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Autor Thema: Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV  (Gelesen 21380 mal)

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Wie wollen unsere Landtage da noch vor der Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten dem 23. RÄStV zustimmen?
Wäre insbesondere die Frage, ob das im Land Brandenburg nicht ein Geschmäckle hätte? Auch wenn der neue MP der bisherige ist, so änderte sich doch die parlamentarische Landschaft, noch sind Sondierungsgespräche im Gange, noch ist die neue Regierungsbildung also nicht abgeschlossen.

Eigentlich dürften jetzt seitens der alten Landesregierung gar keine wichtigen Beschlüsse gefasst werden, die die neue Landesregierung bindet?


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Es wäre schon interessant zu erfahren, ob die Ministerpräsidenten den 23. RÄStV ohne Beanstandungen unterzeichnet haben. Damit ist der §10 a RBStV jedoch noch nicht in Kraft, da nach meinen Kenntnissen solche Verträge immer noch im Parlament ratifiziert werden müssen, was bedeutet, dass die Landtage der Sache noch zustimmen müssen, weshalb wir mit der Aufklärungsarbeit der Mitglieder der Landtage weiter machen sollten.

Es gibt noch einige Landtage, die bisher anscheinend noch nicht aufgeklärt wurden. Ich hätte da beispielsweise noch den Landtage in Hessen im Angebot, wo Mann/Frau/Divers die Mailadressen und Anschrift im Landtag aller Mitglieder dieses Landtages über die folgende Webseite findet:

Die Abgeordneten nach Alphabet
https://hessischer-landtag.de/aktive-abgeordnete


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2019, 14:23 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Soweit ich es verstanden habe, geht es nach der Unterzeichnung durch die MP in den Landtagen dann bei den Lesungen um die Abstimmung, ob der jeweilige Staatsvertrag in Landesrecht transformiert wird oder nicht.
Es bleibt aber noch immer die Diskrepanz, daß die RStV von den MP unterschrieben (und damit abgeschlossen) wurden, bevor die Landtage zugestimmt haben. So steht es nicht in den Landesverfassungen. Das ist eine Aushebelung des Demokratieprinzips und sollte jedem zu denken geben.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 7.290
Es bleibt aber noch immer die Diskrepanz, daß die RStV von den MP unterschrieben (und damit abgeschlossen) wurden, bevor die Landtage zugestimmt haben.
Oh, sorry, mit der Vorgehensweise bei einem zu ratifizierenden Staatsvertrag hast Du Dich nicht beschäftigt?

1.) Zuerst unterzeichnet der MP den Staatsvertrag;
2.) dann leitet der MP den Staatsvertrag, der von ihm bereits unterzeichnet worden ist, an den Landtag zur Zustimmung oder Ablehnung weiter;
3.) der Landtag stimmt diesem Staatsvertrag zu oder lehnt ihn ab;

3a.) wurde dieser Staatsvertrag vom Landtag abgelehnt, ist dieser Staatsvertrag gegenstandslos;

3b.) wurde dieser Staatsvertrag vom Landtag angenommen und diesem also zugestimmt,
muß der MP beide Vorgänge miteinander sichten, vergleichen und

4.) kraft Ratifizierung auf die für das Land vorgegebene Weise nochmals gegenzeichnen.

Die Ratifizierungsurkunde ist die Bestätigung des MP, daß der Landtag dem Staatsvertrag zugestimmt hat.

Ohne Ratifizierung ist der Staatsvertrag trotz Zustimmung des Landtages ungültig; Aussage ist Recht auf EU-Ebene, auf Ebene des Europarates, auf Bundesebene wie im Land Brandenburg.


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Dies Vorgehensweise finde ich arbeitstechnisch jedoch sehr bedenklich, da hier scheinbar bewusst auf den Fraktionszwang gesetzt wird, was in meinem Musterschreiben auch explizit kritisiere wird.

Genau deshalb sollten wir diese Arbeitsweise zum Anlass nehmen, die Mitglieder der Landtage zu informieren. Ein anderer Landtag der bisher noch nicht aufgeklärt wurde, ist der Landtag des Saarlandes, wo Mann/Frau/Divers die Mailadressen und Anschriften aller Mitglieder dieses Landtages über die folgende Webseite findet:

Abgeordnete und Fraktionen
https://www.landtag-saar.de/abgeordnete-und-fraktionen/abgeordnete/


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Oh, sorry, mit der Vorgehensweise bei einem zu ratifizierenden Staatsvertrag hast Du Dich nicht beschäftigt? [...]
Es geht nicht darum, wie bei der Ratifizierung vorgegangen wird (Ist-Zustand), sondern darum wie laut Landesverfassungen bei Staatsverträgen vorgegangen werden soll (Soll-Zustand). Darin liegt die Diskrepanz.
Erst sollen die Landtage abstimmen, dann werden die Staatsverträge unterzeichnet. So steht es in den Verfassungen. So wird es nicht gemacht.

Es stellt sich hier natürlich grundsätzlich die Frage, ob die Regelungen die Ratifizierung betreffend überhaupt in Einklang mit den Landesverfassungen stehen und nicht schon per se verfassungswidrig sind, was dann auch für die abgeschlossenen Staatsverträge gilt.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier auf die Mail-Aktion konzentrieren
Mail-Aktion: Nein zum automatisierten Rechtssystem nach § 10a RBStV
Vertiefungen zum Thema der Staatsverträge, Zustimmungen, Unterzeichnungen, Ratifizierungen usw. bitte in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Vorher jedoch bitte zwecks Vermeidung von Mehrfachdiskussionen gleicher Themen immer erst per Forum-Suche prüfen, ob bereits ein geeigneter Thread dazu besteht.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Bayern

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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Ich habe eine PN erhalten, in der mir mitgeteilt wurde, dass die Mitglieder des Landtags in Niedersachsen teilweise mit dem Schreiben aus dem Eingangsbeitrag aufgeklärt wurden.

Hat sich jemand damit beschäftigt, die unaufgeklärten Mitglieder der Landtage in Hessen und im Saarland zu informieren? Hier noch einmal die Anschriften:

Landtag des Saarlandes: Abgeordnete und Fraktionen
https://www.landtag-saar.de/abgeordnete-und-fraktionen/abgeordnete/

Landtage in Hessen: Die Abgeordneten nach Alphabet
https://hessischer-landtag.de/aktive-abgeordnete


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
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Schön wäre auch, wenn sich jemand um den neuen Thüringer Landtag kümmern könnte.

https://www.thueringer-landtag.de/



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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Mein Bekannter, der die Landtagsfraktion der Freien Wähler in Bayern angeschrieben hatte, hat in der Zwischenzeit ein Antwortschreiben des Fraktionsvorsitzenden Florian Streibl dieser Partei erhalten, wonach ihm zugesichert wurde, dass die Fraktion der Freien Wähler in Bayern „vor einer Zustimmung zum 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Rechtmäßigkeit, aber auch Verhältnismäßigkeit der jeweiligen Änderung genaustens prüft“. Er wurde zudem darüber informiert, dass in den Landtagen offensichtlich die Auffassung besteht, dass die Reglung durch den §10a RBStV notwendig sei, weil „im Gegensatz zu Bremen und Bayern eine Vielzahl von Ländern eine dem §35a VwVfG entsprechende Reglung haben. Hiernach kann ein Verwaltungsakt durch vollständig automatische Einrichtungen erlassen werden, allerdings nur, sofern dies durch Rechtsvorschriften zugelassen ist und weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum bestehen“. Darüber hinaus gab es noch ein deutliches Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Unabhängig von irgendwelchen fundamentalistischen (fast religiösen) Bekenntnissen zum Staatsfunk sollten wir also mit unserer Aufklärungsarbeit zum Problem eines automatisierten Rechtssystems weiter machen. Daher möchte ich noch einmal anfragen, ob hier wirklich niemand im Forum ist, der sich beispielsweise um die unaufgeklärten Mitglieder der Landtage in Hessen und dem Saarland kümmern könnte. Es handelt sich dabei lediglich um sehr kleine Landtage, weshalb sich der Arbeitsaufwand auch in Grenzen halten dürfte:   

Landtag des Saarlandes: Abgeordnete und Fraktionen
https://www.landtag-saar.de/abgeordnete-und-fraktionen/abgeordnete/

Landtage in Hessen: Die Abgeordneten nach Alphabet
https://hessischer-landtag.de/aktive-abgeordnete


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.176
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nach dem Wiederaufgreifen des Verfahrens könnte folgende Datenschutzbeschwerde eingeleitet worden sein:
Beschwerde gem. Art. 77 u. Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32552.msg199962.html#msg199962


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Zwischenzeitlich habe ich Mitteilung darüber erhalten, dass einige Mitglieder der Landtage in Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland aufgeklärt wurden.

Hat sich eigentlich einer der vielen Berliner hier im Forum mal um die Mitglieder des Abgeordnetenhauses in Berlin gekümmert?

Abgeordnetenhaus von Berlin – Abgeordnete
https://www.parlament-berlin.de/de/Das-Parlament/Abgeordnete


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Wo liegt das Problem, dass sich so wenige an dieser Aktion beteiligen?


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B
  • Beiträge: 140
Würde mich jetzt nicht erschrecken. Hier wird einiges im Hintergrund gemacht, was nicht so offen zu tage tritt.

Ich selber habe mich an einigen Aktionen hier im Forum beteiligt und das nicht gleich nach außen kommuniziert. Also sowas wie -  2 Petitionen an den Landtag, diverser Mails an Abgeordnete bzw. Parteien im Landtag, Anzeige bei Staatsanwaltschaft sowie Generalstaatsanwaltschaft, 2 abgelehnten VG-Klagen, 2 abgelehnten Verfassungsbeschwerden, einer abgewehrten Vollstreckung etc.

Ergo - weiter machen ....   ;D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2019, 14:15 von Bürger«

  • Beiträge: 170
  • Grossherzogtum Baden
Wieder eine Antwort erhalten:

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx,

in unserem Zwischenbescheid Mitte Oktober hatten wir Ihnen eine detailliertere Rückmeldung zum o. g. Thema zugesagt, die wir Ihnen heute gerne zukommen lassen.

Bei der anstehenden Beratung über den 23. RÄStV werden wichtige Themen tangiert, die den Persönlichkeitsschutz der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Dazu gehört insbesondere auch die von Ihnen angesprochene Problematik um die vollständig automatisiert erlassenen Feststellungsbescheide der Rundfunkanstalten, die durch den geplanten neuen § 10a RBStV nunmehr ausdrücklich in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag aufgenommen werden soll.

Der verfassungsmäßige Grundrechts- und Persönlichkeitsschutz der Bürgerinnen und Bürger liegt uns in der FDP/DVP Fraktion sehr am Herzen. Daher blicken wir stets kritisch auf Eingriffshandlungen des Staates, insbesondere wenn durch behördliches Handeln im Massenverfahren mithilfe automatisierter Einrichtungen eine Vielzahl von Bürger zeitgleich ohne Prüfung des Einzelfalls betroffen sind. Insbesondere müssen stets vollumfängliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegeben sein und die Überprüfung zweifelhaft erlassener Bescheide durch eine Einzelfallprüfung der Behörden und Gerichte. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Ermessens- und Beurteilungsspielräume bewusst von der Behörde selbst wahrgenommen werden und nicht massenhaft im vollständig automatisierten Verfahren erfolgen.

Der Entwurf zu § 10a RBStV genügt diesen Maßgaben aus unserer Sicht. Dadurch, dass die derzeit gängige Praxis durch die Begrenzung auf gebundene Entscheidungen der Rundfunkanstalten zusätzlich sogar noch begrenzt und klaren normativen Vorgaben unterwirft, halten wir diese konkrete Regelung für tragbar. Es ist zu begrüßen und ausdrücklich erforderlich, Verwaltungsverfahren einer konkreten und stichhaltigen Regulierung zu unterwerfen, um übermäßige Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu verhindern.

Wir begleiten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung durch den Rundfunkbeitrag weiterhin kritisch und setzen uns für einen maßvollen Umgang mit den Mitteln des Rundfunkbeitrags ein.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Ulrich Goll MdL
Justizminister a. D.
Medienpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion

(Anmerkung: Die nächsten wichtigen Wahltermine sind 2020/21, es geht nur auf diesem Weg! Schade!)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2019, 16:48 von Bürger«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

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Zuvor sollte den Mitgliedern der Landtage jedoch im ausreichenden Maße die Möglichkeit gegeben werden über ihre Politik nachzudenken. Es gibt immer noch viele Abgeordnete, die bisher nicht aufgeklärt wurden. Wenn ich das richtig sehe, hat sich beispielsweise noch niemand um den Landtag in Hessen gekümmert:

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