Es bleibt aber noch immer die Diskrepanz, daß die RStV von den MP unterschrieben (und damit abgeschlossen) wurden, bevor die Landtage zugestimmt haben.
Oh, sorry, mit der Vorgehensweise bei einem zu ratifizierenden Staatsvertrag hast Du Dich nicht beschäftigt?
1.) Zuerst unterzeichnet der MP den Staatsvertrag;
2.) dann leitet der MP den Staatsvertrag, der von ihm bereits unterzeichnet worden ist, an den Landtag zur Zustimmung oder Ablehnung weiter;
3.) der Landtag stimmt diesem Staatsvertrag zu oder lehnt ihn ab;
3a.) wurde dieser Staatsvertrag vom Landtag abgelehnt, ist dieser Staatsvertrag gegenstandslos;
3b.) wurde dieser Staatsvertrag vom Landtag angenommen und diesem also zugestimmt,
muß der MP beide Vorgänge miteinander sichten, vergleichen und
4.) kraft Ratifizierung auf die für das Land vorgegebene Weise nochmals gegenzeichnen.
Die Ratifizierungsurkunde ist die Bestätigung des MP, daß der Landtag dem Staatsvertrag zugestimmt hat.
Ohne Ratifizierung ist der Staatsvertrag trotz Zustimmung des Landtages ungültig; Aussage ist Recht auf EU-Ebene, auf Ebene des Europarates, auf Bundesebene wie im Land Brandenburg.
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;