 in Köln (1) gelebt und war dort gemeldet. Komischerweise hat Person A nie Post erhalten und somit auch keinerlei Beiträge gezahlt.

Person A lebt seit Mitte 2019, möglicherweise bis heute, in Köln (2) bei Person C und ist dort gemeldet, allerdings nicht bei Beitragskonto-C. Person C zahlt Beiträge.

Auch hier nimmt Person A nie Post auf ihren Namen wahr. Allerdings kann es sein dass besagte Person Mitte-2019 von einem Brief mit "Zahlung Beiträge - Beitragskonto A" träumt, ohne Rechtsbelehrung. Person A träumt von folgenden Positionen
+ Kontostand am Anfang-2019 175 EUR
+ komische Zuschläge
+ Beiträge für 1 Wohnung für 3 Monate 52 EUR
= 235 EUR

Dann wird es skurril. Person A träumt Ende-2019 von einem weiteren Brief "Festsetzungsirgendwas - Beitragskonto A", mit Rechtsbelehrung. Hier wird lediglich im Fließtext von einer Gesamtsumme iHv 300+12 EUR fantasiert. Man kann im Text auch was von Titel erkennen. Es gibt auch weniger Positionen:
+ Beiträge Wohnung (2) 52,50 EUR
+ Säumnisirgendwas
= 60,50 EUR

Nach diesen zwei skurrilen Träumen stellt sich Person A vor was wäre, wenn ein dritter Brief Anfang-2020 eintrudeln würde. Ja, sowas wie... "Verwaltungszwangsverfahren zur Bei-irgendwas von Fantasieforderungen", verrückt wäre eine Frist von zwei Händen von Tagen.
Vor allem wenn in diesem eine völlig andere Fantasieforderung steht, nämlich eine i.H.v. beispielsweise 260-10 EUR.
Da es Person A nicht loslässt, spielt diese mit Photoshop und dem Collegeblock herum, wodurch folgende zwei Kunstwerke entstehen.

---

Person A überlegt welche potentiellen Schritte nun angepackt werden können, zumindest um eine ganzheitliche Aufklärung zu erlangen ob die Träume real sein könnten, und wenn ja, wie sich die Fantasieforderungen zusammensetzen usw. usf.
-> Vllt. Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice" -> Thema: Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!  ?

Oder lieber Thema: Detaillierte Umsatzaufstellung zum "Beitragskonto"/ zur "Wohnung" anfordern? ?

Sollte Person A einfach anrufen und erwähnen dass auf Beitragskonto-C doch alles sauber ist?

Viele fragen sich auch, ob Person A für den Zeitraum Köln (2) sich mit Person X von nebenan zusammentun könnte. Person A würde Person X für Beitragskonto-X einfach eine Weihnachtsgeschenk zahlen, um für diesen Zeitraum Beitragskonto-A auszuschließen.


++ Person A macht sich vor allem darüber Gedanken, wie sie nun reagieren sollte.

Könnt ihr Person A einen Ratschlag geben?

Ich, die der es nichts mit der Katzenbesitzerin zu tun hat, darf von Person A freundlich grüßen

Person Unbekannt


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So der Herbst kommt wieder, und damit dürfte der WDR wieder versuchen sich Geld zu erschleichen mittels der Vasallen der Stadtkasse.
Da bisher immer noch Widerspruchsbescheid zugestellt wurde, stellt sich die Frage nach der Verhährung schonmal abgewehrter Pfändungsversuche?


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Bei jemandem ist ein Schreiben eingetroffen mit der exakt selben Forderung, jedoch erneut erhöhten Kosten der Vollstreckung von nunmehr 5,63€ für angebliche 988,46 geschuldete.

Warum versucht der WDR immer genau diesen Betrag einzuziehen?

Sollten Beiträge aus 2013-2017 nicht überdies verjährt sein?***
Oder hat einen Klage gegen den RB insgesamt vor dem BVerfG hemmende Wirkung?***

***Hier ist nicht der geeignete Ort, um über das eigenständige und allgemeingültige Thema Verjährung zu diskutieren, zumal dies bereits in anderen Threads erfolgt ist. Siehe auch kürzliche diesbezügliche Anmerkungen unter
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26288.msg213283.html#msg213283
Eine Verfassungsbeschwerde hat vom Prinzip her erst mal keine aufschiebende Wirkung.
Was in der Maschine in Köln als "Mahnaussetzung" o.ä. vermerkt/ eingetragen ist, ist unergründlich/ ohne System und kann allenfalls durch Akteneinsicht ergründet werden.
Hier also bitte keine weitere Diskussion dieser Aspekte. Danke.
Auch die Frage "Warum versucht der WDR immer genau diesen Betrag einzuziehen?" wird hier kaum jemand verlässlich beantworten können. Es würden - selbst mit Kenntnis des gesamten bisherigen Verlaufs und aktuellen Stand - nur Mutmaßungen/ Spekulationen sein.
In den diesseits bekannten Fällen ist die Vollstreckungssumme bei einer erneuten Vollstreckung in aller Regel um denjenigen Betrag erhöht worden, der seit der vorhergehenden, nicht abschließend durchgeführten Vollstreckung festgesetzt und gemahnt wurde - oft auch egal, ob Verfahren noch anhängig war oder nicht.
ARD-ZDF-GEZ sind ja ohnehin der Auffassung, dass Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung haben. Insoweit ist die gesamte Fragestellung und deren Diskussion sehr müßig.
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2021, 02:22 von Bürger«

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Hallo zusammen,

im heutigen Traum erschien ein Schreiben mit "Verwaltungszwangsverfahren zur Beitr.... von Geldforderungen".
Es wurde mitgeteilt, dass ein Schreiben am 03.05. an ein Bankinstitut geschickt wurde und diese die Geldforderung wohl bereit halten sollen oder so ähnlich.

Schon lange hatte Person A keinen Traum mehr in diese Richtung - und es hat sich auch nicht angekündigt.
Was kann er/sie nun dagegen tun?

Danke und Grüße
Unbekannt

Edit "Markus KA":
Idealerweise wäre der genaue Wortlaut und der gesamte Inhalt des fiktiven Schreibens  in Textform für hilfreiche Antworten von Vorteil. Sollte es sich um eine fiktive Pfändung handeln, dann bitte die Suchfunktion zum entsprechenden Thema nutzen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Mai 2021, 23:48 von Markus KA«

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Hallo zusammen,

danke für die Anmerkung @ Moderator. :)

Anbei die von mir mit paint erstellten Dokumente.

Interessant finde ich, dass Fantasie-Mahnkosten von Mai-Juli 19 veranschlagt werden, obwohl darüber steht dass in dem Zeitraum keine Beitragspflicht bestand. (?!?!)

Außerdem, im Vergleich zu den oben genannten Fantasie-Kunstwerken, haben sich etwaige „Vollstreckungskosten“ um 26,50 Eur erhöht, obwohl die Gesamt-Fantasie-Forderung sich verringert hat.


Ich weiß mir selber um ehrlich zu sein nicht mehr zu helfen - und ein fiktiver Anwalt den ich im Traum kontaktierte sprach bloß eine Empfehlung aus einfach zu zahlen....

In einem Gespräch im Traum von heute, welches ich mit meiner Traum-Aufnahme-Maschine gespeichert habe, sagt Traumvollstrecker, dass dieses Schreiben rausging, weil ich auf das oben genannte Kunstwerk nicht reagiert habe (hier gab es aber Traum-Mail-Verkehr zwischen seiner Kollegin und mir und dem Karnevalsverein)...

Freue mich auf eine kurzfristige Traumdeutung.

Danke !


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  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Anbei die von mir mit paint erstellten Dokumente.

Wie vermutet, handelt es sich bei dem fiktiven Schreiben um das im Forum bereits vielfach diskutierte Thema "Pfändungs- und Einziehungsverfügung".
In fiktiven Pfändungs- und Einziehungsverfügungen könnte vorgekommen sein, dass die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt.
In fiktiven Fällen könnte vorgekommen sein, dass Widerspruch gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung beim Behördenleiter einer Stadtkasse eingelegt und weitere rechtliche Mittel eingesetzt wurden, um den genauen Sachverhalt mit dem Behördenleiter einer Stadtkasse zu klären. Idealerweise könnte in einem fiktiven Fall z.B. Klage gegen den Behördenleiter einer Stadtkasse eingereicht und die zuständige LRA als Beigeladene beantragt worden sein.

Für weitere Informationen und Diskussionen zur Vorgehensweise gegen rechtswidrige Pfändungs- und Einziehungsverfügungen bitte die Suchfunktion nutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2021, 13:18 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
  • Beiträge: 2.239
@Peli2020: schau' mal hier rein...
Auf Antrag d. Stadtkasse Bonn droht erneut eine Inhaftierung im Bereich des WDR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35140.msg212991.html#msg212991

...dort "versteckt" sich eine PDF
2021-04-19_rs2VG-Koeln_Antrag_EA_Aussetzung_Vollziehung_Haftbefehl_anonym.pdf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35140.msg212991.html#msg212991

Deren (Teile des) Inhalt würden sich bei einer Klage gegen eine fiktiv erlassene "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" sicherlich verwenden lassen?

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2021, 22:29 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
  • Beiträge: 4
2021-04-19_rs2VG-Koeln_Antrag_EA_Aussetzung_Vollziehung_Haftbefehl_anonym.pdf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,35140.msg212991.html#msg212991
Deren (Teile des) Inhalt würden sich bei einer Klage gegen eine fiktiv erlassene "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" sicherlich verwenden lassen?
Richtig klasse, danke!

Für weitere Informationen und Diskussionen zur Vorgehensweise gegen rechtswidrige Pfändungs- und Einziehungsverfügungen bitte die Suchfunktion nutzen.
Person A hat (ehrlich!) die Suchfunktion benutzt und mit Sicherheit mind. 5 Tabs geöffnet. Person A verliert jedoch leider den Überblick, welche Passagen wie wann verwendet und an welche Zielgruppen adressiert werden müssen.

Am liebsten möchte Person A einen fähigen, oder zumindest motivierten, RA hinzuziehen; RA B_ö_l_c_k scheint allerdings nicht mehr aktiv zu sein.

Zumal auch für Personen neben A vermutlich ersichtlich ist, dass die FantasieForderung einen Fehler aufweist - wenn auch nur acht Euronen für den Zeitraum an dem keine Karnevalsgebühren mehr gefordert werden.

Kann Person A die fiktive PDF angepasst hier in kürzerer Form teilen? Nur um sicherzugehen dass Person A dieses dann in seinen nächsten Träume verschicken kann... voraussichtlich als FantasieFax.

Grüße


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2021, 22:29 von Bürger«

D
  • Beiträge: 34
Person A hat (ehrlich!) die Suchfunktion benutzt und mit Sicherheit mind. 5 Tabs geöffnet. Person A verliert jedoch leider den Überblick, welche Passagen wie wann verwendet und an welche Zielgruppen adressiert werden müssen.
Ich lese auch schon sehr lange in diesem Forum mit und unterstütze auch ab und zu finanziell einige Mitstreiter. Ich bin gerne und fast täglich hier. An die Suchfunktion muß man sich in der Tat erst gewöhnen. Also: lesen lesen lesen.
Was ist mit RA B-ö-l-c-k ? Weiss jemand näheres ?

Gruß Dirk

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Rechtsanwalt“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„WDR / Stadtkasse Köln > Vollstreckung > Gegenwehr“.
Bitte die Möglichkeit der Suchfunktion nutzen, spezielle Fragen als PM an Forumsmitglieder stellen. Natürlich kann man auch Fragen direkt an den betreffenden Rechtsanwalt oder die zuständige Rechtsanwaltskammer stellen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Vorlagen, z.B. von fiktiven Widersprüchen zu Vollstreckung und Vollstreckungsmaßnahmen, sind im Forum zu finden. Natürlich kann die Begründung vom Verfasser entsprechend dem Sachverhalt angepasst werden, z.B.:

Pfändungsverfügung Kontopfändung Sperrung Teilzahlungsvereinbarung NRW
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29371.msg184639.html#msg184639

Noch ein Hinweis aus themenverwandten Beiträgen:

In einem fiktiven Fall könnten ein Widerspruch gegen die Pfändungsverfügung einer Stadt oder Gemeinde und ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der Stadt oder Gemeinde eingereicht worden sein.

Die Stadt oder Gemeinde sind Verwaltungsbehörden und in diesem fiktiven Fall wohl Vollstreckungsbehörden. Eine Pfändungsverfügung ist somit wohl ein Verwaltungsakt.

Die Stadt könnte mit einem Widerspruchsbescheid geantwortet haben, gegen diesen könnte der „Schuldner“ Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht worden haben. Beklagter könnte in diesem fiktiven Fall die Stadt gewesen sein.

Die Stadt könnte nicht mit einem Widerspruchsbescheid geantwortet haben, dieser könnte nach 3 Monaten für den Kläger ("Schuldner") gemäß VwGO nicht mehr notwendig sein und der Kläger könnte die Untätigkeitsklage in Verbindung mit der Anfechtungsklage eingereicht haben.***

In einem dringenden fiktiven Fall könnte der "Schuldner" zusätzlich Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gegen die Stadt gemäß § 123 VwGO beim VG gestellt haben, um eine vorläufige Einstellung der Pfändung zu erreichen.***

[...]

Mögliche Anregungen siehe auch hierzu:

Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27736.msg174413.html#msg174413

Ankündigung Zwangsvollstreckung RBB Gemeinde Wustermark
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27419.msg172252.html#msg172252

***Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Es könnte in einem fiktiven Fall von einem Verwaltungsgericht darauf hingewiesen worden sein, dass Rechtschutz gegen eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 28. August 2018 - 2 S 1254/18 -, juris) zunächst in der Hauptsache mittels Widerspruch zu suchen ist; im Eilverfahren kann die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines solchen Widerspruchs gegen die gemäß § 12 LVwVG sofort vollziehbare Pfändungs- und Einziehungsverfügung begehrt werden. Vor diesem Hintergrund führt das Gericht das Eilverfahren bis auf Weiteres als ein solches nach § 80 Abs. 5 VwGO (und nicht: § 123 VwGO)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 03:41 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Die Stadtkasse hat telefonisch bestätigt, dass sie Ersuchen des WDR grundsätzlich als statthaft ansehen und nicht gesondert prüfen.
Außerdem wurde bestätigt, dass die Ersuchen elektronisch übermittelt werden. Es gibt dazu also keine Akte bei der Stadtkasse.

Brief an die OB geht raus. So geht das ja nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 09:26 von Markus KA«

  • Beiträge: 687
Das ist nichts Ungewöhnliches. Wenn man der Stadtkasse aber steckt, dass es aus mindestens einem Grund nicht ok ist, weil mindestens eine Vollstreckungsvoraussetzung nicht vorliegt, sollte diese die Vollstreckung zur Klärung an den BS zurückgeben.


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