Frage, ob Wohnungen bewohnende Wohnungsbewohner mittels Wohnungsnutzungsgebühr (vulgo "Rundfunkbeitrag") eine Finanzierungsverantwortung für derlei nicht rundfunk-funktionsnotwendige Patent- und Justizpossen tragen.
Da diese "Possen" kaum Teil des "Funtionsnotwendigen" sind und nur dieses ja auch vom rundfunkinteressierten Bürger zu finanzieren ist, bzw. diese Finanzierung durch deen rundfunkinteressierten Bürger das Funktionsnotwendige nicht zu übersteigen hat/braucht, kann diese Frage verneint werden.
Es wäre hier also eher zu klären, ob diese "Possen" funktionsnotwendig seien.
Auch deswegen besteht ja eine Transparenzpflicht und die Pflicht, aus Gründen dieser Tranzparenz, die Verwendung aus öffentlicher Mitteln strikt von jener Verwendung zu trennen, die nicht aus öffentlichen Mitteln stammt.
Ohne diese Trennung besteht das Risiko, daß Europa eines Tages diese Mittel insgesamt als öffentliche Mittel ansieht und alles zur Rückforderung durch den Bund anordnet, was den durch die Länder genehmigten Teil der Beihilfe übersteigt; zudem darf sich die Finanzierung auch nicht außerhalb des ehemals getroffenen ÖRR-EU-Beihilfe-Kompromisses befinden. Der ist, solange seitens Europas als "In Kraft" ausgewiesen, weiterhin gültig und keinesfalls zu ignorieren. Gerade nämlich auch deswegen, weil die Wandlung vom Begriff "Rundfunkgebühr" zum Begriff "Rundfunkbeitrag" mitsamt der einhergehenden Änderungen seitens des EuGH mit C-492/17 nicht als so wesentlich betrachtet worden sind, als daß eine meldepflichtige Änderung notwendig gewesen wäre. (Unbeachtlich bleibt jetzt mal, ob Europa bei Klärung der an den EuGH gerichteten Vorlagefragen verar***t wurde oder nicht.)
Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten hat den Rang eines Bundesgesetzes, (BVerfG - 2 BvR 1481/04 - Rn. 30), und bricht gemäß Art. 31 GG jede Art von Landesrecht, das sich außerhalb der vom Bund gesetzten Norm bewegt, (BVerfG - 2 BvN 1/95 - Rn. 66).
Keine Unterstützung für
- Gegner internationaler, nationaler wie speziell europäischer Grundrechte;
- Gegner nationaler wie europäischer Mindestlöhne;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;